Dagegen sein ist alles! – Naturschutzverbände sprechen sich gegen Seismikkampagne aus

Bereits im Juni 2013 gab das Unternehmen GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH (GDF Suez) bekannt, im westlichen Emsland sowie in der Grafschaft Bentheim eine Seismikkampagne durchzuführen (LINK). Diese soll das Ziel haben, eventuell kohlenwasserstoffführende Strukturen zu identifizieren. Verbunden mit Spekulationen um das weitere Vorgehen formulieren Umweltschutzverbände ihre Ablehnung.

So heißt es einleitend in einer Pressemitteilung (LINK) des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen sowie des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU):

Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) lehnen die geplante Erkundung von Öl- und Gaslagerstätten im Bereich der niedersächsischen Gemeinde Twist ab.

2D-Seismiklinien im Emsland Quelle: LBEG-Kartenserver

2D-Seismiklinien im Emsland
Quelle: LBEG-Kartenserver

Hintergrund ist, dass GDF-Suez für den Zeitraum der Untersuchungen eine Befreiung von den Anforderungen der Schutzgebietsverordnung beantragt hat. Schließlich befindet sich ein Teil des Untersuchungsgebietes im Naturschutzgebiet „Neuringer Wiesen“. Hier sollen nach Ansicht des LBU hauptsächlich Sprengungen als Schallwellenimpulsgeber zum Zuge kommen. Dies würde auch den Informationen von GDF Suez entsprechen, die angibt, im freien Feld Sprengungen durchzuführen:

Messteams lösen die Wellen kontrolliert an der Erdoberfläche aus − im freien Feld innerhalb von rund 15 Meter tiefen Löchern und im bewohnten Gebiet durch spezielle Fahrzeuge.

In einem Artikel bei NDR-Online (LINK) ist dagegen zu erfahren, dass Umweltschutzverbände die laut GDF Suez für Wohngebiete vorgesehene Vibrationsseismik ablehnen würden (Man beachte die „sachliche“ Wortwahl):

Jetzt schlagen Umweltschützer wegen einer Erkundungsmethode Alarm. Mit einer Vibrationstechnik sucht eine Firma aus Lingen seit Dienstag im Boden an der deutsch-niederländischen Grenze nach weiteren Quellen für die Energieträger.

Dem Verfasser sind die Antragsunterlagen von GDF Suez bzw. deren Inhalt nicht bekannt, jedoch erscheint es plausibler, in einem Naturschutzgebiet die Vibrationsseismik einzusetzen, da die Eingriffe in den Naturhaushalt äußerst gering sind. Die Vibroseismikfahrzeuge sind so ausgerüstet, dass sie kaum Beeinträchtigungen der Bodenstruktur hervorrufen. Dafür sorgen die breiten Niederdruckreifen, die das Gewicht der Fahrzeuge (20 Tonnen) optimal verteilen.

Abenteurlich sind sowohl die weiteren Ausführungen des LBU in der Pressemitteilung als auch die des NABU, die aus dem NDR-Beitrag hervorgehen. Zunächst zum erstgenannten. Warum auch immer wird dort über das bewährte Hydraulic-Fracturing-Verfahren spekuliert. Als Begründung wird angeführt, dass die Angaben im Antrag „vage“ seien:

Angesichts der vagen Angaben im Antrag kommt für die Zukunft auch eine Anwendung von Fracking in Betracht. Gerade eine derartige Förderung halten die Verbände aus naturschutzfachlicher Sicht für nicht vertretbar. Dies gilt auch für potentiell vorbereitende Maßnahmen wie Erkundungen.

Diese Begründung ist äußerst interessant, und zwar in dreierlei Hinsicht:

  • 1) Bei dem Antrag handelt es sich ganz offensichtlich um eine Befreiung von den Anforderungen der Schutzgebietsverordnung. Das geht ja selbst aus der Pressemitteilung des LBU hervor. Es bedarf nach Ansicht des Verfassers schon einer gehörigen Portion Phantasie, hierbei überhaupt an Hydraulic Fracturing zu denken.
  • 2) Bis heute ist nicht klar, warum Hydraulic Fracturing aus naturschutzfachlicher Sicht nicht vertretbar sein sollte. Selbst das „Fracking“-gegnerische Umweltministerium von Schleswig-Holstein gibt zu, dass Fracmaßnahmen dort zwischen 1955 und 1994 zu keiner Umweltbeeinträchtigung geführt haben (LINK):

4. Gab es in der Vergangenheit Fracking-Maßnahmen in Schleswig-Holstein ?

Ja, es gab mehrere Bohrungen mit dem Einsatz der Fracking-Methode. Diese Bohrungen fanden zwischen 1955 und 1994 überwiegend im Kreis Plön statt. Es gibt keine Hinweise, dass die Maßnahmen in dem betroffenen Gebiet zu schädlichen Umweltauswirkungen geführt haben.

