„Fracking“ Thema im Koalitionsvertrag – Kritische Anmerkungen dazu sowie zur Interpretation der Gegner

Vor ungefähr drei Jahren erfuhr die breite Öffentlichkeit, dass in Deutschland nach Erdgasvorkommen in Schiefergesteinen, die reich an organischer Substanz sind und somit potenziell gasführend sowie in Kohleflözen gesucht wird. Um Erdgas aus diesen Lagerstättentypen wirtschaftlich fördern zu können, ist grundsätzlich (Schiefergas) bzw. häufig (Kohleflözgas) das seit über 6 Jahrzehnten angewendete Hydraulic Fracturing-Verfahren notwendig.

1. Vorbemerkungen

Ungefähr zeitgleich mit dem Bekanntwerden erschien der inzwischen in vielerlei Hinsicht widerlegte Film „Gasland“1)Fracking in den USA – ‘Gasland’ und die Fakten, der das bewährte Standardverfahren in Miskredit brachte. Leider wurde dieser Film nicht nur in Deutschland wohlwollend aufgenommen und führte zu einer emotional und von Seiten der Gegnerschaft häufig unsachlich geführten Debatte um das Fracverfahren. Das führte u.a. dazu, dass selbst die Erschließung von Lagerstättentypen, in denen Hydraulic Fracturing-Maßnahmen seit 50 Jahren durchgeführt wurden, ins Stocken geriet. Ursache hierbei ist nach Ansicht des Verfassers die mangelnde Differenzierung zwischen den Lagerstättentypen seitens der Gegnerschaft und der sekundierenden Medien wie z.B. der NDR oder Lokal- /Regionalblätter wie die „Kreiszeitung“ oder die „Westfälischen Nachrichten“. Aber auch in überregionalen Formaten wie der „Tagesschau“ wird ohne wissenschaftliche Evidenz die international millionenfach angewendete Stimulationsmethode durch nach Ansicht des Verfassers „grünideologisch“ geprägte Journalisten (z.B. Jürgen Döschner, WDR/ARD) ins schlechte Licht gerückt. Ohne es zu belegen, behauptete dieser in einem „Tagesschau“-Kommentar u.a.:2)Die Gasblase – oder: Das Märchen von billiger Energie.

Was bleibt, sind zerstörte Landschaften und gigantische ökologische Zeitbomben im Untergrund.

Hier stellt sich dem kritischen Hinterfrager die Frage, wie ein unterirdisch angewendetes Verfahren die Landschaft „zerstören“ soll und von welchen „ökologischen Zeitbomben“ Herr Döschner spricht. Offensichtlich ist Herrn Döschner nicht bekannt, dass Fracfluide aufgrund der geringen Konzentration der Zusätze, insbesondere für Fracmaßnahmen in Schiefergestein, weder als umweltgefährdend und schon gar nicht als giftig eingestuft sind. Offenbar mangelt es (nicht nur) diesem Journalisten an MINT-Grundkenntnissen. Solche Ansichten sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen (z.B. FAZ) weit verbreitet in der deutschen Medienlandschaft, was die Unsachlichkeit der Diskussion zusätzlich befeuert. Faktenbasierte Aussagen wie von Brian Horsfield vom Geo Forschungs Zentrum Potsdam werden schlichtweg ignoriert. Dieser antwortete in einem Interview auf die Frage zur Grundwassergefährdung:3)Interview mit Brian Horsfield über Schiefergas und Hydraulic Fracturing

Die Erfahrungen mit der Technologie zeigen, dass bei weltweit mehr als 100.000 Schiefergasbohrungen und mehr als zwei Millionen Hydraulic Fracturing Operationen (nicht nur bei der Schiefergasgewinnung) nur ein dokumentierter Fall von Grundwasserverschmutzung mit Fracturing Fluiden, die aus dem Untergrund in das Grundwasser gelangt sind, bekannt ist. Das ist sehr wenig.

Auch die Erfahrungen aus 5 Jahrzehnten Fracanwendung in Deutschland finden so gut wie keine Beachtung in der Öffentlichkeit. Dabei ist auf der Internetpräsenz des Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. (BDG) zu lesen:4)Fracking nicht verteufeln! – BDG nimmt Stellung: Fundierte Untersuchungen sollten Basis sein für weiteres Vorgehen

Die Hauptargumente der Fracking-Kritiker, die Verunreinigung des Trinkwassers und die Auffassung, Fracking könne Erdbeben auslösen, haben nach Auffassung des BDG wenig Bestand: Seit diese Technik in Deutschland eingesetzt wird, ist kein einziger Fall einer Grundwasserverunreinigung durch Fracking aufgetreten[…]

Aber auch Aussagen der dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellten Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) finden nach Recherche des Verfassers keinerlei Würdigung in der deutschen Medienlandschaft. Nirgendwo ist zu lesen, dass die BGR seit Februar 2011 die Potenziale an Erdgas und Erdöl in Tonsteinen („Schiefer“) erforscht. Im Gegenteil: Forschungsergebnisse, wie z.B. die Mengenabschätzung des technisch förderbaren Erdgases werden einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zugerechnet, obwohl diese Studie lediglich die Erkenntnisse der BGR zitiert5)Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. Seitens der BGR wurde die UBA-Studie aufgrund wissenschaftlicher Defizite heftig kritisiert. In den Medien wurde diese nach Ansicht des Verfassers vollkommen berechtigte Kritik als „Streit“ zwischen der BGR und des UBA abgetan6)BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE HANNOVER: Stellungnahme der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zum Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen“.Hier einige Punkte aus der Kritik:

[…]Diese Aussage ist unzutreffend. Das zitierte Regelwerk gilt für Wasser oder Mineralwasser, das zum Trinken abgegeben wird, nicht aber für Grundwasserallgemein. Grundwasser ist nicht mit Trinkwasser gleichzusetzen. […]
Die Aufgabe, die existierende breite Wissensbasis und die existierenden modernen Methoden der geophysikalischen, geochemischen, geologischen, hydrogeologischen und mineralogischen Erkundung und Untersuchungen herauszuarbeiten, ist nicht erfolgt.[…]
Die in der UBA – Studie gewählten Typlokalitäten zu Schiefergasvorkommen sind nicht relevant, weil es in diesen nur ein geringes oder kein Schiefergaspotenzial gibt. Die durch die BGR – Studie ausgewiesenen Regionen mit hohem Schiefergaspotenzial (Norddeutsches Becken) wurden nur randlich betrachtet.
Zu den Ausführungen zur Frack – Technologie ist kritisch zu bemerken, dass vielfach Belege für die Aussagen in den zusammenfassenden Abschnitten über angebliche Unsicherheiten und/oder Wissensdefizite (A3.3, A4.4 und A5.4) fehlen.

Das sind nur einige einführende Punkte der BGR-Kritik, die im Dokument ausführlich behandelt werden. Es ist erstaunlich, dass eine Auftragsstudie an privatwirtschaftliche Unternehmen, die enorm fehlerbehaftet ist, solche Beachtung in der Öffentlichkeit findet, die Erkenntnisse einer dem Bundeswirtschaftsministerium direkt unterstellten Fachbehörde jedoch vollkommen ignoriert werden. Und das nicht nur seitens der Medien, sondern auch seitens der Bundespolitik. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Staatlichen Geologischen Dienste der Bundesländer dieser berechtigten Kritik angeschlossen haben. In einer gemeinsamen Stellungnahme wird aus geowissenschaftlicher Sicht nicht nur die Studie im Auftrag des UBA z.T. harsch kritisiert, sondern auch eine entsprechende im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen (im Wesentlichen aus der gleichen Feder, nur seltsamerweise mit anderen Empfehlungen) sowie eine im Auftrag von ExxonMobil. Der letztgenannten Studie wurde dabei das beste Zeugnis ausgestellt7)Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste zu den „Fracking-Studien“. Vor diesem Hintergrund ist es erschreckend, dass entscheidende, den Grundwasserschutz betreffende Aussagen der BGR keine Beachtung finden8)Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland:

Die immer wieder zu beobachtende klare Trennung zwischen oberflächennahem Süßwasserstockwerk und salinarem Tiefenwasserstockwerk bildet somit eine zusätzliche Barriere, welche die vertikale Migration von Fracking-Fluiden verhindert.

Oder:

Die Risiken von Fracking-Maßnahmen im geologischen Untergrund stellen sich im Vergleich zu möglichen Unfällen bei obertägigen Aktivitäten als gering dar.

Und um den eventuellen Verdacht eines hohen Risikos an der Oberfläche zu entkträften:

Der Gefahr der Versickerung von toxischen Chemikalien in den Untergrund wird durch eine wasserdichte Ausführung des Bohrplatzbelages entgegengewirkt.

Es darf somit gefragt werden: Wozu unterhält der Staat denn eine Fachbehörde, wenn die gewonnenen Forschungserkenntnisse von der Politik nicht gewürdigt werden?

2. Das Thema „Fracking“ im Koalitionsvertrag

Im Dezember 2010 gefracte Erdgasbohrung "Mellin 20" ©chef79

Im Dezember 2010 gefracte Erdgasbohrung „Mellin 20“ ©chef79

Noch vor der Einigung von CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag sickerte ein Entwurf durch, der hier als Grundlage dient9)Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode 1. Entwurf.

Wie bereits in den Vorbemerkungen angedeutet, wird keinerlei Bezug auf die Forschungsergebnisse der dem Bundeswirtschaftsministerium direkt unterstellten BGR genommen. Stattdessen herrscht der Eindruck vor, dass lediglich auf das Auftragsgutachten eines privatwirtschaftlichen Konsortiums im Auftrag des dem Bundesumweltministerium unterstellten UBA bezug genommen wird. Deshalb wiederholt die Frage: Wozu unterhält der Staat denn eine Fachbehörde, wenn die gewonnenen Forschungserkenntnisse von der Politik nicht gewürdigt werden?

Zunächst heißt es:

Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – eine Technologie mit erheblichem Risikopotential.

