Umfangreiche Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen und wilde Spekulationen darum

5P Enetgy will aufgegebenes Erdgasfeld Alfeld-Elze reaktivieren.

In letzter Zeit sind in Nordwestdeutschland, genauer in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, mehrere neue Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen vergeben worden. Die Erteilung der Erlaubnisse ging an die kanadische Firma PRD Energy, die bereits an der geplanten Wiedererschließung der Erdöllagerstätte Börger/Werlte im nördlichen Emsland beteiligt ist (siehe Artikel) sowie an die US-amerikanische Firma Blue Mountain Exploration mit angeblichem, zumindest laut Presseberichten, Sitz in New York. Letztere hat sich Erlaubnisse südlich von Hamburg bis in den Raum Uelzen gesichert. Diese Gebiete bedecken grob den nördlichen Teil des „Gifhorner Troges“, einem erdölhöffigen Becken, an dessen Rändern der sogenannte „Dogger“ ausbeißt. Innerhalb dieses Troges sind im südlichen Teil einige Erdöllagerstätten gefunden worden und stehen z.T. bis heute in Förderung (z.B. Lüben als nördlichste Lagerstätte). Sachlich gesehen, deutet demnach alles darauf hin, dass Blue Mountain Exploration auf eventuelle Erdölvorkommen aus ist. PRD Energy hingegegen hat Erlaubnisse im Bereich aufgegebener Erdöllagerstätten in Schleswig-Holstein und v.a. auch in Niedersachsen zugesprochen bekommen. Trotz dieser eindeutigen Hinweise, dass es sich bei den Erlaubnisgebieten um Areale handelt, die vorrangig der Erkundung potentieller bzw. Wiedererschließung bekannter Erdöllagerstätten dienen sollen, wurde insbesondere durch den NDR, aber auch durch lokale Medien das Thema „Hydraulic Fracturing“ ins Spiel gebracht. Darauf sprangen natürlich auch die Bürgerinitiativen an, die eine Kampagne gegen die inländische Erdöl- und v.a. Erdgasförderung betreiben. In ihren Reihe wird sofort von „Fracking-Gebieten“ ohne jeglichen Beleg dahergeredet. Man beruft sich dabei lieber auf NDR-Berichte oder eben die lokalen Zeitungen. Das Erstaunliche  dabei ist, dass entgegen jeglicher Logik argumentiert wird: Man beruft sich auf Seiten der Bürgerinitiativen gerne auf das angeblich veraltete Bundesberggesetz aus dem Jahre 1980 (also erheblich jünger als unser Grundgesetz aus dem Jahre 1949), dass keine Bürgerbeteiligung für die Genehmigung von Bohrungen oder gar Gewinnungsmaßnahmen vorsieht. Übersehen wird dabei, dass es sich lediglich um eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstofflagerstätten handelt, die nach § 7 BBergG geregelt sind. Eine etwaige Förderung, für die eine nach § 8 BBergG Bewilligung erforderlich ist, ist damit nicht eingeschlossen. Offenbar ist also den Bürgerinitiativen das von ihnen so oft kritisierte Bundesberggesetz nicht wirklich bekannt.