„Gegen Gasbohren“ fällt abermals mit abenteuerlichen Behauptungen auf

Bereits am 9. Dezember 2013 erschien hier ein Beitrag, der sich mit Intransparenz und Unterstellungen auf bzw. von Seiten der Bürgerinitiativen (BI) gegen inländische Erdöl- und Erdgasgewinnung beschäftigte. Dieser Artikel kann als Nachschlag zum vorangegangenen Artikel angesehen werden. Denn auch er befasst sich mit unbelegten und anscheinend z.T. frei erfundenen Behauptungen der Gegnerschaft.

Die in diesem Artikel diskutierten Beiträge entstammen beide der Feder der freien Journalistin und Bloggerin (Vierländer.de) Carin Schomann aus Hamburg. 1)http://www.vierlaender.de/ Im ersten zu diskutierenden Artikel wird auf die Neuerteilung von Aufsuchungserlaubnissen sowie einer Bewilligung zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in Niedersachsen eingegangen. Auch „Erdöl und Erdgas in Deutschland“ berichtete über die Vergabe. 2)Neue Aufsuchungserlaubnisse sowie eine Bewilligung in Niedersachsen erteilt Doch nun zum Artikel, der sich auf eine Pressemitteilung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bezieht. Aus der Mitteilung wurden die die Gebiete beschreibenden Rahmendaten korrekt zitiert. Doch unmittelbar darauf wird Kritik an der Pressemitteilung geübt: 3)Immer weiter bohren: Eystrup, Heemsen, Prezelle

Das LBEG habe die Stellungnahmen der jeweils berührten Landkreise (u.a. Natur- und Umweltschutzbelange) bei der Erteilung der beiden Erlaubnisse sowie der Bewilligung berücksichtigt, heißt es in der Meldung weiter. Ob die betroffenen Gemeinden entsprechend der Vorgabe des Bundesberggesetzes (BBergG) am Verfahren beteiligt waren, darüber schweigt sich die Meldung aus.

Im BBergG ist keine Norm zu finden, die eine Beteiligung der Gemeinden vorsieht. Ein entsprechender Verweis auf den Paragrafen, dem diese Vorgabe zu entnehmen ist, fehlt (deshalb) bzw. wurde „vorsichtshalber“ gar nicht erst erwähnt. Im weiteren Verlauf findet sich eine weitere Ungereimtheit:

Für die Zulassung dieser Betriebspläne wird u. a. eine wasserrechtliche Erlaubnis zwingend gefordert; sollen Fracs zugelassen werden, dann erfordert dies nach EU-UVP-Richtlinie in jedem Fall außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

In Bezug auf den hervorgehobenen Teil ist die Aussage nicht korrekt. Denn es wird auf eine Richtlinie, konkret auf die Richtlinie mit der Bezeichnung „RICHTLINIE 2011/92/EU“ 4)RICHTLINIE 2011/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten
 Bezug genommen. Eine Richtlinie stellt aber kein konkretes, unmittelbar geltendes Gesetz dar, sondern ist vielmehr, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, eine Vorgabe: 5)Richtlinie (EU)

Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie die Richtlinien umsetzen. Sie haben also bei der Umsetzung der Richtlinie einen gewissen Spielraum.

Es gilt also nicht die Richtline, sondern das, was die der jeweilige Staat in Anlehnung an die Richtlinie in geltendes Recht umgesetzt hat. Zudem ist der Richtlinie nicht zu entnehmen, dass die Genehmigung von Fracmaßnahmen eine UVP zwingend erfordert. Stattdessen ist dieser zu entnehmen, dass eine UVP vorzusehen ist bei:

Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken mit einem Fördervolumen von mehr als 500 t/Tag bei Erdöl und von mehr als 500 000 m³/Tag bei Erdgas. (Anhang II, Punkt 14)

sowie:

d) Tiefbohrungen, insbesondere:
i) Bohrungen zur Gewinnung von Erdwärme,
ii) Bohrungen im Zusammenhang mit der Lagerung von Kernabfällen,
iii) Bohrungen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung

Dass Fracmaßnahmen einer UVP unterzogen werden sollen, ist in der Richtlinie entgegen der Behauptung von Frau Schomann nirgendwo zu finden. Was Punkt 14 im Anhang II betrifft, ist dieser bereits in nationales Recht umgesetzt worden ( § 1 Nr. 2 UVP-V Bergbau). 6)Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)

Bis zum Punkt „Hinweis Fracking:“ sind die weiteren Ausführungen nach Ansicht des Verfassers korrekt. Doch im Hinweis offenbaren sich nicht nachvollziehbare Behauptungen:

Mit den beiden Erlaubnissen und der Bewilligung hat das LBEG den drei Unternehmen keine Genehmigung zur Durchführung einer Fracking-Maßnahme erteilt.

Diese Aussage ist zutreffend. Doch anschließend heißt es:

Allerdings begründet eine erteilte Bergbauberechtigung — Rechtsposition! s. o. — eine gewisse Erwartungshaltung der berechtigten Unternehmen, ggf. auch eine Zulassung von Fracking zu erhalten, wenn bereits in den Arbeitsprogrammen der Aufsuchungs-/Bewilligungsanträge klare Hinweise auf Fracking ersichtlich sindwie z. B. in den Feldern Vierlande (ExxonMobil; Hamburg) und Ostrohe (prd; Schleswig-Holstein), wo die Erkundungen jeweils u. a. auf den Posidonienschiefer zielen, eine Gesteinsart, die den Kohlenwasserstoff, wenn überhaupt, nur nach Fracking freigibt.

Es wäre interessant zu wissen, woher die Journalistin Schomann die Informationen hat, dass es in den Arbeitsprogrammen, die im Zuge der Antragsstellung zur Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen eingereicht werden müssen, „klare Hinweise“ auf Fracmaßnahmen gibt. Bereits in einem älteren Artikel 7)Schwarzer Plan, rotes Land – VIERLAENDER.de wurde der Antrag inkl. Arbeitsprogramm 8)http://www.vierlaender.de/uploads/ErlGeb_Vierl/20111118_Antrag_Vierlande_mit_Schwaerzung.pdf( aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geschwärzt) veröffentlicht. Diesem ist nicht zu entnehmen, dass der Posidonienschiefer u.a. Explorationsziel ist, wie von Frau Schomann behauptet. Selbst aus der Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg geht nicht hervor, das der Posidonienschiefer konkretes Explorationsziel sei. Vielmehr ist zu lesen9)Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg

Aus den vorgelegten Antragsunterlagen ist nicht erkennbar, ob die Untersuchungen im Wesentlichen auf die im Hamburger Raum bekannten kohlenwasserstoffführenden Formationen zielen oder ob andere geologische Formationen betrachtet werden sollen […]

Die Behauptung von Frau Schomann, dass

bereits in den Arbeitsprogrammen der Aufsuchungs-/Bewilligungsanträge klare Hinweise auf Fracking ersichtlich sind — wie z. B. in den Feldern Vierlande (ExxonMobil; Hamburg)

ist somit nachgewiesenerweise falsch bzw. frei erfunden. Ähnliches trifft auf die Aufsuchungserlaubnis „Ostrohe“ in Schleswig-Holstein zu, die der Firma PRD Energy erteilt worden ist. Einen Beweis, dass auch  dort

„klare Hinweise auf Fracking ersichtlich sind“ und „die Erkundungen […] u. a. auf den Posidonienschiefer zielen“,

bleibt uns die Journalistin ebenfalls schuldig.

