Auch die Frankfurter Rundschau thematisiert die Kritik der BGR am Gutachten des UBA…

… und im Artikel treten neben den üblichen falschen Begrifflichkeiten, die im Allgemeinen in der Presse oder sonstigen Medien zu finden sind, insbesondere im linken und grün angehauchten Lager, zu der auch die (insolvente) „Frankfurter Rundschau“ zählt, einige Widersprüche auf.

Zunächst einmal zu den falschen Begrifflichkeiten oder auch der unkorrekten Darstellung der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. So wird behauptet, dass das Erdgas in diesen Lagerstätten „mit konventioneller Technologie nicht förderbar“ sei. Diese Aussage ist deshalb falsch, weil zum einen das Hydraulic Fracturing eine seit inzwischen 65 Jahren angewandte Technologie ist und zum anderen eben die Lagerstätten als unkonventionell bezeichnet werden, aber nicht deren Gewinnungsverfahren. Sicherlich läuft das Hydraulic Fracturing heutzutage anders ab als noch vor über 60 Jahren, dennoch hat sich am grundlegenden Prinzip nichts geändert. Über eine durch Flüssigkeit übertragenen hohen Druck (Hydraulik) werden in festem Gestein künstlich Risse (Fractures) erzeugt. Das war 1947 so, daran hat sich bis 2013 nichts geändert. Geändert hat sich im Laufe der Zeit lediglich die Basis für den Transport des Stützmittels in den Speicher/die Lagerstätte. So wurden z.B. Kohlenwasserstoffe durch Wasser substituiert.

