Instandhaltungsarbeiten auf Ölbohrung Guhlen 1a
Um den Schwielochsee in Brandenburg entbrannte in den letzten Wochen eine teils heftige Diskussion, nachdem bekannt wurde, dass eventuell bis zu 40 Bohrungen erforderlich sein könnten, um das mit der Ölbohrung Guhlen 1a entdeckte Erdöl-/Kondensat (Leichtöl)-/Erdgasvorkommen ausbeuten zu können. Dies wäre der Fall, sofern weitere geplante Bohrungen eine wirtschaftlich gewinnbare Lagerstätte nachwiesen. Nun sollen Instandhaltungs-und Sicherungsarbeiten an der Bohrung als Vorbereitung für weitere Bohrungen vom bestehenden Platz aus durchgeführt werden. Das kündigte der Betreiber CEP Central European Petroleum GmbH (CEP) in einer Pressemitteilung am 07.09.2018 an.
Fakten zur Ölbohrung Guhlen 1a
Nach geophysikalischen Vorarbeiten in den Jahren 2009/2010 in der Aufsuchungserlaubnis Lübben ist anhand der aus der Seismik gewonnenen Daten eine Antiklinalstruktur (Aufwölbung) interpretiert worden. In dieser sollte mittels einer Aufschlussbohrung das dem Zechstein angehörende Staßfurt-Karbonat auf Ölführung untersucht werden. Dazu wurde ca. 6 Kilometer südlich des aufgegebenen kleinen Erdölfeldes Mittweide-Trebatsch die Ölbohrung Guhlen 1 angesetzt (Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2012). Das Staßfurt-Karbonat wurde zwar ölführend angetroffen, jedoch ergaben die Testarbeiten keinen wirtschaftlichen Fund.
Jahresübergreifend 2015/2016 erfolgte zur weiteren Untersuchung der ölhöffigen Struktur eine Ablenkung aus dem bestehenden Bohrloch zur „Guhlen 1a“. Der Zielpunkt der Bohrung war auf der Grundlage von 3D-seismischen Messungen festgelegt worden, welche 2013 im Erlaubnisfeld Lübben durchgeführt worden waren. Ziel war ebenfalls wie in der Stammbohrung das potenziell ölführende Staßfurt-Karbonat. Mit der Ablenkung wurde das Speichergestein öl-/kondensat- sowie gasführend angetroffen und anschließend einem Fördertest unterzogen. Dieser ergab eine Förderrate von 1.670 barrels of oil equivalent (boe, 1 barrel = 159 Liter) pro Tag. Somit wurde die Ölbohrung Guhlen 1a als öl- und gasfündig bewertet (Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2017).
Zusätzliche Sicherung der Ölbohrung Guhlen 1a
Seit dem Niederbringen der Ölbohrung Guhlen 1a ist diese mit einem Bohrlochabschluss, bestehend aus mehreren Ventilen, einem Eruptionskreuz (E-Kreuz) , sicher verschlossen. Im Winter 2018 plant CEP das Abteufen von zwei Erweiterungsbohrungen vom bestehenden Bohrplatz ca. 2 Kilometer östlich von Guhlen. Dazu ist es erforderlich, die bestehende Bohrung zusätzlich zu sichern. Dazu sollen zunächst am E-Kreuz die Druckverhältnisse überprüft werden. Dabei kann es erforderlich sein, über eine zeitweise installierte Doppelfackel Erdgas abzuleiten und zu verbrennen. Diese Arbeiten finden werktags zwischen 7 und 19 Uhr statt.
Anschließend soll Dickspülung, ein Gemisch aus Wasser, Salz und Gesteinsmehl (im Regelfall Schwerspat/Baryt) in diese eingebracht werden. Das hat zum Ziel, Gegendruck auf die nach oben strebenden Kohlenwasserstoffe auszuüben und letztendlich die Bohrung drucklos zu machen. Dieses Verfahren wird gemeinhin als „Totpumpen“ bezeichne und soll verhindern, dass Kohlenwasserstoffe unkontrolliert aufsteigen, während Arbeiten in der Bohrung stattfinden. In diesem Fall handelt es sich jedoch um ergänzende Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geplanten weiteren Bohrungen vom selben Platz aus. Weiterhin wird ein speziell angefertigter Schutzkäfig installiert, um die Ventile zu sichern.
Spezielle Gasschutzmaßnahmen erforderlich
Bei dem durch die Ölbohrung Guhlen 1/1a angetroffenen Vorkommen handelt es sich um eines mit Sauergascharakter. Das heißt, dass in dem Erdgas Anteile giftigen Schwefelwasserstoffes von 1 Volumenprozent und mehr enthalten ist. Deshalb sind während der gesamten geplanten Arbeiten am Bohrplatz spezielle Gasschutzmaßnahmen erforderlich, meldet CEP. Deshalb müssen alle Mitarbeiter mit Schutzausrüstung ausgerüstet sein. Zudem ist zusätzliche Gasmess- und warntechnik in Betrieb.
Die am 10.09.2018 beginnenden Instandhaltungsarbeiten sind sowohl durch den Hauptbetriebsplan sowie den Sonderbetriebsplan für die Komplettierungs- und Testarbeiten der Guhlen 1a zugelassen und wurden beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg angezeigt.
Artikelfoto: Wegweiser zur Ölbohrung Guhlen 1/1a. Foto: Steven Arndt, 2018.