Reinard Grindel (CDU) fordert „Fracking“-Gesetz

Vor fast dreieinhalb Jahren erreichten Deutschland spektakuläre Bilder des Filmes „Gasland“ und schreckten Teile der Bevölkerung auf. Aber auch zahlreiche Medien bedienten sich der dramatischen Bilder, wie z.B. der entzündbaren Wasserhähne, die mit dem „Fracking“, dass als Ursache dargestellt wurde, nicht zu tun hatten, wie der „Gasland“-Autor Josh Fox längst eingestanden hat.

1. Vorbemerkungen

Da auch in Deutschland seit Jahrzehnten Erdgas, vor allem in Niedersachsen, gefördert wird, fühlte sich der NDR, der seit einigen Jahren den Eindruck hinterlässt, Sprachrohr von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen zu sein, auf den Plan gerufen. Schließlich wurde damals (Ende 2010) in Niedersachsen bereits seit zwei Jahren nach neuen Erdgaslagerstätten in zuvor nicht genutzten Formationen (Tonschiefer mit hohem Anteil an organischer Substanz, allgemein als Schiefergaslagerstätten bekannt) und Kohleflözgaslagerstätten gesucht.

Also sprach man im Rahmen einer vom NDR produzierten und in der ARD ausgestrahlten Sendung des Formates „Panorama“ das Unternehmen ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) auf die „Gasland“-Bilder an. Darauf entgegnete der damalige Unternehmenssprecher Norbert Stahlhut, dass sein Unternehmen bzw. dessen Vorgängergesellschaften seit 50 Jahren „sicher und störungsfrei“ Erdgas in Deutschland fördere.

Auf diesen Bericht hin meldete sich ein Bewohner aus dem Bereich der Erdgaslagerstätte „Söhlingen“ und berichtete von Erdarbeiten an einer Leitung. Daraufhin machte sich ein Team des NDR auf den Weg in die Region, um einen Beitrag für die „Verbraucherschutzsendung“ „Markt“ (der Bezeichnung „Wirtschaftsmagazin“ wird diese Sendung schon lange nicht mehr gerecht) zu erstellen. Wurde etwa ein Vorfall vermutet, den man medial zum „Skandal“ aufbauschen konnte, zumal auch noch ein multinational tätiger „US-Konzern“ der mutmaßliche Verursacher war?  Tatsächlich war dem so: Schließlich wurde ein etwa 250 m langer und wenige Meter breiter Streifen Boden bis in ca. 2 Meter Tiefe saniert. Insgesamt soll es sich um 2.500 m³ (zur Verdeutlichung folgende Bemaßung als Bsp.: 250 m x 5 m x 2 m) Volumen gehandelt haben. Nicht wirklich viel, aber für den NDR genug von einem  „Umweltskandal“ zu sprechen.

Doch was war geschehen? Bei Ertüchtigungsarbeiten an einer Leitung zum Transport von Lagerstättenwasser (LaWa) traten Quecksilber und Benzol aus. Dieser Schaden war seit 2007 bekannt und wurde dann 2010 umfangreich saniert, so wie es gang und gäbe sein sollte, wenn Schadstoffe in Boden und Grundwasser ausgetreten sind. Diskutieren ließe sich maximal über den Zeitraum zwischen Feststellung des Schadens und dem Beginn der Sanierung.

Doch wie bereits angedeutet, bauschte der NDR das zu einem „Skandal“ auf. Der EMPG-Sprecher wurde in Bezug auf seine Antwort auf die Gasland-Bilder, die ja auf das Hydraulic „Fracking“ Fracturing zurückgeführt wurden, der „dreisten Lüge vor der Kamera“ bezichtigt. Nur steht der Transport von LaWa in keinem Zusammenhang mit dem „Fracking“ und auch nur indirekt mit dem Prozess der Erdgasförderung. Vielmehr handelt es sich um einen nachgelagerten Prozess. Darüber hinaus wurde vom NDR behauptet, der Vorfall wäre vertuscht worden. Stattdessen befand sich das Sanierungsfeld unmittelbar an einer Straße und wurde durch ein im NDR-Bericht (bewusst?) unscharf aufgenommenes Baustellenschild gekennzeichnet. Aber laut NDR sollen die dort ausgewiesenen Mobilfunknummern nicht korrekt gewesen sein, was ein dargestellter Anruf (ohne den Angerufenen zu hören oder gar zu verstehen!) beweisen sollte.