Inhaltlich genauso dünn bzw. fragwürdig bleibt der zweite hier kommentierte Artikel von Frau Schomann. In diesem geht es um die Erdölerkundungsbohrung „E Barth 11/2011“, an der der Betreiber CEP Central European Petroleum GmbH (CEP) weitergehende Testmaßnahmen durchführen will. 10)CEP plant 2014 Testförderung bei BarthLaut des Beitrages 11)Geheime Fördermethode in Barth geplant (MV) von Carin Schomann – allein die Schlagzeile

Geheime Fördermethode in Barth geplant (MV) 

spricht Bände – hat CEP einen

Sonderbetriebsplan für eine Erkundungsbohrung bei Barth eingereicht.

Wie bereits oben angedeutet, möchte CEP die Lagerstätte im Zechsteinkarbonat (korrekt: Staßfurtkarbonat des Zechstein) testen. Der Link zur Quelle von Frau Schomann funktioniert aktuell nicht, aber diesem hat sie entnommen:

Konkret beantragt hat das Unternehmen “in einer Tiefe von etwa 2700 Metern eine Maßnahme zur Erhöhung der Durchlässigkeit des 20 Meter mächtigen Zielhorizonts (Zechsteinkarbonat) mit einer sich anschließenden Testförderung.

Und allein die Textpassage, dass Maßnahmen zur Erhöhung der Durchlässigkeit geplant sind, lässt bei der Journalistin und Fractivistin Schomann die Alarmglocken schrillen, denn sofort kommen ihr Fracarbeiten in den Sinn. Ja, Fracarbeiten sind ein probates Mittel um die Durchlässigkeit von Speichergesteinen zu erhöhen, aber es gibt auch andere Methoden. Was das Zechsteinkarbonat betrifft, behauptet Schomann:

Das Umweltbundesamt ordnet Zechsteinkarbonat den Speichergesteinen zu, die “tight” sind. Das bedeutet, sie geben die in ihnen vorhandenen Kohlenwasserstoffe nur frei, wenn sie durchlässig gemacht werden, im Klartext: gefrackt werden. Die BGR bezeichnet Lagerstätten im Zechsteinkarbonat deshalb als “unkonventionelle Lagerstätten”.

Die Quelle des Umweltbundesamtes (UBA) ist äußerst fragwürdig. Es handelt sich hierbei um eine Zusammenfassung der Auftragsstudie zu den „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“, 12)Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten Kurzfassung die durch zahlreiche handwerkliche Fehler auffiel, was u.a. die Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) sowie die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) scharf kritisierten. 13)Stellungnahme zu den geowissenschaftlichen Aussagen des UBA – Gutachtens, der Studie NRW und der Risikostudie des ExxonMobil InfoDialogprozesses zum Thema Fracking Und um einen eklatanten handwerklichen Fehler handelt es sich hier: Nicht nur, dass die UBA-Auftragsstudie die sich in Ostfriesland (Nordwestdeutschland) liegende Lagerstätte „Leer“ ins „Nordostdeutsche Becken“ verlagert, bezeichnet diese die für Deutschland sehr wichtigen Speichergesteine des „Zechsteinkarbonats“ (gemeint ist sicherlich das Staßfurtkarbonat im Zechstein) als „Tight“, also geringdurchlässig und somit „unkonventionell“. Das ist völliger Unsinn, denn schließlich befinden sich einige der wichtigsten Erdgaslagerstätten Deutschlands im Staßfurtkarbonat, ohne das jemals eine Fracmaßnahme durchgeführt werden musste, um es durchlässig zu machen. Ebenso von der Hand zu weisen ist die Behauptung von Frau Schomann, dass die BGR entsprechende Lagerstätten als „unkonventionell“ bezeichnet. Aus der genannten Quelle 14)Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland geht das nicht hervor! Aus diesen fragwürdigen bzw. nicht existenten Quellen leitet Schomann ab, dass „gefrackt“ werden muss, um die in der Formation enthaltenen Kohlenwasserstoffe freizusetzen. Da CEP mehrmals versichert hat, keine hydraulischen Arbeiten durchzuführen keine unkonventionellen Lagerstätten (Danke an Herrn Stephan für die Korrektur!) erschließen zu wollen, phantasiert Carin Schomann eine „geheime Methode“ bei, die statt des Hydraulic Fracturing die Lagerstätte durchlässiger machen soll. Wie bereits oben erwähnt, gibt es durchaus andere Methoden, um das Gestein durchlässiger zu machen. Gerade bei Karbonaten bietet sich eine bestimmte Methode an: Sie nennt sich Säuerung. Diese wird bei der Servicefirma „Fangmann“ anschaulich beschrieben. 15)Säurebehandlung Der Verfasser kann sich vorstellen, dass auch diese Methode abgelehnt wird, da schließlich eine Säure verwendet wird und den Kritikern nach seiner Einschätzung nicht bekannt ist, dass die Säure bei der Reaktion mit dem basischen Karbonat neutralisiert wird. Ergänzung 16.12.2013: Tatsächlich soll tatsächlich eine konventionelle Fracmaßnahme durchgeführt werden und damit bleibt CEP bei der wahren Aussage, keine unkonventionellen Lagerstätten zu erschließen. Schließlich werden hydraulische Stimulationen seit über 6 Jahrzehnten angewendet, um auch konventionelle Lagerstätten in eine (verbesserte) Produktion zu überführen. Hydraulic Fracturing ist eine Standardmethode bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas, auch wenn Journalisten und „Fractivisten“ wie Frau Schomann es nicht wahrhaben wollen (Noch einmal vielen Dank an Herrn Stephan für den frdl. Hinweis!).

