Niedersachsen: Erschwerung der Genehmigung von Erdgasgewinnungsprojekten Teil II

Im ersten Teils der Kritik zum Erlass der niedersächsischen Landesregierung bzw. einer Pressemitteilung der Minister Lies (SPD, Wirtschaft) und Wenzel (B’90/Die Grünen) dazu wurde übersichtsartig die Entwicklung der Debatte um das bewährte Standardverfahren Hydraulic Fracturing in Deutschland beleuchtet. Dabei wurde u.a. auf die Rolle der Medien eingegangen und die Reaktionen auf politischer, insbesondere landespolitischer Ebene. Der zweite Teil wird sich dezidiert mit der Pressemitteilung (PM) 1)Minister Wenzel und Lies: Ja zur Erdgasförderung! – Nein zu umwelttoxischen Substanzen unter Tage! kritisch auseinandersetzen.

1. Einleitung

Diese ist im parolenhaften Stil von Gruppen wie Greenpeace, Campact! oder eben auch den gegen die einheimische Erdgasförderung opponierenden Bürgerinitiativen (BI) verfasst:

Minister Wenzel und Lies: Ja zur Erdgasförderung! – Nein zu umwelttoxischen Substanzen unter Tage!

Wie bereits in Teil I der Kritik kurz angesprochen, handelt es sich bei dem Begriff „umwelttoxisch“ um einen reinen Phantasiebegriff der vom schleswig-holsteinischen Umweltminister Robert Habeck geprägt worden ist, aber inzwischen sich weiter verbreitet hat und auch Einzug in den Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung gehalten hat. 2)DEUTSCHLANDS ZUKUNFT GESTALTEN – KOALITIONSVERTRAG ZWISCHEN CDU, CSU UND SPD

Gemeint sind sicherlich umweltgefährdende Substanzen, die mit dem Gefahrenstoffsymbol, das einen toten Fisch sowie einen abgestorbenen Baum zeigt sowie den Buchstaben „N“ enthält, gekennzeichnet werden. 3)Wikipedia: Gefahrensymbol Im Fracfluid, dass für Fracarbeiten in der Bohrung „Düste Z10“ vorgesehen war/ist, ist bereits 2012 kein einziger Stoff enthalten, der als „umweltgefährdend“ eingestuft wird. Lediglich das auch in der Natur vorkommende Borax war mit einem Anteil von 0,004 Prozent oder 30 kg als „giftig“ eingestuft. Insgesamt sind in der Flüssigkeit 0,8 Prozent an „Chemikalien“ enthalten, darunter mit allein 0,34 Prozent das Lebensmittel Guar. 4)Wintershall: Kurzfassung Sonderbetriebsplan für die Durchführung von Frac- & Freiförderarbeiten auf der Teilfeldsuchbohrung (A 4) Düste Z10 Hinzu kommt, dass zahlreiche umweltgefährdende bis hochgiftige Substanzen von Natur aus im Untergrund enthalten sind. Dieser Sachverhalt unterstreicht den parolenhaften Charakter der Überschrift der PM.

2. Kritik der Punkte im Einzelnen

Die Minister führen acht Punkte als zukünftige Voraussetzungen für die niedersäschsiche Erdgasförderung auf, die im einzelnen kritisch betrachtet werden sollen:

Beide Minister lehnen die Erdgasförderung aus Schiefergestein bzw. Tongestein (Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten) grundsätzlich ab, da die Risiken derzeit nicht abschätzbar sind.

Leider benennen die Minister keine fachlich fundierten Quellen, auf die sich ihre Ablehnung stützt. Die bundesdeutsche Fachbehörde für Rohstofffragen, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sieht unter der Betrachtung von Umweltaspekten keine grundsätzlichen Unterschiede gegenüber konventionellen Lagerstätten.

Auch wenn eine Schiefergasnutzung zum Teil spezielle Herangehensweisen und Genehmigungen erfordert, so besteht in der Gesamtheit bei planmäßiger Durchführung der Arbeiten kein grundsätzlicher Unterschied zur Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten. 5)Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland

Allerdings finden die Aussagen und Erkenntnisse der BGR kaum eine Beachtung in der öffentlichen Debatte. Mehr oder weniger wird sich auf eine von fachfremden erstellte Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes berufen. Siehe dazu auch Teil I der Kritik.