  • 3) Seit wann seismische Arbeiten zur Erkundung des Untergrundes „potentiell vorbereitende Maßnahmen“ von Fracmaßnahmen sind, ist sicherlich nicht nur dem Verfasser ein Rätsel. Diese Erkundungen haben ausschließlich zum Ziel, ein Abbild des Untergrundes zu generieren. Als vorbereitende Maßnahmen zu Fracarbeiten dienen stattdessen umfangreiche Untersuchungen der Lagerstättenparameter im Anschluss von Bohrarbeiten.

Noch interessanter wird es bei der Erklärung von Jürgen Kruse vom Arbeitskreis Heckenschutz und der LBU-Regionalstelle Emsland:

Beispiele für Beeinträchtigungen des Grundwassers durch die Aufwirbelung von Sedimenten bei Sprengungen, wie sie in Polen oder den USA nachgewiesen wurden, sind zudem nicht in die Analyse einbezogen worden.

3D-Seismikflächen im Emsland

3D-Seismikflächen im Emsland
Quelle: LBEG-Kartenserver

Inwiefern Grundwasser, dass sich zwischen Sedimenten befindet, durch deren angebliche Aufwirbelung beeinträchtigt werden soll, ist wieder so eine Frage. Schließlich sind die Sedimente (Ton, Schluff, Sand, Kies) lediglich Verwitterungsprodukte von Festgestein und stellen nicht wassergefährdende Mineralien wie z.B. Quarz dar. Leider gibt Herr Kruse, nach Kenntnis des Verfassers auch in „Anti-Gasbohr“-Initiativen engagiert, keine Quellen für die „nachgewiesenen“ Grundwasserbeeinträchtigungen in Polen und den USA an. Wahrscheinlich spielt er auf TV-Dokumentationen/Reportagen an, in denen Anwohner nach Durchzug des Seismiktrupps  Wassergläser mit braunem Wasser in die Kamera hielten und behaupteten, dass die Vibroseimikanwendung dafür verantwortlich sei (Z.B. der Film „Gasfieber“ von Lech Kowalski). Offensichtlich ist Herrn Kruse unbekannt, dass Sedimente die Eigenschaft besitzen, sich nach Aufwirbelung wieder abzusetzen. Daher auch der Name „Sediment“, abgeleitet von Lateinisch sedere=sitzen. Und selbst wenn Sedimente durch die Vibroseismikarbeiten aufgewirbelt werden sollten, wird das Grundwasser dadurch nicht beeinträchtigt. Die chemische Zusammensetzung bleibt unverändert. Lediglich die Verfärbung könnte im Falle einer Trinkwassernutzung unappetitlich, obwohl harmlos, erscheinen. Nur wird innerhalb eines Naturschutzgebietes kein Trinkwasser gewonnen. Herr Kruse hat sich hierbei offensichtlich eines Scheinargumentes bedient.

Im weiteren Verlauf wird GDF Suez unterstellt, die Antragsunterlagen ohne genaue Ortskenntnis erstellt zu haben. Dieser Vorwurf erscheint deshalb schon als absurd, als dass GDF Suez bzw. Vorgängergesellschaften bereits seit Jahrzehnten in der Region tätig sind. Die Begründung wird hierbei von Oliver Kalusch (Diplom-Physiker und Mitglied der Partei Die Linke) gegeben:

Nach unserer Auswertung sind die von GDF Suez beantragten Anregungspunkte offensichtlich ohne genaue Ortskenntnis festgelegt worden. So weist das vom Antragsteller beigefügte Luftbild westlich des Naturschutzgebiets Neuringer Wiesen eindeutig Ställe auf, die GDF Suez trotzdem mit Sprengpunkten überzogen hat.

Herr Kalusch verfügt ganz offensichtlich nicht über Kenntnisse der Computerkartographie (GIS). Die Anregungspunkte sind mit ziemlicher Sicherheit im Feld anhand eines Lagebezugssystems eingemessen worden. Die Luftbilder wurden ebenfalls mit ziemlicher Sicherheit auf dieses Lagebezugssystems entzerrt. Dabei ergeben sich Entzerrungsfehler. Und so kann es ohne Weiteres passieren, dass das über die Luftbilder gelegte Messnetz auf diesen z.T. Gebäude überdeckt, obwohl das in natura selbstverständlich nicht der Fall ist. Es handelt sich hierbei um ein weiteres Scheinargument, mit dem man vlt. unbedarfte Mitbürger beeindrucken kann, aber niemanden, dem die Entzerrungsproblematik bekannt ist, wie z.B. dem Verfasser. Weiterhin können zuvor festgelegte Messpunkte im Zuge der Feldarbeit geändert werden, wie der Geologe Dirk Weißenborn erklärt (besten Dank für die Ergänzung!):

