Politik ignoriert Fakten zur Erdöl/Erdgasaufsuchung und -gewinnung

Weder die öffentlich-rechtlichen Medien noch die kommerziellen sind in den vergangenen dreieinhalb Jahren mit sachlicher Berichterstattung zum Thema Erdöl/Erdgasgaufsuchung und -gewinnung im Allgemeinen noch mit einer wissenschaftlich fundierten zum Thema Hydraulic Fracturing („Fracking“) aufgefallen. Ausnahmen können an einer Hand abgezählt werden und zu diesen zählt ein Beitrag bei „Panorama3“ (NDR) mit dem Titel „Das schlechte Image von Fracking“. Doch auf die allgemeine Berichterstattung berufen sich fatalerweise politische Entscheidungsträger und ignrieren dabei wissenschaftliche Erkenntnisse.

Diese Reportage bei panorama3, die zwei Tage später auch in der „Muttersendung“ „Panorama“ in der ARD am 04.09.2014  in leicht modifizierter Version ausgestrahlt wurde, befasste sich mit der Umdeutung einer durch das Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebenen Studie zu den Risiken der weltweit seit 1947 über 3 Millionen Mal angewendeten Standardtechnologie des Hydraulic Fracturing durch den Auftraggeber in Person der UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.

Frau Krautzberger zog aus der Studie den Schluss, dass es sich beim Fracen um eine Risikotechnologie handele. Das geht aus der Pressemitteilung hervor, die im Rahmen der Veröffentlichung der Studie am  30.07.2014 herausgegeben und von zahlreichen Medien verbreitet wurde, eindeutig hervor:

Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie – und braucht daher enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Solange sich wesentliche Risiken dieser Technologie noch nicht sicher vorhersagen und damit beherrschen lassen, sollte es in Deutschland kein Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas geben.

U.a. an dieser Interpretation sowie an der ersten Studie im Auftrag des UBA aus dem Jahr 2012 orientieren sich sowohl Politik als auch Medien.

Dabei wurde die Studie aus dem Jahr 2012 sehr deutlich wegen handwerklicher Fehler von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie den Staatlichen Geologischen Landesdiensten (SGD) kritisiert. Die Kritik, die zunächst von der BGR kam, wurde medial als „Behördenstreit“ u.a. bei SpiegelOnline zwischen BGR und UBA abgetan.

Doch dass diese einfache Interpretation nicht gelten kann wurde später durch eine gemeinsame Stellungnahme der BGR sowie der SGD fundiert begründet. Alle bis zum damaligen Zeitpunk vorliegenden Studien mussten wegen handwerklicher Fehler Kritik der Fachbehörden einstecken. Diese Kritik war u.a. Thema hier auf dem Blog. Der Blogbeitrag wurde, wenn auch ungenehmigt und modifiziert, vom rennomierten Geoforschungszentrum Potsdam (GFZ) auf deren Shalegas Information Platform (SHIP) übernommen.

Doch leider wurde diese Kritik in den Medien, egal ob öffentlich-rechtlich oder privatwirtschaftlich, überhaupt nicht mehr thematisiert. Dabei handelt es sich bei der BGR sowie den SGD um Institutionen, die, genauso wie das UBA, Ministerien unterstellt sind. Deshalb ist es erstaunlich, dass sich die Politik ausschließlich auf die Ansichten des UBA beruft und die Fachkompetenz von BGR und SGD ignoriert.

Sich einseitig auf das UBA zu berufen und die Stellungnahmen von Fachbehörden außer Acht zu lassen führte schließlich dazu, dass die gegenwärtige Bundesregierung das Fracen in Schiefergaslagerstätten, untergeordnet auch Kohleflözgaslagerstätten, unmöglich machen will. Dabei stellt sich die Frage, ob die unterstellten Risiken fachlich begründbar sind oder ob es sich um eine ideolgische Sichtweise handelt. Zutreffend ist offenbar letzteres, sofern das Zitat, dass in einem n-tv-Artikel zu lesen ist, zutrifft:

Im Übrigen ist Fracking die falsche Antwort auf die Energiefrage. Eine Neuausrichtung unserer Energiepolitik sollte uns weg von fossilen Brennstoffenn führen – unabhängig davon, woher sie kommen. Das ist nicht nur ein Gebot des Klimaschutzes, sondern macht uns auch unabhängiger von Importen.

