Journalistische Tiefpunkte in der „Fracking“-Debatte dargestellt an zwei Beispielen

Kommentare stellen im Journalismus einen Meinungsbeitrag zu einem bestimmten Thema dar. Dabei sollte ein guter Kommentar dadurch gekennzeichnet sein, dass er nicht nur den Hintergrund erklärt und analysiert, sondern darüber hinaus dadurch, dass die Meinung des Autoren argumentativ belegt wird. Silvia Liebrich von der Süddeutschen Zeitung sowie der WDR/ARD-„Energieexperte“ Jürgen Döschner haben mit ihren Kommentaren zu den vom Bundeskabinett beschlossenen „Fracking-Gesetzen“ diese Anforderungen klar verfehlt.

Zunächst soll der Kommentar von Frau Liebig, der bereits den tendenziösen Titel Fracking-Gesetz Wie einer gefährlichen Technologie der Weg geebnet wird“ trägt, näher beleuchtet werden.

Bereits aus der Überschrift lässt sich erschließen, dass sich die Kommentatorin nicht im Ansatz auf wissenschaftlich fundierter Basis mit dem Thema befasst hat. Diese angeblich gefährliche Technologie des Hydraulic Fracturing ist bereits 1947 erstmalig angewendet worden und wurde 1949 patentiert. Seitdem ist sie mindestens 2,5 Millionen Mal weltweit in Erdöl- und Erdgaslagerstätten eingesetzt worden, um durch Druckübertragung mittels einer Flüssigkeit („Hydraulik“) Risse (englisch „fractures“) in Festgestein zu erzeugen. Dadurch können Erdöl und Erdgas optimaler zum Bohrloch strömen oder es werden überhaupt erst Fließwege geschaffen.

Frau Liebrich beklagt, dass vom eingeschlagenen Weg der Bundesregierung, die „umstrittene Fracking-Methode wegen ihrer unkalkulierbaren Risiken weitgehend zu verbieten“ nicht viel übrig geblieben ist. Den vorgelegten Gesetzesentwurf bezeichnet sie als faulen Kompromiss.

Sie beklagt weiterhin, dass „die gefährliche Technologie“ nicht aus Deutschland verbannt wird, sondern ihr sogar der Weg „durch die Hintertür“ geebnet wird. Zudem ist Frau Liebrich der Ansicht, dass „Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Kanzlerin Angela Merkel die Interessen der Industrie über die der Bürger gestellt“ haben.

Schließlich ist die Autorin der Ansicht, dass eine Regierung, die sich Klimaschutz Energiewende auf die Fahnen geschrieben hat, anders hätte handeln müssen. Denn es wäre bekannt, dass „die geringen deutschen Schiefergasvorkommen weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll nutzbar sind“ und somit ein „Fracking“-Verbot „kein wirtschaftlicher Verlust für Deutschland“ gewesen wäre.

Wie eingangs dargelegt stellt ein journalistischer Kommentar einen Meinungsbeitrag dar. Doch wie ist es um die Erklärung und Analyse bestellt, wie um die argumentative Belegung der Meinung? Um es vorwegzunehmen: Schlecht!

Denn „umstritten“, ein Lieblingswort des deutschen Qualitätsjournalismus, ist dieses Verfahren erst, nachdem es infolge des durch Falschbehauptungen geprägten Filmes „Gasland“ in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangte. Zuvor hatte über 50 Jahre hinweg kaum jemand Notiz davon genommen, dass dieses Verfahren allein in niedersächsischen Erdgaslagerstätten über 300 Mal durchgeführt wurde. Dabei ist kein einziger Fall einer Umweltbeeinträchtigung dokumentiert worden. Diese Tatsache widerspricht eklatant der Beurteilung Liebrichs, dass es sich um ein Verfahren mit unkalkulierbaren Risiken handele.

Von der aktuellen sowie von der vorangegangenen Bundesregierung in Auftrag gegebene Studien sind ebenfalls nicht der Ansicht der SZ-Journalistin. Die von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) selbst verfasste Studie „Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland“ betrachtet auch Umweltaspekte des für die Lagerstättenerschließung notwendigen Hydraulic Fracturing und kommt zu dem Schluss, dass das Verfahren unter Beachtung der bereits geltenden Regularien umweltverträglich durchführbar ist.

Außerdem beauftragte das dem Bundesumweltministerium unterstellte Umweltbundesamt (UBA) externe Gutachter mit einer zweiteiligen Risikostudie. In keinem der beiden Teile kamen die Autoren im Ergebnis zu dem Schluss, dass ein Verbot von Hydraulic Fracturing, insbesondere in Schiefergaslagerstätten, gerechtfertigt sei. Im Gegenteil: Der Chefautor des zweiten Gutachtens, Uwe Dannwolf, widersprach sogar öffentlich der Interpretation der UBA-Präsidentin Krautzberger, dass es sich beim „Fracking“ um eine „Risikotechnologie“ handele. Dem Gutachten wären solche Worte nicht zu entnehmen, sagte Dannwolf gegenüber dem NDR („Das schlechte Image von Fracking“).

