Erteilung neuer Erlaubnisfelder in Nordostniedersachsen
![5P Enetgy will aufgegebenes Erdgasfeld Alfeld-Elze reaktivieren.](https://www.erdoel-erdgas-deutschland.de/wp-content/uploads/2013/12/lbeg-erlaubnisse-bewilligungen-felder-960x350.png)
Wie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bereits am 21.01.2013 bekannt gab, wurden im Nordosten von Niedersachsen durch diese Behörde drei neue Aufsuchungserlaubnisse auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) erteilt. Zwei Erlaubnisse gingen dabei an das in den USA ansässige Unternehmen Blue Mountain Exploration LLC, das die Felder Oldendorf (850 km²) sowie Lüneburg (700 km²) erhielt. Die dritte Erlaubnis, das Feld Uelzen, das etwa 900 km² umfasst, erhielt die Firma PRD Energy GmbH mit Sitz in Berlin.
In der Mitteilung wird noch einmal klar gestellt, was unter einer Aufsuchungserlaubnis zu verstehen ist. Es wird dabei auch herausgestellt, dass technische Maßnahmen, wie z.B. Bohrungen, gesonderter zu genehmigender Betriebspläne bedürfen. In diesem Zusammenhang wird auch das Thema „Hydraulic Fracturing“ erwähnt, das gerne von den meiner Ansicht nach unzureichend informierten Gegnern dieses bewährten Stimulationsverfahrens in Verbindung mit Aufsuchungserlaubnissen gebracht wird. Von den Gegnern werden diese Gebiete dann in „Frackinggebiete“ umgewidmet. Das LBEG verdeutlicht, dass Hydraulic Fracturing keine typische Aufsuchungstätigkeit darstellt.
Der NDR richtet den Fokus dennoch auf Hydraulic Fracturing
Diese offizielle Mitteilung hielt den NDR in seinem Online-Portal und offenbar auch im Rundfunk nicht davon ab, dennoch Hydraulic Fracturing im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Erlaubniserteilung in den Mittelpunkt zu stellen: „Trotz Widerstand: Erdölsuche erlaubt“ Allein Schon die Schlagzeile ist bezeichnend, da sich doch die Frage stellt, warum es denn diesen vermeintlichen Widerstand gegen die Erdölsuche gibt. Die Antwort ist recht simpel: Ohne nachvollziehbaren Grund wurde ebenfalls seitens des NDR bereits im Oktober 2012 behauptet, dass „In der Heide noch mehr gebohrt werden [soll]“. Und zuvor wurde auch „Fracking“ in die Diskussion eingebracht, ohne das es irgendeinen Hinweis darauf gab, wonach überhaupt konkret gesucht wird und dementsprechend es höchst spekulativ ist, ob Hydraulic Fracturing jemals in den damals beantragten (!) Erlaubnissen stattfinden wird. Es ist jedoch nicht die Berichterstattung des NDR allein, die ich für diese breite, auf inkorrekte Information basierende Verunsicherung zurückführe, sondern die mehr oder weniger allgemeine. Offenbar ist es meiner Ansicht nach nicht nur in diesem Themenfeld Mode, die offizielle Meinung an der „veröffentlichten“ Meinung und der Meinung weniger, aber gut organisierter und im Zweifel lautstark polemisch kritisierender Mitmenschen auszurichten.
Die Tatsachen
Sofern man sich ein wenig mit der Kohlenwasserstoffgeologie in Norddeutschland auskennt, fällt einem sofort auf, dass die Aufsuchungserlaubnisse den sogenannten „Gifhorner Trog“ überdecken, der als „erdölhöffig“ gilt. Boigk (1981) schreibt dazu: “ Der Trog, der eine Reihe wichtiger Erdöllagerstätten führt, gabelt sich im Norden.“ Diese Gabelung wird auch deutlich in der Verteilung der Aufsuchungserlaubnisse: Zwischen den Erlaubnissen Oldendorf im Westen und Lüneburg im Osten ist ein Gebiet offensichtlich uninteressant für die Exploration. Siehe dazu die Karte hier. Interessant ist weiterhin, dass der Erlaubnis augenscheinlich auch ein kleiner „Zipfel“ des ebenfalls erdölführenden „Hamburger Dogger-Troges“, den Boigk (1981) als „Appendix“ des „Gifhorner Troges“ bezeichnet, zugeordnet ist. Im „Hamburger Dogger-Trog“ stehen derzeit noch einige Erdöllagerstätten in Produktion (Reitbrook-West, Reitbrook-Alt sowie Sinstorf).
Litertur: Boigk, H. (1981) Erdöl und Erdölgas in der Bundesrepublik Deutschland, Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart