Instandhaltungsarbeiten auf Ölbohrung Guhlen 1a

Um den Schwielochsee in Brandenburg  entbrannte in den letzten Wochen eine teils heftige Diskussion, nachdem bekannt wurde, dass eventuell bis zu 40 Bohrungen erforderlich sein könnten, um das mit der Ölbohrung Guhlen 1a entdeckte Erdöl-/Kondensat (Leichtöl)-/Erdgasvorkommen ausbeuten zu können. Dies wäre der Fall, sofern weitere geplante Bohrungen eine wirtschaftlich gewinnbare Lagerstätte nachwiesen. Nun sollen Instandhaltungs-und Sicherungsarbeiten an der Bohrung als Vorbereitung für weitere Bohrungen vom bestehenden Platz aus durchgeführt werden. Das kündigte der Betreiber CEP Central European Petroleum GmbH (CEP) in einer Pressemitteilung am 07.09.2018 an.

Fakten zur Ölbohrung Guhlen 1a

Schematische Darstellung der Bohrungsverläufe der Guhlen 1 sowie Guhlen 1a am Platz der Ölbohrung Guhlen. Foto: Steven Arndt, Juli 2018.

Nach geophysikalischen Vorarbeiten in den Jahren 2009/2010 in der Aufsuchungserlaubnis Lübben ist anhand der aus der Seismik gewonnenen Daten eine Antiklinalstruktur (Aufwölbung) interpretiert worden. In dieser sollte mittels einer Aufschlussbohrung das dem Zechstein angehörende Staßfurt-Karbonat auf Ölführung untersucht werden. Dazu wurde ca. 6 Kilometer südlich des aufgegebenen kleinen Erdölfeldes Mittweide-Trebatsch die Ölbohrung Guhlen 1 angesetzt (Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2012). Das Staßfurt-Karbonat wurde zwar ölführend angetroffen, jedoch ergaben die Testarbeiten keinen wirtschaftlichen Fund.

Jahresübergreifend 2015/2016 erfolgte zur weiteren Untersuchung der ölhöffigen Struktur eine Ablenkung aus dem bestehenden Bohrloch zur „Guhlen 1a“. Der Zielpunkt der Bohrung war auf der Grundlage von 3D-seismischen Messungen festgelegt worden, welche 2013 im Erlaubnisfeld Lübben durchgeführt worden waren. Ziel war ebenfalls wie in der Stammbohrung das potenziell ölführende Staßfurt-Karbonat. Mit der Ablenkung wurde das Speichergestein öl-/kondensat- sowie gasführend angetroffen und anschließend einem Fördertest unterzogen. Dieser ergab eine Förderrate von 1.670 barrels of oil equivalent (boe, 1 barrel = 159 Liter) pro Tag. Somit wurde die Ölbohrung Guhlen 1a als öl- und gasfündig bewertet (Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2017).

Zusätzliche Sicherung der Ölbohrung Guhlen 1a

Ölbohrung Guhlen im Juli 2018. Foto: Steven Arndt.

Seit dem Niederbringen der Ölbohrung Guhlen 1a ist diese mit einem Bohrlochabschluss, bestehend aus mehreren Ventilen, einem Eruptionskreuz (E-Kreuz) , sicher verschlossen. Im Winter 2018 plant CEP das Abteufen von zwei Erweiterungsbohrungen vom bestehenden Bohrplatz ca. 2 Kilometer östlich von Guhlen. Dazu ist es erforderlich, die bestehende Bohrung zusätzlich zu sichern. Dazu sollen zunächst am E-Kreuz die Druckverhältnisse überprüft werden. Dabei kann es erforderlich sein, über eine zeitweise installierte Doppelfackel Erdgas abzuleiten und zu verbrennen. Diese Arbeiten finden werktags zwischen 7 und 19 Uhr statt.

Anschließend soll Dickspülung, ein Gemisch aus Wasser, Salz und Gesteinsmehl (im Regelfall Schwerspat/Baryt) in diese eingebracht werden. Das hat zum Ziel, Gegendruck auf die nach oben strebenden Kohlenwasserstoffe auszuüben und letztendlich die Bohrung drucklos zu machen. Dieses Verfahren wird gemeinhin als „Totpumpen“ bezeichne und soll verhindern, dass Kohlenwasserstoffe unkontrolliert aufsteigen, während Arbeiten in der Bohrung stattfinden. In diesem Fall handelt es sich jedoch um ergänzende Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geplanten weiteren Bohrungen vom selben Platz aus. Weiterhin wird ein speziell angefertigter Schutzkäfig installiert, um die Ventile zu sichern.

Spezielle Gasschutzmaßnahmen erforderlich

Förderplatz im polnischen Lubiatów-Międzychód-Grotów Öl-/Kondensat-/Gasfeld. Hier wird, wie in Guhlen geplant, aus dem Staßfurt-Karbonat Erdöl, Leichtöl sowie Erdgas gefördert. Foto: Steven Arndt, Juli 2018.