Dass die Bundesregierung die Interessen der Industrie über die der Bürger stellt, wie von Frau Liebrich behauptet, muss in zweierlei Hinsicht in aller Deutlichkeit widersprochen werden!

Denn nachdem, was von seiten der Industrie zu vernehmen ist, zeigt diese sich alles andere als begeistert von den Gesetzesverschärfungen. Als Beleg folgendes Zitat aus einer Pressemitteilung des Wirtschaftsverbandes Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG) vom 9. März 2015:

„Die Gesetzesvorlagen sind ein guter Ansatz, können aber zu unverhältnismäßig hohen Belastungen führen“, so Kalkoffen (Anm. des Verfassers: Vorsitzender des WEG). Die geplanten Auflagen werden die Produktionskosten für deutsches Erdgas erhöhen. Noch gravierender ist der Verlust von mehr als 20 Prozent der Reserven durch großflächige Ausschlussgebiete. Zusätzlich werden Umweltverträglichkeitsprüfungen und wasserrechtliche Erlaubnisse die Genehmigungsverfahren deutlich verlängern und Investitionsentscheidungen erschweren.

Außerdem ist es grundsätzlich falsch, von den Bürgern zu sprechen, die ihre Interessen denen der Industrie unterzuordnen haben. Als Einwohner dieses Landes sollte man aus mehreren Gründen daran interessiert sein, dass (Energie-)Rohstoffe im eigenen Land gewonnen werden. Dazu zählen z.B. fiskalische wie die Erhebung der Förderabgabe (Niedersachsen nimmt jährlich 100e Millionen Euro aus der Förderabgabe auf Erdgas ein). Dazu zählt weiterhin die Verringerung der Importabhängigkeit und somit eine Optimierung der Versorgungssicherheit. Immerhin heizen 50 Prozent der deutschen Haushalte, und das ist der zweite Punkt, warum Bürger an einer sicheren Versorgung Interesse haben sollten,  mit Erdgas. Und daran wird sich auf absehbare Zeit wenig ändern.

Zum ökonomischen und ökologischen Aspekt, den Frau Liebrich anspricht: Die inländischen technisch gewinnbaren Schiefergasvorkommen, die nur nach Anwendung des Fracverfahrens gewonnen werden können, werden von der BGR auf bis zu 2,3 Billionen Kubikmeter geschätzt. Das ist mehr als das doppelte Volumen, was in den letzten 50 Jahren in Deutschland an Erdgas insgesamt gewonnen wurde. Diese 2,3 Billionen Kubikmeter entsprächen theoretisch auf  den gegenwärtigen Erdgasverbrauch Deutschlands in Höhe von ca. 90 Milliarden Kubikmeter bezogen einer Eigenversorgung von etwas über 25 Jahren. Da eine solch intensive Abförderung auf stabilem Niveau technisch nicht machbar ist, wäre ein Eigenversorgungsanteil von 20 Prozent über 100 Jahre hinweg realistischer. Von ökonomischer Unsinnigkeit kann also keine Rede sein.

Was den ökologischen Aspekt betrifft: Importiertes Erdgas wird teilweise unter abenteuerlichen Bedingungen, was den Umweltschutz betrifft, in ökologisch sensiblen Regionen gewonnen. Hinzu kommen energetische Verluste durch die energieintensive Verdichtung des Erdgases beim Pipelinetransport bzw. durch die Verflüssigung zu Liquified Natural Gas (LNG), um einen Transport per Schiff zu ermöglichen.

Erdgasgewinnung vor der Haustür unterliegt hingegen bereits gegenwärtig strengen Umweltauflagen. Umweltbeeinträchtigungen können zwar nicht ausgeschlossen werden und sind räumlich eng begrenzt dokumentiert worden. Jedoch werden bei Schadensfällen umgehend Gegenmaßnahmen ergriffen. Dass energieintensive Transportwege zum Endverbraucher erheblich reduziert werden, versteht sich von selbst. In Thüringen z.B. wird das dort gewonnene Erdgas bohrlochsnah verstromt (siehe Artikelfoto). Nach Ansicht des Verfassers ein begrüßenswertes Konzept für die inländische Schiefergasgewinnung.

Wie vorweg genommen ist der Kommentar von Frau Liebrich von viel Meinung geprägt. Es werden jedoch weder Hintergründe erläutert noch analysiert noch ist die Meinung argumentativ belegt. Die wissenschaftliche Grundlage fehlt stattdessen, wie beschrieben, vollkommen.

