ARD-„Energieexperte“ kommentiert zur Ölhavarie in Etzel am Sachverhalt vorbei

Erdgasspeicher Etzel

Am 19.11.2013 ereignete sich im Speicherbetrieb Etzel bei Wilhelmshaven eine Ölhavarie. Bei dem dortigen Speicher handelt es sich um einen unterirdischen Kavernenspeicher.  Aufgrund dessen war kurz nach dem Bekanntwerden der Havarie in zahlreichen Medien zu lesen, dass das Erdöl aus den im Salz geschaffenen Hohlräumen ausgetreten sei. Aufgrund dieser Annahme fühlte sich der ARD-„Energieexperte“ Jürgen Döschner berufen, für „Radio Bremen“ einen Kommentar über den Äther zu schicken.

Doch zunächst ein paar Vorbemerkungen: Zufälligerweise kurz vor  der „Ölkrise“ Anfang der 1970er Jahre hat die Bundesrepublik ein Unternehmen beauftragt, Kavernen für die bundesdeutsche Erdölbevorratung u.a. im Salzstock von Etzel einzurichten (Quelle). Ziel war es, in Krisenfällen die Energieversorgung Deutschlands über 90 Tage sicherzustellen (Quelle). Kavernen sind künstliche Hohlräume im Untergrund, die in Salzgesteinen durch Ausspülen (Aussolen) geschaffen werden. Wie die Erstellung einer Kaverne abläuft, ist hier dargestellt LINK.

In ersten Meldungen zum Vorfall hieß es, dass die Kaverne selbst undicht sei. Bei SpiegelOnline ist nach wie vor folgende Schlagzeile zu lesen (LINK):

Leck im unterirdischen Speicher: Ölmassen verschmutzen Flüsse in Ostfriesland

Nun ja. Die Flüsse sind zwar Gräben und im unterirdischen Speicher  (dazu später mehr) gibt es auch kein Leck. Der Artikel wurde zwar wenige Stunden nach Erscheinen angepasst, die Schlagzeile jedoch nicht. Aber die Schlagzeile hat sicherlich für einige Klicks gesorgt. Wie nicht anders zu erwarten, sorgte auch der NDR wieder für alarmistische Schlagzeilen auf seinem Online-Portal (LINK). Allerdings hat auch der NDR seinen Artikel in Anlehnung an die offizielle Pressemitteilung des zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) angepasst. Hier der LINK zur Pressemeldung des LBEG. Interessant ist, dass bei beiden Artikeln unter den ersten 10 Kommentaren Parallelen zum Hydraulic Fracturing gezogen werden. Beim NDR sind es sogar gleich die ersten zwei! Hier der erste:

Alex (Gast) 18.11.2013 11:49
Fracking
Fracking kann das viel besser und schneller.

Der Vorteil von Online-Artikeln ist der, dass man sie anpassen kann, nachdem neue Erkenntnisse vorliegen. Bei Radiokommentaren ist das nicht möglich. Einmal gesendet, lassen sie sich nicht mehr verändern und haben ihre Wirkung beim Zuhörer hinterlassen. Und damit möchte ich zum Kommentar von Jürgen Döschner kommen, der via „Radio Bremen“ Verbreitung fand. Offensichtlich verließ sich der „Energieexperte“ dabei auf die als erstes verbreitete Agenturmeldung. Im gewohnt polemischen Stil betrachtet Döschner im Kommentar ausschließlich Vorhaben im Untergrund.

Manchmal verhalten wir uns selbst im 21. Jahrhundert wie die Steinzeitmenschen. Was wir nicht sehen, existiert für uns nicht.