Der Skandal war geboren und die einheimische Erdgasförderung in ein schlechtes Licht gerückt. Erschwerend kamen weitere Schadensfälle an für den Transport von LaWa sowie Erdölbegleitgas mit höheren Benzolkonzentrationen ungeeigneten PE 80 bzw. PE 100-Rohren hinzu. Das flächenmäßig größte Vorkommnis wurde am LaWa-Leitungssystem im Bereich der Lagerstätte „Völkersen“, betrieben von der RWE-Dea, festgestellt. Festgestellt wurde aber auch, dass all diese Vorkommnisse keine negativen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen hatten. Diese Feststellungen wurden der breiten Öffentlichkeit im Gegensatz zu den Vorkommnissen verschwiegen. Stattdessen wurde jeder noch so kleine Zwischenfall, der sich im wesentlichen auf Betriebsplätze beschränkte, thematisiert oder, salopp, ausgedrückt an die große Glocke gehängt, während Entwarnungen völlig ignoriert wurden.

Diese Unverhältnismäßigkeit in der Berichterstattung, eventuell ein Ergebnis einer engen Zusammenarbeit und tlw. auch Verpflechtung von Bürgerinitiativen (BI) und lokalen sowie regionalen Medien (es kommen erstaunlicherweise immer die selben ca. fünf Personen zu Wort), hatte natürlich auch ihre Wirkung auf die Politik. Nicht umsonst werden Presse sowie Funk und Fernsehen als 4. Macht im Staat bezeichnet.

Letzten Endes führte die von BI mit Hilfe verschiedener Medien geschürte Angstdebatte dazu, dass nicht nur Hydraulic Fracturing als bewährte Stimulationsmaßnahme, bis heute sachlich unbegründet, in Verruf geriet, sondern auch der Umgang und hierbei vor allem die nachweislich unfallfreie Versenkung von LaWa. Vorfälle beim Transport des LaWa hat es gegeben, die aber folgenlos für Umwelt und Mensch geblieben sind. Umso mehr sind die Reaktionen von lokalen Politikern zu hinterfragen.

Dirk Weißenborn tat dieses vor wenigen Wochen in Bezug auf das Bundestagsmitglied Herrn Andreas Mattfeldt (CDU). Ich befasse mich hier mit jüngsten Äußerungen des Bundestagsmitglieds Reiner Grindel aus dem benachbarten Landkreis Rotenburg/Wümme.

2. Grindel spricht sich für umfassendes Gesetz zum „Fracking“ aus

Das ist in einem Artikel der Rotenburger Rundschau (RR) zu lesen. Nur stellt sich die Frage, warum für ein Verfahren, dass sich seit 1947 weltweit millionenfach bewährt hat, ein eigenes Gesetz geschaffen werden soll. Leider ist ein entsprechender Beitrag („Hydraulic Fracturing – History of an enduring Technology“, Dezember 2010), nicht mehr frei abrufbar, der die regelmäßige Anwendung bestätigt. Aber immerhin haben über 400 Fracjobs allein in Deutschland bewiesen, dass das Verfahren regelmäßig sicher durchgeführt wurde. Das kann zumindest anhand von Aussagen des Berufsverbandes Deutscher Geowissenschaftler belegt werden:

Die Hauptargumente der Fracking-Kritiker, die Verunreinigung des Trinkwassers und die Auffassung, Fracking könne Erdbeben auslösen, haben nach Auffassung des BDG wenig Bestand: Seit diese Technik in Deutschland eingesetzt wird, ist kein einziger Fall einer Grundwasserverunreinigung durch Fracking aufgetreten und die Auswirkungen des Frackings können zwar seismisch gemessen werden, sind aber in der Regel weit unter der Spürbarkeitsgrenze. In Deutschland ist es bei keiner der bisher durchgeführten Frackingmaßnahmen zu einem spürbaren Beben gekommen.

Leider werden solche, durch jahrelange Praxiserfahrung gewonnenen Erkenntnisse ignoriert, da sich auf im Regelfall mit dürftigen Quellen untermauerte Äußerungen von Bürgerinitiativlern verlassen wird. Offenbar wird den BI abgenommen, das lässt auch aus diversen Zitaten von Politikern schließen, dass diese sich mit dem Thema intensiv und umfassend auseinandergesetzt haben. Im Regelfall ist stattdessen das Gegenteil der Fall.

Doch nun zu den Forderungen Grindels selbst, die er in einem Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel (SPD) geäußert haben soll. So schreibt die RR:

Der Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel (CDU) hat sich bei einem Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) dafür ausgesprochen, zügig ein umfassendes Gesetz zum Thema Fracking zu erarbeiten.

