Grüne und Die Linke scheitern mit Anträgen zu Fracking-Verbot

Thema Fracking: Fracarbeiten in Leer

Bereits Anfang März 2016 berichteten wir über den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (B’90/Grüne), der ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorsieht, sofern diese seit nunmehr 69 Jahren eingesetzte bewährte Standardverfahren im Zuge der Erdöl- und Erdgasgewinnung eingesetzt wird (Grüner Gesetzesentwurf für ausnahmsloses „Fracking“-Verbot – Was interessieren sie Fakten?). Dieser Gesetzesentwurf wurde am 26.02.2016 im Bundestag debattiert. Am 28.04.2016 wurde über diesen sowie einen Antrag der Partei Die Linke (Linke), der ebenfalls ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorsah, im Bundestag abgestimmt.

Fracking-Verbot nicht gerechtfertigt

Fracking-Verbot

Fracmaßnahmen in der Bohrung „Barth 11“ in Vorpmmern 2014, Bildquelle CEP

Nachdem im Jahr 2011 die Debatte um das korrekt eigentlich Hydraulic Fracturing genannte Verfahren aufkeimte, welches zuvor 50 Jahre unbehelligt angewendet wurde, sahen sich die Politik, aber auch ExxonMobil Deutschland veranlasst, Studien hinsichtlich der unterstellten Gefährdung von Umwelt und Gesundheit in Auftrag zu geben. Sämtliche dieser Studien sowie weitere Folgende kamen übereinstimmend zu dem Schluss, dass ein Fracking-Verbot aus wissenschaftlicher Sicht nicht begründbar sei.

Es kam sogar so weit, dass der Studienleiter des zweiten Gutachtens im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) der Präsidentin seines Auftraggebers widersprach, die behauptete, „Fracking“ ist und bleibt eine Hochrisikotechnologie. Diese Aussage ließe sich nicht aus der Studie ableiten, so der Leiter Uwe Dannwolf gegenüber dem NDR (Das schlechte Image von Fracking).

Doch wissenschaftliche Einschätzungen scheinen B’90/Grüne sowie Die Linke nicht beeindrucken, sofern diese der eigenen Ideologie entgegenstehen. So lässt sich erklären, dass B’90/Grüne Hydraulic Fracturing auschließlich im Zusammenhang mit der Erdöl- und Erdgasgewinnung verboten wissen wollen. Andere Einsatzgebiete, wie z.B. die Tiefengeothermie, sind von dem „ausnahmslosen Verbot“ ausgeklammert (siehe dazu Drucksache 18/7551). Im Falle von B’90/Grüne bedeutet das also, dass Hydraulic Fracturing inakzeptabel ist, sofern es der Gewinnung von fossilen Rohstoffen dient.

Im Fall von Die Linke dürfte die Ablehnung damit zu erklären sein, dass privatwirtschaftliche Unternehmen, hierbei insbesondere der „US-Multi“ ExxonMobil, hinter der Anwendung des Verfahrens und der geplanten Ausweitung des Einsatzes auf bislang unerschlossene potenzielle Erdgaslagerstätten stehen. Ergänzend kommen sicherlich auch die vermeintlich gravierenden Umweltrisiken hinzu, die Folge des Verfahrens sein sollen.

Mehrheit des Bundestages gegen Anträge zum Fracking-Verbot

Fracking-Verbot

Fracarbeiten auf der Fracarbeiten in Tightgasbohrung „Söhlingen Z15“
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Am 28.04.2016 wurde über den Antrag von B’90/Grüne im Bundestag namentlich abgestimmt. Im Ergebnis gab es eine deutliche Ablehnung des  eingebrachten Antrags. Insgesamt wäre die Abgabe von 630 Stimmen möglich gewesen, abgegeben wurden 591. Diese teilten sich auf in 423 Nein-Stimmen, 43 Enthaltungen sowie 125 Stimmen, die dem Antrag zustimmten.

Die „Ja“-Stimmen stammten dabei jedoch nicht allein aus den Reihen von B’90/Grüne und Die Linke, sondern vereinzelt auch aus der Fraktion der Unionsparteien sowie der SPD-Fraktion. Auf die Union entfielen dabei 5 „Ja“-Stimmen, auf die SPD lediglich eine, wobei dort die Anzahl der Enthaltungen mit 40 recht groß ist.

Schaut man sich die CDU-Abgeordneten an, die für den Antrag gestimmt haben, fällt auf, dass mit Andreas Mattfeldt sowie Maik Beermann diese ihre Wahlkreise in Regionen haben, in denen seit mehreren Jahrzehnten Erdgas mit oder ohne Anwendung des Fracverfahrens gewonnen wird. Ihre Stimmabgabe lässt sich somit mit dem Druck erklären, der von Bürgern, die teilweise in Initiativen organisiert sind, auf die Abgeordneten ausgeübt wird. Beermann und Mattfeldt fühlen sich demnach „dem Wähler“ und nicht dem Fraktionszwang verpflichtet, was durchaus löblich ist, stünde dem nicht die Ignoranz wissenschaftlicher Fakten gegenüber.

