Erdöl-Erdgasgewinnung und Trinkwasserschutz im Interessenkonflikt?

Seit der Ende 2010/Anfang 2011 aufgekommenen Diskussion um das Standardverfahren Hydraulic Fracturing (umgangssprachlich „Fracking“) ist auch der Trinkwasserschutz in den Fokus im Zusammenhang mit der Erdöl- und Erdgasgewinnung gerückt. Zwar gab es in den letzten 50 bis 60 Jahren intensiver Kohlenwasserstoffproduktion keinerlei Probleme. Doch teils unverifizierte bzw. sogar widerlegte Berichte aus den USA, welche behaupteten, das Fracverfahren oder Bohrungen auf Erdöl und Erdgas (wird gerne von „Fractivisten“ in einen Topf geworfen) wäre für Trinkwasserkontaminierungen veratwortlich, brachten und bringen gegen die heimische Erdöl- und Erdgasgewinnung opponierende Mitbürger und durch diese beeinflusste Politiker auf die Barrikaden. Zu Unrecht!

Etwa 1.500 aktive Bohrungen und keine Beeinträchtigung des Grundwassers

Existiert seit 1934. Keine Verschmutzung des Grundwassers bekannt. Erdgasförderbohrung bei Langensalza in Thüringen. Foto: S. Arndt 2016

Mit Stand 31.12.2016 gab es in Deutschland 991 aktive Erdölförderbohrungen sowie 469 aktive Erdgassonden. Zusammen sind das 1.460 Bohrungen, aus denen Erdöl und/oder Erdgas gewonnen wird (Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2016 ). Hinzu kommen eine dem Verfasser unbekannte Zahl von Bohrungen, die mitgefördertes Wasser unterschiedlicher Salinität (Salzgehalt) entweder in die erdölführende Lagerstätte zum Druckerhalt injizieren oder in Bezug auf die Erdgasproduktion in bereits salziges Wasser führende Gesteinsschichten einbringen.

Einige dieser Bohrungen befinden sich in Gebieten, welche dem Trinkwasserschutz dienen. Es sind ausnahmslos Gebiete der Trinkwasserschutzkategorie 3. Das bedeutet, dass das Grundwasser, welches dem Trinkwassergewinnungsbrunnen zufließt, mindestens ein Jahr benötigt, um gewonnen werden zu können. Handelt es sich gar um die in Niedersachsen, dem Hauptförderland für Erdgas in Deutschland, mögliche Kategorie 3b beträgt die Zustromzeit sogar bis zu 10 Jahre! Die genannten Zeiträume sind völlig ausreichend, wenn der unwahrscheinliche Fall einträte, dass der zur Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasserleiter durch Bohrungen kontaminiert (in Aktivisten- wie Journalistendeutsch, wobei man es oftmals nicht differenzieren kann, als „verseucht“ bezeichnet) würden, Gegenmaßnahmen ergreifen könnte.

Doch all das ficht die Gegner der inländischen Erdöl- und Erdgasförderung überhaupt nicht an. Selbst für weitere Sachargumente und Fakten sind sie nicht zugänglich. Beispielsweise seien die dem Grund- und somit auch Trinkwasserschutz dienende Mehrfachverrohrungen des Bohrloches erwähnt. Hinzu kommen Bohrplatzversiegelungen nach Tankstellenprinzip. Hört man stattdessen den Opponenten und auch einigen aktivistischen Journalisten (z.B. beim NDR und WDR) zu, dann erweckt sich der Eindruck, dass sie von solchen Sicherheitsmaßnahmen keinerlei Kenntnis haben oder die Faktenlage schlichtweg (bewusst?) ignorieren. Fakt ist, dass wie eingangs erwähnt, über Jahrzehnte hinweg keinerlei Beeinträchtigung von zur Trinkwassergewinnung geeigneten Grundwasserleitern (Huhu liebe aktivistische Leser in Bürgerinitiativen/Ökolobby-NGO und Redaktionsstuben: Grundwasser ist kein Synonym für Trinkwasser, auch wenn ihr das gerne behauptet/suggeriert) gekommen ist.

Erdgasbohrung in Trinkwasserschutz-Gebiet unvertretbar?

Erdgasbohrungen sind nicht nur in Trinkwasserschutzgebieten vertretbar. Bohrung Barrien 15T. Foto: S.Arndt August 2013

Aktuell beherrscht die Debatte die von der Deutschen Erdöl AG (DEA) geplante Erdgasbohrung „Völkersen Z12“ im seit den Mitte der 1990er Jahren betriebenen Erdgaslagerstätte „Völkersen/Völkersen-Nord“. Diese ist seit mehreren Jahren die ertragsreichste Deutschlands mit einer jährlichen  Gewinnungsrate von ca. 1 Milliarde Kubikmetern.