Für die Durchführung von Fracmaßnahmen gibt es bereits ein umfassendes Gesetz. Dieses nennt sich Bundesberggesetz (BBergG). Dieses regelt in Verbindung bzw. unter Berücksichtigung anderer Gesetze und Verordnungen die Durchführung von Bergbauvorhaben. Exemplarisch genannt seien hierfür das Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) als Rahmengesetz sowie die entsprechenden Landesgesetze als Ausfüllung des Rahmens oder vergleichbar das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Im Gegensatz zu den Behauptungen der BI bricht das BBergG keine anderen Vorschriften. Schließlich brechen weder das BNatG oder das WHG als gleichwertige Rechtsgebiete das BBergG.

Gemäß Grindels Forderung müsste für jede Art einer Stimulationsmethode zur Verbesserung oder Ermöglichung sowie Ertüchtigung der Förderung unterirdisch vorhandener Rohstoffe ein eigenes Gesetz geschaffen werden. Aus dem recht kurzen Artikel der RR geht zudem keinerlei Begründung für die Forderung Grindels hervor. Vor dem Hintergrund, dass Grindel  laut eines Artikels aus dem umfangreichen Online-Archiv der RR bereits seit 2006 weiß, das in seinem Wahlbezirk Fracmaßnahmen durchgeführt,  aufgrund ihres innovativen Charakters sogar ausgezeichnet wurden, erscheint die Forderung nach einem neuen Gesetz umso fragwürdiger.

Ähnlich ist auch eine weitere in der RR genannte Forderung zu sehen, die den Umgang mit dem LaWa betrifft. Grindel wird folgendermaßen zitiert:

Wir müssen erreichen, dass es zu einer Aufbereitung dieses Lagerstättenwassers kommt, die alle Gefahren für Mensch und Natur ausschließt.

Es ist nicht erschließbar, was Grindel mit dieser  Forderung genau verlangt. Angenommen, er bezweckt damit die Aufbereitung des extrem salzhaltigen und Spuren von Quecksilber sowie polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe  führenden Wassers auf eine Qualität, die es ermöglicht, dass Wasser ohne Bedenken in Vorfluter (Gräben, Bäche) einzuleiten, muss sich Grindel die Frage gefallen lassen, was mit dem abgeschiedenen Salz sowie den dann unverdünnt vorliegenden anderen genannten Substanzen geschehen soll.

Schließlich liegen die nach Aufbereitung abgeschiedenen Substanzen dann in Reinform vor und müssen irgendwo deponiert werden. Grindel hat das offenbar bei der Formulierung seiner Forderung nicht bedacht. Dabei sollte allgemein bekannt sein, dass Stoffe nur dann gefährlich sind, wenn sie stark konzentriert vorliegen. Dementsprechend stellen die gemäß der Forderung Grindels nach Aufbereitung abgeschiedenen Stoffe ein bedeutend höheres Gefährdungspotenzial dar als stark verdünnt im LaWa .

Die entscheidende Frage, die Grindel gestellt werden sollte, ist aber die, worin er das Problem sieht, das salzhaltige LaWa in Gesteinsformationen zu versenken, in denen bereits Salzwasser vorhanden ist. Schließlich ist aus den Versenkhorizonten seit vielen Millionen Jahren allein aufgrund physikalischer Gesetzmäßigkeiten kein Salzwasser aufgestiegen. Solequellen sind in der Region unbekannt, die für eine Kommunikation zwischen tieferen Salzwasserleitern und süßwasserführenden Grundwasserleitern sprechen würden. Bei diesem Thema schließt sich Grindel einzig und allein den wissenschaftlich nicht belastbaren Befürchtungen von BI an.

Darüberhinaus ignoriert Grindel neue Konzepte der Förderunternehmen RWE-Dea sowie EMPG. Aufgrund des Drucks einiger BI, die die bisherige Versenkpraxis in Horizonte, die weniger tief lagen als die Gewinnungshorizonte, unbegründet ablehnen, hat sich RWE-Dea dazu entschlossen, das LaWa dorthin zu verbringen, wo es herkommt (Meldung vom 29.11.2013). Nämlich in ausgeförderte Bereiche von Erdgaslagerstätten. Aber auch die EMPG will neue Versenkbohrungen nur noch in kohlenwasserstofführende Horizonte niederbringen. Aus rein logischen Gesichtspunkten müsste diesen Konzepten, ein Naturprodukt wie LaWa an die Quelle seiner Herkunft bzw. in Wässer mit ähnlichen chemischen Parametern zurück- bzw. zuzuführen, zugestimmt werden.