Ansonsten ist die Aussage inhaltsleer. Wenn praxisbezogene Forschungstätigkeiten, und dazu gehören nun einmal streng überwachte Pilotvorhaben, unterbunden werden, ist es unmöglich, die unterstellten Risiken zu beurteilen. Im Nachbarland Polen wird pragmatischer vorgegangen. Hier wurde ein Projekt von Anfang bis Ende wissenschaftlich begleitet: 6)Shale Gas in Poland by Mirosław Rutkowski, Polish Geological Institute – National Research Institute PGI, May 2013

To test rumors about the dangers of hydraulic fracturing, the Ministry of the Environment has performed environmental research in the area of the Łebień LE-2H borehole in Pomerania, where in mid-2011 the Lane Energy company carried out the first full-scale hydraulic fracturing in a horizontal section in Poland.

Im einst für seine Naturwissenschaftler bekannten Deutschland traut man sich dieses Vorgehen nicht zu. Es überwiegt stattdessen die oft zitierte „German Angst“.

Zum nächsten Punkt:

Hydraulische Bohrlochstimulation (Fracking) darf nur im Sandgestein und in großen Tiefen ab 2500 Metern erfolgen. Diese Art der Erdgasförderung wird in Niedersachsen seit mehr als 30 Jahren praktiziert.

Auch hierfür fehlt die fachliche Plausibilität. Eine Simulation der Rissausbildung unter Extrembedingungen, durchgeführt durch die BGR, ergab, dass sich die Risse maximal 220 Meter nach oben ausbreiten können. 7)Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland In einer früheren Rundverfügung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wurde ein Mindestabstand zwischen Rissobergrenze und tiefsten nutzbaren Grundwasserleiter von 1000 Meter genannt. 8)Mindestanforderungen an Betriebspläne, Prüfkriterien und Genehmigungsablauf für hydraulische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgaslagerstätten in Niedersachsen Diese Grundwasserleiter liegen in Niedersachsen maximal in ca. 200 Metern Tiefe. Zudem weisen die Staatlichen Geologischen Dienste zusammen mit der BGR in einer Kritik an den 2012 publizierten Risikostudien des UBA, des Landes Nordrhein-Westfalen sowie einer weiteren im Auftrag von ExxonMobil darauf hin, dass auch die potenziellen Schiefergaslagerstätten durch mehrere hundert Meter mächtige, flüssigkeitsundurchlässige Gesteinspakete abgedeckt sind. 9)Stellungnahme zu den geowissenschaftlichen Aussagen des UBA – Gutachtens, der Studie NRW und der Risikos tudie des ExxonMobil InfoDialogprozesses zum Thema Fracking Zudem ist in Niedersachsen auch schon in Bohrungen gefract worden, die z.T.  flacher waren als 2.500 Meter.

Zukünftig soll für jede Tiefbohrung mit Fracmaßnahmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Hier stellt sich die Frage nach dem Warum? Eine Fracmaßnahme dauert ca. 1 bis 2 Stunden. Nachvollziehbarer wäre es, wenn künftig sämtliche Erdgasbohrungen einer UVP unterzogen würden und dabei der Gesamtprozess von der Bohrung über etwaige Stimulationsmaßnahmen bis zum Ende der Produktion Beachtung fände. Die Anwendung von zeitlich sehr eng begrenzten Fracmaßnahmen als alleinige Begründung ist unplausibel, zumal der eigentliche Vorgang überwiegend außerhalb des Bereiches der UVP-Schutzgüter vollzogen wird.

Die Verpressung von Lagerstättenwasser darf nur noch in den geologischen Formationen, aus denen es gefördert wurde, erfolgen.

Auch diese Forderung ist sachlich gesehen nicht nachvollziehbar. Schließlich wird Lagerstättenwasser (Vorwiegend Salzwasser) seit Jahrzehnten unfallfrei in salzwasserführende, nach oben hin abgedichtete Formationen versenkt. In manchen Fällen dienen ehemalige Erdöllagerstätten als Versenkstellen. Das ist ebenfalls gut nachvollziehbar, da in aufgelassenen Erdöllagerstätten neben immer noch vorhandenem Erdöl eben bereits auch Lagerstättenwasser enthalten ist.  Zudem ist eine Versenkung von Lagerstättenwasser in die Horizonte, aus denen es stammte, nur dann möglich, wenn Bereiche von Erdgaslagerstätten ausgefördert sind.

