Mangelhafte Transparenz und Unterstellungen seitens der Anti-Fracking-Initiativen

Aufhänger dieses Artikels ist ein Beitrag bei gegen-gasbohren.de vom 04.12.2013, in dem sich darüber beklagt wird, dass die Bürgerinitiativen (BI) von einer Beratung niedersächsischer Fachbehörden zum Thema Hydraulic Fracturing ausgeschlossen sind. Dass die Explorations- und Produktions (E&P)-Industrie an der Beratung ebenfalls nicht teilnehmen darf, interessiert die BI dabei nicht. Im Beitrag finden sich einige Unterstellungen, die nicht durch belastbare Quellen belegt sind. Dieses Verhalten ist nach Beobachtung des Verfassers typisch für die Anti-Fracking-Initiativen seit Beginn ihres bestehens vor 3 Jahren.

1. Rückblick in die Jahre 2010/2011

Bereits in der Vergangenheit wurde der Bergbehörde von Nordrhein-Westfalen eine zu große Nähe zur Industrie unterstellt. Hintergrund war damals, dass die Behörde in einer Präsentation Folien verwendete, in denen Abbildungen gezeigt wurden, die einer Präsentation von ExxonMobil entnommen worden sind.  Auch der Text war identisch, zumindest auf den je 4 Folien, die bei gegen-gasbohren.de gegenübergestellt werden1)Landesbergamt und EXXON: Teil 2. Es ist sicherlich unglücklich von der Behörde gewesen, den Text 1:1 zu übernehmen. Die Abbildungen zu verwenden, sofern inhaltlich korrekt, ist durchaus legitim und eine gängige Form des Zitierens. Hieraus eine „Kooperation“ zwischen Bergbehörde und Industrie zu konstruieren, ist schon recht kühn.  Zumal folgende Aussage bei Betrachtung der Folien nicht haltbar ist:

Exakt die gleichen Folien dienen mit dem Logo der Bezirksregierung Arnsberg versehen, der Genehmigungsbehörde als Medium bei Vorträgen.

Unter „exakt gleich“ verstehe ich dann doch etwas anderes. Weiter ging es mit einer angeblichen Aufdeckung des seit Juni 2012 inaktiven Blogs „Unkonventionelle Gasförderung“, über die bei gegen-gasbohren.de in einem Stil berichtet wurde, der an Verschwörungstheoretiker erinnert. So heißt es zu Beginn des Artikels www.unkonventionelle-gasfoerderung.de deckt auf!:

Unser Beitrag schlägt bereits die ersten Wellen. Die MZ berichtet heute ausführlich darüber. Von einem anderen Informanten haben wir heute erfahren, das die  Adresse der DGMK 2)DGMK=Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V. (Überseering 40 in HH) identisch ist, mit der von RWE-DEA!!!!

Obwohl bereits damals gegen-gasbohren.de Transparenz von Behörden und Unternehmen eingefordert wurde, hat man  es selbst damit nicht so ernst genommen und beruft sich auf einen anonymen Informanten. Was daran verwerflich sein soll, dass  RWE-Dea und die DGMK unter einer identischen Anschrift anzutreffen sind, bleibt offen. Dass überhaupt die DGMK  Gegenstand des Beitrages wurde, ist der Tatsache geschuldet, dass diese Gesellschaft die Fachzeitschrift „Erdöl, Erdgas, Kohle“ herausgibt. Beiträge aus dieser Zeitschrift wurden als Quelle zu einem Bericht des Standes der „unkonventionellen Erdgasförderung“  in Deutschland durch die Bundesministerien für Umwelt sowie Wirtschaft hinzugezogen. gegen-gasbohren stieß damals sauer auf, dass u.a. Vertreter der Erdöl- und Erdgasindustrie im Vorstand der DGMK vertreten sind. Auch hier stellt sich die Frage, warum Vertreter dieses Industriezweiges nicht im Vorstand einer Gesellschaft sein dürfen, die sich wissenschaftlich mit den Themen Erdöl und Erdgas befasst. Außerdem mißfiel den Initiativlern, dass auch Erkenntnisse des Wirschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. in den Bericht einflossen. Nur wer, wenn nicht die Gesellschaft, die sich wissenschaftlich mit der Erdöl- und Erdgasgewinnung in Deutschland befasst sowie der Wirtschaftszweig selbst sollen Erkenntnisse über den Stand in Deutschland liefern? Beklagt wurde von gegen-gasbohren.de:

Weitere möglicherweise kritische  Quellen werden nicht genannt. Weder die Kurzstudie zur unkonventionellen Gasförderung von Dr. Werner Zittel, noch die Shale-Gas Studie des Tyndall Centre for Climate Change Research der Universität Manchester.