Soviel zu den beiden recht aktuellen Artikeln der Journalistin und „Fractivistin“ Carin Schomann auf gegen-gasbohren.de. Es konnte nachgewiesen werden, dass Frau Schomann sich nicht nur auf fragwürdige Quellen beruft, sondern Dinge behauptet und verbreitet, die den angeblichen Quellen nicht zu entnehmen sind und somit als falsch interpretiert bishin zu frei erfunden zu bewerten sind.

4 Kommentare zu „Gegen Gasbohren“ fällt abermals mit abenteuerlichen Behauptungen auf

  • Walter Stephan sagt:

    Geheimakte Barth

    Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Verbissenheit bei gleichzeitiger Unwissenheit einige „Widersttandskämpfer“ gegen Erdöl und Erdgas sich öffentlich äußern. Ich stimme dem Autor völlig zu, dass Texte des Umweltbundesamtes als geologische Nachschlagewerke zur Einstufung von Speichergesteinen wahrlich nicht geeignet sind (übrigens auch nicht für geographische Zwecke; denn sonst hätten wir nämlich hier in Mecklenburg-Vorpommern, das ja bekanntlich Nordostdeutschland darstellt, die Meyerwerft und viele gute Schiffbauer eine gute Arbeit).
    Wer sich wenigstens ein bisschen mit der Materie beschäftigt hat, weiß, dass das Staßfurtkarbonat des Zechsteins ein hervorragendes Speichergestein ist und viele bedeutende konventionelle Erdöllagerstätten in dieser Formation gefunden und erschlossen wurden. Übrigens, alle zu DDR-Zeiten erkundeten und erschlossenen Erdöllagerstätten befinden sich im Staßfurtkarbonat des Zechsteins, alle – von Bansin bis Wustrow, auch die Lagerstätte Barth – standen bzw. stehen (Lütow auf Usedom) in Förderung und wurden entsprechend der jeweiligen Situation stimuliert.