Zurückgeführte Frac-Flüssigkeiten sind mit geeigneten Verfahren aufzubereiten und über Tage ordnungsgemäß zu entsorgen. Die unterirdische Versenkung ist kein zulässiger Entsorgungsweg.

Das wird heute schon getan. Zumindest werden zurückgeförderte feste Phasen abgeschieden. Warum Reste von Fracflüssigkeit, die weitaus harmloser ist als das Salzwasser in den Versenkhorizonten, nicht in den Untergrund verbracht werden darf, ist sachlich gesehen zu hinterfragen. Außerdem ist eine Trennung von Lagerstättenwasser und Fracflüssigkeit aufgrund teils gleicher Komponenten (Salze) kaum möglich.

Die Rechtsposition der Bürgerinnen und Bürger im Fall von Bergschäden (z.B. Erdbeben, Bodenabsenkungen) ist deutlich zu verbessern. Es soll im Bergrecht eine Beweislastumkehr zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verankert werden.

Diese Forderung geht in Ordnung und dürfte auch kein Problem darstellen, da die Industrie in Zusammenarbeit mit Behörden wie der BGR die entsprechenden Gebiete überwacht. Fraglich ist nur, ob die Bürger dann von der Industrie bestellte Gutachter akzeptiert oder diese dann mit „Weisheiten“ wie „Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing.“ ablehnt.

Umwelttoxische Substanzen dürfen nicht mehr mehr in den Untergrund eingebracht werden. (Erlaubt ist maximal die unterste Wassergefährdungsklasse WGK 1).

Abgesehen davon, dass es die Einstufung „umwelttoxisch“ offiziell nicht gibt, dürfte es kein Problem sein, nur Stoffe mit der WGK I zu verwenden. Für die Bohrung „Düste Z10“ ist das ja bereits 2012 vorgesehen gewesen, wie oben bereits beschrieben.

Wasserschutzgebiete, Trinkwasser- und Mineralwassergewinnungsgebiete stehen für bergbauliche Nutzung nicht zur Verfügung.

In Anbetracht der bisherigen positiven Erfahrungen bei der Durchführung von Tiefbohrungen zur Erdgasgewinnung in der Schutzzone III erscheint diese Forderung überzogen. In den anderen Schutzzonen wären diese bereits nach gültiger Rechtslage nicht genehmigungsfähig. Zudem sind Trinkwassergewinnungsgebiete gleichzeitig integraler Bestandteil von Wasserschutzgebieten. Der extra aufgeführte Schutz von Mineralwasser ist zu hinterfragen, da dieses nach Meinung des Verfassers kein zwingend schützenswertes Lebensmittel darstellt, sondern eher ein Wirtschaftsgut.

Insgesamt erscheint der Forderungskatalog in vieler Hinsicht als unangemessen, da auf bisherige aus der Praxis gewonnene Erkenntnisse, wie der unfallfreien Versenkung von Lagerstättenwasser unter gleichzeitigem Nachweis der hydraulischen Integrität des Deckgebirges, kaum Rücksicht genommen wird. Andererseits sind einige Forderungen nachvollziebar bzw. bereits gängige Praxis. Absolut nicht nachvollziehbar ist die grundsätzliche Ablehnung der künftigen Förderung von Schiefergas. Sie entbehrt jeglicher Grundlage seriöser Forschung. Dazu mehr im dritten Abschnitt.

3. Stellungnahmen der Minister

Fracarbeiten Söhlingen Z15 Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Fracarbeiten Söhlingen Z15
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Die Minister Lies und Wenzel werden in der PM anhand von Stellungnahmen auch noch wörtlich zitiert. Darauf soll an dieser Stelle übersichtsartig eingegangen werden. Zunächst zur Stellungnahme von Herrn Lies.