Diese Klage ist gegenstandlos, denn weder Zittel noch das Tyndall Centre for Climate Change Research haben sich mit dem Stand der „unkonventionellen Erdgasförderung“ (korrekt müsste es heißen: Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten) in Deutschland befasst. Und nur darum ging es damals in dem Bericht, wie es aus dem Beitrag selbst zu entnehmen ist. Dieser offensichtliche Widerspruch ist dem Beitragsersteller seinerzeit nicht aufgefallen.

Auch später fiel gegen-gasbohren.de durch Unterstellungen, die Bergbehörden seien mit der E&P – Wirtschaft verbändelt einhergehend mit persönliche Diffamierungen, auf. Beispielhaft sei hier die Causa Klaus Söntgerath erwähnt. Dieser Mitarbeiter des LBEG hatte eine Prokura für ein Unternehmen inne, das mit Stoffen handelt, welche in der Bergbau- und Schwerindustrie (Montanindustrie) verwendet werden 3)Welches Schweinderl hätten S’ denn gern?.

Welches Schweinderl hätten S’ denn gern? Antwort Herr S. aus G.: “Ich nehme das gelbe”

Sind Sie mit der Herstellung oder Verteilung einer Ware beschäftigt?“ Antwort Herr S. aus G.:  ”Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Eigentlich sollte ich es nicht tun, aber ich tue es doch”

„Machen Sie Menschen glücklich oder zufrieden?“Antwort Herr S. aus G.: “Nein, die meisten Menschen mache ich wütend, so ist es mir letztens wieder in Bad Laer ergangen. Nur wenige sind erfreut, wenn ich sie besuche. “ 

Steht ihr Hauptberuf in einem Interessenkonflikt zu Ihrem Nebenberuf? Antwort Herr S. aus G.: “Nein, das glaube ich nicht”

„Könnte Ihr Nebenberuf von einem Direktor eines Landesbergamtes ausgeführt werden?“,  der gutgläubige Lembke würde sicherlich ahnungslos von sich geben : „Sagen wir nein.“

„Gehe ich recht in der Annahme, dass Ihre Firma nicht Bentonit oder Quarzsande verkauft, die auch beim Fracking verwendet werden können? Antwort Herr S. aus G.: “Äh, mmmh, äähhh, jetzt bringen Sie mich in Verlegenheit! Glaube auf unserer Homepage steht, dass wir damit handeln!”

Später gab gegen-gasbohren dann kleinlaut zu:

Übrigens hat man auf der HP bereits reagiert und  alle Geschäftsbereiche aufgeführt, mit denen man zu tun hat.
Die Bergbauindustrie ist hier nicht genannt.

Gegenüber Klaus Söntgerath hat man sich für die Diffamierung, insbesondere was die Punkte 3 und 6 betrifft, öffentlich nie entschuldigt.

2. Anonyme Informationen im Zusammenhang mit der Lagerstätte „Völkersen“

Erdgasbohrung wird einer Fracmaßnahme unterzogen ("Goldenstedt Z23") Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Erdgasbohrung wird einer Fracmaßnahme unterzogen („Goldenstedt Z23“)
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Im Zusammenhang mit einem kleineren, ausschließlich den Betriebsplatz „Völkersen Nord Z1“ betreffenden Austritt von Lagerstättenwasser beklagt die dortige BI „No Fracking“ (hat sich so benannt nach dem Vorkommnis, obwohl es mit „Fracking“ nicht im Zusammenhang steht) mangelnde Transparenz. Informiert wurde die Öffentlichkeit durch den BUND, der einen anonymen Hinweis erhielt.  Aus einem Beitrag auf der Homepage der BI geht dabei hervor, dass RWE-Dea als Betreiber der Lagerstätte nach Bekanntwerden des Vorfalls die zuständigen Behörden umgehend informierte4)Welches Schweinderl hätten S’ denn gern?.