Die ursprüngliche Lage der Messpunkte erfährt schon im Zuge des bergrechtlich vorgeschriebenen Einholens der Betretungsgenehmigungen von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke z.T. erhebliche Veränderungen. Abstände zu schutzwürdigen Objekten, Gas- und Wasserleitungen, Biotopen müssen berücksichtigt werden, ebenso auch behördliche Weisungen (von Forst-, Naturschutz-, Wasserbehörden, etc.). Anschließend wird die Anordnung der Messpunkte, welche keineswegs völlig “rasterartig” auf der Karte verteilt sein müssen, per GPS-Einmessung in der Landschaft ausgepflockt (markiert). Dabei spielt wiederum die gute Erreichbarkeit und Befahrbarkeit auch eine Rolle. Weitere Veränderungen der ursprünglichen Anordnung von Messpunkten können daraus resultieren. Die betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten haben bis zum unmittelbaren Messbeginn ebenfalls noch die Möglichkeit auf aus ihrer Sicht problematische Details bei Anordnung der Messpunkte wie dem Kurs der Fahrzeugbewegungen, Zeiten der Messungen, Abhängigkeiten von Witterung, u.v.m. hinzuweisen. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle wird weitestgehende Rücksicht auf deren Belange genommen.

Dass sich die Anregungspunkte tatsächlich in der Nähe von Stallgebäuden befinden, belegt eine Fotoserie zu einem erfreulich sachlichen Artikel der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (LINK). Herr Kalusch ist aufgrund der fragwürdigen BBU-Interpretation der Meinung:

Damit ist das Vorhaben zum Teil nicht realisierbar.

Doch, ist es. Denn die Kampagne läuft bereits. Und weiter heißt es zur Begründung der Ablehnung:

Auch hinsichtlich des stofflichen Gefahrenpotentials sind die Unterlagen defizitär. So stellt ein Sicherheitsdatenblatt falsche chemikalienrechtliche Einstufungen dar. Vollends unverständlich ist, dass die Antragstellerin als Grundlage der Befreiung eine Rechtsgrundlage nennt, die seit mehr als drei Jahren außer Kraft ist.

Herr Kalusch hat leider vergessen zu erläutern, inwiefern das Sicherheitsdatenblatt falsche chemikalienrechtliche Einstufungen darstellt. Auch die Benennung der Rechtsgrundlage, die angeblich seit 3 Jahren außer Kraft ist, erwähnt Herr Kalusch nicht. Diese beiden Sachverhalte sind natürlich grobe Schnitzer, da die „Anti-Gasbohr“-Bewegung stets Transparenz einfordert, dieser Einforderung zum wiederholten Male selbst nicht nachkommen kann. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass mit wortgewaltigen Behauptungen bei mit der Materie wenig vertrauten Mitbürgern Eindruck mit scheinbar fachlichen Kenntnissen geschunden werden soll. Auf den abschließenden Abschnitt der Pressemitteilung will ich nicht eingehen, sondern mich stattdessen dem NDR-Beitrag zuwenden.

Weiter oben wurde geschrieben, dass Naturschutzverbände „Alarm“ schlügen. Der NDR benennt hierbei den NABU. Im NDR-Artikel ist zu lesen:

Die Auswirkungen der Technik seien noch nicht hinlänglich erforscht, so eine Sprecherin des Naturschutzbundes (NABU). Empfindliche Tierarten wie Amphibien oder Bienenvölker könnten gestört werden.

„Die Auswirkungen der Technik seien noch nicht hinlänglich erforscht“ ist in den letzten Jahren offenbar eine Art Totschlagargument. Schließlich ist auch oft im Zusammenhang mit dem Fracverfahren zu lesen, dass deren Auswirkungen noch nicht hinreichend erforscht seien. Und das, obwohl dieses Verfahren bereits seit 1947 Anwendung findet. Ähnlich verhält es sich mit der Vibroseismik. Diese wurde erstmalig 1954 angewendet (LINK) und u.a. auch unmittelbar westlich neben dem jetzigen Untersuchungsgebiet, wie es eine Karte im NIBIS-Kartenserver des LBEG beweist. Umweltbeeinträchtigungen dadurch nicht bekannt.