heißt es in der Einleitung. Ich weiß ja nicht, wen Döschner mit „wir“ meint, ich fühle mich jedenfalls nicht angesprochen. Ich sehe den Erdkern zwar nicht, weiß aber, dass er existiert. Es ist zwar richtig, dass Vorhaben an der Erdoberfläche bis ins Detail geplant sind, was auch für Hühnerställe gilt, die Döschner beispielhaft erwähnt, aber zu  behaupten, dass es „uns“ nicht interessiert, was unter unseren Füßen geschieht, dortige Vorhaben also ohne Planungsgrundlage erfolgen, ist absurd. Auch Vorhaben im Untergrund werden detailliert geplant. Anscheinend ist Herrn Döschner nicht bekannt, dass es nicht nur das Bergrecht, sondern noch etliche weitere Verordnungen und Gesetze gibt, die für den Bergbau bzw. Vorhaben im Untergrund notwendig sind. Je nach Vorhaben und Gesetzeslage müssen dabei auch andere Rechtsbereiche wie das Wasser- und Umweltrecht beachtet werden. Vorhaben im Untergrund sind insgesamt streng und detailliert reglementiert (LINK). Laut Döschner wüssten angeblich die zuständigen Behörden „vielfach nicht, welche Pipelines mit welchem möglicherweise gefährlichen Inhalt unter unserem Vorgarten entlangführen.“ Einen Beleg, der diese Behauptung auch nur ansatzweise glaubwürdig erscheinen lässt, führt Döschner nicht an. Auf seine darauf aufbauenden Ausführungen zum „industriefreundlichen“ Bergrecht möchte ich nicht weiter eingehen. Nur soviel: Bergfreie Bodenschätze wie z.B. Erdgas und Erdöl sind Staatseigentum! Der Staat „verleiht“ Aufsuchungs- und Gewinnungsrechte gemäß Bundesberggesetz (BBergG) an Privatfirmen, die die finanziellen Risiken der Aufsuchung und Gewinnung zu tragen haben. Der Staat als Eigentümer der Bodenschätze ist dabei fein raus. Sein finanzielles Risiko ist Null, aber über die Förderabgabe profitiert er „leistungslos“ vom Eigentum. Um das zu erkennen, hätte ein Blick ins (BBergG) genügt. Weiterhin kritisiert Döschner, dass bei Vorhaben wie Erdgasbohrungen oder dem Betrieb von Kavernenspeichern Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nicht obligatorisch seien. Die Frage ist: Warum auch? Schließlich sind durch die Vorhaben die in einer UVP vorgesehenen Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft, Boden kaum berührt und wenn, dann lediglich über kurze Zeiträume beim Erstellen von Bohrungen. Bei großflächigen Vorhaben wie z.B. der Errichtung oberirdischer Speicherbetriebsanlagen, bei denen dann über längere Zeiträume die genannten Schutzgüter betroffen sind, wird selbstverständlich auch eine UVP durchgeführt.

Und das, obwohl die Risiken enorm sind

behauptet Döschner und schlägt eine Brücke zur Havarie in Etzel. Leider bleibt uns Döschner den Beweis schuldig, dass z.B. Erdgasbohrungen „enorm“ riskant seien. Und die Havarie in Etzel fand auch nicht im Untergrund statt, wie zunächst verbreitet. Die tatsächliche Ursache war laut LBEG (Quelle s.o.):

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen war eine Entlüftungsarmatur an einer Betriebsleitung mit einem Durchmesser von knapp 10 mm nicht vollständig verschlossen. Es handelte sich also nicht um eine Undichtigkeit an einer unterirdischen Speicherkaverne.

Entsprechend sind Äußerungen wie:

Kavernen können undicht werden

nicht haltbar. Schließlich ist die Kaverne nicht undicht geworden, sondern eine obertägige Armatur und ansonsten ist von undicht gewordenen Kavernen auch nichts bekannt. Damit unterstreicht Döschner sein glänzendes Unwissen. Er behauptet ohne es zu belegen weiterhin, dass es in den USA, wo es die meisten Untergrundspeicher (UGS) gibt, sich reichlich Beispiele finden lassen.

Beispiele dafür, insbesondere aus den USA, wo es die meisten UGS weltweit gibt, finden sich reichlich.

Und weiter:

Es ist nicht einzusehen, warum allgemein gültige Umwelt- und Planungsstandards bei Eingriffen in die Natur gerade dann außer Kraft gesetzt werden, wenn diese Eingriffe im Untergrund stattfinden.