Um die Produktion auf dem Niveau zu halten bzw. um den bereits eingetretenen Förderrückgang entgegenzuwirken, ist mit der oben bezeichneten Bohrung ein weiteres Vorhaben möglichst noch 2018 vorgesehen. Die Crux an der Angelegenheit ist, dass der Bohransatzpunkt sich in einem Trinkwasserschutzgebiet der Katerogie 3 befindet. Diese Tatsache ruft wie erwartet die lokalen Gegner der Erdgasgewinnung auf den Plan. Den Sachverhalt ignorierend, dass mit der „Völkersen Z4“ seit fast 20 Jahren eine Bohrung in unmittelbarer Nachbarschaft existiert und diese sicher betrieben wird, befürchten die Aktivisten u.a. der BI Walle gegen Gasbohren (was auch immer „Gasbohren“ sein soll) eine „Verseuchung“ des zur Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasserleiters. Das wurde einmal mehr deutlich in einer Diskussion, welche am 17.01.2018 via Radio Bremen gesendet wurde. Der Titel des Beitrages war mit „Erdgasbohrungen im Wasserschutzgebiet? – Wirtschaftliche Interessen gegen Trinkwasserschutz im Landkreis Verden“ alles andere als sachlich und neutral (Mindestanforderung an ein öffentlich-rechtliches Medium).

Nicht nur Martin Busch, Sprecher Bürgerinitiative Walle gegen GasBohren, sondern auch Dörte Liebetruth, SPD, niedersächsische Landtags- und Verdener Kreistagsabgeordnete sowie weitere Mitbürger im Publikum forderten von der DEA eine hundertprozentige Garantie, dass die neue Bohrung keinesfalls die Trinkwassergewinnung gefährdet.

Dazu ist anzumerken, dass quasi für keine Angelegenheit eine hundertprozentige Sicherheitsgarantie besteht. Ausnahme ist, dass uns garantiert nicht der Himmel auf den Kopf fallen wird. Maßgeblich ist jedoch die Eintrittswahrscheinlichkeit eines negativen Ereignisses. In diesem Fall wäre es die Kontamination des zur Trinkwassergewinnung geeigneten Grundwasserleiters. In Anbetracht dessen unter Beachtung von Trinkwasserschutz-Barrieren (Mehrfachverrohrung, Bohrplatzversiegelung) sowie jahrzehntelanger Erfahrungen tausender Bohrungen auf Erdöl und Erdgas in Deutschland tendiert die Eintrittswahrscheinlichkeit gegen NULL!

Stimmungsmache wegen Trinkwasserschutz auch in einem Erdölfeld

Teilweise seit über 35 Jahren in Betrieb: Erdölfördersonden Hankensbüttel-Süd 85, 94 und 95 im Trinkwasserschutzgebiet Schönewörde. Foto: S. Arndt Dezember 2017

Ebenso wie gegen Erdgasbohrungen in Trinkwasserschutzgebieten der Kategorie 3 ( in den Zonen 1 und 2 sowieso verboten, und das auch nachvollziehbar), wird gegen Erdölbohrungen Stimmung gemacht. Aktuelles Beispiel ist ein Vorhaben der, wie es der Zufall so will, ein Vorhaben der DEA im seit 1954 betriebenen Erdölfeld Hankensbüttel-Süd in der Südheide.

Dort sollen in unmittelbarer Nachbarschaft der bereits existierenden und aktiven Bohrungen „Hankensbüttel-Süd 85, 94, 95“ die Bohrungen „Hankensbüttel-Süd 96 & 97“ niedergebracht werden. Ziel ist es, aus einem aufgrund vorhandener seismischer Daten (nicht seismologisch liebe Leser in Bürgerinitiativen engagierter Mitmenschen) neu interpretierten Lagerstättenbereich. Dieser wird laut DEA durch die bestehenden Bohrungen nicht optimal ausgefördert.

Doch obwohl die zuvor genannten Bohrungen teilweise seit den frühen 1980er Jahren erfolgreich und schadensfrei in Bezug auf den zur Trinkwassergewinnung nutzbaren Grundwasserleiter Erdöl aus mehr als 2 Kilometern Tiefe hervorbringen, machen Bündnis 90/Die Grünen Stimmung gegen das Vorhaben. Die Argumentation ist quasi identisch mit der bezüglich des Vorhabens „Völkersen Z12“, wie aus einem Artikel der AZ-Online hervorgeht.

Zum Abschluss und auch zusammenfassend: Jahrzehntelang wurden und werden Erdöl und Erdgas in Deutschland auch in Trinkwasserschutzzonen der Kategorie 3 gefördert. Teilweise sind Trinkwasserschutzzonen eingerichtet worden, wo bereits zuvor Erdgas gefördert worden ist und wird. Zu Beeinträchtigungen der zur Trinkwassergewinnung geeigneten Grundwasserleiter ist es aufgrund funktionierender Sicherheitsvorkehrungen nicht gekommen. Abgesehen davon gibt es natürlicherweise keine hundertprozentige Garantie, wie von angstbeflissenen und stimmungsmachenden Aktivisten in der Mirbürgerschaft, der Politik sowie des Journalismus gefordert. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses ist dennoch in Anbetracht der Faktenlage als gegen NULL zu betrachten und ist damit in unmittelbarer Nachbarschaft des auzuschließenden „Uns fällt der Himmel auf den Kopf“ – Ereignisses zu verorten.

