Heftige Kritik an Studie des Umweltbundesamtes zur Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
Etwas arg reißerisch, aber was erwartet man heutzutage schon von den Medien, betitelte das „Handelsblatt“ in seiner Ausgabe vom 3. Januar einen Artikel, der sich mit der Kritik der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) an einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit dem Titel „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ befasst. Laut des Artikels wirft die BGR den Gutachtern vor, „wissenschaftlich ungenau zu arbeiten und Tatsachen zu ignorieren“. So fällt z.B. auf, dass vorrangig Hydrogeologen an der Studie beteiligt wurden, deren Expertise thematisch im Bereich oberflächennaher Grundwasserleiter zu verorten ist. Weiterhin wurde offenbar Trinkasser mit Grundwasser gleichgesetzt und zudem nicht beachtet, dass es im Regelfall keine Verbindung der erdgasführenden Horizonte mit den oberflächennahen süßwasserführenden Bereichen gebe. Daher werde die Gefährdung des Grundwassers überschätzt. Weiterhin soll die BGR laut „Handelsblatt“ kritisiert haben, dass das Gutachten des UBA unzutreffende Aussagen zum Gefährdungspotenzial treffe. Den vollständigen Artikel kann man z.B. hier lesen. Meiner Ansicht nach handelt es sich um berechtigte Kritik, aber nicht unbedingt um einen Streit, da ja Gegenargumente des UBA gegenüber der seitens der BGR geäußerten Kritik bisher nicht formuliert worden sind.
Weiterhin berichtet die „Zeitung für kommunale Wirtschaft“ (ZfK) über die Kritik der BGR: „Fracking: BGR widerspricht UBA-Studie“ am 03.01.2013 und ergänzt einen Tag später: „Fracking: Abermals Kritik am UBA-Gutachten“ Dem Artikel nach kritisieren auch die Geologischen Dienste der Länder die vom UBA in Auftrag gegebene Studie und sind der Ansicht, dass die daraus abgeleiteten Risiken und Empfehlungen nur als eingeschränkt begründet angesehen werden könnten, was wiederum zu einer allgemeinen Überschätzung der Risiken der Fractechnologie geführt habe. Dass auch die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens in Auftrag gegebene Studie zum Thema Kritik einstecken muss, und zwar dahingehend, sie sei „zu pauschal und der Komplexität des Sachverhalts nicht gerecht werdend[…]“ verwundert dabei nicht, schließlich wirkte bei beiden die ahu AG federführend. Im Falle der Studie des Landes Nordrhein-Westfalen wurde sie dabei u.a. vom IWW Zentrum Wasser unterstützt, unter deren 20 Gesellschaftern sich auch die oft in der Debatte hinzugezogene und von den Gegnern des Hydraulic Fracturing gerne angeführte kommerzielle (also profitorientierte) „Gelsenwasser AG“ zu finden ist. Ebenjene GelsenwasserAG hat nach einfachen Eingaben in gängige Suchmaschinen nicht gerade den besten Leumund, was die Sauberkeit ihres Wassers betrifft. Lediglich der von der ExxonMobil in Auftrag gegebenen Studie wurde laut ZfK Plausibilität bescheinigt, obwohl auch sie nicht ganz ungeschoren davonkam. Sie wird als „sehr theoretisch“ (meiner Meinung nach nicht zu Unrecht) bezeichnet.
Erwartungsgemäß kritisiert auch der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e. V. (WEG) das Gutachten des UBA. So wird u.a. bemängelt, dass Kontrollmechanismen gefordert werden, die bereits gängige Praxis seien. Dazu zählt z.B. die Überprüfung der Dichtigkeit der Zementierung. Weiterhin werden unangemessene Vergleiche (Grubenwässer in Kohleflöz-Lagerstätten mit der Trinkwasserverordnung und Säuglingsnahrung) angestellt, oder auch argumentative Widersprüche Zitat: „Es wird immer wieder von einem „hohen human- und ökotoxikologischen Gefährdungspotenzial“ ausgegangen, thematisiert. Andererseits wird aber bestätigt, dass das Fluid im Sinne der CLP-Verordnung kein gefährliches Gemisch darstellt.“ zur Sprache gebracht. Die vollständige Stellungnahme des WEG zur Studie vom UBA.
Nachtrag 10.01.2013: Im „Handelsblatt“ erschien bezüglich der Kritik der Geologischen Dienste der Länder an der Studie des UBA ein ausführlicherer Artikel: “Neue Kritik am Fracking-Gutachten des Umweltamtes”