Weiterhin wird ausgeführt, dass die „Frackinggas-Vorkommen“ ausreichen würden, um den „aktuellen Erdgasverbrauch 13 Jahre lang zu decken“. Was auch immer „Frackinggas-Vorkommen“ sein sollen, ist schon eine interessante Frage. Schließlich wird auch im Inland schon seit Jahrzehnten nach der Anwendung des Hydraulic Fracturings Erdgas, Erdöl aber auch Geothermie gewonnen/genutzt. Darüber hinaus bezieht sich diese Angabe ganz offensichtlich auf eine Studie der BGR zum Schiefergaspotenzial in Deutschland und stellt lediglich den Mittelwert eines konservativen Ansatzes dar, der davon ausgeht, dass  10 Prozent des „Gas In Place“ (GIP) gewonnen werden können. Tightgas und Kohleflözgas sowie konventionelle Lagerstätten, die zwingend bzw. häufig bzw. teilweise durch Hydraulic Fracturing erst nutzbar gemacht werden können, bleiben bei der Betrachtung außen vor. Und dabei muss bedacht werden, dass ein GIP bei Kohleflözgas von mindestens 3000 Mrd. cbm (Vn) angenommen wird (http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4346.pdf). Eine Aussage zum gewinnbaren Anteil wird dabei nicht getroffen. Jedenfalls müsste es korrekt heißen, dass das konservativ eingeschätzte Potenzial von Schiefergas Deutschland theoretisch gemessen an den heutigen Verbrauch 13 Jahre lang versorgen könnte. Auch im weiteren Verlauf des Artikels wird dieses unpräzise Niveau beibehalten. So wird behauptet, es gäbe „Pläne von Unternehmen für Fracking-Bohrungen“ unter anderem in „Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Nordhessen und in Baden-Württemberg.“ Diese Behauptung ist nicht nur unpräzise, sondern tlw. sogar falsch, da z.B. in Thüringen oder auch Baden-Württemberg Aufsuchungserlaubnisse beantragt/erteilt worden sind, die z.T. sogar auf unkonventionelle Erdgasvorkommen abzielen. Konkrete Pläne für Bohrungen oder gar die Anwendung des Fracverfahrens gibt es dagegen nicht! Wieder einmal offenbart mit dieser Aussage der Artikel die Unkenntnis zum Thema: „Das Bundesumweltministerium plädiert wie das ihm unterstehende Umweltamt dafür, das Fracking mit Vorsicht anzugehen; Ressortchef Peter Altmaier (CDU) warnte vor übereilter Einführung der Technologie.“ Hallo „Frankfurter Rundschau“, hallo Herr Altmaier: Es dürfte sich doch mittlerweile herumgesprochen haben, das Hydraulic Fracturing KEINE neue Technologie ist. Lediglich bedingt durch Fortentwicklung dieser Technologie in Kombination mit anderen Technologien ist es möglich, bisher nicht gewinnbare Vorkommen zu nutzen. Und auch Folgendes ist nicht schlüssig: So wir die BGR folgendermaßen zitiert: „„Sofern die gesetzlichen Regelungen eingehalten und die erforderlichen technischen Maßnahmen getroffen werden, ist aus geowissenschaftlicher Sicht prinzipiell ein umweltverträglicher Einsatz der Fracking-Technologie möglich.“ Dieses Zitat, dass dem Zwischenbericht der bereits seit Oktober 2010 laufenden Studie des BGR zur Abschätzung des Schiefergaspotenzials entnommen ist, wird als Beleg für ein „Gegengutachten“ der BGR gegenüber der UBA-Studie angeführt. Dass diese Aussage bereits im Mai 2012, also lange vor Publizierung der UBA-Studie im September 2012 getroffen wurde, wird glatt weg unterschlagen. Unseriöser geht es kaum! Weiterhin ist die Aussage, das Bundeswirtschaftsministerium ließ durch die BGR ein Gegengutachten anfertigen, ist zweifelhaft. So ist z.B in einem Handelsblatt-Artikel vom 03.01.2013 lediglich von einer Stellungnahme die Rede und schließlich kritisierten auch die Geologischen Landesämter die UBA-Studie. Nirgendwo ist von einer Gegenstudie etwas zu lesen. Interessant finde ich folgenden Widerspruch: Laut „Handelsblatt“ zeigen sich die Geologen der BGR erstaunt über die Aussage der UBA-Gutachter, es hätte ein Abstimmungsgepräch untereinander stattgefunden. Im Gegenzug bemängeln laut „Frankfurter Rundschau“ (FR) die UBA-Gutachter mangelnde Kooperationsbereitschaft seitens des BGR. Seltsam sind dann auch die folgenden Ausführungen: „Vor allem die Frage, wie stark auf den Schutz salzhaltiger Tiefenwässer vor einer Belastung mit Chemikalien geachtet werden muss, entzweit die Forscher. Laut BGR ist das weniger relevant.“ Und die Gutachter des UBA kontern dann laut FR  mit nachteiligen Veränderungen von Grundwasser in Trinkwasserqualität? Was haben denn salzhaltige Tiefenwässer mit oberflächennahem Grundwasser in Trinkwasserqualität gemein? Entweder ist da der FR ein Fehler in kausaler Hinsicht unterlaufen, oder aber die kritisierten Gutachter des UBA haben da etwas missverstanden. Vorstellbar wäre beides! Im letzten Abschnitt des Artikels wird dann auch noch völlig unparteiisch (Ironie) den Grünen in Person von Oliver Krischer Platz eingeräumt, der seine Polemik ablassen darf. Er spricht von berechtigten Einwänden gegen das Hydraulic Fracturing, obwohl gerade diese „berechtigten“ Einwände angezweifelt bzw. sogar zurückgewiesen werden Ein Zitat wie: „Rösler hat die BGR wie einen bissigen Hund von der Leine gelassen.“ im Zusammenhang mit der BGR-Kritik ist völlig unangemessen, zumal die angeblichen Risiken des Hydraulic Fracturings weder belegt, oder gar widerlegt sind. Aber es gibt bis heute Menschen, die glauben, dass die im inzwischen als unseriös entlarvten Film „Gasland“ gezeigten entflammbaren Wasserhähne der Realität entsprechen.

Josh Fox gibt zu, Unwahres dargestellt zu haben.