Einer wissenschaftlichen Grundlage entbehrt auch der Kommentar „Kapitulation vor der Erdgas-Lobby“ von Jürgen Döschner bei WDR5 vom 1. April 2015. Döschner wird regelmäßig als „Energieexperte“ beim WDR und bei der ARD konsultiert, obwohl er als Journalist und Historiker kaum über Expertise in Energiefragen, insbesondere in technischer Hinsicht, verfügen dürfte. Und Nein! Das Lesen von Studien, vorwiegend aus dem Hause Greenpeace, der Energy Watch Group und ähnlicher grünpolitischer Gruppierungen genügt nicht, um sich Expertise auf dem genannten Gebiet anzueignen.

Döschner attestiert in seinem Kommentar der Bundesumweltministerin fehlenden Mut, da sie, im Widerspruch zu ihrer persönlichen Haltung, ein Gesetzespaket präsentiert, welches nach Döschners Ansicht „die Tür zum Fracking in Deutschland öffnet“.

Als Gegenbeispiel führt Döschner Angela Merkels „Mut und Entschlossenheit“ an, nach der „Katastrophe in Fukushima acht AKW sofort abschalten [zu] lassen, und den endgültigen Ausstieg aus der Atomkraft“ einzuleiten.

Nach Döschners Meinung hätte Hendricks die zahlreichen Paragrafen, eine umfangreiche Seitenanzahl von Gesetzesnovellen und Begründungen etc. „sich und uns ersparen können“. Sie hätte einfach das geltende Moratorium durch ein schlichtes Fracking-Verbot fortschreiben können.

Hendricks Argumentation, dass ein grundsätzliches Verbot unvereinbar mit der Verfassung wäre und den Verweis auf Gewerbefreiheit und Freiheit der Forschung und Wissenschaft ist für Döschner „schlicht Unfug“. Dabei zieht er erneut Parallelen zum „Atomausstieg“. Denn „denselben Argumenten  Atommoratorium und der Ausstiegsbeschluss seinerzeit auch keinen Bestand gehabt“.

Stattdessen sieht Döschner die geplanten Gesetzesänderungen als Kapitulation vor den Interessen mächtiger Gruppen, im konkreten Fall der Erdöl- und Erdgasindustrie (das ist doch eigentlich nur eine Gruppe?). Er behauptet:

Exxon, Wintershall und Co. reiben sich die Hände. Denn wenn dieses Gesetzespaket so verabschiedet wird, dann haben sie ihre wesentlichen Ziele erreicht: Sie haben ein generelles Fracking-Verbot in Deutschland verhindert. Sie haben unter dem Deckmantel von wissenschaftlichen Probebohrungen die Tür zum Fracking in Deutschland geöffnet.

Ähnlich wie Frau Liebrich ist Döschner der Ansicht, dass die Interessen der Industrie bedient worden sind. Doch er sieht einen Silberstreifen am Horizont:

Bundestag und Bundesrat haben durchaus noch die Möglichkeit, mutig und entschlossen – wie einst beim Ausstieg aus der Risikotechnologie Atomkraft – nun den Einstieg in die Risikotechnologie Fracking zu verhindern.

Was an Döschners Kommentar zunächst auffällt, ist, dass er auf die Person der Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) fixiert ist. Dabei sind die geplanten Gesetzesänderungen ein Gemeinschaftswerk des Bundesumweltministeriums sowie des Bundeswirtschaftsministeriums unter Leitung von Sigmar Gabriel (SPD). Die Rolle Gabriels zu unterschlagen, ist ein ziemlich peinlicher Fauxpas für einen als Energieexperten gehandelten Journalisten.

Bundeskanzlerin Merkel „Mut und Entschlossenheit“ bezüglich des Hals über Kopf beschlossenen „Atommoratoriums“ und der Abschaltung von acht Kernkraftwerken zu attestieren, ist kaum weniger peinlich. Denn mit Mut und Entschlossenheit hatte Merkels Entscheidung, die vor dem Hintergrund der durch eine folgenschwere Naturkatastrophe eingetretenen Havarie mehrerer Blöcke des Kernkraftwerkes Fukushima-Daichii getroffen wurde, nichts zu tun. Sie zielte einzig und allein darauf ab, dass die CDU die Landtagswahl in Baden-Württemberg gewinnt. Genutzt hatte der panische Aktionismus Merkels, wie wir heute wissen, nichts.

