Stefan Wenzel (B’90/Grüne) und die unbegründete Forderung eines Förderstopps in der Lagerstätte „Völkersen““

Langwedel-Erdbeben

Stefan Wenzel, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, ist wiederholt peinlich bezüglich der inländischen Erdgasförderung aufgefallen. So fordert er laut der Kreiszeitung ein Verbot der Förderung von Erdgas aus der Lagerstätte „Völkersen“. Als Begründung wird von ihm angeführt, dass möglicherweise „die zahlreichen Frack-Bohrungen“ „dessen Ursache“ seien sowie dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Frac-Maßnahmen in erdbebengefährdeten Gebieten ausschließt. Unbestritten ist, Herr Wenzel, dass durch die Entnahme großer Volumina von Erdgas aus Lagerstätten leichte Erschütterungen ausgelöst werden können. Ob in diesen Lagerstätten das Fracverfahren zur Anwendung kommt, ist dabei völlig irrelevant.

Darüber hinaus besagt der Runderlass des LBEG, worauf Herr Wenzel sich offensichtlich bezieht, dass Fracmaßnahmen in „Ausgewiesene(n) Erdbebenzonen nach DIN EN 1998-1/NA, 2011-01: Nationaler Anhang“ nicht zulässig sind. Von einem Förderverbot ist dabei nicht die Rede und ob das Völkerser Gebiet zu den „Ausgewiesenen Erdbebenzonen“ zählt, ist mehr als fraglich. Und selbst wenn, dann dürfte es dort keine weiteren Fracmaßnahmen geben, ein Verbot der Förderung von Erdgas ist aus dem Runderlass jedoch nicht abzuleiten.

Herrn Wenzel, Agrarökonom, mangelt es offenbar am grundlegenden Verständnis der Erkundung, Erschließung sowie Gewinnung von Kohlenwasserstoffen, aber auch am Verständnis von Landesverordnungen. Aber was soll man von jemandem erwarten, der behauptet, dass in Niedersachsen die „Erdöl- und Gaskonzerne“ subventioniert werden? Und dass, obwohl allein 2011 von diesen Konzernen ca. 818 Mio. € an Förderabgaben an das Land Niedersachsen abgeführt worden sind., wie aus dem WEG-Jahresbericht hervorgeht.