Bei den Herren Hans-Georg von der Marwitz und Martin Patzelt verhält es sich anders. Beid haben ihre Wahlkreise im äußersten Osten Brandenburgs. In dieser Region war angedacht, bei aus der Kohleverstromung in der Lausitz abgeschiedenes Kohlendioxid (CO2) im tieferen geologischen Untergrund in aufnahmefähigen Gesteinsschichten einzulagern. Das Verfahren der CO2-Sequestierung hat zwar mit dem Fracverfahren rein gar nichts zu tun, jedoch erfolgt die Ablehnung beider Verfahren teilweise aus den selben Reihen. Hinzu kommt, dass in Ostbrandenburg seit einigen Jahren wieder Erdöl- und Erdgasexploration betrieben wird und aus Unwissenheit in den Reihen der Ablehner die Anwendung von Fracmaßnahmen „befürchtet“ wird, bevor überhaupt eine Lagerstätte entdeckt worden ist.

 Was den CSU-Abgeordneten Josef Göppel aus dem mittelfränkischen Herrieden zur Zustimmung des Antrages bewogen hat, bleibt offen.

Aus den Reihen der SPD stimmte lediglich Frau Christina Jantz-Herrmann für den Antrag von B’90/Grüne. Die Erklärung dafür dürfte ähnlich sein, wie bei Andreas Mattfeldt. Ihr Wahlkreis Osterholz-Verden grenzt bzw. überdeckt die Erdgasförderregion im Städtedreieck Rotenburg-Verden-Visselhövede.

Erstaunlicherweise stimmte Lars Klingbeil aus dem benachbarten Wahlkreis Rotenburg-Heidekreis gegen den Antrag. Erstaunlicherweise deshalb, weil Herr Klingbeil infolge von Druckausübung seitens Anti-Erdgasförderungs-Initiativen selbst zum Gegner heimischer Erdgasgewinnung mutierte.

Ebenfalls überrascht ist der Verfasser darüber, dass Frau Dr. Maria Flachsbarth (CDU) mit „Nein“ stimmte. Schließlich wirkte die in der Region Neustadt am Rübenberge und Umgebung beheimatete Initiative „Gegen Fracking“ schon vor einigen Jahren auf Frau Dr. Flachsbarth ein. Offenbar ohne nachhaltigen Erfolg.

Abstimmung zum Fracking-Verbot wurde von NGO begleitet

Fracking-Verbot

Nach der Bohrung ist vor dem Frac: Barth 11 in Vorpommern im Frühjahr 2014, chef79

Die Abstimmung zum Fracking-Verbot wurde außerhalb des Bundestages von Nichtregierungsorganisationen begleitet. Besonders tat sich abermals die durch ihre polemischen Parolen und Phrasen bekannte linksextreme Organisation Campact! hervor. Jedoch kamen laut den Fotos auf deren Internetpräsenz nur eine Handvoll Unterstützer zusammen.

Befremdlich ist, dass sich Frank Schwabe zusammen mit Julia Verlinden (B’90/Grüne) mit einem Transparent ablichten ließ, dass die Aufschrift „No Fracking“ – Hände weg vom Grundwasser“ trägt. Abgesehen davon, dass keinerlei Grundwasserbeeinträchtigungen durch Fracmaßnahmen im eigentlichen Sinne weltweit bekannt sind, stellt sich die Frage, warum Schwabe nicht für den Antrag gestimmt hat, wenn er doch so eindeutig gegen das Standardverfahren ist. Die Antwort liefert der Campact!-Beitrag:

„Ich werde heute zwar mit nein stimmen, auch, wenn ich Fracking ablehne. Die Koalitionsvereinbarungen lassen es derzeit nicht anders zu.“Frank Schwabe, SPD

Herr Schwabe unterstellt somit seine eigene, aus unserer Sicht unbegründete Einstellung, dem Zwang des Koalitionsvertrages bzw. des Fraktionszwanges.

Erschreckend ist festzustellen, wie desinformiert Teile der Bevölkerung durch Medienberichte, aber auch durch Kampagnen solcher Organisationen wie Campact! inzwischen sind. Als Begründung für ihre Ablehnung des Hydraulic Fracturing geben zwei Frauen an:

Wir stimmen gegen Fracking, weil Fracking unsere Gesundheit gefährdet. Neulich haben wir von den vielen Krebserkrankungen rund um Rotenburg gehört. Dort wird besonders viel gefrackt. Das gibt uns sehr zu denken!

Fakt ist, dass in der Region seit mehreren Jahren keine einzige Fracmaßnahme mehr durchgeführt wurde und für den Zusammenhang zwischen der dortigen Erdgasförderung und der statistisch signifikanten Erhöhung von Leukämien ausschließlich bei Männern es keinerlei eindeutige Hinweise gibt.

Es könnten viele Ursachen dahinterstecken. Professor Rudolf Kaaks, Deutsches Krebsforschungszentrum

Im Gegenteil: Der Epidemiologe Rudolf Kaaks vom Deutschen Krebsforschungszentrum ist in Anbetracht der Tatsache, dass ausschließlich Männer von der signifikanten Erhöhung betroffen sind, der Ansicht, dass ein Zusammenhang mit der Erdgasförderung und den Erkrankungen unwahrscheinlich ist (Wie ein ganzes Dorf in Angst vor dem Krebs lebt). Doch diese Einschätzung interessiert Aktivisten in Bürgerinitiativen, Politiker und zahlreiche Medienvertreter herzlich wenig.

Und damit schließt sich der Kreis: Wissenschaftliche Studien, die in ihren Ergebnissen übereinstimmend zu dem Schluss kommen, dass ein ausnahmsloses Fracking-Verbot nicht gerechtfertigt sei, werden von Aktivisten und einigen Politikern ebenfalls konsequent ignoriert.

Artikelfoto: Fracarbeiten in der Bohrung Leer Z5, Bildquelle: WEG e.V.