Dieser stellt die Bedeutung der Erdgasförderung für das Land Niedersachsen in verschiedener Hinsicht heraus. Dazu zählen der Beitrag zur Versorgungssicherheit von immerhin 10 Prozent am Gesamterdgasverbrauch Deutschlands oder auch die  25.000 direkt und indirekt mit der Förderindustrie verbundenen Arbeitsplätze. Zudem sieht er Erdgas als wichtigen (Energie-)Rohstoff im Zusammenhang mit der sogenannten „Energiewende“.

Vor diesem Hintergrund ist seine inzwischen grundsätzliche Ablehnung einer eventuellen Schiefergasförderung nicht nachvollziehbar:

Ich sehe in Niedersachsen keine Zukunft für Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten, also aus Ton- oder Schiefergestein. Deshalb halte ich auch meinen bisherigen Vorschlag nach einem wissenschaftlichen Modellversuch nicht aufrecht.

Bisher sind in Deutschland ca. 1 Billion Kubikmeter Erdgas gefördert worden. Das gewinnbare Potenzial allein in Schiefergasgesteinen wird auf 700 Milliarden m³ bis 2.300 Milliarden m³ geschätzt. Dieses Potenzial befindet sich überwiegend in Niedersachsen. Mit der Einstellung von Lies bleiben wegen angeblich unabschätzbaren Risiken der Gewinnung diese nicht nur unerschlossen, sondern auch unerkundet. Wie sollen Risiken abgeschätzt werden, wenn praxisorientierte Vorhaben unter wissenschaftlicher Begleitung abgelehnt werden? In Polen war das schließlich auch möglich!

Die Ablehnung erscheint noch kurioser vor dem Hintergrund, als dass Lies die Bedeutung des Fracverfahrens in konventionellen Lagerstätten hervorhebt, anderseits die sich technisch nicht wesentlich unterscheidende Durchführung in Schiefergaslagerstätten grundsätzlich ablehnt. Es ist erschreckend, dass nicht zum ersten Mal in Deutschland Forschung aus rein ideologischen Gründen in der jüngeren Vergangenheit ausgebremst wird. Ein weiteres Beispiel wäre die Einstellung des Schulprojektes „HannoverGen“, in dessen Rahmen Schülern die grüne Gentechnik nähergebracht werden sollte. Für die Einstellung ist ebenfalls die derzeitige rot-grüne Landesregierung verantwortlich.

Noch seltsamer ist der Kommentar von Wenzel, der aufgrund seiner Kürze vollständig zitiert wird:

Erdgas als Energieträger ist wesentlich klimafreundlicher als alle anderen fossilen Brennstoffe wie etwa Braun- oder Steinkohle. Deshalb bleibt dieser Industriezweig noch auf Jahre hinaus ein bedeutender Wirtschaftsfaktor – allerdings nur, wenn die mit der Förderung verbundenen Risiken endlich berücksichtigt werden. Erdgasförderung und Umweltschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Umweltschutz muss auch unter der Erde stattfinden.

Es ist absolut falsch zu behaupten, dass im Rahmen der Erdgasförderung Risiken bisher keine Beachtung geschenkt wurden. Nicht umsonst passieren im Zusammenhang mit der Erdgasgewinnung kaum Unfälle. Weder in technischer, noch in umweltrelevanter Hinsicht. Daran ändern auch die räumlich eng begrenzten, im wesentlichen auf Betriebsflächen beschränkte Havarien im Zusammenhang mit Lagerstättenwasser nichts. Lediglich die Diffusion von Benzol am Lagerstättenwasserleitungssystem „Völkersen“ umfasste ein größeres Gebiet. Erntshafte Folgen für Umwelt und Mensch konnten auch hier nicht festgestellt werden, ganz im Gegensatz zu den auch in den Förderregionen verbreiteten Biogasanlagen.

