Niedersächsische Bergbehörde führt Immissionsmessungen im Bereich des Erdgasfeldes Söhlingen durch

Am 23.07.2015 gab das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bekannt, dass es im Umfeld von 200 aktiven Erdgasförderbohrungen in Niedersachsen umfangreiche Schadstoffmessungen des Bodens durchführen wird (LINK). Wir berichteten darüber einige Tage später mit dem Artikel „LBEG führt umfassende Schadstoffuntersuchungen an Erdgasförderplätzen durch„. Am 06.08.2015 gab das LBEG außerdem bekannt, dass im Bereich der Erdgaslagerstätte „Söhlingen“ zusätzlich Langzeit-Luftmessungen durchgführt werden (LINK).

Dass im Bereich des genannten Erdgasfeldes die Messungen durchgeführt werden, ist vermutlich damit zu begründen, dass in der Samtgemeinde Bothel, in der sich ein Teil des Feldes befindet, erhöhte Blutkrebsraten (ausschließlich bei Männern) festgestellt worden sind. Obwohl das Epedimiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN) in seinem Kurzbericht zum Sachverhalt keine Ursache dafür benennen konnte und wollte sowie mehrfach anmahnte, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, stellten Anti-Erdgasförderungsinitiativen sowie Medien mehr oder weniger subtil und suggestiv eine Verbindung zwischen der Erdgasgewinnung und den Erkrankungen her.

Hintergrund des unterstellten Zusammenhangs ist einerseits das Austreten von geringen Mengen Benzol an einer Leitung, die bei der Erdgasproduktion mitgefördertes salziges Tiefenwasser, das sogenannte Lagerstättenwasser (LaWa), transportiert. Benzol ist als krebserregend eingestuft und auch als Auslöser von Leukämie bekannt. Doch wie der unterirdische Austritt des Benzols Wirkungen an der Erdoberfläche erzeugen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Andererseits werden Quecksilberimmissionen auf subtile Weise für die Erkrankungen verantwortlich gemacht. Das ist z.B. im NDR-Online-Beitrag „Krebsfälle in Bothel: Noch viele offene Fragen“ zu erkennen. Dabei ist es medizinisch nicht erwiesen, dass Quecksilber, das im Erdgas der Lagerstätte Söhlingen in vergleichsweise hohen Konzentrationen vorkommt, krebserregend ist, insbesondere hinsichtlich der ausschließlich Blutkrebserkrankungen betreffenden erhöhten Raten.

Da es aber diese Befürchtungen in der Bevölkerung gibt, ist es folgerichtig, dass neben den Bodenuntersuchungen auch Luftmessungen durchgeführt werden. Diese haben bereits Anfang Juli 2015 begonnen und werden von einer vom LBEG beauftragten Ingenieurgesellschaft vorgenommen. Im Rahmen der Untersuchung werden die Konzentrationen der leicht flüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (BTEX) sowie die von Quecksilber untersucht. Es soll festgestellt werden, wie stark die Umgebungsluft mit den benannten Stoffen belastet ist und ob die Konzentrationen die üblichen Hintergrundwerte überschreiten.

Mit einem sogenannten Passivsammler werden die BTEX-Konzentrationen monatlich ermittelt, die Messung der Konzentration von Quecksilber erfolgt in einem 14-tägigen Turnus unter Verwendung eines Sorptionsrohres. Das Messkonzept entspricht den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft). Die Messungen werden bis Dezember 2015 durchgeführt, die Ergebnisse werden im Anschluss auf der Website des LBEG publiziert. Das LBEG weist darauf hin, dass die ermittelten Werte keiner spezifischen Quelle, wie z.B. zeitlich begrenzten Abfackelungen von Erdgas, zugeordnet werden können. Dazu erarbeitet die beauftragte Ingenieurgesellschaft ein darauf ausgerichtetes Messkonzept.

Bereits 2012 gab es im Auftrag des LBEG im Bereich des Erdgasfeldes „Söhlingen“ eine mehrmonatige Messkampagne, die feststellen sollte, ob die Umgebungsluft über die Hintergrundwerte hinaus mit BTEX sowie Quecksilber belastet ist. Das Ergebnis fiel negativ aus, was soviel bedeutet, dass die Hintergrundwerte nicht überschritten worden sind.

Sowohl von Seiten der Aktivisten gegen Erdgasförderung im eigenen Land und vor der eigenen Haustür als auch von den sensationsheischenden Medien, die jede dramatisierende Behauptung der vorgenannten Gruppierung(en) ungeprüft wiedergeben, wurden die entlastenden Messergebnisse ignoriert oder von den Aktivisten in Frage gestellt. Getreu dem Motto: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf!“, nämlich, dass mit der Erdgasproduktion eben nicht die unterstellten Risiken einhergehen. Siehe dazu auch unseren Beitrag „Das Verschweigen der Entwarnung„.

Artikelfoto: Erdgasförderbohrung „Söhlingen Z14“, ©chef79