    Mein eigentlicher Kommentar bezieht aber auf die „geheime Fördermethode“ der Central European Petroleum GmbH (CEP) auf der Struktur Barth, speziell der bevorstehenden Testförderung auf der Barth 11/ 2011.
    Welche Maßnahme zur Erhöhung der Durchlässigkeit des 20 Meter mächtigen Zielhorizonts mit einer anschließenden Testförderung hat nun CEP beantragt? Ich habe mich dazu etwas kundig gemacht (das können andere übrigens auch; denn CEP hat sowohl einen Telefonanschluss und eine Emailadresse, die jedermann öffentlich zugänglich sind).
    Der Antrag auf Zulassung des Sonderbetriebsplans bezieht sich auf dreimonatige komplexe Maßnahmen, die umfassende technische Vorbereitungen der Anlagen, den Anschluss der Lagerstätte an das Bohrloch und den eigentlichen Testbetrieb einschließen. Einer der Teilschritte ist die ca. zweitägige hydraulische Stimulierung zum einmaligen Anschluss der Bohrung an die Lagerstätte. Die relativ großen Poren und Fugen im durchlässigen Gestein werden in einer Tiefe von rund 2700 Metern mit dem Bohrloch verbunden, in dem eine nichtwassergefährdende Flüssigkeit in das Bohrloch gepumpt wird ist. Der anschließende Testbetrieb selbst dauert ca. 2 Wochen. Darüber hat CEP umfassend in seinen verschiedenen Dialogveranstaltungen mit Bürgern vor Ort sowie verschiedenen Gremien (z. B. Landtag, Umweltausschuss des Kreistages Vorpommern-Rügen) und in Hintergrundgesprächen mit Medien informiert. Ein gutes Beispiel für letzteres ist das Interview des Wirtschaftsspiegels MV in VISIO Nr. 2/2013, auf das ich noch zurückkomme.
    Ist diese hydraulische Stimulierung dees Speicherhorizontes der Barth 11/2011 nun Fracking, wie es gegenwärtig heftig dikutiert wird?
    Nein. CEP betreibt kein Schiefergasfracking oder das Fracking von anderen unkonventionellen Lagerstätten. Das Verfahren zur konventionellen Ölförderung wurde seit Ende der 60er Jahre viele Hundert Mal sicher und erfolgreich in Deutschland eingesetzt, unter anderem auch im Barth benachbarten Richtenberg-Feld. Im größten Ölfeld der ehemaligen DDR in Lütow auf Usedom fördern mit dieser Methode angeschlossene Bohrungen seit Jahrzehnten bis heute. Das Trinkwasser ist dabei durch über dem Speicherhorizont gelegene Salzschichten von 700 m Stärke und weitere kilometerdicke, dichte Gesteinsschichten absolut geschützt. Insofern hat dieses lange bewährte Verfahren mit seinem absoluten Schutz des Trinkwassers mit dem debattierten Schiefergasfracking in unkonventionellen Lagerstätten nichts zu tun. Diese Differenzierung deckt sich auch mit den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages von CDU und SPD.

    Die von CEP angewandte Methode zur „Erhöhung der Durchlässigkeit des 20 m mächtigen Zielhorizontes…“ ist allerdings keine Säuerung, wie der Autor annimmt. Im o. a. Interview lüftet der Geschäftsführer der CEP das Geheimnis der „Geheimen Fördermethode“. Nach seinen Angaben besteht die für die konventionelle hydraulische Stimulierung eingesetzte Flüssigkeit aus 90% Wasser und 9,5% Stützkörpermaterial (Sand). Die restlichen 0,5% stellen die Zusatzstoffe dar. In einem Behälter mit 1 m³ Wasser (also 1.000 l) befinden sich demnach rund 900 l Wasser (das entspricht 90 Wassereimern mit je 10 l), 9,5 l (also ~ 1 Wassereimer voll) Sand und ein halber Wassereimer Zusatzstoffe. Das sind wahrlich homöopathische Dosierungen! Sehen wir uns die Zusatzstoffe an, so nennt der Geschäftsführer

    -0,25% Pflanzengummi (ist Bestandteil von Konfitüren, Eis u. a.; ich fand es auf der Zusatzstoffliste auf meiner Zahpatatube als Xanthasgummi), weiter
    -0,15% Acetate und Karbonatsalze (Bestandteile von Kuchenzutaten),
    -0,08% Zitrusextrakte (in Mitteln zur Erkältungsvorbeugung),
    -0,01% Peroxide und Persulfate (auch in Zahnpasta, z. B. zum Bleichen vergilbter Zähne Wasserstoffperoxid) und
    -0,025% Borate (Augentropfen, Lebensmittelkonservierung).