4. Schluss

Deutschland ist ein an Bodenschätzen armes Land. Bedeutende Vorkommen an Energierohstoffen, die subventionsfrei gewinnbar sind, besitzt es nur in Form von Braunkohle und in geringerem Umfang an Erdgas. Mit dem von Lies und Wenzel geplanten Erlass wird die Gewinnung von heimischem Erdgas nicht nur unverhältnismäßig erschwert, sondern, was unkonventionelle Potenziale betrifft, aus meiner Ansicht nach rein ideologischen, nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Gründen, sogar unmöglich gemacht. Nicht nur vor dem Hintergrund der gegenwärtigen geopolitischen Situation ist diese Entscheidung als fahrlässig anzusehen. Erdgas wird über viele Jahre hinaus noch ein wichtiger Bestandteil des Energiemixes bleiben. Immerhin das haben die Minister erkannt.

Was nicht beachtet wurde ist das (noch) vorhandene Innovationspotenzial auf dem Gebiet der Kohlenwasserstoffgewinnung. Gerade im Zusammenhang mit der Fractechnologie wurden bereits in den 1990er Jahren Meilensteine gesetzt. So wurde z.B. in der Lagerstätte „Söhlingen“ 1995 die bis dato tiefste Horizontalbohrung mit mehreren hintereinandergesetzten Fracs durchgeführt (Bohrung Söhlingen Z10″). 10)Ein Weltrekord wird volljährig – Multi-Frac-Projekt Söhlingen Z 10 produziert bis heute Erdgas Einige Jahre später wurde der Einsatz eines innovativen Verfahrens bei der Bohrung „Söhlingen Z15“ durchgeführt. Dabei wurden die Fracs unter Verwendung eines aufgewickelten Endlosstahlrohres (sogenanntes „Coiled Tubing“) gesetzt. Das ersparte den zeit- und somit kostenintensiven Einsatz einer klassischen Bohranlage und erhöhte zudem noch die Arbeitssicherheit. 11)Fracs von der Rolle erhöhen die Arbeitssicherheit, In: Die Industrie der Steine und Erden, Ausgabe 05/2003 Das Projekt „Söhlingen Z15“ wurde dann mit dem Preis „Land der Ideen“ ausgezeichnet. 12)Verglaste Blüten für Söhlingen Z15: Gasförderstätte der Exxon-Mobil wird einer von 365 “Orten der Ideen”

Wie bedeutend in Deutschland entwickeltes Know-how sein kann, zeigt auch die Erschließung der sibirischen Lagerstätte Novy Urengoj. Diese wurde unter Beteiligung der Wintershall mit horizontalen Bohrungen sowie der Anwendung von Hydraulic Fracturing erschlossen. Das dadurch gewonnene Erdgas wird u.a. nach Deutschland exportiert. 13)ZAO Achimgaz Kurzbeschreibung Mit dem geplanten Erlass besteht die Gefahr, dass Deutschland auf diesem Gebiet, wie auch auf anderen zuvor (abermals Stichwort „Grüne Gentechnik“), den internationalen Anschluss verliert. Und das aus rein ideologischen Gründen!

6 Kommentare zu Niedersachsen: Erschwerung der Genehmigung von Erdgasgewinnungsprojekten Teil II

  • Barney Gumble sagt:

    „Das gewinnbare Potenzial allein in Schiefergasgesteinen wird auf 700 m³ bis 2.300 m³ geschätzt“ da fehlt was… ein paar Fehler müssen sich ja reinschleichen.

    1. SAR sagt:

      Oh, ja. Danke. Wird geändert.

  • Dirk Weißenborn sagt:

    Anschauliche Darstellung des Hergangs der Auseinandersetzung und des in seinen Auswirkungen durchaus bedeutsamen Frac-Erlasses der Niedersächsischen Landesregierung.

    Wer meint, auf bis zu 2,3 Billionen m3 Erdgas heimischer Provinienz ohne stichhaltige Begründung verzichten zu können, wird bestimmt begeistert sein. Kleiner Wermutstropfen: Das „Fracking“ der in größerer Teufe anzutreffenden Sandsteine im Rotliegend (evtl. Karbon) kann unter höherem bürokratischem und auch technischem Aufwand (Lagerstättenwasserversenkung!) prinzipiell wieder aufgenommen werden.

    Die Aktivisten in den westlichen Landesteilen Niedersachsens werden sich also durchaus freuen. Jedoch ist ein „frac-freier“ Untergrund bis 2500m Teufe auch Vorraussetzung zur Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle. In einigen Jahren sollen auf Basis des Endlagersuchgesetzes weitere potentielle Standorte benannt werden. Einer davon könnte durchaus in den genannten Gebieten beheimatet sein, denn auch das Wirtsgestein „Tonstein“ könnte zum Zuge kommen.