 

6 Kommentare zu Erdöl-Erdgasgewinnung und Trinkwasserschutz im Interessenkonflikt?

  • Tannhäuser Reiner sagt:

    Das Geschrei der Aktivisten ist für mich nicht nachvollziehbar, denn ein Großteil des Trinkwassers wird nicht am Panzenberg, der angeblich zur Rotenburger Rinne gehören soll. Sondern vom Wasserwerk Am Brunnenweg in Verden, die Brunnen liegen hier direkt unter dem zentralen Friedhof.

    1. SAR sagt:

      Hinzu kommt, wie es ja auch im Text steht, dass jahrzehntelange Förderung in Trinkwassergebieten zu keinen Schadensereignissen geführt haben.

      Diese „unkalkulierbaren Risiken“, von denen die Protestler steht’s reden, sind alles andere als das. Sie sind gut kalkulierbar und tendieren hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit gegen NULL.

  • Schwitters sagt:

    Die verschlossene Bohrung Engerhafe Z1 soll wieder aufgebohrt werden.Mit 5 Zementbrücken ist diese Bohrung verschlossen insgesamt 721 m . Es gibt ist kein Standrohr vorhanden.In dem Ankerrohr soll gebohrt werden.Der Bohrplatz steht im Wasserschutzgebiet Kategorie 3
    Kann mir jemand sagen ob so eine Bohrung zulässig ist, wo steht das geschrieben.
    Diese Bohrung wurde 1975 abgeteuft und 1992 verschlossen.
    Der Bohrplatz ist nach unten offen d.h. kein Schutz der wasserführenden Schichten

    1. SAR sagt:

      Eine Ankerrohrtour oder auch Sicherheitsrohrtour ist völlig ausreichend, da auf ihr die eigentlichen Sicherheitsarmaturen verankert sind. Zudem wird es sicherlich auch ein Standrohr geben. Es reicht nur nicht mehr ganz bis an die Oberfläche.

      Ob so eine Bohrung zulässig ist, darüber befindet die Genehmigungsbehörde nach den geltenden Vorschriften.

      Momentan mag der alte Bohrplatz nicht versiegelt sein, wird er aber, bevor die Bohrarbeiten beginnen. Das ist Standard!

      Im Übrigen sind in den vergangenen Jahren im Altfeld Alfeld-Elze/Hildesheimer Wald die zwischenzeitlich verfüllten Bohrungen „Hildesheimer Wald Z2“ sowie die „Alfeld-Elze Z4“ auch wieder aufgebohrt und recht erfolgreich reaktiviert worden.

      Im Übrigen sind uns keine konkreten Pläne für die Reaktivierung der „Engerhafe Z1“ bekannt.

      1. Schwitters sagt:

        Hallo SAR
        Sie hatten Recht,es gibt ein Standrohr in Engerhafe Z1 , 30″Ø und 17,5 m lang,gerammt
        Die wasserführende Schichten liegen aber bei 40m bis ca.80m.Wie soll dieses viel zu kurze Standrohr denn das Grundwasser schützen?
        Der Gasförderer teilte in einem pers.Gespräch
        mit,dass das Grundwasser durch das Ankerrohr ausreichend geschützt ist.Da fehlt dann doch eine Barriere.Oder verstehe ich das Prinzip des Standrohres nicht?Außerdem ist ein Standrohr doch für die Integrität der Bohrung mit verantwortlich.oder?
        In der Tiefbohrverordnung BVOT § 19 Abs.1 steht : Bohrungen mit denen Erdgaslagerstätten erschlossen werden sollen sind mit Standrohren zu versehen.
        Hierbei kann es sich doch nur um ein funktionierendes Standrohr mit ausreichender Länge handeln. oder? Wenn ich hier falsch liege,bitte Korrektur
        MFG
        -Schwitters-

        1. SAR sagt:

          Sollte bei Ihnen das zur Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasser tatsächlich in 40 m bis 80 m liegen, ist es dennoch durch Mehrfachbarrieren ausreichend geschützt, selbst wenn das Standrohr nicht bis in diese Tiefe reicht.

          Sie haben zudem § 19 Abs der BVOT unvollständig zitiert. Dort steht: „(1) Bohrungen, mit denen Erdöl- oder Erdgaslagerstätten erschlossen werden sollen oder mit denen Lagerstätten dieser Art angebohrt werden können, sind mit Standrohren zu versehen und durch Verrohrung zu sichern.“

          Zudem hat ein Standrohr neben dem Grundwasserschutz weitere nach meiner Auffassung deutlich wichtigere Aufgaben. Die können Sie hier nachlesen. Offensichtlich wurde vor über 40 Jahren eingeschätzt, dass die von Ihnen angegebene Länge ausreichend ist. 17 Jahre havariefreie Produktion haben diese Einschätzung bestätigt.

          Für tiefbohrtechnische Fragen können Sie sich an Prof. Dr. Reich von der TU Bergakademie wenden. So wie ich ihn einschätze, beantwortet er Ihre fragen gerne und das zudem höchstkompetent.

  • Jetzt einen Kommentar verfassen!

    *Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.