LBEG bleibt Bergbehörde für Schleswig-Holstein

Bereits am 21. Dezember 2013 erschien hier ein Artikel der sich mit dem Thema LBEG als Bergbehörde für Schleswig-Holstein befasste. Hintergrund war damals ein von der Piratenpartei in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur Zuständigkeit des niedersächsischen LBEG für Schleswig-Holstein.

Aufsuchungserlaubnisse in Schleswig-Holstein Quelle: LBEG-Kartenserver

Aufsuchungserlaubnisse in Schleswig-Holstein
Quelle: LBEG-Kartenserver

Dieses Rechtsgutachten stellte dabei fest , dass das LBEG Rechtsnachfolger des ehemaligen niedersäschsischen Bergamtes nach dessen Fusion mit dem Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung sei.  Dass es überhaupt zu einer Diskussion um die Zuständigkeit des LBEG für Schleswig-Holstein kam, ist dem Sachverhalt geschuldet, dass in der jüngeren Vergangenheit mehrere Aufsuchungserlaubnisse nach § 7 BBergG für Kohlenwasserstoffe erteilt worden sind (siehe Karte). Diese wurden von Gegnern inländischer Kohlenwasserstoffgewinnung zu „Frackinggebieten“ deklariert. Die Piratenpartei stehen dem seit Jahrzehnten angewendeten Hydraulic-Fracturing-Verfahren, das primär zum Ziel hat, geringdurchlässige Erdöl-/Erdgaslagerstätten nutzen zu können, ablehnend gegenüber. Warum genau, ist nirgendwo zu erfahren. Sie sahen sich deshalb veranlasst, das Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, in der Hoffnung, dass die Aufsuchungserlaubnisse nichtig sind.

Außerdem wurde von der Piratenpartei im Schulterschluss mit Bürgerinitiativen gefordert, für Schleswig-Holstein ein eigenes Bergamt zu implementieren, da sie der Ansicht sind, dass somit die Erteilung von Erlaubnissen, die nach ihrer Meinung fälschlicherweise die Voraussetzung für Fracmaßnahmen sind, verhindert werden könnten. Doch der schleswig-holsteinische Umweltminister Robert Habeck (B’90/Die Grünen), der das Fracverfahren verbieten möchte, erläutert, dass es irrelevant sei, ob die Bergbehörde in Niedersachsen ihren Sitz hat oder im eigenen Bundesland. Schließlich wäre auch eine eigene Bergbehörde an das Bundesberggesetz gebunden. Das geht aus einem Artikel der „Kieler Nachrichten“ (KN) hervor. Warum Habeck so vehement gegen das Standardverfahren Hydraulic Fracturing agiert und sogar ein ein „Fracking“-Verbot über das Berggesetz beantragt im Bundesrat beantragt hat, ist nicht nachvollziehbar. Schließlich heißt es auf der Website seines Ministeriums:

4. Gab es in der Vergangenheit Fracking-Maßnahmen in Schleswig-Holstein ?

Ja, es gab mehrere Bohrungen mit dem Einsatz der Fracking-Methode. Diese Bohrungen fanden zwischen 1955 und 1994 überwiegend im Kreis Plön statt. Es gibt keine Hinweise, dass die Maßnahmen in dem betroffenen Gebiet zu schädlichen Umweltauswirkungen geführt haben.

Aber zumindest was die Einrichtung eines eigenen Landesbergamtes betrifft, ließ Habeck Vernunft walten. Schließlich würde es mit 1,2 Millionen € fast das dreifache an Kosten verursachen als die 430.000 €, die Schleswig-Holstein derzeit für die Leistungen des LBEG  an Niedersachsen überweisen muss (Quelle: KN-Artikel). Der KN-Artikel schließt dann mit folgendem Satz: „Derzeit liegt im Norden kein Antrag auf Fracking vor.“ Wo auch? Sämtliche Onshore-Bohrungen sind aufgegeben und verfüllt und neue Bohrungen zur Erkundung neuer Felder oder zur von RWE-Dea geplanten Wiedererschließung aufgelassener Felder in Ostholstein sind bisher nicht gebohrt worden.