Diese Frage ist eigentlich recht simpel zu beantworten: Schutzgüter, die bei oberirdischen Vorhaben betroffen sein können, sind es im Untergrund nicht. Während Teile der Natur zur Biosphäre, also zur belebten Natur gehören, handelt es sich beim (tieferen) Untergrund um unbelebte Natur. Allein schon deshalb sind unterschiedliche Herangehensweisen der planerischen Durchführung logisch und konsequent.

Und zum Abschluss:

Das jüngste Unglück zeigt: Die Welt des Untergrunds ist eine andere Dimension (Anm.: Ach, tatsächlich?) voller Unwägbarkeiten und Risiken[…]

Das Dumme ist nur, dass die Havarie zwar mit einem UGS-Projekt zusammenhängt, die Ursache jedoch auf eine Störung einer Armatur an der Oberfläche zurückzuführen ist. Döschner hätte besser auf die offizielle Meldung des LBEG warten sollen, anstatt einen Kommentar, dessen Basis eine Agenturmeldung darstellt, voreilig über den Äther zu schicken. Denn damit hat er, um auf die Schlagzeile zurückzukommen, am Sachverhalt komplett vorbei argumentiert. Und die Beurteilung, ob der Untergrund eine Dimension „voller Unwägbarkeiten und Risiken“ darstellt, sollte er besser Geowissenschaftlern überlassen. Übrigens: Kavernen, die in Salzschichten gesolt werden, werden nicht einfach so undicht. Salz hat nämlich die Eigenschaft, fließfähig (plastisch) zu sein. Damit ist eine Rissbildung kaum möglich.

Link zum Kommentar: Radio Bremen

11 Kommentare zu ARD-„Energieexperte“ kommentiert zur Ölhavarie in Etzel am Sachverhalt vorbei

  • oildriller56 sagt:

    ich sag nur, es gibt solche und solche und radfahrer die berghoch bremsen!!!

  • Dirk Weißenborn sagt:

    Vielleicht fällt der Arbeitsplatz des Herrn Döschner ja den kommenden Sparmaßnahmen beim wirtschaftlich ins Trudeln geratenen WDR zum Opfer…

    Bis es soweit ist, müssen wir uns mit dieser Bericht-Erstattung abfinden. Aus anderen öffentlichen Quellen hörte man sogar von „Öl aus Gaskavernen“ in Etzel. Sagt schon einiges über die Qualität der Recherche aus.

    1. istvanadler sagt:

      Da muss ich korrigierend widersprechen. Abfinden müssen wir uns mit den Ergüssen von Döschner und Co. (Stefan Schultz von SpiegelOnline wäre ein weiterer Kandidat) nicht und wir tun es auch nicht. Auch auf anderen Blogs werden die genannten Herren zu recht von Leuten, die etwas von Energietechnik/Energiewirtschaft verstehen, kritisiert.

      1. Dirk Weißenborn sagt:

        Na, ja, Herr Adler, den genannten „Experten“ sollte natürlich hier und anderswo widersprochen werden, wenn Sie mal wieder deutlich neben der Spur liegen. Andererseits gilt das Recht der freien Meinungsäußerung auch für die beiden. Die Verbreitung von purem Unsinn ist nicht strafbar. Und sie werden auf ihrem Kurs weitermachen.

        Was mich im Fall der Ölhavarie in Etzel beschäftigt, ist die Tatsache einer offenbar ungenügenden „Rückhaltekapazität“ auf dem Sammelplatz. Darüber hinaus fehlt offenbar eine Fernüberwachung oder aber sie funktionierte offenbar nicht. Solche obertägigen Anlagen müssen doch über Sensoren zur Überwachung der Drücke im System verfügen.

        Der Umweltschaden ist nun doch erheblich. Alle „Fossilhasser“ legen den Finger in diese Wunde. Vom BUND kam prompt auch schon die Forderung von UVP-Pflicht für die Kavernenbetriebe als Ganzes, also auch untertägig. Letzteres ist zumindest im Fall von Erdölkavernen völlig unsinnig.