Es ist schon einmal interessant, dass die Frac-Technologie insbesondere im Zusammenhang mit der Gewinnung von Schiefergasgewinnung mit erheblichem Risikopotenzial behaftet sein soll. Erstens haben die ausführenden Firmen wie Schlumberger, Halliburton oder, um im Inland zu bleiben, die Firma Fangmann jahrzehntelange Erfahrung mit der Technologie. Abgesehen von einer Ausnahme unter 2 Millionen Fracanwendungen weltweit ist keine Kontamination von Grundwasser bekannt. Dieser bereits in den Vorbemerkungen dargestellte Fakt wird schlichtweg ignoriert. Deshalb ist es völlig unangemessen, von einem „erheblichen Risikopotenzial“ zu sprechen. Zudem stellt sich die Frage, warum die Anwendung des wenig riskanten Fracverfahrens zur Schiefergasgewinnung besonders risikobehaftet sein soll. Schließlich ist der Anteil der eingesetzten Chemikalien um eine Größenordnung geringer als bei Fracfluiden, die bei der Stimulation von Sandsteinlagerstätten eingesetzt werden. Z.B. wurden beim letzten durchgeführten Frac in Deutschland 2,15 % Additive eingesetzt (Bohrung Buchhorst T12). Beim bisher einzigen Testfrac in Tonsteinen (Bohrung Damme 3) waren es lediglich 0,16 % 10)ExxonMobil: Detaillierte Angaben zu den bei Frac-Maßnahmen eingesetzten Flüssigkeiten.! Noch geringer war der Chemikalieneinsatz bei einem Testfrac in Großbritannien. Hier wurden ganze 0,04% Chemikalien eingesetzt11)Cuadrilla Resources: Fracturing Fluid:

So far, as additives to fracturing fluid, Cuadrilla has only used polyacrylamide friction reducer along with a miniscule amount of salt, which acts as a tracer. We have not needed to use biocide as the water supplied by United Utilities to our Lancashire exploration well sites has already been treated to remove bacteria, nor have we used diluted hydrochloric acid in fracturing fluid.  Additives proposed, in the quantities proposed, have resulted in the fracturing fluid being classified as non-hazardous by the Environment Agency.

Um wieder auf den Koalitionsvertrag zurückzukommen: Direkt im Anschluss an die Behauptung, dass insbesondere bei der Schiefergasgewinnung ein erhebliches Risikopotenzial bestünde, folgt als Begründung:

Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.

Aufgrund der jahrzehntelangen unfallfreien Anwendung des Fracverfahrens in Deutschland dürften die Auswirkungen „auf Mensch, Natur und Umwelt“ hinreichend geklärt sein. Es mag an dieser Stelle etwas unseriös klingen, aber das ist gewollt: Aufgrund der Tiefe, in der das Fracverfahren angewendet wird bzw. angewendet werden soll, bestehen keine Risiken für Menschen (die leben dort einfach nicht), Natur (dem Gestein ist es gleichgültig, ob künstlich Risse erzeugt werden) und Umwelt (aufgrund der Tiefe zählen die Schichten nicht mehr zur Umwelt bzw. zur Ökosphäre12)Gabler Wirtschaftslexikon). Ernsthaft: Das Trinkwasser (was kein Synonym für Grundwasser ist, s.o.) kann 100 % dadurch geschützt werden, wenn Fracmaßnahmen im Bereich von Grundwasserschutzzonen nicht genehmigt werden. Schließlich stellt die Grenze der Trinkwasserschutzzone (TWSZ) III gleichzeitig die Grenze des Einzugsgebietes der Trinkwassergewinnungsanlage dar13)Wasserschutzgebiet. Nach heutiger Rechtslage sind Bohrungen und somit Fracmaßnahmen in den TWSZ I und II nicht erlaubt und in der Zone III nur nach Abstimmung mit der Wasserbehörde.

Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking – Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventionaller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab.

Eine Einstufung „Umweltoxisch“ gibt es nach Chemikalienrecht nicht! Die richtige Bezeichnung wäre „umweltgefährdend“. Diese Ablehnung ist wiederum als recht seltsam anzusehen. Schließlich werden tatgtäglich umweltgefährdende Stoffe (z.B. Benzin) an der Oberfläche transportiert. Die Verwendung umweltgefährdender Stoffe im Untergrund, der von der Biosphäre entkoppelt ist, wird dagegen abgelehnt. Noch seltsamer erscheint diese Forderung vor dem Hintergrund, dass der tiefere Untergrund erfüllt ist von umweltgefährdenden Substanzen wie z.B. Erdöl in manchen Gebieten. Es ist zwar nachvollziehbar, dass der Einsatz umweltgefährdender Substanzen minimiert werden soll. Aber ein Totalverbot, auch in Anbetracht der geringen Konzentration im Fracfluid, ist aufgrund der natürlichen Gegebenheiten absurd.

Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes).

Diese Aussage ist durchaus legitim. Allerdings wird nicht beachtet, dass Bohrungen in Deutschland so ausgestaltet sein müssen, dass keine Grundwassergefährdung besteht. Entsprechende Datengrundlagen sind vorhanden. In Deutschland gibt es derzeit ca. 1.600 Erdöl- und Erdgasproduktionsbohrungen, die tagtäglich ihre Integrität unter Beweis stellen. Und das seit z.T. mehr als 50 Jahren.14)Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2012 Es wäre übrigens begrüßenswert, wenn dieser Ansatz auch bei den regenerativen Energieträgern Anwendung finden würde. Schließlich sind dort die Risiken nicht potenziell wie bei der Anwendung des Fracverfahrens, sondern real! Um beim Thema Gas zu bleiben: Bei der Generierung von Faulgas aus biologischen Abfällen (daher auch als „Biogas“ bekannt) kam es mehrfach zu folgenschweren Oberflächenwasserkontaminationen. Außerdem mussten einige Menschen nicht nur mit ihrer Gesundheit, sondern auch mit ihrem Leben bezahlen. Schließlich werden bei der Generierung von Faulgas auch toxische Gase wie z.B. hochgiftiger Schwefelwasserstoff gebildet. Zum Thema Faulgas gibt es einen lesens- und beachtenswerten weiterführenden Artikel15)Was ist faul am Biogas?.

Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack – Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar.

Hier stellt sich die Frage des Warum? Aufgrund der chemischen Voraussetzungen in den Versenkhorizonten (Salinität bis an die Sättigungsgrenze) stellt die Versenkung keine Gefährdung des dortigen Wasserkörpers dar. Dazu die BGR:[7]

Betrachtet man die generelle Stockwerksgliederung der Grundwasser führenden Gesteine in Deutschland, so lässt sich eine klare hydrogeologische Zweigliederung in ein oberflächennahes Grundwasserstockwerk mit nutzbaren Süßwässern und ein Tiefengrundwasserstockwerkmit salzhaltigen Wässern beobachten. […] Darunter folgen in der Regel Salzwässer, deren Salzgehalt zur Tiefe hin bis zur Salzsättigung von >300 g/l ansteigen kann.

Das bedeutet: Eine Verbindung zwischen den Grundwasserleitern, die zur Trinkwassergewinnung geeignet sind mit den Tiefenwasserleitern besteht nicht. Demnach ist die Versenkung von sogenanntem Flowback in diese Versenkhorizonte als sicher zu betrachten. Außerdem würden die Fracfluide aufgrund der geringen Konzentration der Additive (< 0,5 % bei Fracs in Tonsteinen) das salinare Tiefenwasser ( 30 % Salz) verdünnen.

Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden.

Hier hat die Industrie in den vergangenen zwei Jahren bereits geliefert. Allerdings unter weitesgehender Ignoranz seitens der Medien und der Öffentlichkeit insgesamt. Ansonsten ist die Forderung begrüßenswert. Nur muss auch die Politik sich öffnen und die bereits vorhandenen Erkenntnisse der direkt dem Bundeswirtschaftsministerium untergeordneten Behörde in Form der BGR in die Betrachtung einzubeziehen. Es genügt nach Ansicht des Verfassers nicht, allein die Ergebnisse einer Auftragsstudie des UBA sowie einer darauf aufbauenden Studie des „Sachverständigenrates Umwelt“ (SRU) hinzuzuziehen, wie es anscheinend bei der Herausarbeitung des hier diskutierten Beitrages zum Koalitionsvertrag der Fall war. Das Thema Transparenz ist natürlich auch nicht unwichtig und nach Beobachtung des Verfassers sorgen die Unternehmen seit dem Aufkeimen der Debatte auch dafür. Es wurde aber schon zuvor seitens der Unternehmen die Öffentlichkeit informiert, oder anders ausgedrückt, diew ortsansässige Bevölkerung einbezogen. Nachweise dafür sind u.a. im Archiv der „Rotenburger Rundschau“ im Internet abrufbar16)Rotenburger Rundschau 09.06.2007: Z 16 vorgestellt Exxon Mobil informiert über Bohrstelle in Söhlingen.

„Jeder soll wissen, was wir hier machen“, sagt Norbert Stahlhut, Leiter Unternehmenskommunikation.

Es kann also nicht behauptet werden, dass niemand etwas darüber gewusst hat, dass das Fracverfahren in Deutschland Anwendung findet. Die Transparenz war also bereits vor der Debatte nachweislich gegeben. Was die Gegnerschaft der inländischen Erdgasförderung betrifft, darauf wird im folgenden Abschnitt eingegangen.

3. Reaktionen der Gegner inländischer Erdgasgewinnung

Erdgasbohrung wird einer Fracmaßnahme unterzogen ("Goldenstedt Z23") Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Erdgasbohrung wird einer Fracmaßnahme unterzogen („Goldenstedt Z23“)
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Selbstverständlich blieb der Leak des Entwurfes des Koalitionsvertrages von den Gegnern der inländischen Erdgasgewinnung, egal ob mit oder ohne Anwendung des Fracverfahrens, nicht unbemerkt und auch nicht unkommentiert. Wortgewaltig aber weitestgehend faktenfrei wird der Abschnit „Fracking“ des Koalitionsvertragentwurfes kommentiert17)Die GroKo redet der Wirtschaft das Wort und will fracken. Überschrieben ist der Beitrag mit:

Die GroKo redet der Wirtschaft das Wort und will fracken

Wenn diese Behauptung zutreffen würde, wäre der Punkt 2. dieses Artikels hinfällig. Dem ist aber nicht so, wie oben erläutert. Entspräche die Unterstellung von gegen-gasbohren.de  der Realität, dann wäre der Weg für die Unternehmen frei mit der Erkundung (!) fortzufahren. Schließlich sind die Firmen aufgrund der Diskussion in diesem Entwicklungsschritt steckengeblieben. Und das nicht nur in der Erkundung von Schiefergas- und CBM-Potenzialen, sondern auch bei der Erschließung von konventionellen Reserven in vergleichsweise dichten Sandsteinlagerstätten. Wie nicht anders zu erwarten, greift die Gegnerschaft quasi alles an, obwohl sachlich und fachlich betrachtet der Industrie einige Hürden in den Weg gestellt worden sind.