Am 22.08.2011 gegen 17:45 wurde bei einer Routinekontrolle der Lagerstättenwasserleitung auf dem Gelände von Völkersen Z1 bemerkt, dass im Bereich eines Kugelhahns der Boden sehr feucht ist. Es wurde vermutet das die Leitung ein Leck hat, diese wurde daraufhin sofort stillgelegt und entleert.
Am 23.08.2011 wurden der Landkreis Verden und das LBEG Hannover über den Störfall unterrichtet. Der Kugelhahn wurde freigelegt und es wurden Proben genommen um das Maß der Verunreinigung zu ermitteln. Am 24. waren dann Mitarbeiter des LBEG und des Landkreises vor Ort um den Schaden zu begutachten.

Offensichtlich ist entsprechend der Gesetzeslage korrekt gehandelt worden und es sei die Frage gestattet, warum die Öffentlichkeit informiert werden muss, wenn lediglich eine kleine Fläche auf einem Betriebsplatz von einer Verunreinigung betroffen ist. Außerdem wurden Arbeiten des Feldesbetreibers RWE-Dea ebenfalls durch einen anonymen Hinweis bekannt. Bei diesen Arbeiten handelte es sich um Reinigungsarbeiten im Bereich der 5 km tief liegenden Lagerstätte sowie gleichzeitig stattfindende Tests, ob die Lagerstätte, aus denen das Lagerstättenwasser (LaWa) stammt, sich für eine Rückversenkung eignet. Hier fühlte sich die BI offenbar übergangen. Dabei klingt die Erklärung des Pressesprechers Derek Mösche gegenüber dem WeserKurier (30.03.2012) durchaus plausibel5)http://www.nofracking.de/info-was.php
Aufhänger: Initiativen bedrohen Fracking und werden vor die Tür gesetzt
:

„Was wir machen, gehört zum ganz normalen betrieblichen Ablauf“, so Mösche in der ersten Erklärung zu den jetzigen Arbeiten. Deswegen seien weder Bürger noch Bürgerinitiative informiert worden, zumal man für den gestrigen Abend eines der regelmäßigen Treffen vereinbart habe. Ergänzend sagte Mösche dann, dass die RWE Dea doch bereits angekündigt habe, nach Alternativen für die Entsorgung des Lagerstättenwassers zu suchen, nachdem ein weiterer Transport durch Kunststoffrohre ausgeschlossen worden sei. Das bei der Erdgasförderung anfallende Wasser wieder dorthin zu pumpen, wo es herkomme, sei eine Option bei den derzeitigen Überlegungen.

Eventuell wäre aufgrund der damals schon angespannten Situation eine Information angebracht gewesen. Allerdings darf hier gefragt werden, welchen Sinn es gehabt hätte, die Öffentlichkeit zu informieren. Eine sachliche Diskussion wäre nicht zu erwarten gewesen, da die Ansichten der BI verfestigt sind, dass die Rückverbringung von LaWa in salzwasserführende Horizonte, egal ob 1000 Meter tief oder sogar 5000 Meter, das Grundwasser in wenigen Dekametern bis max. 200 m Tiefe gefährden könne. Schlüssige Begründungen für diese Annahme, insbesondere vor dem Hintergrund das Solequellen durch aussteigendes Tiefenwasser in der Region unbekannt sind, kann die BI und andere Bedenkenträger nicht liefern. Es wird sich auf das Bauchgefühl verlassen und stattdessen eine hypothetische Gefährdung unterstellt. Wie bereits oben erwähnt beklagt die BI mangelnde Transparenz der Betreibergesellschaft. Doch mit der eigenen Transparenz ist es selbst nicht weit her. Aufgrund der Benzolpermeationen aus den ungeeigneten PE 100-Leitungen hindurch musste RWE-Dea das LaWa-Leitungsnetz entfernen. Dabei wurde angeblich ein Rohrstück „gesichert“ und aus anonymer Quelle der BI zugetragen.

Ein Rohrstück, welches der BI aus anonymer Quelle zugetragen wurde, wurde auf Quecksilber untersucht. Die Ergebnisse sind erschreckend, nicht nur Benzol sondern auch Quecksilber Diffudiert durch die PE Rohre.