Ideologie und Unwissenheit sind jedoch nicht nur auf die Bundespolitik beschränkt. Vielmehr ist Ignoranz gegenüber Fakten auch auf untergeordneten politischen Ebenen festzustellen. Das soll an einigen Beispielen festgemacht werden:

Immer wieder ist der Bodensee Thema, wenn es ums Fracen geht. Geowissenschaftliche Kennzahlen, z.B. zum volumetrischen Inhalt des Sees findet man z.B. auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Daraus geht hervor, dass der Bodensee ein Volumen von 48,4 km³ in sich birgt. Außerdem wird durch den Zufluss und Abfluss des Rheins und anderen kontributären Fließgewässern der Wasserkörper regelmäßig ausgetauscht.

Bötersen Z11, März 2012 chef79

Bötersen Z11, März 2012 ©chef79

Dennoch sieht die Politik in Baden-Württemberg den Trinkwasserspeicher Bodensee durch potenzielle Fracmaßnahmen als gefährdet an. Befürchtet wird eine Kontamination des zur Trinkwassergewinnung genutzten Bodenseewassers. Nur zur Verhälnismäßigkeit: Fracfluid für Schiefergaslagerstätten besteht lediglich zu 0,2 Prozent aus chemischen Zusätzen. Selbst wennn man das gesamte Fracfluid-Volumen einer Fracmaßnahme von 2.500 m³ direkt in den Bodensee einleiten würde, würde das am Zustand des Wasserkörpers kaum etwas ändern. Zumal die dem Fluid beigemngten Additive nicht zwingend wassergefährdend sind. Es ist ein Trugschluss, Chemikalien grundsätzlich als schädlich oder sogar giftig anzusehen, wie es Bürgerinitiativen (BI) tun.

Zudem ist die Region, in der das auch aus meiner Sicht obskure Unternehmen „Rose Petroleum“ Aufsuchungserlaubnisse hält,  nicht als Gebiet anzusehen, in dem mit einer Schiefergasgewinnung, die nur durch den Einsatz des Hydraulic Fracturing möglich wäre, zu rechnen ist. Die BGR weist in ihrer Studie  darauf hin. Doch leider wird diese Einschätzung einer Bundesbehörde nicht vom zuständigen Ministerium geteilt.

Ähnlich verhält es sich in Bayern , wo ebenfalls Rose Petroleum in der Oberpfalz eine Aufsuchungserlaubnisse für Kohlenwasserstoffe erhalten hat. Dementsprechend widmete sich auch der „Bayrische Rundfunk“ (BR) dem Thema. Doch die Darstellungen/Erläuterungen zum Prinzip des Hydraulic Fracturing , aus welcher Quelle auch immer sie stammen mögen, sind zurückzuweisen:

Wenn die Bohrung erschöpft ist, wird der Druck unter der Erde reduziert. Ein Teil des Wassers strömt daraufhin wieder nach oben. In den USA, wo Fracking schon häufig zum Einsatz kommt, wird es zunächst oft in großen Teichen gelagert. Anschließend wird das Wasser gereinigt und in natürliche Gewässer geleitet oder wieder in den Untergrund gepresst, etwa in ehemalige Lagerstätten von konventionellem Erdgas. Es gibt allerdings die Befürchtung, dass dabei das Grundwasser verunreinigt werden könnte.

Selten hat man solchen Unfug gelesen. Das verfahren des Hydraulic Fractuting, also Gestein hydraulisch aufzubrechen um Risse zu erzeugen, ist offenbar nicht im Ansatz verstanden worden. Das Erschreckende ist, dass die Schreiber von dieser Darstellung auch noch felsenfest überzeugt sind.