  • Kelly sagt:

    Herr Döschner suggeriert, Konzerne könnten im Untergrund tun und lassen was sie wollen unten müßten sich um Umweltstandards nicht im geringsten kümmern-weil das Bergrecht, wahlweise aus dem Mittelalter, dem vorvorigen Jahrhundert oder der Nazizeit stamt (Ironie!). Das ist natürlich unrichtig. Der Link zum LBEG kann hierzu zur Aufklärung beitragen. Neben Verordnungen des LBEG gelten selbstverständlich auch alle anderen Gesetze und Verordnungen Deutschlands und der Bundesländer. Hierzu mal einen Blick in die Betriebspläne werfen.

    THW und Feuerwehren (und die Ungenanten) machen eine guten Job. Das Krisenmagement scheint zu funktionieren und die Technik ist offenbar vorhanden. Notfallpläne funktionieren offenbar.

  • Dirk Weißenborn sagt:

    „Was fehlt, ist eine Raumplanung für den Untergrund – so wie es für oberirdische Anlagen Vorschrift ist.“

    So, so, Herr Döschner behauptet also dreist, es gäbe keine Raumplanung für untertägige Bereiche.

    Falsch! Defacto gibt es die die schon sehr lange. Bergbehörden berücksichtigen grundsätzlich im Zuge von Genehmigungsverfahren schon vorhandene „Altbergbaue“ u.ä, schon allein aus Sicheheitsgründen. Das Ganze nennt sich nur nicht Raumplanung.

    Es zeugt auch nicht gerade von besonderer Kenntnis des Baurechts und des Umweltverwaltungsrechts, wenn er behauptet, „so wie es für oberirdische Anlagen Vorschrift ist.“

    Erstens existiert keineswegs bei jedem Projekt die Pflicht zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens durch den jeweiligen Landkreis. Ich kenne große Industriebetriebe (nicht aus Erdöl/Erdgasbranche), für die das Ersuchen nach einem Raumordnungsverfahren trotz der Möglichkeit, dass sich zahlreiche Zulieferbetriebe mit Folgelasten in der Nähe ansiedeln, abgelehnt wurde – offensichtlich auf rechtlich sauberer Basis.

    Zweitens gibt es eine ganze Reihe von Projekten (z.B. landwirtschaftliche Vorhaben oder Bau von Windkraftanlagen) bei denen es in raumordnerischer Hinsicht weitgehend nur darauf ankommt, keine übergeordneten Ziele aus dem jeweils geltenden regionalen Raumordnungsprogramm zu verletzen. Ansonsten gilt der „Privilegierungscharakter“ des §35 Bundesbaugesetzbuch.

    Übrigens sind Aspekte des oberflächenahen Rohstoffabbaus (Sand, Kies, aber auch Braunkohle) in den Landesraumordnungsprogrammen sowie auch in den Regionalen Raumordnungsprogrammen enthalten. Bei diesen flächenhaften Eingriffen ist das auch notwendig. Bei der Gewinnung von Erdöl- und Erdgas, so wie sie bei uns geschieht, macht das keinen Sinn. Es sind nunmal keine flächenhaften Eingriffe.

    Herr Döschner, Sie sollten sich mal eine Auszeit nehmen und sich mit den Grundlagen, aber auch mit der Praxis beschäftigen. Waren Sie überhaupt schon jemals auf dem Kavernenfeld Etzel?

    1. istvanadler sagt:

      Danke wieder einmal für den Kommentar.
      Sicherlich fallen nicht sämtliche Baumaßnahmen, auch nicht größere, in Raumordnungsverfahren. In Flächennutzungsplänen finden sie meines Wissens aber Beachtung. Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege. Da liegt das Studium einfach zu lange zurück und mit der Thematik habe ich mich seitdem nicht mehr befasst. Dazu dürften dann auch gewerbliche Hühnerställe zählen, um bei einem Beispiel von Döschner zu bleiben. Private als Hühnerstall genutzte Bretterverschläge, die der Federviehhaltung dienen, gehören sicherlich nicht dazu. Falls Döschner diese „Bretterbuden“ meinen sollte, unterstreicht das meinen Vorwurf, dass er im gewohnten polemischen Stil kommentiert und zudem keine Ahnung hat, wovon er spricht.
      Insgesamt beruft sich Döschner wahrscheinlich auf das Umweltbundesamt, das Forderungen nach einer „dreidimensionalen Raumordnung“ fordert. Dieses Umweltbundesamt ist ja u.a. dafür bekannt geworden, unliebsame Meinungen (Klimawandel) unterdrücken zu wollen und im schlimmsten Fall sogar die Biographie eines ehemaligen Mitarbeiters (Fritz Vahrenholt) zu verfälschen. Aufmerksame Leser von welt.de dürften das mitbekommen haben. In der sonstigen überwiegend „ökologisch“ ideologisierten Medienlandschaft ist das nicht thematisiert worden.

      Hier der Link zum fffenen Brief von Fritz Vahrenholt: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article116455463/Warum-haben-Sie-meine-Biografie-gefaelscht.html

  • Dirk Weißenborn sagt:

    Hallo Herr Adler,

    völlig richtig, die Flächennutzungspläne beinhalten gewisse festgelegte Nutzungen innerhalb eines bestimmten Gemeindegebietes. Diese Nutzungen sind von Genehmigungsbehörden zu beachten. Natürlich ist die Änderung von Flächennutzungsplänen durch die jeweiligen Gemeinderäte unter Beachtung der übergeordneten Festsetzungen im jeweils gültigen Regionalen Raumordnungsprogramm möglich – oft auch im Zusammenhang mit de Aufstellung oder Veränderung von Bebauungsplänen. Es gibt keinen Rechtsanspruch für den Bürger auf die Änderung eines Flächenutzungsplans, ebenso wenig wie es einen Rechtsanspruch von Investoren hinsichtlich der Aufstellung von Bebauungsplänen gibt. Hier herrscht kommunale Hoheit der reinsten Form.

    Mit dem Beispiel „gewerbliche Hühnerställe“ haben Sie recht, Herr Adler. Allerdings sei hier noch einmal angemerkt, dass „gewerblich“ ganz klar einen Antragsteller (Betreiber) meint, der NICHT die Privilegierung nach §35 BBauGB in Anspruch nehmen kann, also kein Landwirt ist.

    Die allerletzten Änderungen im Baugesetzbuch zu Privilegierungsgrenzen etc. habe ich aber auch nicht mehr verfolgt.

    Nur bei gewerblichen, außerlandwirtschaftlichen Betreibern kann die jeweilige Gemeinde „Verhinderung“ betreiben. Den Landwirt dagegen kann Sie trotz fehlender Einvernehmenserklärung dennoch nicht in seinem Vorhaben aufhalten, da der Landkreis diese nämlich im Zuge des von ihm geführten Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz durch einen eigenen Verwaltungsakt ersetzen kann und in aller Regel auch wird – es sei denn, „öffentliche Belange“ sind tangiert.

    Gleiches gilt auch für die Genehmigung zur Errichtung von Anlagen zur regenerativen Gewinnung von Energie, besonders Windkraftanlagen. Bei Biogasanlagen gilt die Privilegierung jedoch nur bis 750 Kw Leistung. Ist die Leistung höher, ist ein Bebauungsplan samt Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

    Das alles taugt nicht als Vorbild einer von gewissen Kreisen angestrebten Neuordnung der der Rohstoffexploration und -gewinnung. So was kann man nicht auf Ebenen von Landkreisen machen. Die alte „Rohstoffkleinstaaterei“ käme durch die Hintertür wieder rein. Vorkommen von Bodenschätzen (denken wir nur an die potentiellen Schiefergasgebiete nach BGR) erstrecken sich weit über Gemeinde- und Kreisgrenzen hinaus.

    Das Umweltbundesamt möchte mit dem Ruf nach der „dreidimensionalen Raumplanung“ der Politik wahrscheinlich Steuerungsmöglichkeiten zur weitgehenden Reduzierung besonders der untertägigen Rohstoffgewinnung an die Hand geben.