Dem Fracking ist ein kleines Kapitel gewidmet worden, immerhin 25 von 8427 Zeilen — dass es überhaupt thematisiert wird, ist sicherlich das Verdienst der kritischen Bürgerinnen und Bürger, die seit gut 2 Jahren aktiv gegen die Einführung des hochgefährlichen Schiefergas-Fracking in der BRD kämpfen.

Ja, es ist sicherlich ein fragwürdiger Verdienst (nach Meinung des Verfassers), dass das bewährte Hydraulic Fracturing-Verfahren durch von „Gasland“ in Sorge versetzte Mitbürger in Miskredit gebracht wurde. Entsprechend ist die Aussage, dass das Verfahren in Schiefergaslagerstätten „hochgefährlich“ sei (Bürgerinitiativen [BI] neigen gerne zur maßlosen Übertreibung) als nicht belastbar und somit subjektiv zu bewerten. Die Fachwelt sieht das wie im Abschnitt 1. dargestellt, vollkommen anders.

Allerdings ist das, was die GroKo in spe da schreibt, mehr als bitter nach dem langen, harten Kampf. Das geforderte Fracking-Verbot ist nicht einmal in Konturen erkennbar.

Die Begründung ist simpel, auch wenn es die BI nicht wahrhabern wollen: Es gibt aus sachlicher Sicht keine plausible Begründung. Es fehlt der Beweis, dass das Fracverfahren per se zu Umweltbeeinträchtigungen führt.

Zwar wird vollmundig behauptet: “Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.”Allerdings wird nicht die Konsequenz aus diesem zu begrüßenden Satz gezogen: Fracking muss verboten werden — nur allzuoft hat sich schon gezeigt, dass Fracking die Umwelt zerstören, das Trinkwasser verpesten und die Menschen sehr krank machen kann.

Soweit Fracmaßnahmen, die wie dargestellt, sowieso kaum ein Risiko für das Trinkwasser darstellen, auch in der TWSZ III nicht genehmigt werden, ist 100 %er Trinkwasserschutz hergestellt. Wie oben erläutert, stellt die Außengrenze der TWSZ III die Außengrenze des Einzugsgebietes der Trinkwassergewinnungsanlage dar. Für die im letzten Satz angeführten Behauptungen mangelt es an jeglicher Evidenz, selbst in den USA wissen die Behörden nichts davon18)Energy In Depth: State Regulators On Hydraulic Fracturing:

Alaska Oil and Gas Conservation Commission: “There have been no verified cases of harm to ground water in the State of Alaska as a re sult of hydraulic fracturing .” (Regulatory Statements on Hydraulic Fracturing)
Colorado Oil and Gas Conservation Commission: “There has been no verified instance of harm to groundwater caused by hydraulic fracturing.” (Regulatory Statements on Hydraulic Fracturing)
Louisiana Dept. of Natural Resources: We are “unaware of any instance of harm to groundwater in the State of Louisiana caused by the practice of hydraulic fracturing.” (Regulatory Statements on Hydraulic Fracturing
Railroad Commission of Texas: “Though hydraulic fracturing has been used for over 60 years in Texas, our
Railroad Commission records do not reflect a single documented surface or groundwater contamination case associated with hydraulic fracturing.” (Regulatory Statements on Hydraulic Fracturing)
usw.

Selbst der Betreiber der „Gegen-Gasbohren“-Plattform hat hier auf dem Blog eingestanden („Der Bäckermeister“):

 Wenn Sie wie auch die Gasindustrie nur das Zerbrechen des Untergrunds meinen, kann es sein, dass es dadurch zu keiner nennenswerten Grund oder trinkwasserverschmutzung gekommen ist […]

Selbstverständlich ist unter Hydraulic Fracturing nur das Aufbrechen des Gesteins zu verstehen. Alles andere ist eine freie Interpretation des Begriffes „Fracking“.

Kein Moratorium, kein Verbot — dafür Fracking ein bisschen ohne Chemie[…]
Abgesehen davon, dass “umwelttoxisch” zwar wie informiertes Politikerdeutsch klingt, es den Begriff in der Fachsprache aber nicht gibt, wird hier darüber hinweggetäuscht, dass mit dem Verzicht auf chemische Zusätze im Frac-Fluid die Gefahr von Umweltschäden durch chemische Substanzen noch lange nicht gebannt ist.

Hier offenbart sich die völlige Ahnungslosigkeit. Tatsächlich gibt es den Begriff „umwelttoxisch“ nicht (wie bereits oben erläutert). Aber von einem grundsätzlichen Chemikalienverzicht ist auch nicht die Rede. Eine Chemikalie ist weder per se „gefährlich“, „umweltgefährdend“, „gesundheitsgefährdend“, „toxisch“ oder gar „hochtoxisch“.  Es gibt zahlreiche völlig harmlose Chemikalien. Offensichtlich setzen die Vertreter der BI den Begriff „Chemikalie“ mit „schädlich“ gleich.

Dass bei der Öl- und Gasförderung Lagerstättenwasser mitgefördert wird und dadurch ein hohes Kontaminationsrisiko an der Oberfläche besteht, ist geflissentlich ignoriert worden.