Und nicht nur die. Auch der bayrische Umweltminister Huber widmet sich dem  „Fracking“. Er wies laut Augsburger Allgemeinen Zeitung an:

„keiner Fracking-Bohrung die wasserrechtliche Erlaubnis zu erteilen“

Was auch immer eine „Fracking“-Bohrung sein soll. Schließlich wird erst dann gefract, wenn es nach vorliegenden Bohrergebnissen notwendig ist. Sollte der Minister „Fracking“ mit Schiefergasförderung gleichsetzen wollen, so sei ihm gesagt, dass nach wissenschaftlichem, bundesbehördlich (BGR) untermauertem Wissensstand  dort in Bayern keine Potenziale vorhanden sind.

Stattdessen ist das Engagement bayrischen Umweltministers Huber so zu deuten, dass sein Ministerium in Anlehnung an die Deutung von Bürgerinitiativen Aufsuchungserlaubnisse für Kohlenwasserstoffe (Erdöl und/oder Erdgas) als „Frackinggebiete“ interpretiert. Trotz des nicht vorhandenen Potenzials laut Fachbehörde BGR.

So verhält es sich auch in Schleswig-Holstein. Dort wurden in den vergangenen Jahren mehrere Aufsuchungserlaubnisse durch die zuständige Behörde erteilt. Unterstützt durch die Medien, u.a. des öffentlich-rechtlichen NDR, wurden diese Gebiete, die sich vornehmlich über bekannte erdölhöffige Strukturen erstrecken, als „Frackinggebiete“ ausgewiesen.

Dadurch fühlten sich nicht nur Bürgerinitiativen (BI) alarmiert, sondern auch der Umweltminister Dr. Robert Habeck. Herr Habeck machte es sich bequem und folgte in seiner Ansicht nicht etwa ihm unterstellten Behörden. Stattdessen schenkt er den BI Glauben und lehnt das „Fracking“ ab, zumindest sofern „umwelttoxische“ Substanzen dabei eingesetzt werden. Dabei ist „umwelttoxisch“ eine von Habeck, eigentlich Schriftsteller von Beruf, erfundene Einstufung, die es juristisch so nicht gibt. Das kuriose an der Haltung Habecks ist aber, dass sein Ministerium zugeben muss, dass Fracmaßnahmen in Erdöllagserstätten unfallfrei abliefen:

4. Gab es in der Vergangenheit Fracking-Maßnahmen in Schleswig-Holstein ?

Ja, es gab mehrere Bohrungen mit dem Einsatz der Fracking-Methode. Diese Bohrungen fanden zwischen 1955 und 1994 überwiegend im Kreis Plön statt. Es gibt keine Hinweise, dass die Maßnahmen in dem betroffenen Gebiet zu schädlichen Umweltauswirkungen geführt haben.

Kohleflözgas-Erkundungsbohrung Osnabrück-Holte Z2 Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Kohleflözgas-Erkundungsbohrung Osnabrück-Holte Z2

Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Insofern ist es erstaunlich, dass Herr Habeck soviel Zeit und Arbeit investiert, um Hydraulic Fracturing zu verhindern. Sollte Habeck jedoch unter „Fracking“ die Gewinnung von Schiefergas meinen, so sei ihm gesagt, dass dafür in Schleswig-Holstein laut BGR kein Potenzial vorhanden ist. Habeck verschwendet somit mit seinen ideologisch bedingten Sorgen Zeit und damit auch Geld. Das Geld stammt dabei vom Steuerzahler.

Wie in Bayern und Schleswig-Holstein verschwendete auch die hessische Landesregierung zu viel Zeit damit, Hydraulic Fracturing abzulehnen. Dort wurde sogar eine Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe abgelehnt. Und dass allein deshalb, weil untersucht werden sollte, ob aus Tonschiefern Erdgas mittels Hydraulic Fracturing gewonnen werden könnte. Allein aus dem Grund, dass unter Umständen Schiefergasvorkommen hätten gefunden und durch das Fracverfahren hätten gewonnen werden können, lehnte die im Wahlkampf befindliche Landesregierung die Aufsuchungserlaubnis ab.