    Ganz klar, wohin das führen soll.

    mit freundlichen Grüssen

    Dirk Weißenborn

    1. Mathias sagt:

      Was sagt die Öl und Galopp eigentlich zu dem neuen Ölleck in Epe. Dort sieht es so aus, als sei die Lagerstätten wirklich undicht. Immerhin hat man bei Bohrungen in 15 m Tiefe Erdöl gefunden. Das Ölleck befindet sich übrigens im Erlaubnisfeld von ExxonMobil. HIER DARF DER KONZERN NACH ERDGAS SUCHEN. Wenn das Landesbergamt hier im Vorfeld wirklich, wie von Ihnen suggeriert, eine unterirdische Raumplanung durchgeführt hat, haben die ja wohl erhebliche Fehler gemacht. Der Vertreter der Kavernen Gesellschaft sagte übrigens in einem Interview: wenn.man mich vorher gefragt hätte, ob er sich so einen Vorfall hätte vorstellen könne, hätte er mit NEIN geantwortet. Und jetzt kommt ihr und behauptet Deckgebirge sind dicht. lach

      1. SAR sagt:

        Was sagt die Öl und Galopp eigentlich zu dem neuen Ölleck in Epe

        Wer sind „Öl und Galopp“? Sie befinden sich hier nach wie vor auf dem Blog Erdöl und Erdgas in Deutschland. Wieso neues Ölleck? gab es dort schonmal eins?

        Da ich mich mit dem Vorfall in Epe kaum beschäftigt habe, kann ich dazu auch nicht wirklich etwas sagen.

        Ergänzung folgt eventuell später. Und zwar jetzt:

        Dort sieht es so aus, als sei die Lagerstätten wirklich undicht.

        Nach meinem Kenntnisstand ist unbekannt, was dort undicht ist. Sicher ist bisher nur, dass es die Pipelines nicht sind.

        Das Ölleck befindet sich übrigens im Erlaubnisfeld von ExxonMobil. HIER DARF DER KONZERN NACH ERDGAS SUCHEN. Wenn das Landesbergamt hier im Vorfeld wirklich, wie von Ihnen suggeriert, eine unterirdische Raumplanung durchgeführt hat, haben die ja wohl erhebliche Fehler gemacht.

        Was hat die Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis auf Kohlenwasserstoffe mit der Havarie zu tun und welche Fehler soll die Bergbehörde gemacht haben?

        Sie wollen uns doch nicht ernsthaft weismachen, dass innerhalb eines Kavernenfeldes Erdgaserkundungsbohrungen durchgeführt werden? Falls Sie es immer noch nicht mitbekommen haben: Aufsuchungserlaubnisse werden immer grob umrissen, was aber nicht bedeutet, dass sie engmaschig abgebohrt werden.

        Tlw. werden Aufsuchungserlaubnisse wieder zurückgegeben, ohne das auch nur eine technische Maßnahme durchgeführt wird. Das müsste doch bei den BI so langsam angekommen sein, schließlich behaupten sie doch stets, über „fundiertes Wissen“ zu verfügen (oft so oder so ähnlich in BBU-Pressemitteilungen zu lesen, leier stets ohne Beleg.

        Und jetzt kommt ihr und behauptet Deckgebirge sind dicht. lach

        1. Was verstehen Sie unter Deckgebirge? 2. Die E&P-Firmen argumentieren mit dichter Überdeckung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten, da ansonsten die Lagerstätten nicht hätten gebildet werden können bzw. nicht mehr existieren würden.

        Das hat aber mit dem Fall Epe nun überhaupt nichts zu tun, da es sich nicht um eine Erdöllagerstätte handelt, sondern um einen Kavernenspeicher. Und was da undicht ist, weiß bis heute doch niemand.

        Für eine Beurteilung ist es deshalb zu früh und auf unseriöse Spekulationen lassen wir uns nicht ein. Das ist das Metier von Gegen-Gasbohren und Co.

      2. Dirk Weißenborn sagt:

        „Und jetzt kommt ihr und behauptet Deckgebirge sind dicht. lach“

        Was verstehst Du denn unter „Deckgebirge“?

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