Es ist schon seltsam, dass die BI einerseits Transparenz verlangt, andererseits Informationen aus anonymen und somit hochgradig intransparenten Quellen erhält und deren somit fragwürdigen Informationsgehalt verbreitet. In Bezug auf die ersten beiden Sachverhalte bleibt festzustellen, dass RWE-Dea offensichtlich die entsprechenden Behörden informiert hat. Der Verfasser kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass in einer dieser Behörden ein Maulwurf vorhanden ist, der die Informationen weiterleitet. Das ist aber nur eine Vermutung, was hiermit deutlich betont wird.

3. BI fühlen sich vor die Tür gesetzt

RWE-Dea- Bohranlage T-160 im Erdgasfeld Völkersen (Mai 2013) ©chef79

RWE-Dea- Bohranlage T-160 im Erdgasfeld Völkersen (Mai 2013) ©chef79

Nun zum Aufhänger dieses Artikels: Im Juni sowie Oktober 2013 fanden auf Einladung des niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel Gespräche zu einer “Muster-Umweltverträglichkeitsstudie” zum Thema „Hydraulic Fracturing“ statt. An diesem Treffen nahmen laut eines Beitrages bei gegen-gasbohren.de Industrie, Behörden und Bürgerinitiativen und Verbände teil6)Initiativen bedrohen Fracking und werden vor die Tür gesetzt. Nach zwei Gesprächsrunden wurde offenbar vom niedersächsischen Umweltministerium beschlossen, die jeweiligen Beiträge der beiden Seiten zusammenzufassen und zu bewerten. Das lässt sich aus einem im Beitrag verlinkten Schreiben des niedersächsischen Umweltministeriums schließen7)http://www.gegen-gasbohren.de/wp-content/uploads/2013/12/20131107_Absage.pdf:

Der Umfang von für die Frac-Technologie erforderlichen Umweltverträglichkeitsstudien ist in den bisherigen Fachgesprächen von verschiedenen Seiten aufgezeigt worden. Die Landesregierung hat sich jetzt dafür ausgesprochen, von Behördenseite eine Art „Pflichtenheft“ für eine UVS und im Weiteren grundlegende Kriterien für die Fachrechtsinhalte zu entwickeln. Dies soll in einem kleinen Kreis von Behördenvertretern („Behörden-AG“) erfolgen. Sobald ein Entwurf vor liegt, soll das Fachgespräch mit den bisher Beteiligten fortgesetzt werden.

Diese Erörterung wird vom Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) folgendermaßen interpretiert:

Offensichtlich verliefen diese beiden, jeweils mehrstündigen fachlichen Auseinandersetzungen nicht wunschgemäß für die niedersächsische Landesregierung. Die Vertreter der Initiativen hatten sich von unhaltbaren “Fakten” vor allem der Industrie nicht blenden lassen, sondern fundiert dargelegt, warum es eine “Muster-UVS für Fracking”, wie die Industrie sie sich wünscht, nicht geben kann und dass vielmehr dass auch schon bei der bisherigen Praxis der Öl- und Gasförderung vieles im Argen liegt. Darum hat man sie jetzt aus dem Gesprächskreis “entfernt” und will den ersten wirklich richtungsweisenden Schritt hinter verschlossenen Türen in einer sog. “Behörden-AG” vollziehen.

Wieder einmal treffen hier Unterstellungen und intransparente Behauptungen aufeinander. Es lässt sich zum Beispiel nicht erschließen, welche fundierten Argumente von den BI vorgetragen worden sind. Weiterhin wird behauptet, ohne es zu belegen:

Ein besonderes “G’schmäckle” hat die Tatsache, dass ausgerechnet das LBEG, das sich wiederholt als Handlanger der Industrie erwiesen hat, einen gewichtigen Part bei der Gestaltung des Verfahrens übernehmen soll.

