Desinformierender Artikel bei SHZ-Online

Ich schreibe das zwar ungern, aber manchmal hat „Gegen Gasbohren“ auch etwas gutes, werden dort doch die abstrusesten, vor Fehlinformationen strotzenden Medienbeiträge verlinkt und der Unsinn, der darin zu finden ist, unkritisch von den selbsternannten Experten für bare Münze genommen.

So wird in einem Artikel bei shz.de, betitelt mit „Fracking: Probe-Bohrungen geplant“ behauptet, dass die „Fracking-Firmen“, die es auf „die Kreise Pinneberg und Steinburg abgesehen haben“ (seltsame, unseriöses Handeln suggerierende Wortwahl)unbekannt seien, was mit Betriebsgeheimnissen begründet wird. Das ist nicht nachvollziehbar, da der Genehmigungsbehörde ja bekannt sein muss, wer den Antrag stellt und ob dieser vertrauenswürdig ist. Das geht aus § 11 Nr.6 des Bundesberggesetzes hervor. Das ist zunächst schon eine auf mangelhafte Recherche zurückzuführende Ungereimtheit, von denen der Artikel mehrere enthält.

Doch von vorn: Allein die Überschrift ist nicht korrekt, da sie unterstellt, dass Hydraulic Fracturing vorgesehen sei und als Voraussetzung dazu bereits Bohrungen geplant seien. Nun stellt sich natürlich die Frage, woher der Verfasser diese Information bekommen hat, wenn doch angeblich sogar der Antragsteller unbekannt sei. Bei diesem handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um das Unternehmen PRD Energy. So geht aus einer Firmenpräsentation vom Oktober 2012 hervor, dass die Erlaubnis „Bramstedt“ beantragt worden ist, die auf der Karte des Artikels im Norden zu erkennen ist (Link zur Präsentation). Aus der Präsentation geht ebenfalls hervor, dass die von PRD Energy ins Auge gefassten Projekte keinen Einsatz des Hydraulic Fracturing erfordern.

Der Einstieg in den Artikel erfolgt auf reißerischem Niveau, in dem die gängigen Klischee-Befürchtungen der Gegner aufgeistet werden. Angefangen mit angeblichen Grundwasservergiftungen über Erdbeben bis hin zu vermeintlichen Klimaschäden. Weiterhin heißt es, die „Grünen“ befürchten für die Region „das Schlimmste“ (was auch immer das sein soll), sollten „die erforderlichen Konzessionen für das Fracking“ (Anm. Istvan Adler: Konzessionen für das „Fracking“, was soll das sein? Es wurden Aufsuchungserlaubnisse auf Erdöl und Erdgas beantragt und keine Fracmaßnahmen) durch das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) genehmigt werden. Die Sprecherin der Fraktion von „WGE/Die Grünen“, Regine Wilms (nach meinen Recherchen eine Ergotherapeutin) wird folgendermaßen zitiert:““Aufgrund der Komplexität der Vorgänge im Untergrund ist eine Prognose der Fracking-Folgen völlig unmöglich“. Wie die Dame auf dieses schmale Brett kommt, lässt sich nur damit erlären, dass sie sich mit den Erkundungsmaßnahmen, die einer Bohrung und erst recht einer Fracmaßnahme vorausgehen, nicht im geringsten auseinandergesetzt hat.

Weiter wird im Artikel spekuliert, wann die ersten Probebohrungen vorgenommen würden. Zwar wird eine Ministeriumssprecherin richtig zitiert, in dem diese erklärt, dass zunächst nur „Claims abgesteckt“ (wieder eine seltsame Wortwahl) werden sollen, steigt später aber dennoch in den „Fracking“-Kanon ein und sagt, dass nach erfolgreicher Bohrung sehr schnell gefract werden könne. Das ist so nicht korrekt, da einer Fracmaßnahme ein Antrag im Rahmen eines Sonderbetriebsplanes vorausgeschickt werden muss, der selbstverständlich einer genehmigung bedarf.

Weiterhin behauptet Regierungssprecherin Nicola Kabel, dass nach derzeitigem Kenntnisstand Fracmaßnahmen nicht genehmigungsfähig seien. Das ist grober Unsinn, da in der Vergangenheit bereits hunderte Fracmaßnahmen genehmigt worden sind und sich die Gesetzeslage seit Beginn der unsachlichen Debatte vor gut zwei Jahren nicht verändert hat. Die Genehmigungsbehörde, das LBEG, ist meiner Ansicht nach lediglich übervorsichtig geworden. Und ich möchte noch einmal betonen, dass die Anwendung des Fracverfahrens in den beantraten Aufsuchungserlaubnissen nichts weiter ist, als unseriöse Spekulation, die von Bürgerinitiativen und Medien ins Spiel gebracht worden ist.

Am Ende des Artikels heißt es dann, dass der grüne Umweltminister Schleswig-Holsteins, Robert Habeck, das LBEG angewiesen hat, künftige Anträge zm Hydraulic Fracturing nicht ohne die Billigung seines Ministeriums zu genehmigen. Fraglich ist dabei, ob das Ministerium überhaupt die dafür notwendige Kompetenz besitzt, da für Bergbau die Wirtschafts- und nicht die Umweltministerien zuständig sind.

Als Fazit ist zu sagen, dass mit diesem Artikel wieder einmal der Nachweis erbracht worden ist, dass weder Medien noch die Politik sich dezidiert mit der Thematik Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen auseinandergesetzt haben und sich stattdessen an unseriösen Horrorszenarien orientieren.

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