Der Antragsteller klagte dagegen, zog seine Klage aber zurück. Das mögen die Gegner des Hydraulic Fracturing („Fracking“) als Erfolg werten. Aus unserer Sicht ist es jedoch mit den geringen Erfolgsaussichten zu begründen. BNK zog sich bereits nach Literaturrecherche (Datenauswertung) aus Thüringen, Sachsen-Anhalt sowie der Region Braunschweig zurück. Dabei wurde entgegen den Befürchtungen von Bürgerinitiativlern keine einzige technische Maßnahme durchgeführt.

Zusammengefasst lässt sich festellen, dass Bundesländer, in denen „Fracking“ aufgrund geologischer Gegebenheiten kaum zur Anwendung käme, sich besonders intensiv mit dem Standardverfahren befassen und versuchen, dieses bundesweit zu verbieten. Das lässt sich damit begründen, dass die Politik nicht zwischen Aufsuchung (Erkundung) und Gewinnung unterscheiden kann oder will und ihre Ausrichtung an den BI festmacht, die ebenfalls nicht differenzieren wollen oder können. Es ist dementsprechend bitter, dass sich die Politik auf wenige hundert Bedenkenträger beruft, statt Fachleuten in Behörden zu vertrauen.

Das wird besonders deutlich am Beispiel Niedersachsens. Niedersachsen ist das Bundesland mit den mit Abstand bedeutendsten Erdgasreserven in konventionellen Lagerstätten sowie bedeutenden Potenzialen in Tonschiefern sowie untergeordnet in Kohleflözen. Über fünf Jahrzehnte wurde dort Erdgas unter Anwendung des Hydraulic Fracturing erschlossen. Probleme gab es im Zusammenhang mit dieser Technik genausowenig wie bei der Erschließung von Erdölvorkommen in Schleswig-Holstein. Dennoch wurden trotz dieser Tatsache mit dem Aufkeimen der Diskussion rund um das Hydraulic Fracturing seit 2011 keine Fracmaßnahmen mehr genehmigt.

 Dabei entbehrt dieser Genehmigungsstillstand jeglicher plausibler Grundlage. Schließlich verliefen die zwischen 1961 und 2011 in Niedersachsen durchgeführten 326 Fracjobs ohne jegliche Beeinträchtigung von Umwelt, Natur oder Grundwasser. Eine Liste der Fracmaßnahmen ist beim LBEG zu finden.

Nach jahrelanger Diskussion, die sicherlich auch durch den Regierungswechsel in Niedersachsen in die Länge gezogen wurde, hat sich die gegenwärtige Landesregierung dazu durchgerungen, sich für die Wiederaufnahme von Fracarbeiten auszusprechen. Allerdings sollen einige Regionen, die an der Oberfläche als Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete und Trinkwassergewinnungsgebiete ausgewiesen sind, kategorisch ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wird sogar die Erkundung von Schiefer- sowie Kohleflözgaslagerstätten komplett abgelehnt:

Abzulehnen sei aus seiner (gemeint ist Umweltminister Stefan Wenzel) Sicht die im Eckpunktepapier dargelegte Möglichkeit eines Pilotversuchs für unkonventionelles Fracking. „Schiefergas ist auch aus klimapolitischen Gründen keine Option.“ Minister Lies ergänzte dazu, dass in der Landesregierung Einigkeit bestehe, in Niedersachsen einen solchen Modellversuch nicht zu unterstützen. „Ich habe das zuständige LBEG bereits per Erlass angewiesen, keine Fracking-Maßnahmen in unkonventionellen Lagerstätten zu genehmigen. Es ist aber klug, den einzelnen Bundesländern hier Spielräume zu lassen.“

Die Begründung Wenzels zu Ablehnung von Pilotprojekten lässt sich nicht halten, denn schließlich ist es den USA dank der Gewinnung von Schiefergas die Emissionen sogenannter Treibhausgase zu reduzieren. Minister Lies begründet seine Ablehnung jedoch noch nicht einmal mit Scheinargumenten.

