Aufregung um Erdölerkundung in Angeln
In der Region Angeln in Schleswig-Holstein (SH) ist bereits 2013 die Aufsuchungserlaubnis „Sterup“ an die Central Anglia AS vergeben worden. Befeuert durch halbgare, also schlecht recherchierte Medeinberichte sowie Bürgerinitiativen (BI), die sich anmaßen, mit Halbwissen „Aufklärungsarbeit“ zu leisten, stand das Vorhaben der Erdölerkundung in Angeln von Beginn an unter äußerst ablehnend-kritischer Beobachtung. Nun sorgt ein juristisch einwandfreier Vorgang für neue Aufregung.
Konkret ist dem Unternehmen laut Artikeln der Schleswiger Nachrichten und des NDR seitens des auch für SH zuständigen in Niedersachsen ansässigen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) genehmigt worden, im Gebiet der Aufsuchungserlaubnis Bodenproben zu nehmen. Auch wenn es nicht explizit erwähnt wird, dürfte es sich hierbei um mikrobielle Kohlenwasserstofferkundung handeln. Was unter diesem Aufsuchungsverfahren zu verstehen ist, kann hier nachgelesen werden: www.micropro.de
Das lässt sich aus dem Artikel des NDR schließen, in dem Schildbeschriftungen in Vorgärten zitiert werden. Auf denen soll zu lesen sein: „Keine seismologischen und mikrobiologischen Untersuchungen! Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht!“ Korrekt müsste es heißen: „Keine seismischen und mikrobiellen Untersuchungen!“. Um Zuwiderhandlungen müssen sich die Kritiker keine Gedanken machen, da Grundstücke nur nach Zustimmung der Eigentümer für solche Arbeiten betreten werden. Um solche Zustimmungen einzuholen, engagieren die Unternehmen sogenannte „Permitter“.
Doch warum die Aufregung? Die organisierten Gegner der Erdölerkundung in Angeln fühlen sich vom LBEG überrumpelt, weil dieses die Entnahme von Bodenproben genehmigte, ohne die Öffentlichkeit zu informieren. Der Behörde wird deshalb vorgeworfen, rechtswidrig gehandelt zu haben. Diese Unterstellung ist jedoch falsch, da nach geltender Rechtslage die Öffentlichkeit hinsichtlich der Genehmigung eines Betriebsplanes nicht beteiligt werden muss. Entsprechend heißt es vom schleswig-holsteinische Umweltministerium, man sei mit dem LBEG „einvernehmlich der Auffassung, dass auch die Zulassung eines Hauptbetriebsplans, der keine Eingriffe in die Natur beinhalte, öffentlichkeitsrelevant sein kann“. Der juristische Unterschied zwischen kann und muss ist den BI-Vertretern der Erdölerkundung in Angeln offenbar nicht geläufig.
Zudem stellt sich die Frage, welchen Unterschied es ausgemacht hätte, wenn die Gegner der Erdölerkundung in Angeln informiert worden wären. Hätte sich an ihrer ablehnenden Haltung etwas geändert? Das kann wohl mit an Sicherheit genzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
Denn eine etwaige Erdölförderung wird von ihnen kategorisch abgelehnt. Regelmäßig wird als Begründung die Sorge vor Umweltverschmutzung vorgeschoben. Dieser Vorwand zieht in Gründeutschland nach wie vor. Dabei ist es Fakt, dass von moderner Erdölförderung in Deutschland kaum eine Beeinträchtigung der Umwelt ausgeht. Sollte es tatsächlich passieren, dass Erdöl aufgrund einer defekten Feldleitung austritt, werden umgehend Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen eingeleitet, um das Ausmaß des Schadens auf ein Minimum zu reduzieren. In Staaten, aus denen wir einen Großteil unseres Erdölbedarfs beziehen, ist ein solcher verantwortungsvoller Umgang mit Havarien oftmals nicht gegeben.
Und so ist es wenig verwunderlich, dass Havarien in Deutschland im Zusammenhang mit der Erdölproduktion nicht ansatzweise vergleichbare
Umweltschäden hervorrufen, wie beispielsweise der Betrieb von Biogasanlagen. Havarien an letzgenannten Anlagen haben häufig und auch in SH dazu geführt, Bäche und Flüsse ins ökologische Jenseits zu befördern. Dennoch gibt es gegen diese, überspitzt formuliert, ökologischen Zeitbomben erheblich geringeren Widerstand als gegen potenzielle Erdölförderung. Nun, Biogasanlagen sind Bestandteil der „Energiewende“ während Erdöl als klimaschädigender fossiler Energierohstoff gebrandmarkt wird. Dass Erdöl außerdem Grundstoff für zahlreiche Produkte ist und sich kein Windrad drehen und kein Elektroautomobil fahren könnte, wird konsequent ignoriert.
Der aus Sicht des Verfassers tatsächliche Grund für die Ablehnung dürfte jedoch der befürchtete Wertverlust der Anwesen der Gegner sein, wie es aus dem NDR-Beitrag hervorgeht. Dass sie diesen Wertverlust mit ihrer Angstschürerei hervorrufen, ist ihnen offenbar nicht bewusst. Denn tatsächlich geht von moderner Erdölförderung weit weniger Beeinträchtigung hinsichtlich Lärm, Flächenbedarfs oder Geruches aus, als unterstellt.
Nur um das nachvollziehen zu können, bedarf es einer Visite einer in den vergangenen Jahren abgeteuften, in Produktion befindlicher Erdölförderbohrungen und nicht des Pflegens von Vorurteilen, die im stillen Kämmerlein ausgebrütet worden sind.
Artikelfoto: Erdölförderbohrung „Börger 7a“ nebst Aufbereitungsanlagen in Niedersachsen. Die Bohrung wurde 2013 erstellt und produziert seit 2014. Bildquelle: ©chef79