Zum Abschluss noch kurz ein Ausflug in die Vergangenheit des Verfassers: Ich sah Ende der 1980er Jahre erstmals Vibroseismikfahrzeuge in der Altmark. Was diese dort genau veranstalteten, erschloss sich mir damals 9-Jährigen nicht. Dass das Ganze mit der Erkundung der dortigen Erdgaslagerstätte zusammenhing, war mir bewusst. Viel mehr aber auch nicht.  Die cremeweiß-orangenen (Prakla-Seismos-Anstrich)  Fahrzeuge mit dem Symbol des „VEB Geophysik Leipzig“ hinterließen einen bleibenden Eindruck. Ich stand nur wenige Meter neben ihnen. Außer eines leichten Brummens und Zitterns (wie bei der Vorbeifahrt eines LKW) war während der Rüttelphase nichts weiter zu spüren. Und mit diesen persönlichen Eindrücken möchte ich den Artikel beenden, nicht ohne zu erwähnen, dass auch im Westemsland und in der Niedergrafschaft Seismikkampagnen seit den 1950er Jahren ohne nachhallende Schäden erfolgt sind.

An dieser Stelle noch einmal vielen Dank an Dipl. Geologe D. Weißenborn für ergänzende Erläuterungen.

Eine leicht verständliche Eläuterung des Vibroseismik-Verfahrens gibt es hier: http://csu-utting.de/uploads/media/Geoenergie-08-05-20-Vibroseismik.pdf

4 Kommentare zu Dagegen sein ist alles! – Naturschutzverbände sprechen sich gegen Seismikkampagne aus

  • Dirk Weißenborn sagt:

    Am folgenden Zitat aus dem Beitrag wird zum wiederholten Male deutlich, dass weder Physik-Diplome und erst recht nicht Mitgliedschaften in der Partei „Die LINKE“ Detailkenntnis zum Ablauf von seismischen Messungen ersetzen können.

    „Die Begründung wird hierbei von Oliver Kalusch (Diplom-Physiker und Mitglied der Partei Die Linke) gegeben:
    Nach unserer Auswertung sind die von GDF Suez beantragten Anregungspunkte offensichtlich ohne genaue Ortskenntnis festgelegt worden. So weist das vom Antragsteller beigefügte Luftbild westlich des Naturschutzgebiets Neuringer Wiesen eindeutig Ställe auf, die GDF Suez trotzdem mit Sprengpunkten überzogen hat.“

    Die ursprüngliche Lage der Messpunkte erfährt schon im Zuge des bergrechtlich vorgeschriebenen Einholens der Betretungsgenehmigungen von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke z.T. erhebliche Veränderungen. Abstände zu schutzwürdigen Objekten, Gas- und Wasserleitungen, Biotopen müssen berücksichtigt werden, ebenso auch behördliche Weisungen (von Forst-, Naturschutz-, Wasserbehörden, etc.). Anschließend wird die Anordnung der Messpunkte, welche keineswegs völlig „rasterartig“ auf der Karte verteilt sein müssen, per GPS-Einmessung in der Landschaft ausgepflockt (markiert). Dabei spielt wiederum die gute Erreichbarkeit und Befahrbarkeit auch eine Rolle. Weitere Veränderungen der ursprünglichen Anordnung von Messpunkten können daraus resultieren. Die betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten haben bis zum unmittelbaren Messbeginn ebenfalls noch die Möglichkeit auf aus ihrer Sicht problematische Details bei Anordnung der Messpunkte wie dem Kurs der Fahrzeugbewegungen, Zeiten der Messungen, Abhängigkeiten von Witterung, u.v.m. hinzuweisen. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle wird weitestgehende Rücksicht auf deren Belange genommen.

    Wer seine Kritik also an einem ursprünglichen „Rohmeßgrid“ aufhängen will, hat schon voll daneben geschossen.

    Das kann passieren, wenn man seine akademischen Fähigkeiten bei Eintritt in eine Partei nach hinten stellt und sich nur noch an dogmenhafter Parteiprogrammatik, der eigenen politischen Karriere oder der persönlichen Eitelkeit orientiert.

    Gilt nicht nur für „Die LINKE“.

  • istvanadler sagt:

    Hallo Dirk,

    danke für die ergänzenden Ausführungen. Eigentlich wollte ich noch einen kleinen leicht verständlichen Exkurs zur Vibroseismik in den Artikel intergrieren. Dieser ist aber im Zuge des Schreibens ausführlicher geworden als gedacht (passiert eigentlich immer, wenn ich die Gegnerschaft auseinandernehme). Ich werde mal die erläuternde Passage von dir mit einbauen.

  • Barney Gumble sagt:

    Vielleicht sollte jemand diesen… (da fällt mir nichts zu ein)… sagen, dass es um ein Vielfaches stärkere natürliche Erdbeben gibt, auch in Deutschland.

    1. istvanadler sagt:

      Im Vogtland z.B. zittert die Erde regelmäßig bedingt durch die dortigen Schwarmbeben. Ich denke nicht, dass sich Bienenvölker oder Lurche daran stören, wie es der NABU für die Seismikkampagne postulieren.

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