Wegen „Fracking“-Spekulation: Klage gegen Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis geplant

5P Enetgy will aufgegebenes Erdgasfeld Alfeld-Elze reaktivieren.

Auf seinem Online-Portal thematisiert der NDR abermals Hydraulic Fracturing, auch dort gerne auf „Fracking“ reduziert. Hintergrund des Artikels ist die Vergabe einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Nordosten von Niedersachsen oder genauer die Erwägung einer Klage des Landkreises Lüneburg gegen die Erteilung der Erlaubnis. Weiterhin wird bereits in der Schlagzeile behauptet, dass Bürger und Politiker sich dort gegen „Fracking“ wehren.

Obwohl im zweiten Abschnitt des Artikels herausgestellt wird, dass die Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis  nach Angaben der zuständigen Bergbehörde zunächst nichts mit Hydraulic Fracturing zu tun habe und dieses Verfahren, das nur unter gewissen Voraussetzungen notwendig ist im Rahmen der Erlaubnis nicht zur Debatte steht, wird dennoch unmittelbar danach der Bogen zu diesem bewährten, seit Jahrzehnten angewendeten Verfahren, geschlagen. Und anstatt seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag nachzukommen und zu erklären, was eigentlich unter einer Aufsuchungserlaubnis zu verstehen ist, wird stattdessen das blau gefärbte Standard-Textfeld „Fracking – eine umstrittene Fördermethode“ in den Beitrag eingebaut. In diesem wird u.a. fälschlicherweise behauptet, dass durch „Fracking“ „auch das hochgiftige Quecksilber bereits in Grundwasser und Erdreich [gelangte]“. Die Frage ist nur, wo das gewesen sein soll, denn weder Behörden noch Industrie noch Politik wissen irgend etwas von umweltrelevanten Schäden durch das Fracverfahren in Deutschland. Hier dazu eine Aussage der Landesregierung des Nachbarbundeslandes Sachsen-Anhalt, wo in der konventionellen Lagerstätte „Altmark“ in der Vergangenheit bereits 100 Mal gefract wurde: „Frac-Behandlungen sind ein technisch bewährtes und – wie die in Deutschland durchgeführten Maßnahmen belegen – störungsfrei durchführbares Verfahren zur Unterstützung der Erdgasförderung.“

Mittlerweile ist die weit verbreitete Desinformation auch in der Regionalpolitik angekommen. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich der Lüneburger Landrat Manfred Nahrstedt (SPD) zu einer solchen Aussage versteigt oder zumindest so zitiert wird:“Mich treibt einfach die Sorge um, dass hier eine Industrie kommt, die nur Gewinnmaximierung sieht und hier anfängt, Erdgas und Erdöl aus großen Tiefen herauszuholen, das nur mit Fracking machbar ist.“ Der Herr Landrat sollte sich doch bitte darüber informieren, was unter einer Aufsuchungserlaubnis zu verstehen ist und welche Rechte und Pflichten für den Erlaubnisinhaber damit verbunden sind. Weiterhin ist die Frage, was an einer Gewinnmaximierung eines Unternehmens verwerflich ist. Und drittens sollte sich Herr Nahrstedt dahingehend schlau machen, dass die Anwendung von Hydraulic Fracturing primär von der Durchlässigkeit der Gesteine abhängig ist, was nur bedingt mit der Tiefenlage in Zusammenhang steht.

Fakt ist, dass es gegenwärtig völlig verfrüht ist, über die Anwendung von Hydraulic Fracturing in den neu erteilten Aufsuchungserlaubnissen zu spekulieren, was sowohl für den NDR gilt, welcher in der Frage alles andere als neutral wirkt, als auch für Politiker in verantwortungsvollen Positionen. Erst Recht vor dem Hintergrund, dass keine umweltrelevanten  Fracunfälle in Deutschland dokumentiert sind.