Stattdessen ist anzunehmen, dass Lies vor dem meist unsachlichen Protest von BI einknickt. Hinzu kommt sicherlich auch die auf breiter Front gefahrene mediale Desinformation zum „Fracking“. Beispielhaft soll hierzu aus einem Artikel der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (HAZ) zitiert werden. Der HAZ-Artikel berichtet über einen Besuch von Lies bei einer Anti-Fracking-BI im niedersächsischen Leese:

Um das Gas unter Druck mit einer großen Menge Wasser und nicht näher benannten Chemikalien zu fördern, währen weit mehr Bohrungen als beim konventionellen Fracking aus viel tiefer liegendem porösen Sandstein notwendig geworden…

Dabei sind aber die Chemikalien, die für die Fracjobs in Schiefergaslagerstätten eingesetzt werden sollen, sehr wohl bekannt. Die Rezeptur wurde im Rahmen der Jahrestagung des Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG) vorgestellt und ist hier nachzulesen. Es geht daraus deutlich hevor, dass das Fracfluid als „nicht wassergefährdend“ eingestuft ist. Damit ist die Ablehnung des Fracens in Schiefergaslagerstätten, die mit der potenziellen Grundwassergefährdung durch Fracfluide begründet wird, als unhaltbar einzustufen.

Das wissen eigentlich auch die politischen Entscheidungsträger. An der genannten Tagung des WEG im Juni nahm auch die Staatssekretärin Daniela Behrens teil und brachte sich aktiv im Rahmen der Podiumsdiskussion „Einzelinteresse. Gemeinwohl. Politische Entscheidungen.“ ein. Im Zuge der Diskussion wurde deutlich, warum die niedersächsische Landesregierung die Erschließung von Schiefergaslagerstätten ablehnt.

Es sind nicht etwa wissenschaftliche Erkenntnisse, mit denen die Ablehnung begründet wird. Denn diese gibt es nicht. Das wurde u.a. deutlich anhand des Widerspruchs des Leiters einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes gegenüber seinem Auftraggeber. Frau Behrens sagte bei der Tagung sinngemäß, dass es bei der vermeintlich breiten Ablehnung des Hydraulic Fracturing schwierig sei, neben der Wiederaufnahme von Genehmigungsverfahren in konventionellen Lagerstätten dem Wahlvolk gegenüber außerdem noch die Erschließung von unkonventionellen Erdgaslagerstätten mittels Hydraulic Fracturing zu vermitteln.

Zusammengefasst lässt sich also feststellen, dass die politischen Entscheidungsträger sich nicht an Fakten orientieren, die sowohl wissenschaftlich als auch juristisch untermauert sind. Stattdessen richten sie ihre Wetterfahne an der von Bedenkenträgern verbreiteten Meinung aus. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum mit Steuergeldern Studien verfasst bzw. Behörden finanziert werden, wenn deren Expertise nicht in die politische Entscheidungsfindung Einzug findet.

Im Übrigen stellte ich Minister Lies via Facebook am 1. September folgende Frage:

Mit welcher wissenschaftlich fundierten Begründung lehnt die niedersächsische Landesregierung die Förderung von Schiefergas ab?

Die Frage blieb bislang unbeantwortet!

3 Kommentare zu Politik ignoriert Fakten zur Erdöl/Erdgasaufsuchung und -gewinnung

  • Dirk Weißenborn sagt:

    Die pseudoinformative Webseite „Gegen-Gasbohren“ hat am heutigen 8. September 2014 ein neues chemisches Element entdeckt.

    Zitat:

    „Lecker und sehr gesund sollen auch Arsen, Quecksilber und Radon 226 sein.“

    Ja, was denn nun: Radium 226 oder Radon 222? Beide sind radioaktiv, aber das eine gehört den Erdalkalimetallen, das andere den Edelgasen an. Aber das macht nichts – Hauptsache man kann Horrorgeschichten erzählen.