    Ich bin fest davon überzeugt, dass man bei aufwendiger Suche feststellen kann, dass diese Zusätze unter den E-Nummern der Lebensmittelzusätze zu finden sind. Das hier angeführte Gemisch entspricht der Wassergefährdungsklasse I und kann – im Unterschied zu einer Säurebehandlung – bedenkenlos in den Speicherhorizont zur Verbesserung der Durchlässigkeit und Anschluss der Bohrung an die Lagerstätte gepumpt werden.

    1. istvanadler sagt:

      Herr Stephan, vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Das Problem ist, dass für die Gegner „Fracking“=“Fracking“ darstellt. In die Debatte ist ja auch das hergebrachte Hydraulic Fracturing in konventionellen Lagerstätten eingeschlossen worden.
      Persönlich kann ich am Fracen in Schiefergesteinen nichts Verwerfliches finden, schließlich ist der Anteil der Zusätze dort noch geringer, als bei konventionellen Fracanwendungen. Vgl. dazu auch den Artikel: http://.wordpress.com/2013/10/03/die-verschiedenen-formen-des-hydraulic-fracturing/
      Allerdings werden die Gegner CEP jetzt der Lüge bezichtigen, da das Unternehmen Hydraulic Fracturing ausgeschlossen hat. Und da das Unternehmen das tat, habe ich als Autor des Artikels angenommen, dass eine andere Methode zum Einsatz kommt, z.B. das Säuern, was sich in Karbonaten anbieten würde.

      Ich bedanke mich nochmals für den Kommentar und die interessanten Informationen.

      1. Walter Stephan sagt:

        Herr Adler, ich wiederhole, dass CEP nicht gelogen hat. Wenn Unverbesserliche die seit Jahrzehnten angewandten Methoden zum Anschluss einer Bohrung an eine Lagerstätte, eben eine konventionelle hydraulische Stimulierung im Speicherhorizont mit dem neuen „hydraulic fracturing“ von Schiefergesteinen zur Gewinnung von „shale gas“ in einen Topf werfen, so kann man den Ahnungslosen offensichtlich nicht helfen; sie wollen sich ja auch nicht helfen lassen. Deren Motto lautet: Halb- und Unwahrheiten verbreiten, irgend jemand wird es schon glauben. Deshalb ist es ja so wichtig, dass Sie diese Diskussionsplattform betreiben und Personen mit gutem Willen und fundiertem Wissen die Gelegenheit geben, sich hier zu äußern. Ich werde auf jeden Fall dranbleiben, und wenn ich Neuigkeiten habe, melde ich mich wieder, vielleicht auch mit einem eigenen Beitrag (nicht nur Kommentar).
        Bis dann!

        1. istvanadler sagt:

          Herr Stephan,

          ich stimme Ihnen zu. CEP hat, wie Sie korrekterweise schreiben, von einer „konventionellen Lagerstätte“ im Zusammenhang mit der Bohrung „Barth 11“ geschrieben. Und ich sehe hydraulische Stimulationen ebenso als konventionelle Methoden an. Ich kann nirgendwo eine Aussage finden, das CEP grundsätzlich hydraulische Stimulationen ausgeschlossen hat.
          Einem Gastbeitrag stehe ich offen gegenüber. Diesen bitte an die im Impressum hinterlegte Mailadresse. Auch ich wünsche CEP bei den Erschließungsmaßnahmen maximale Erfolge. Schließlich bin ich in der Region nicht nur familiär verwurzelt, sondern habe in Vorpommern auch die Universitätsbank gedrückt. Und anders als die „Dagegen“-Fraktion ist touristische Entwicklung sowie Erdölförderung KEIN Widerspruch. Auf Usedom klappt das bekanntlich auch seit über 40 Jahren und wie diverse Bilder im Netz beweisen, hat der ein oder andere Tourist Gefallen an den nickenden Pferdeköpfen dort gefunden.

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