Falsch! Auf das Thema „Lagerstättenwasser“ ist sehr wohl eingegangen worden (s.o.). Das Kontaminationsrisiko ist tatsächlich als gering einzustufen. Die bekannten Vorfälle sind räumlich begrenzt (gewesen) und dauerhaft sind weder Boden noch Grundwasser beeintächtigt worden. Wäre der Transport des Salzwassers so riskant wie behauptet, dann wären die tausenden Gefahrguttransporte als ebenso gefährlich einzustufen. Fakt ist, dass nur selten solche Gefahrguttransporte havarieren.

Es besteht der Verdacht, dass die Damen und Herren am Verhandlungstisch nicht aufgepasst haben, was ihnen die Initiativen gegen Fracking mit auf den Weg gegeben haben, sondern dass sie wie so oft nur wieder die Industrielobby ins Vorzimmer ihres Denkapparates eingelassen haben — vielleicht, weil die die Haare schöner haben als die Ökos.

Der Verfasser hat schon den Eindruck, dass die Minderheit der Gegnerschaft beachtet wurde. Ansonsten würde es a) die Debatte gar nicht geben und b)  die Gegnerschaft, wie weiter oben aufgezeigt, davon überzeugt ist, dass sich mit dem Thema ja nur aufgrund des Protestes befasst wird. Da widersprechen sich die Protestler selbst. Und sie sollten vielleicht akzeptieren, dass sich kaum jemand ernsthaft für das Thema interessiert. Nicht umsonst ist die „Korbacher Resolution“ gescheitert. Da nützt auch die Verlängerung unter fadenscheinigen Begründungen nichts!

Logik im Zickzack — das Volk für dumm verkaufen?
Einerseits fehlen angeblich noch Erkenntnisse, bevor Fracking durchgeführt werden kann. Dasselbe Prinzip gilt den Politikern für das unterirdische Verklappen der giftigen Frac-Flüssigkeiten nach deren Gebrauch:[…]

Sofern man über grundlegende Erkenntnisse in Chemie verfügt (Verfasser hatte immerhin Chemie-Leistungskurs), dürfte klar sein, dass Fracfluid aufgrund der geringen Konzentration von als „giftig“ eingestuften Substanzen das Gesamtfluid nicht giftig sein kann. Letzten Endes dürfte, wie bereits weiter oben erwähnt, die Versenkung des Fluides, aus dem zuvor noch Feststoffe abgeschieden werden, zur Verdünnung der Sole im Versenkhorizont führen. Entsprechend ist folgendes Zitat unbelegbares, unwissenschaftliches Gerede:

Für die Abermillionen Kubikmeter hochgiftigen Lagerstättenwassers, das bei der Öl- und Gasförderung ebenfalls anfällt, ist die unterirdische Sondermüllentsorgung demnach weiterhin zu gestatten? Was ist nun also mit dem Besorgnisgrundsatz (s. o.)? Auch hier, genau wie beim Flowback, “fehlen Erkenntnisse”, denn die Methode ist bei beiden Flüssigkeiten die Selbe: Man nehme ein altes Bohrloch und presse den Müll hinein. Es gibt technische Probleme und daher Kosten = Profitschmälerung bei der Flowback-Verpressung, aber die Risiken sind immer dieselben: Vergiftetes Grundwasser, vergiftete Böden, vergiftete Atemluft.

Es stellt sich zunächst die Frage, warum es problematisch sein soll, Stoffe, die aus dem Untergrund kommen, wieder in den Untergrund verbracht werden. Wäre Lagerstättenwasser „hochgiftig“, wie behauptet, dann wären nur ein paar Milliliter tödlich. Hier zeigt sich abermals die maßlose Übertreibung, wie sie bei BI immanent zu sein scheint. Für die unterstellten Vergiftungen von Grundwasser, Boden sowie Atemluft durch Lagerstättenwasser wird kein Beleg angeführt. Es gab zwar Grundwasserverunreinigungen durch Benzol im unmittelbaren Umfeld von Lagerstättenwasserleitungen. Von einer (dauerhaften) Vergiftung kann aufgrund der sofort eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen keine Rede sein. Kontaminationen der Atemluft im Zusammenhang mit der Erdgasförderung sind dagegen nicht nur unbelegt, sondern sogar widerlegt. Das ergaben Messungen im Erdgasfeld Söhlingen im Verlauf des Jahres 201319)Immissionsmessungen an einer Erdgasstation im Landkreis Rotenburg (Wümme). Und schließlich werden keine alten Bohrungen verwendet, in die das Lagerstättenwasser „hineingekippt“ wird, sondern eigens dafür ausgelegte Bohrungen, die im Bereich des Versenkhorizontes, der mit stark salzhaltigem Wasser erfüllt ist, perforiert ist. Genau genommen wird Salzwasser in Salzwasserleitern versenkt.

Vorhandenes Wissen wird negiert
In dem Koalitionspapier wird behauptet, es lägen noch nicht genügend Erkenntnisse vor, um eine Gefährdung des Wassers und der Umwelt sowie der Gesundheit von Mensch und Tier sicher ausschließen zu können. Damit werden die Erfahrungen von Millionen von Frac-Bohrungen weltweit, von Tausenden erkrankter Menschen und Tiere und von Hunderten, wenn nicht Tausenden teils verheerender Unfälle wegen des Fracking blank ignoriert.

