Anti-Fracking-Bürgerinitiative aufgrund von Desinformation und Fehlinterpretation in Hamburg gegründet

Aufgrund der Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Südosten von Hamburg (Vierlande) an die BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG, ein bescheidener Rest eines einst bedeutenden Unternehmens, dass heute mehr oder weniger die genannten Erlaubnisse der ExxonMobil Production Germany (EMPG) verwaltet, gründete sich eine lokale „Bürgerinitiative Frackingfreies Hamburg“. Diese begründet ihr Dasein mit der Befürchtung (!), dass aufgrund der Erteilung dieser Erlaubnis, übrigens in direktem Anschluss der Förderbewilligungen im Raum Hamburg mit in Produktion befindlichen Erdölfeldern, Erdgas(!) in unkonventionellen Lagerstätten(!) gesucht und eventuell(!) durch Anwendung des Hydraulic Fracturings (sprachverarmend „Fracking“ genannt) gewonnen werden könnte. Zur Unterscheidung „Erlaubnis“/“Bewilligung“ siehe BBergG.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Obwohl in unmittelbarer Nachbarschaft bestehender Erdölfelder eine Aufsuchungserlaubnis erteilt wird, gründet sich eine Bürgerinitiative gegen Hydraulic Fracturing bei der Förderung von Erdgas, zudem noch aus unkonventionellen Lagerstätten..
Und obwohl eine Aufsuchungserlaubnis längst keine Aussage über Art und Umfang, sowie etwaige Fördermethoden trifft, wird wild spekuliert. Ganz vorne mit dabei ist der stets desinformierende NDR, der behauptet: „In Hamburg sind momentan zwei Gebiete für die Erkundung in Sachen Fracking ausgewiesen: Harburg sowie die Vier- und Marschlanden.“ Quelle. Aber auch das „Hamburger Abendblatt“ schlägt in eine ähnliche Kerbe. Zwar geht aus diesem Artikel hervor, das eine Aufsuchungserlaubnis noch nicht einmal eine Bohrung vorsieht, dennoch unterstellt allein die Überschrift „Gasförderung gefährdet Trinkwasser in Hamburg“ etwas als Tatsache, was nicht im geringsten aus dem momentan laufenden Verfahren abzuleiten ist. Ein Blick ins angeblich veraltete Bundesberggesetz würde dabei helfen, die Verbreitung solchen an den Haaren herbeigezogenen Unsinns zu vermeiden.

Aus einem Flyer sind zwei Thesen zu entnehmen, die die naturwissenschaftlichen, aber auch verfahrensrechtlichen Defizite speziell der „Bürgerinitiative Frackingfreies Hamburg“, aber auch der Gegner des „Fracking“ allgemein offenbaren:

– „Große Bedenken hat die BI hinsichtlich der Bohrlochsicherheit, deren Dichtigkeit gegen unerwünschten Austritt von GIFTIGEM Methan in Grundwasser und Atmosphäre.“

Wüsste nicht, dass Methan giftig ist und das weiß auch kein Chemiker (aber glücklicherweise haben wir eine BI, die uns aufklärt 😀 )
und:

– „Im Aufsuchungsgebiet Vierlanden liegen Trinkwasserschutzgebiete, die durch Fracking gefährdet sein könnten.“

Aha, „könnten“! Und wie, bitte, wenn laut LBEG-Erlass, der auch für Hamburg gilt, Fracmaßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten nicht erlaubt sind? Abgesehen davon, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowie aufgrund der geologischen Situation sowie den topographischen Gegebenheiten (Nähe zu bestehenden Erdölfeldern) die Erschließung unkonventioneller Erdgaslagerstätten unter Anwendung des Hydraulic Fracturings nichts weiter ist als ein Hirngespinst!

4 Kommentare zu Anti-Fracking-Bürgerinitiative aufgrund von Desinformation und Fehlinterpretation in Hamburg gegründet

  • ginnietom sagt:

    gibts wirklich Anträge für Dithmarschen in 2013…wir liegen direkt nebenan im Kreis und sind Eider Anlieger…bitte um Kontaktaufnahme…

    Grüsse…
    Werner

    1. istvanadler sagt:

      Die kanadische Firma PRD Energy hat eine Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe (Erdöl undErdgas) bei Heide (Erlaubnisfeld „Ostrohe“) beantragt. Dieses Gebiet überdeckt den erdölhöffigen Westholsteintrog. Hier wurde bereits bis 1992 Erdöl aus der Feldergruppe „Heide“ gewonnen. Nach Eigenauskunft plant PRD Energy Erdöl zu suchen (logisch, da in der Gegend bereits Erdöl gefördert wurde). http://www.prdenergy.ca/uploads/PRD_Corporate%20Presentation_October_Final.pdf
      Meines Wissens ist die Aufsuchungserlaubnis noch nicht erteilt worden. Mit der Erteilung der Eraubnis ist das Unternehmen verpflichtet, gewisse Aufsuchungstätigkeiten durchzuführen. Diese kann sich auf die Auswertung von Altdaten beschränken, aber auch geophysikalische Untersuchungen (z.B. Seismik) oder gar eine Erkundungsbohrung vorsehen. Die beiden letztgenannten Maßnahmen müssten allerdings extra beantragt und genehmigt werden.
      Dass unkonventionelle Erdgaslagerstätten, die unter Anwendung des Hydraulic Fracturings erschlossen werden müssen, gesucht werden sollen, ist reine Spekulation von Bürgerinitiativen und dem in der Frage alles andere als neutral und ausgewogen berichtenden NDR. Das wäre zudem völlig unlogisch, da a) wie gesagt bereits Erdöl in der Vergangenheit gefördert wurde und b) die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) kein Potenzial für Schiefergas für die Region ausweist.
      Siehe hierzu entsprechende BGR-Studie: http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Downloads/BGR_Schiefergaspotenzial_in_Deutschland_2012.pdf?__blob=publicationFile&v=7

      Viele Grüße nach SH!