Bei der Thematik Hydraulic Fracturing handelt es sich um eine Bergbaumethode und so ist es selbstverständlich, dass die Bergbehörde als Fachbehörde einen „gewichtigen Part“ einnimmt. In einer Stellungnahme der BBU heißt es weiter:

In den ersten beiden Sitzungen haben die Bürgerinitiativen mit viel Sachkompetenz und Detailwissen die Aussagen der Gasindustrie widerlegen können. […] Scharfe Kritik musste sich die Gasindustrie auch wegen ihrer Pläne gefallen lassen, unkonventionelle Erdgaslagerstätten, d.h. Tightgas-Lagerstätten, in konventionelle Vorkommen umzudefinieren. So will man offensichtlich der öffentlichen Debatte entgehen.

Es zeugt nicht gerade von Sachkompetenz und Detailwissen, wenn behauptet wird, dass Tightgas-Lagerstätten in konventionelle Lagerstätten umdefiniert werden. Der Übergang zwischen Tightgaslagerstätten in Sandsteinen zu konventionellen Sandsteinlagerstätten, in denen durchaus auch gefract wird, um eine wirtschaftliche Produktion zu ermöglichen bzw. die Förderrate stabil zu halten, ist fließend. So gilt laut Geologischem Dienst NRW 8)Der Geologische Dienst NRW -Landesbetrieb- informiert: Unkonventionelle Erdgasvorkommen in Nordrhein-Westfalen:

International wird die obere Grenze der Durchlässigkeit für unkonventionelle Erdgaslagerstätten bei 0,1 (mD) gezogen. In Deutschland dagegen wird der Wert 0,6 mD benutzt.

Und die BGR schreibt 9)Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland:

Angesichts der fortschreitenden Technologieentwicklung erscheint die Trennung von Erdgasvorkommen in konventionelle und nicht-konventionelle Vorkommen nur noch aus geologischer und nomenklatorischer Sicht von Bedeutung.

Denn schließlich wird bereits seit mehreren Jahrzehnten Erdgas aus vergleichsweise gering permeablen Sandsteinen gefördert, so dass von „unkonventionell“ allein schon deshalb keine Rede sein kann. Und zum Abschluss offenbart sich einmal mehr die von den BI an den Tag gelegte Überheblichkeit untermalt mit weiteren Mutmaßungen und Unterstellungen:

Kein Argument kann für den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz sein, dass auch die Industrie nicht in der „Behörden-AG“ vertreten ist.

Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die BI den Kontrahenten, also die Industrie, nicht als gleichwertigen Dialogpartner ansehen. Und:

Denn es ist davon auszugehen, dass das LBEG eine wesentliche Rolle in diesem Kreis spielen wird. Dieser Behörde wirft die Bürgerinitiativbewegung bereits länger vor, einseitig die Interessen der Industrie zu vertreten.

Da die Behörde nicht mit den Ansichten der BI konform geht, wird ihr einfach vorgeworfen, industriefreundlich zu sein, ohne auch nur den Ansatz eines Bewieses für die Diffamierung zu liefern. Denn wenn dem so wäre, wie es der BBU darstellt, würde das LBEG jenseits der Gesetze agieren. Und diese schwerwigende Unterstellung sollte doch ohne weiteres nachzuweisen sein.

In diesem Beitrag von gegen-gasbohren.de ist ein weiterer Beitrag vom Juni 2013 verlinkt10)Unterirdische Umweltverträglichkeitsstudie zum konventionellen Fracking – VIERLAENDER.de. Daraus zum Abschluss dieses Abschnittes einige Auszüge:

Darin wurden viele der vollmundigen Behauptungen von Sicherheit und Handhabbarkeit des Fracking erfolgreich herausgefordert und zunichte gemacht. Naive Verwaltungsmenschen und großspurige Industrievertreter mussten mehr als einmal verblüfft einsehen, dass diejenigen, die für die Interessen des Umwelt- und des Trinkwasserschutzes eintreten, nicht nur bestens informiert sind, sondern auch über so viel Sachverstand verfügen, dass sie sog. renommierte Experten derart in Bedrängnis bringen können, dass letzteren nichts anderes übrig bleibt, als sich in Phrasen und Beliebigkeiten oder sogar in Lügen zu flüchten.