Es wäre interessant zu wissen, ob Grindel auch für Biogasanlagen, um beim Thema Gaserzeugung/Gasgewinnung zu bleiben, einen Betrieb fordert, der alle Gefahren für Mensch und Umwelt ausschließt, sprich die gleichen Maßstäbe ansetzt. Schließlich hat eine Havarie an einer solchen Anlage vor ungefähr zwei Jahren ein massives Fischsterben in seinem Wahlkreis gefordert. Das ist im Rahmen der Förderung und Aufbereitung von Erdgas sowie dem damit verbundenen Transport und der Beseitigung von Abfallprodukten trotz alller medienwirksam teils zum Skandal aufgebauschten Vorfälle nicht ansatzweise geschehen. Im Gegenteil: Schadensfälle wurden saniert und Mensch und Natur wurden nicht in Mitleidenschaft gezogen.

3. Zusammenfassung

Nun wurde hier fast ausschließlich trotz der Überschrift „Reinard Grindel (CDU) fordert „Fracking“-Gesetz“ vom Umgang mit LaWa gesprochen. Das ist aber nicht abwegig, denn schließlich drehen sich fast alle Berichte in Lokal- und Regionalmedien um tatsächliche, längst erkannte und somit beseitigte Probleme mit dem Transport von LaWa . Oder aber es wird über das Thema der bislang seit Jahrzehnten ohne Probleme durchgeführten Versenkung von LaWa, das natürlicherweise bei der Erdgasgewinnung anfällt, diskutiert und seitens der Anti-Gasförderungs-BI anhand von nicht belastbaren Vermutungen und Behauptungen dramatisiert.

Dabei wird von Grindel, der sich genauso wie andere Politikerkollegen einzig und allein auf Informationen von BI verlässt, nicht wahrgenommen, dass sowohl die Versenkung von LaWa als auch die Anwendung des Hydraulic Fracturing seit Jahrzehnten sicher in Deutschland vollzogen wird. Dementsprechend existiert keine Basis für eine umfangreiche neue Gesetzgebung und erst recht kein Bedarf für ein eigenes „Fracking“-Gesetz.

Wichtig ist, dass nach besten Standards in Bezug auf den Umweltschutz sowie auf den Schutz der Gesundheit der Menschen Erdgas gefördert wird. Das ist in Deutschland der Fall, auch wenn das von BI ohne Beleg ihrer Anschuldigungen bestritten wird. Sicherlich sind Schadstoffe freigesetzt worden, jedoch in einem Ausmaß, durch das für Mensch und Umwelt kein dauerhaftes Gefährdungspotenzial entstanden ist. Zudem sind aufgrund der Kritik verbesserte Methoden eingeführt worden, wie z.B. das Verbrennen von Erdgas bei der Testförderung in sogenannten Enclosed Burnern oder das geplante Versenken von LaWa in die Ursprungshorizonte, obwohl die Erfahrungen gezeigt haben, dass das eigentlich nicht notwendig ist, da sich die bisherige Praxis bewährt hat.

Artikelbild:  Manfred Finger

 

9 Kommentare zu Reinard Grindel (CDU) fordert „Fracking“-Gesetz

  • Dirk Weißenborn sagt:

    „Schließlich hat eine Havarie an einer solchen Anlage vor ungefähr zwei Jahren ein massives Fischsterben in seinem Wahlkreis gefordert.“

    Herr MdB Grindel wird es sich nicht mit den EEG-Profiteuren in der Faulgas-Landwirtschaft verscherzen. Das ist pure CDU-Klientel.

    Im Gegenteil, mit seiner „Fracking-“ oder „Lagerstättenwasserinitiative“ lenkt er von den beinahe wöchentlich in Deutschland stattfindenden Havarien der Faulgasanlagen ab. Ganz zu schweigen von den Umweltbelastungen im Normalbetrieb.

  • Johanna Voß sagt:

    Und die Erdbeben im Kontext mit Frackbohrungen in Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt und den Unterschied zwischen der 1947 und 2007 angewendeten Technologie kennt er auch nicht. Da gehört ein gehöriges Maß Dickköpfigkeit dazu.