  • Wyrdyria sagt:

    Auch Ihr Bericht ist recht polemisch. Stellen Sie doch die Bürger in Bergedorf und Harburg als nichtswissende Dummköpfe hin. Das ist auch nicht hilfreicher als der Bericht des NDR und des Abendblattes.
    Sollte es tatsächlich zu Frackmaßnahmen sprich Bohrungen kommen, wird wohl mehr als nur Methan in den Boden gepumpt und könnte auch unkontrolliert wieder austreten. Und welche Sicherheitsgarantien gibt es, die uns vor weiteren Schäden (Trink-/Grundwasserverunreinigung, Erdbebengefahr etc.) bewahren?
    Wenn Sie so versiert und fachkundig sind, wie Sie sich in Ihrem Artikel geben, könnte Ihr Sachverstand der BI doch sehr nützlich sein, um die Bürger von Ihrer Unwissenheit zu befreien.
    Ein Harburger

    1. istvanadler sagt:

      Hallo Wyrdyria,
      ich möchte mich als erstes für den kritischen Kommentar bedanken. Ich möchte im Folgenden zu Ihren Vorwürfen und Anmerkungen Stellung beziehen:
      Zunächst stelle ich nicht „die Bürger in Bergedorf und Harburg als nichtswissende Dummköpfe hin“ und auch nicht die in der BI engagierten (diese mit den vorgenannten Bürgern gleichzusetzen halte ich für maßlos übertrieben). Mein Artikel/meine Kritik richtet sich vielmehr gegen die Fehlinformationen, die seitens des NDR (immer gut dabei bei diesem Thema, siehe entsprechende Artikel meinerseits) und des Abendblattes gestreut werden. Aber auch die BI, die leichtfertig darauf hereinfällt, muss natürlich Kritik einstecken. Denn anstatt sich zu informieren, was unter einer Aufsuchungserlaubnis zu verstehen ist, wird das, was medial verbreitet wird, für bare Münze genommen. Tatsache: Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen, Desinformation NDR: „In Hamburg sind momentan zwei Gebiete für die Erkundung in Sachen Fracking ausgewiesen[…]“
      In Ihrem zweiten Satz schreiben Sie: „Sollte es tatsächlich zu Frackmaßnahmen sprich Bohrungen kommen…“ Nach meinem Verständnis setzen Sie Fracmaßnahmen (ich verwende die Schreibweise ohne „k“, die bis vor gut zwei Jahren die einzig gültige war) und Bohrungen gleich. Das ist ein Trugschluss, denn, auch wenn es immer wieder zu lesen und zu hören ist, Hydraulic Facturing ist keine Bohrmethode und genaugenommen auch keine Fördermethode. Erst die Bohrung, dann evtl. der Frac und dann die Förderung. Und wie meinem Artikel zu entnehmen ist, ist alles, was über den Umfang einer Aufsuchungserlaubnis hinausgeht, reine Spekulation und somit auch das Verpumpen irgendwelcher Stoffe. Übrigens hat man zur Anfangszeit angedicktes Erdöl, Kerosin und Verwandtes zum Fracen genutzt. Dagegen ist der Anteil der Additive von ca. 0,2 % bei Schiefergaslagerstätten und akuell ca. 1 % bei konventionellen Lagerstätten als homöopathisch anzusehen, zumal die meisten nicht als „giftig“ eingestuft sind und z.T. sogar natürlich vorkommen. Abgesehen davon sind im tieferen Untergrund im Regelfall Schwermetalle und andere Substanzen enthalten, denen gegenüber die Additive völlig harmlos erscheinen.
      Auch die etwaigen Schäden, die Sie ansprechen, sind reine Spekulation. Die Fakten sprechen eine andere Sprache. Trink- oder Grundwasserverunreinigungen durch Hydraulic Fracturing sind nicht bekannt, auch nicht in den USA (siehe dazu https://.wordpress.com/hydraulic-fracturing/). Hinzu ommt die Frage, wie diese Stoffe, die in bis zu 5 km Tiefe eingesetzt werden, über mehrere geologische Barrieren in süßwasserführende Horizonte aufsteigen sollen. Und was die Erdbebengefährdung betrifft: Die in Niedersachsen aufgetretenen Beben der letzten zwei Jahrzehnte hängen auch meiner Meinung nach mit der Erdgasförderung zusammen, bzw. könnten damit zusammenhängen, aber nicht mit dem Fracverfahren. Z.B. bebt über dem Erdgasfeld „Groningen“ in den Niederlanden recht häufig die Erde, wo nie gefract wurde. Ursache ist die Entnahme großer Volumina in vergleichsweise kurzer Zeit (Druckentlastung). Im Bereich kleinerer Lagerstätten tritt dieses Phänomen nicht auf.
      Zum Abschluss noch eine Stellungnahme zum Vorworf der Polemik:

      Wenn die BI auf ihrem Flyer behauptet, Methan sei giftig, dann kann ich mir einen polemischen Kommentar dazu nicht sparen. No sorry, denn man kann sich, bevor man so etwaverbreitet, informieren oder muss sich eben den Vorwurf der Angstschürerei gefallen lassen.

      Ansonsten kann ich keine weitere Polemik in meinem Artikel finden, sondern im wesentlichen Sachlichkeit, worauf ich viel Wert lege, was mir allerdings zugegebenermaßen nicht immer gelingt.

      Istvan Adler

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