    Hier ein Link zur entsprechenden Kartendarstellung:

    http://tinyurl.com/o8n4zfw

    Dann aber nicht jammern, liebe Aktivisten! Ihr habt dann ja wieder ein spannendes Feld für Demos, Mahnwochen und Weltuntergangsszenarien.

    Nicht vergessen: Das Trinkwasser könnte gefährdet werden!

    1. SAR sagt:

      Dann aber nicht jammern, liebe Aktivisten! Ihr habt dann ja wieder ein spannendes Feld für Demos, Mahnwochen und Weltuntergangsszenarien.

      „Geübt“ wir dafür am 22. März unter dem Motto: „Energiewende retten! Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom!“ Aufgerufen dazu haben Campact! und ähnliche selbsternannte Weltretter-Gruppierungen.

  • spinner sagt:

    „Fraglich ist nur, ob die Bürger dann von der Industrie bestellte Gutachter akzeptiert oder diese dann mit “Weisheiten” wie “Wes Brot ich ess’, des Lied ich sing.” ablehnt.“
    Natürlich werden die Gutachter nicht akzeptiert.
    Ein Beispiel: Am 14.03.2014 berichtete die „Rothenburger Kreiszeitung“ über das geplante Grundwasser Monitoring Bötersen Z11. Fälschlicherweise wurde in dem Artikel (in der Graphik) die Grundwasserfließrichtung mit „Nord“ angegeben. Tatsächlich wurde in der Infoveranstaltung die Grunwasserfließrichtung mit „Südwesten“ angegeben. Aufgrund des Artikels in der „Rotenburger Rundschau“ erfolgt die übliche Diffamierung. Aus einem Leserbrief vom 18.03,2014 aus der „Rothenburger Kreiszeitung“.

    „..der von Exxon bezahlte Geologe“.[…] „Manipuliert Exxon das Grundwassermonitoring jetzt schon so, dass am Ende ein harmloses Wunschergebnis dabei heraus kommt?“[…] „Plötzlich fließt das Grundwasser jetzt um 45 Grad versetzt nach Süden an den genannten Ortschaften vorbei. Manipuliert Exxon das Grundwassermonitoring jetzt schon so, dass am Ende ein harmloses Wunschergebnis dabei heraus kommt?“ und weiter „…Dieses Beispiel an der Bohrstelle Bötersen Z11 zeigt wieder einmal, dass man Exxon und seinem Klientel nicht trauen kann.“

    (Immerhin ein Aussagesatz nach den rethorischen Fragen)

  • Martin sagt:

    Rot-Grün hat keine politischen Konzepte für den Rohstoffabbau jenseits der Kohle und wenn an sich doch damit beschäftigt, nur aus einem ablehnenden Reflex heraus. Umsteuern fällt da immer schwer. Möglicherweise wird Niedersachsen der größte Verlierer der neuen Energiewende des Energieministers und Partei-Freund Sigmar Gabriel aus Niedersachsen. Ironie der Geschichte?

    Minister Wenzel lehnt sich sogar für seine (Partei-) Verhältnisse weit aus dem Fenster. Ein Spagat zwischen Niedersächsischem Haushalt und Parteilinie. Da opfert man gerne die Chance im Schiefer. Vielleicht ist es ja auch die Hoffnung, auf einen schleichenden Niedergang der Öl- und Erdgasförderung. Dann ist man das Problem los und an den Einahme-Verlust wird man sich auch gewöhnt haben.

    Andersrum kann man ja bei einem erfolgreichen Pilotprojekt unter wissenschaftlicher Beobachtung bei gleichzeitiger (dann hoffentlich) abnehmender Ablehnung durch die Bürger immer noch als Minister auf den Zug aufspringen.

    Interessant wird es aber, wenn ein ernsthafter Ansatz zu einer 3D-Raumordnung in Deutschland zur Diskussion gestellt würde. Zu Befürchten ist aber, dass es eher ein Verhinderungs- als ein Gestaltungsinstrument würde.

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