    1. SAR sagt:

      Sehr geehrte Frau Voß,

      bei der „Gasland“-Besprechung im Filmpalast Salzwedel (https://www.youtube.com/watch?v=MpAEJgUt7Jw) haben Sie nicht gerade mit Fachwissen geglänzt. Z.B. haben Sie im Zusammenhang mit dem Minibeben in der englischen Stadt Blackpool (die Sie „Blackwater“ nannten) behauptet :“da wird auch viel gefördert“ Dort wird tatsächlich kein einziger Kubikmeter Erdgas gefördert. Die Mikro- bzw. Kleinbeben der Stärke 1,5 und 2,3 auf der Richterskala sind auf Fracarbeiten in einer Shalegasprobebohrung zurückzuführen gewesen und nicht auf laufende Förderung (s.u.)

      Sie sollten sich also nicht so weit aus dem Fenster lehnen, wenn Sie Kollegen anderer Parteien Unwissen vorwerfen. Der Wissensstand der Politik zum Hydraulic Fracturing und der Erdgasförderung ist allgemein erschreckend gering.

      Das beweist auch Ihr Kommentar: Es ist mir nicht klar, von welchem Zusammenhang zwischen „Frackbohrungen“ und Erdbeben in der Altmark sowie Niedersachsen Sie sprechen. Wenn (in Völkersen ist es ziemlich sicher, in der Altmark wohl auch), dann stehen die Beben im Zusammenhang mit der Entnahme von Erdgas aus den Lagerstätten und der daraus resultierenden Druckentlastung. Mit Fracarbeiten stehen sie in keinerlei Zusammenhang. Nehmen wir allein nur die letzten beiden Beben in Völkersen. Fracarbeiten fanden zu der Zeit nicht statt.

      1. Johanna Voß sagt:

        Ja, ich weiß: Das Fracking ist völlig sicher. Sie haben ja recht: Die Probleme kommen erst danach. Aber sie kommen. Denken Sie, die kaputten Häuser werden heile, wenn es um Erdstöße nach einer Probebohrung geht, oder um Erdstöße erst Jahre nach der Öl- und Gas-Förderung? Vergessen könnten man sie, wenn sie entsprechend entschädigt würden. Beweislastumkehr in einem wesentlich verbesserten Bergrecht. Ich habe doch deutlich geschrieben: im Kontext. Und den Kontext leugnen Sie ja auch nicht.
        Konversion sollte sich die Öl-und Gasindustrie auf die Fahnen schreiben. Kuckt nach Dänemark. Es geht doch!

    2. Barnstorfer sagt:

      Aha, schön Frau Voß, dass Sie hier offenbar sämtliche Unterschiede kennen und über ein fundiertes Fachwissen verfügen. Ich konnte mich ja selbst bei Ihrem Vortrag in Barnstorf davon überzeugen, wie Sie schlichtweg mit Unwissenheit und falschen Darstellungen geglänzt haben.

      Nur mal kurz zusammengefasst: Sie kannten nicht die korrekte Bezeichnung für einen Tiefpumpenantrieb, waren aber der felsenfesten Überzeugung diese würden Erdgas fördern, meinen Einwand daraufhin haben Sie damit abgetan, dass es bei Ihnen in der Altmark so wäre, nur erkenne ich auf Bildern dort leider keine TPAs. Weiter haben Sie das Fracverfahren mehrfach falsch dargestellt, der gravierenste Fehler war wohl, dass sie behauptet haben, die Gesteinsschichten würden regelrecht zu Kies zersprengt. Alles in allem haben Sie dort keinen Eindruck auf mich gemacht, dass Sie ernsthaft von der Materie Ahnung haben, ich war eher geschockt, wie wenig Sie wirklich wussten.

      Von Informationsveranstaltungen der Wintershall, wo Ihr hiesiger Parteigenosse selbst anwesend war, keinerlei Fragen oder Einwendung gestellt hatte, wussten Sie ebenfalls nichts, nachdem Sie im Vorfeld die angeblich fehlende Transparenz bei Wintershall kritisiert hatten. Der Kartenserver des LBEG war Ihnen außerdem nicht bekannt, sodass es für mich nicht fundiert wirkte.

      Aber was ich schon erstaunlich finde, Sie und Ihre „Kollegen“ von Bürgeriniativen und Kritikern kritisieren immer die angeblich nicht vorhandene Transparenz oder hinterfragen den Haftungsrahmen. Ich wollte jetzt vor ein paar Tagen rein zufällig mal auf Ihrer Website schauen, musste dann aber feststellen, dass diese gar nicht mehr existiert. Soviel also zur Nachhaltigkeit.