Auch hier bleibt wiederum offen, was die BI unter „bestens informiert“ und „Sachverstand“ verstehen. Verfasser hatte Anfang des Jahres 2013 die Möglichkeit, einer Sitzung des Umweltausschusses des Landkreises Diepholz beizuwohnen. Anwesend waren auch Vertreter der BI „No Moor Fracking“ die durch Wortverdrehungen und bewusstes Missverstehen auffielen. U.a. wurde die Aussage, dass 75 % des hangenden 4 Kilometer mächtigen Gesteinspaketes über der Lagerstätte dicht seien, also 3 von 4 Kilometern undurchlässig sind, so umgedeutet, dass das Deckgebirge eine Durchlässigkeit von 25 % über das gesamte Deckgebirge hätte. Wenn dem so wäre, wäre eine Erdgasförderung nicht möglich, weil sich das Gas längst verflüchtigt hätte. Weitere Aussagen von Vertretern der Wintershall sowie des LBEG wurden grundsätzlich in Frage gestellt und selbst die Problematik mit LaWa-Leitungen anderer Betreiber in anderen Förderregionen wurde herangezogen, um zu versuchen, die LBEG-Vertreter bloßzustellen. Schließlich wurde in der Vergangenheit ein Fehler gemacht, und somit ist die Behörde bis in alle Ewigkeit zu brandmarken, so der Eindruck des Verfassers. Von wenig Sachverstand zeugt auch folgendes Zitat:

Darum hat die Gruppe zum Abschluss auch angedacht, etwa im September ein weiteres Treffen zum Informationsaustausch zu veranstalten, etwa zu konkreten Projekten, die die Erdgasindustrie in der Pipeline hat wie z.B. Bötersen Z11 oder Lünne Z14.

Eine Bohrung mit der Bezeichnung „Lünne Z14“ existiert nicht und ist auch nicht geplant. Die Schiefergasexplorationsbohrung bei Lünne trägt die Bezeichnung „Lünne 1“! Das ist aber nur eine Kleinigkeit in Bezug auf das, was noch folgt. Zur absoluten Sicherheit von Fracmaßnahmen unterhalb von als Barriere wirkenden Salzformationen heißt es:

Dass diese Sicherheit nur erdichtet sei, wies in der anschließenden Diskussion ein BI-Mitglied nach, der seine Behauptung mit einem tatsächlich vorgefallenen, unerwünschten Ereignis belegen konnte.

Es wird dabei verschwiegen, von welcher BI der vermeintliche Nachweis erbracht wurde, noch um welches „unerwünschte“ Ereignis es sich handelte. Transparenz, wie sie die BI von der Industrie verlangen, ist das nicht. Und weiter:

Dass stets in sicherer Entfernung zu Altbohrungen und Störungen im Gebirge gebohrt würde, konnte ebenfalls sofort widerlegt werden, anhand der Produktionsbohrung Völkersen Z7, die auf rund 1000 Metern Länge sehr dicht neben einer nicht verfüllten Altbohrung verläuft, mit der entsprechenden Wegsamkeit für Frac-Fluide, Flowback, Lagerstättenwasser und Gase aus dem Untergrund.

Verlauf der Bohrpfade von Bohrungen im Feld Völkersen

Verlauf der Bohrpfade von Bohrungen im Feld Völkersen. Satellitenbild: GoogleEarth,

Die Bohrung „Völkersen Z7“ befindet sich auf einem Betriebsplatz bei Holtebüttel mit weiteren seit 1992 abgeteuften Bohrungen. Im NIBIS-Kartenserver des LBEG ist weit und breit keine weitere „Altbohrung“ auszumachen. Und warum eine solche Wegsamkeiten schaffen sollte, obwohl die moderne Förderbohrung abgeschottet ist, bleibt ein Geheimnis der BI. Wie die dortigen Bohrungen verlaufen, ist schematisch im nebenstehenden Bild zu sehen (Angaben zur Erstellung der Bohrpfade sind dem LBEG-Kartenserver entnommen). Ein „sehr dichter“ Verlauf der Bohrungen zueinander ist dabei nicht auszumachen, falls diese maximal 21 Jahre alten Bohrungen als „Altbohrungen“ gemeint sein sollen. Weiter wird in Bezug auf durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfungen behauptet:

Zumindest seit Inkrafttreten der europäischen Richtlinie hätten doch UVPs durchgeführt werden müssen.