Bei dem durch die Ölbohrung Guhlen 1/1a angetroffenen Vorkommen handelt es sich um eines mit Sauergascharakter. Das heißt, dass in dem Erdgas Anteile giftigen Schwefelwasserstoffes von 1 Volumenprozent und mehr enthalten ist. Deshalb sind während der gesamten geplanten Arbeiten am Bohrplatz spezielle Gasschutzmaßnahmen erforderlich, meldet CEP. Deshalb müssen alle Mitarbeiter mit Schutzausrüstung ausgerüstet sein. Zudem ist zusätzliche Gasmess- und warntechnik in Betrieb.

Die am 10.09.2018 beginnenden Instandhaltungsarbeiten sind sowohl durch den Hauptbetriebsplan sowie den Sonderbetriebsplan für die Komplettierungs- und Testarbeiten der Guhlen 1a zugelassen und wurden beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg angezeigt.

 

Artikelfoto: Wegweiser zur Ölbohrung Guhlen 1/1a. Foto: Steven Arndt, 2018.

 

4 Kommentare zu Instandhaltungsarbeiten auf Ölbohrung Guhlen 1a

  • Sven Friedrich sagt:

    Das Landesamt war auf der CEP-Veranstaltung vertreten und ich persönlich habe dabei den Eindruck gewonnen, dass die Beamten dort alles durchwinken, was denen zur Unterschrift hingelegt wird (vielleicht ohne es zu lesen). Logisch, weil sonst würden sie sich selbst ja weg rationalisieren. Die ablehnende Stellungnahme der Gemeinde wurde quasi in den Paperkorb geworfen. Ebenso sind die Behörden des Landkreises offenbar nur daran interessiert, den Vorgang möglichst schnell von Tisch zu bekommen und unterschreiben einfach. Man hört dort sogar Stimmen, die sagen, was sollen wir denn tun – die Gesetzeslage ist so dürftig (nach Bergrecht aus NS-Zeiten gibt es eben keine Rücksichtnahme) und wir haben keine Lust auf lange gerichtliche Streitigkeiten… das alles verstärkt bei den Mitstreitern der BI die Motivation und den Willen, sich dem Projekt in den Weg zu stellen und die Politiker des Landes und des Landkreises brauchen sich über unangenehme Wahlergebnisse im nächsten Jahr nicht zu wundern.

    1. SAR sagt:

      Ihnen, wie auch vielen anderen Mitgliedern von „Anti-Gasbohr“-Initiativen ist es anheim gestellt, solche schwerwiegenden Unterstellungen, wie sie auch von Ihnen kommen, zu belegen.

      Zudem möchte ich Ihnen etwas Nachhilfe in Geschichte geben: Das Bundesberggesetz (BBergG) stammt aus dem Jahr 1980. Damals war der Nationalsozialismus erfreulicherweise seit 35 Jahren nicht mehr existent. Seit dem 1. Januar 1982 gilt das Gesetz schließlich und wurde seitdem einige Male novelliert.

  • Sven Friedrich sagt:

    Die Grundlage für das heutige Bergrecht reicht in die 30er Jahre zurück und das Kind hat nur einen neuen Namen bekommen. Es gab Novellierungen, die für Kommunen und Bürger die Mitsprache nicht vereinfacht haben. Und die Behörden haben sicher kein Interesse, gegen die teuren Firmenanwälte anzutreten, zumal wie gesagt die Gesetze gemacht wurden, um die Rohstofffförderer und die fossilen Energieerzeuger zu schützen. Ansonsten hätten sich hunderte Dörfer beispielsweise gegen das Abbaggern gewehrt und auch die Lausitz oder der Hambacher Wald sähen anders aus. Die Ämter wollen vielfach nicht und oft können sie auch nichts gegen Profitinteressen tun. In einem kleinen Teil der Entscheidungen spielt wohl auch Korruption eine Rolle, denn nicht umsonst scheut sich die deutsche Politik bis heute, entsprechende Transparenz- und Antikorruptionsgesetze zu verabschieden – als eines der letzten Länder der westlichen Welt. Und die ständigen Wechsel von Politikern in genau diese Wirtschaftskreise sprechen eine eindeutige Sprache.

    1. SAR sagt:

      Die Grundlage für das deutsche Bergrecht stellt das Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten von 1865 dar.

      „Und die Behörden haben sicher kein Interesse, gegen die teuren Firmenanwälte anzutreten, zumal wie gesagt die Gesetze gemacht wurden, um die Rohstofffförderer und die fossilen Energieerzeuger zu schützen.“

      Vielleicht lesen Sie einfach mal den § 1 BBergG, bevor Sie sich hier weiter mit Ihren Verschwörungstheorien blamieren. Ich bin so nett, und verlinke sogar: https://www.jurion.de/gesetze/bbergg/1/

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