Tatsächlich wird vorhandenes Wissen, wie bereits oben dargestellt, negiert bzw. ignoriert. Nur eben nicht im Sinne der Gegnerschaft. Wieder einmal können die BI ihre Behauptungen, hier bezüglich der „Tausenden erkrankter Menschen und Tiere und von Hunderten, wenn nicht Tausenden teils verheerender Unfälle“, nicht belegen. Eine wissenschaftliche Evidenz ist nicht vorhanden und kann auch nicht durch TV-Reportagen ersetzt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung? Fehlanzeige!
Die Regierung will, so sie denn zustandekommt, mit den Industrieunternehmen Verfahren “erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen.” Die Länder und die Wissenschaft sollen dabei mitreden dürfen, nicht aber die Öffentlichkeit. Bei dieser Festlegung könnte es sich um eine Lektion handeln, die Industrie und Politik in den vergangenen Monaten in der Diskussion um eine Muster-Umweltverträglichkeitsstudie für Frac-Bohrungen gemacht hat, an der fachkundige Öffentlichkeit (= Vertreter von Initiativen und Verbänden) teilgenommen hatte.

Hier werden zwei weitere, für BI typische Verhaltensweisen, offensichtlich. Nämlich die Anmaßung, fachlich kompetent zu sein (was ja bereits weiter oben bezüglich der mangelhaften Kenntisse im Bereich Chemie widerlegt wurde) sowie dieb selektive Wahrnehmung bzw. das (bewusste?) Auslassen entscheidender Passagen. Zum Abschluss der zitierten Passage (im Zitat kursiv) heißt es nämlich:

Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeisprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vor sieht.

Entgegen der Behauptung von „Gegen-Gasbohren“ ist die Beteiligung der Öffentlichkeit tatsächlich vorgesehen.

 4. Zusammenfassung

Seit fast drei Jahren wird kontrovers über das Thema „Hydraulic Fracturing („Fracking“) in Deutschland debattiert. Mitverantwortlich sind nach Ansicht des Verfassers neben den BI auch zahlreiche Medien, die sich vom als in fast sämtlichen Passagen als unwahr entlarvten Film „Gasland“ beeindrucken ließen. In Folge der aufkeimenden Debatte wurden mehrere Studien in Auftrag gegeben, wobei letzten Endes lediglich die aufgrund diverser wissenschaftlicher Unzulänglichkeiten scharf kritisierte, vom UBA in Auftrag gegebene Studie Beachtung fand. Forschungsergebnisse der BGR, die in ihrer Studie auch Umweltaspekte beachtete, wurden und werden seitens der Medien sowie der Politik schlichtweg ignoriert. Dabei ist, um bei der Politik zu bleiben, die BGR dem Bundeswirtschaftsministerium direkt unterstellt. Anders verhält es sich bei der Auftragsstudie des UBA: Dieses ist zwar dem Bundesumweltministerium unterstellt, hat aber die Studie an privatwirtschaftliche Unternehmen vergeben, die nicht nur nach Ansicht des Verfassers nicht über die fachliche Kompetenz verfügen. Entsprechend ist das Ergebnis von Fachleuten der BGR und der Staatlichen Geologischen Dienste scharf kritisiert worden. Diese berechtigte Kritik fand leider keine Beachtung in der gesetzgebenden Politik. Trotz der zurückhaltenden Vorgehensweise, die die designierte (?) Große Koalition aus Union und SPD vorsieht, sind die gegen die inländische Gewinnung von Kohlenwasserstoffen eingestellten Mitbürger nicht zufrieden. Schließlich ist das von ihnen geforderte radikale Totalverbot des Hydraulic Fracturing von den Koalitionären nicht vorgesehen. Deshalb unterstellen die BI „Industriefreundlichkeit“ und den Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei ist ohne Weiteres nachweisbar, wie auch geschehen, dass das Gegenteil der Fall. Letzten Endes ist aus den schwammigen Formulierungen nicht erschließbar, wie es mit der Anwendung des Hydraulic Fracturing in Deutschland weitergehen soll. Bezieht sich der Beitrag auf das Verfahren insgesamt oder nur auf die Erschließung von Schiefergas sowie CBM? Schließlich wurde (nicht nachvollziehbarer Weise) die Anwendung des Hydraulic Fracturings  zur Erschließung von Schiefergas als besonders risikobehaftet hervorgehoben. Die nähere Zukunft wird zeigen, ob eine Erkundung und eventuelle Erschließung der Schiefergaspotenziale stattfindet, oder ob einer kleinen faktenresistenten Minderheit nachgegeben wird.