Diese Aussage ist schlichtweg falsch! Eine Richtlinie erlangt erst dann Gültigkeit, wenn sie in nationales Recht umgesetzt ist. Und das ist bisher nicht der Fall, wie dem Beitrag zuvor zu entnehmen war:

Der auf Öffentliches Umwelt- und Planungsrecht spezialisierte Jurist Dr. Georg Buchholz hatte darauf hingewiesen, dass schon jetzt strenge UVP-Vorgaben herrschen, und die seit 1985 geltende EU UVP-RL angeführt, die im deutschen Recht immer noch nicht vollständig umgesetzt ist, […]

Und da diese noch nicht umgesetzt ist, ist die von Ulrich Windhaus zitierte Aussage

»Wir haben die Zulassungen stets nach Recht und Gesetz erteilt.«

absolut korrekt. Hierbei möchte der Verfasser zum Abschluss nur noch ein Zitat einfügen (Hervorhebungen wie auch an anderen Stellen durch den Verfasser), um das überhebliche bis respektlose Verhalten der BI zu unterstreichen. Beleidigt wird hier ein Politiker der CDU, der lediglich ein Fracmoratorium für flacher liegende Schiefergasformationen forderte:

Dies hätte den Charme, dass, wie von unseren Wirtschaftsleuten, der FDP und der Industrie gefordert, eine Förderung im konventionellen Bereich (auch unter Einsatz der Fracking-Technologie [Fracking ist keine »Technologie«, Sie Hirsch!, sondern eine dreckige Technik!; der Säzzer], die seit den 60er Jahren [ah, er ist also geistig im letzten Jahrtausend stehen geblieben; der Säzzer] in Niedersachsen erfolgreich und unproblematisch genutzt wird) weiterhin machbar ist.

4. Zusammenfassung

Mit diesem Artikel soll wiederholt den Anti-Fracking-/Anti-Gasbohr-Bürgerinitiativen ein Spiegel vorgehalten werden. Seit ihres Bestehens vor drei Jahren forderten sie stets Transparenz von den E&P – Unternehmen sowie den zuständigen Genehmigungsbehörden. Dass es mit der eigenen, von der vermeintlichen Gegenseite geforderten Offenheit selbst nicht weit her ist, wurde anhand einiger Beispiele im Artikel dargelegt. Tatsächlich warten die BI immer wieder mit nicht belastbaren Behauptungen auf sowie mit dem Verbreiten von Informationen aus anonymen und somit äußerst fragwürdigen Quellen. Vor Diffamierungen von Einzelpersonen bis hin zu gesamten Behörden wie der BGR und dem LBEG schreckt man genausowenig zurück wie vor Beleidigungen von Politikern, die nicht Aussagen treffen, die nicht mit den eigenen kompromisslosen Forderungen deckungsgleich sind. Während die E&P – Industrie das seit drei Jahren gewachsene Interesse der Öffentlichkeit aufgriff und versucht, diese umfassend zu informieren und somit Forderungen der Kritiker entgegenkommt, zeigen diese sich alles andere als gesprächsbereit.  Und während die  E&P – Industrie sich aufgrund des gewachsenen Umweltbewusstseins neuen Regularien gegenüber offen zeigt und sich auf die Kritiker zubewegt, ist bei denen keinerlei Bewegung zu erkennen. Obwohl für Deutschland keine einziger umweltrelevanter Vorfall im Zusammenhang mit der Fractechnologie dokumentiert ist 11)Fracking nicht verteufeln!, verharrt man auf der Radikalposition eines Totalverbotes dieser international bewährten Standardmethode zur Stimulation von Kohlenwasserstofflagerstätten.

2 Kommentare zu Mangelhafte Transparenz und Unterstellungen seitens der Anti-Fracking-Initiativen

  • Dirk Weißenborn sagt:

    „…noch die Shale-Gas Studie des Tyndall Centre for Climate Change Research der Universität Manchester.“

    Ein Institut, welches schon seinem Namen nach alle umweltrelevanten Risiken aus dem Blickwinkel des „Klimaschutzes“ betrachtet, dürfte wohl kaum zu vorurteilsfreien Studien bezüglich „unkonventioneller Erdgasgewinnung“ in der Lage sein.

    1. istvanadler sagt:

      Richtig! Und Zittel arbeitet für die Energy Watch Group. Auch nicht gerade unbefangen gegenüber fossilen Energierohstoffen.

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