    Die Schreiberlinge auf der genannten Seite standen bestimmt noch unter Schock. „Panorama“scheint sie sehr mitgenommen zu haben. Da kämpft man als Minorität jahrelang um die mediale und politische Alleinvertretung bei Themen wie „Fracking“, Lagerstättenwasser etc. und dann so ein ausgewogener Beitrag… Alles für die Katz.

    Steven, machst Du den entsprechenden Screenshot? Mal sehen, wann der dortige Fehler korrigiert wird.

    1. SAR sagt:

      Der Screenshot ist gemacht!

      Ja, es scheint so, als hätte die Schreiberlinge der erste ausgewogene Bericht seit Jahren unter Schock gesetzt.

      Sie beschweren sich, dass kein einziger Vertreter ihrer BI zu Wort kam. Wozu auch? Im wesentlichen ging es in dem Beitrag ja darum, dass das UBA seine eigene Studie falsch interpretiert hat und dazu sich Stellungnahmen von Fachleuten eingeholt hat. Da haben die unfundierten Meinungen von BI nun einmal wenig verloren.

      Dass das von Panorama so richtig war, wird deutlich an der Reaktion.

      In 1. regen sie sich auf, dass das getrunken Fracfluid nur aus zwei Zusätzen besteht. Ja, liebe BI’ler, das ist nun einmal der Stand der Entwicklung. Diese Rezeptur wurde u.a. auch bei der WEG-Jahrestagung am 4. Juni vorgestellt und die BI brauchen nicht so zu tun, als wüssten sie nichts davon. Schließlich war Andreas Noltemeyer von der BI „No Fracking“ aus Völkersen bei der Tagung anwesend. Außerdem ist diese neue Rezeptur auch im www abrufbar: http://tinyurl.com/o9e72bf

      Nur wenn man sich aus Überheblichkeit der Debatte verschließt, dann weiß man von dieser Entwicklung nichts und verharrt auf seinem „Wissensstand“ von 2010/2011, der zudem häufig auf Fehldeutungen von Studienergebnissen basiert.

      Mag ja sein, dass im Laufe der 67-jährigen Fracgeschichte insgesamt bis zu 700 Zusätze eingesetzt wurden, doch nie gleichzeitig. So wurde vor wenigen Jahren noch statt Cholinchlorid Tetramethylammoniumchlorid eingesetzt.

      2. Dann diese dämliche Frage, ob die 3 Exxon-MA Lagerstättenwasser trinken würden, was ja noch VIEL GIFTIGER sein soll.

      Nun, damit etwas giftiger als das andere ist, müsste das andere giftig sein. Und das sind Fracfluide nun einmal nicht. Offenbar kennen die Protagonisten den Unterschied zw. „ungenießbar“ und „giftig“ ist. Es käme auch keiner auf die Idee, Erdöl zu trinken oder in entsprechenden Gewinnungsgebieten Sole. Beides stammt ebenfalls aus Bohrlöchern und ist nicht zum Verzehr geeignet.

      Nun, von mir aus sollen die BI ruhig so reagieren, wie sie es in ihrem Artikel gemacht haben. Mit solch einer Reaktion büßen sie nur ihre Glaubwürdigkeit ein.

      1. Dirk Weißenborn sagt:

        Danke Steven! Für Screenshot und Deinen Kommentar.

        Zu dem folgenden Satz:

        „2. Dann diese dämliche Frage, ob die 3 Exxon-MA Lagerstättenwasser trinken würden, was ja noch VIEL GIFTIGER sein soll.“

        Diese BI-ler sind ja sogar von jeglicher Logik verlassen. Das giftige Lagerstättenwasser wird doch durch das mittlerweile besonders harmlose Fracfluid verdünnt. Damit jedoch sinkt seine „Giftigkeit“.

        Na denn…

        Grüsse

        Dirk

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