Döschners Meinung, Hendricks hätte das „geltende Moratorium“ in ein „Fracking“-Verbot münden lassen können, ist nicht haltbar. Zunächst gibt es kein „geltendes“ Moratorium. Nirgendwo ist eine Quelle zu finden aus der hervorgeht, dass die jetzige oder die vorangegangene Bundesregierung ein solches Moratorium verhängt hätte. Es verhält sich stattdessen so, dass die Industrie auf Klage zur Bearbeitung ihrer Anträge verzichtet. Darauf hätte sie Anspruch, denn an der Gesetzeslage hat sich bislang nichts geändert.

Lediglich Nordrhein-Westfalen hat ein Moratorium offiziell verhängt. Doch Walter Frenz, Professor für Bergrecht an der RWTH Aachen, äußerte gegenüber der Wirtschaftswoche in einem Artikel vom 28. Juni 2014: „Die Moratorien der Bundesländer gegen Fracking sind eindeutig rechtswidrig“.

Hinzu kommt, dass die wissenschaftliche Grundlage als Begründung für ein Verbot einfach nicht vorhanden ist. Es ist schon ein starkes Stück, dass die Bundesregierung Studien in Auftrag gibt, die das Risiko des Hydraulic Fracturing bewerten sollen, letzten Endes den Darstellungen und Handlungsempfehlungen nicht Folge leistet, sondern Gesetzesänderungen auf den Weg bringt, die sich an den wesentlich weniger restriktiven Empfehlungen nicht orientieren. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum überhaupt Studien in Auftrag gegeben werden, wenn die Ergebnisse schlichtweg ignoriert werden.

Dementsprechend ist es nicht nachvollziehbar, wie Herr Döschner zu der Erkenntnis gelangt, dass Hendricks bzw. die Bundesregierung insgesamt vor den Interessen der Industrie kapituliert hat. Dass die „Erdgaslobby“ sich die Hände reibt, wie Döschner behauptet, ist nicht zu erkennen. In einer ebenfalls am 1. April 2015 erschienenen Pressemitteilung des „Lobbyverbandes“ WEG wird dessen Vorsitzender Dr. Kalkoffen folgendermaßen zitiert:

„Die vorgeschlagenen Regelungen sind zum Teil überzogen, sodass sie zur Stilllegung der deutschen Erdöl- und Erdgasproduktion führen können“

Nach Jubelgesang klingt dieses Zitat nicht und dem „Fracking“ wird durch die Gesetzesverschärfungen die Tür ebenfalls nicht geöffnet, sondern höchstens ein schmaler Spalt offen gelassen. Denn bislang wurden Fracmaßnahmen als bewährte Stimulationsmethode über Jahrzehnte hinweg genehmigt und in Deutschland ohne nachgewiesene Beeinträchtigung der Umwelt durchgeführt. Testweise bereits 2008 in einer Schiefergasbohrung in Niedersachsen.

Eine „Risikotechnologie“ stellt das Verfahren somit nach übereinstimmender Meinung von Fachleuten nicht dar. Lediglich Journalisten und grüne Lobbygruppierungen kommen zu dieser inevidenten Einschätzung, oftmals in engem Schulterschluss.

Was bereits bezüglich des Kommentars von Frau Liebrich festgestellt wurde, gilt auch für den Kommentar von Jürgen Döschner: Es werden weder Hintergründe erläutert noch analysiert noch ist die Meinung argumentativ belegt. Die wissenschaftliche Grundlage fehlt stattdessen, wie beschrieben, vollkommen.

Kleine Anekdote zum Abschluss: Via Twitter teilte ich Frau Liebrich mit, dass ihre Einschätzung, „Fracking“ sei „gefährlich“ und „unbeherrschbar“ jeglicher Grundlage entbehre. Darauf hin kam eine beleidigte Replik:

@St_Arndt Ich empfehl die Lektüre diverser Artikel, nicht nur von mir. Zu behaupten, die Grundlage fehle, ist schon ziemlich dreist.

Quentin Quencher, Betreiber des  Blogs Glitzerwasser und so wie ich ebenfalls Autor beim ScienceSkeptical Blog, sprang mir bei:

@SilviaLiebrich @St_Arndt kennt die »diversen Artikel« Ich auch. Aber Tatsachen interessieren weder Sie noch UBA.
http://glitzerwasser.blogspot.de/2013/02/warum-in-deutschland-gefrackt-werden.html …

Schließlich präzisierte Peter Heller, ebenfalls von ScienceSkeptical:

@St_Arndt @SilviaLiebrich Frau Liebrich, es fehlt die fachwissenschaftliche Grundlage. Valide sind Sekundärquellen oft nicht.

Genauso ist es. Journalisten schreiben gerne voneinander ab, so dass nach dem „Stille-Post-Prinzip“ Aussagen von Primärquellen (Studien) bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt werden. Deshalb empfehle ich Silvia Liebrich: Lesen Sie Primärquellen. Bei Verständnisproblemen stelle ich mich gerne zur Verfügung!