 

Quellenverzeichnis

Quellenverzeichnis
1Fracking in den USA – ‘Gasland’ und die Fakten
2Die Gasblase – oder: Das Märchen von billiger Energie
3Interview mit Brian Horsfield über Schiefergas und Hydraulic Fracturing
4Fracking nicht verteufeln! – BDG nimmt Stellung: Fundierte Untersuchungen sollten Basis sein für weiteres Vorgehen
5Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
6BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE HANNOVER: Stellungnahme der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zum Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen“
7Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste zu den „Fracking-Studien“
8Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland
9Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode 1. Entwurf
10ExxonMobil: Detaillierte Angaben zu den bei Frac-Maßnahmen eingesetzten Flüssigkeiten.
11Cuadrilla Resources: Fracturing Fluid
12Gabler Wirtschaftslexikon
13Wasserschutzgebiet
14Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2012
15Was ist faul am Biogas?
16Rotenburger Rundschau 09.06.2007: Z 16 vorgestellt Exxon Mobil informiert über Bohrstelle in Söhlingen
17Die GroKo redet der Wirtschaft das Wort und will fracken
18Energy In Depth: State Regulators On Hydraulic Fracturing
19Immissionsmessungen an einer Erdgasstation im Landkreis Rotenburg (Wümme)

7 Kommentare zu „Fracking“ Thema im Koalitionsvertrag – Kritische Anmerkungen dazu sowie zur Interpretation der Gegner

  • Dirk Weißenborn sagt:

    Der im Text erwähnte Sachverständigenrat der Bundesregierung, welcher im Mai 2013 sein Stellungnahme zum Fracking veröffentliche besteht z.T. aus „Experten“, die über deutliche Netzwerkverbindungen zu der Branche der „Regenerativen“ verfügen.

    Da ist keine Unvoreingenommenheit zu erwarten. Bei Umweltschäden, die durch Faulgasanlagen verursacht wurden, sind diese Damen und Herren ja auch längst nicht so kritisch.

  • Dirk Weißenborn sagt:

    Herr MdB Mattfeld (CDU) ist mit den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene sehr unzufrieden.

    http://tinyurl.com/q6azmdl

    Er fühlt sich schließlich der Handvoll Gutmenschen in seinem Wahlkreis verpflichtet.

    1. istvanadler sagt:

      Ist mir gestern auch schon ins Auge gefallen. Der Kommentar ist völlig überzogen und jenseits jeglicher Sachlichkeit. Micht nur, dass es den Begriff „umwelttoxisch“ nicht gibt (ist wohl eine Wortschöpfung des vom Schriftsteller Habeck geleiteten Umweltministeriums von S.-H.), ist nicht nachvollziehbar, warum Lagerstättenwasser, was aus tieferen Schichten entstammt (der von Mattfeld verwendete Begriff „Erdreich“ ist hier deplatziert) wieder in den tieferen Untergrund verbracht werden soll. Und lediglich wegen eines kleinen Themas im Koalitionsvertrag diesen komplett abzulehnen, weil ihm das Ergebnis nicht gefällt… Da fällt mir nichts zu ein. Man kann sich tatsächlich nicht des Eindrucks erwehren, dass sich Mattfeldt mit dem Thema Erdgasförderung profilieren will und dabei den Gesamtnutzen für die Gesellschaft völlig aus den Augen verliert.

      1. Dirk Weißenborn sagt:

        Vielleicht sollte Herr Mattfeld mal ganz offiziell befragt werden, wie er die Sicherheit der Faulgasanlagen in seinem Wahlkreis einschätzt und ob er sich mit dem Thema überhaupt schon einmal beschäftigt hat.

  • Dirk Weißenborn sagt:

    Herr MdB Mattfeld hat auf seiner Webseite am 20.12.2013 wieder eine Probe seiner politischen Ver(w)irrung von sich gegeben:

    „So werde ich fortwährend für eine Neuregelung der Erdgasförderung kämpfen, die das Verpressen von Lagerstättenwasser verbietet und eine Beweislastumkehr in Schadensfällen durch Erdbeben beinhaltet.“

    Sehr martialisch – er wird „kämpfen“! Wird er einen durchdachten, alternativen Vorschlag zur Entsorgung des Lagerstättenwassers im Bundestag vorstellen? Wahrscheinlich nicht, denn sonst fiele er womöglich bei etlichen BI’lern, die Norddeutschland und die Welt zur „erdgasfreien Zone“ erklären möchten, in Ungnade.

    Ob Herr MdB Mattfeld auch das praktizierte Einbringen von Lagerstättenwasser zurück in Erdöllagerstätten, aus denen es stammt, verbieten will?

    Zur Beweislastumkehr:

    Wann müssen Politiker im „Schadensfall“ (nach politischen Fehlentscheidungen) endlich Ihre Unschuld beweisen? Man denke an die Folgen der „Energiewende“.

    1. istvanadler sagt:

      Mattfeld sagte doch, dass der Koalitionsvertrag seine Zustimmung nicht erhält. Tatsächlich stimmten zwei CDU-Abgeordnete dem Vertrag nicht zu. Mattfeld war keiner der beiden Verweigerer. Soviel zu Mattfelds Glaubwürdigkeit.

      1. Dirk Weißenborn sagt:

        Ja, Herr Adler, wir haben wieder ein Paradebeispiel vor uns, wie Politiker mit ihrem „Geschwätz von gestern“ umgehen.

        Mich wundert obendrein, wie sehr Herr MdB Mattfeld dieser zahlenmäßig bedeutungslosen Handvoll von BI Aktivisten nachläuft. Deren Stimmen können nicht der hauptsächliche Grund für seine radikale Antihaltung zur Erdgasgewinnung sein. Vielleicht will er sich bei den Medien (NDR!) und gegenüber den anderen politischen Kräften auch nur „politisch korrekt“ positionieren und unangreifbar machen.

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