      Ich finde ihr Aufreten von daher ein wenig befremdlich und würde mich freuen, wenn sich ein wenig mehr Menschen hervortun würden, die von der Materie Ahnung haben, besonders sollte ihnen mehr Gehör geschenkt werden.

  • Dirk Weißenborn sagt:

    Sehr geehrte Frau Voß,

    „Und den Kontext leugnen Sie ja auch nicht.“

    Sie leugnen leider, dass weit über 300 Einzelmaßnahmen des „Frackings“ in Deutschland keinerlei Spuren in Umwelt und auch nicht bei den Menschen hinterlassen haben. Wenn doch, so nennen Sie doch mal öffentlich die „Fälle“!

    Erdstöße nach einer Probebohrung (was immer Sie mit diesem merkwürdigen Begriff auch meinen)? Wo und mit welchen Auswirkungen?

    Kaputte Häuser? Nun, bis heute kam uns noch nichts zu Ohren, was auf eine behördlich festgestellte Unbewohnbarkeit hindeutet.

    Die tatsächlich festgestellten Schäden an der Wohnbauung, vor allem im Raum Völkersen, sollen damit nicht kleingeredet werden. diese mit „Fracking“ zu verbinden und darauf ursächlich zurückzuführen, ist letztlich jedoch nur erbärmliche politische Propaganda. Davon haben wir schon genug.

    Plausibel ist, diese Schäden in Beziehung zur Förderung des Erdgases zu setzen. Ich vertrete da die Linie, dass RWE-Dea gut beraten wäre, nicht zu kleinlich beim Ausgleich von Schäden zu sein – selbst dann, wenn die Ursache im Einzelfall nicht zweifelsfrei zu ermitteln ist. Bedenken Sie bitte, dass es auch Hauseigentümer geben kann, die sich keine Gelegenheit zur ungerechtfertigten Versilberung von auf andere Weise zustande gekommenen Schäden (Verkehr, Baumängel) entgehen lassen! Aber diese differenziertere Betrachtungsweise verträgt sich wohl nicht mit der Absicht, wieder in den Deutschen Bundestag einzuziehen!

    Die von Ihnen und anderen geforderte Beweislastumkehr für den Bereich des Bergrechts würde ich erst dann akzeptieren, wenn der Betreiber des nahegelegenen Windparks auf immissionsschutzrechtlicher Ebene auch beweisen müsste, dass er NICHT an Schlaflosigkeit, nervösen Beschwerden, Bluthochdruck und anderen Beschwerden der Anwohner schuld ist. Schon mal was von „Wind-Turbine-Syndrome“ gehört?

    Allerdings kommt man bei der massenhaften Einführung der Beweislastumkehr in zahlreichen Rechtsbereichen in schwierige Situationen. Jeder, der seine Kasse ohne Arbeit aufbessern will, wäre dann erstmal im Vorteil. Vielleicht sollten wir auch eine Beweislastumkehr in der Rechtsbeziehung zwischen Berufspolitikern und ihren Wählern einführen…

    Freuen Sie sich darüber, dass in diesem Blog auch Meinungen konträrer Art akzeptiert werden. Ihre „Freunde“ bei gegen-gasbohren sind dazu offensichtlich zu feige.

    Zum Abschluss, Frau Voß, richte ich eine Frage an Sie:

    Verfügen Sie über irgend einen fachlich-beruflichen Hintergrund, der Sie befähigt, wenigstens in irgend einem Teilgebiet der Erdöl- und Erdgasgewinnung mitreden zu können?

    mit (dennoch) freundlichen Grüssen

    Dirk Weißenborn

    1. SAR sagt:

      Hallo Dirk,

      wie Herr Mattfeldt auf meine Frage hin bestätigt hatte, konnte kein einziger Fall der angezeigten Schäden in Völkersen durch den durch die Gemeinde Langwedel einbestellten Gutachter auf das Beben eindeutig zurückgeführt werden. Andererseits konnte bei einigen Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass sie durch das Beben entstanden sind. Diese Schäden reguliert RWE-Dea meines Wissens.

      1. Dirk Weißenborn sagt:

        Hallo Steven,

        danke für die Mitteilung. Es wäre zu begrüssen, dass RWE-Dea diejenigen Schäden, bei denen eine ursächliche Beziehung zur Erdgasförderung nicht auszuschliessen ist, reguliert. Ich hoffe, durchaus großzügig.

        1. SAR sagt:

          Ich denke, die Regulierung erfolgt in der jeweils vom Gutachter festgelegten Höhe. DeieGutachterkosten wurden übrigens auch aus Kulanz von RWE-Dea übernommen.

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