Niedersächsischer FDP-Landtagskanditat spricht sich für die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten aus

Wie der Weserkurier berichtet, spricht sich der für den niedersächsischen Landtag kandidierende FDP-Politiker Bernd Vogel für die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten unter Anwendung des Fracverfahrens aus. Er verweist laut des bereits am 03.01.2012 erschienen Artikels auf die positiven wirtschaftlichen Impulse infolge der Förderung aus unkonventionellen Erdgas- aber auch Erdöllagerstätten in den USA.  Bezüglich der Gegner des Fracverfahrens, also Ökolobbyisten und Bürgerinitiativen, ist Vogel der Meinung, und das meiner Ansicht nach völlig zu recht, dass diese schlecht informiert seien. Wörtlich wird er folgendermaßen zitiert:““Unwissen über die Technik gepaart mit Spekulationen über angebliche Trinkwasserverunreinigungen, verhindert bei uns, dass Energie deutlich günstiger in unserer Region gefördert werden kann, als die Monopolpreise der Russen oder Araber zu bezahlen“.

Wie Recht Herr Vogel damit hat, beweist wieder einmal ein Komentar von „gegen-gasbohren/stopp fracking“ in Bezug auf eine Leckage an einer Lagerstättwasserleitung im Erdölfeld Georgsdorf. Hier sind an einer betonummantelten Stahlleitung nach Angaben des Betreibers ExxonMobil ca. 5 m³ Lagerstättenwasser ausgelaufen. Kommentar von „gegen-gasbohren/stopp fracking“: „Leitungsschaden an einer Lagerstättenleitung. Eine Stahlbeton-Leitung ist undicht geworden. Frage:  Redet man beim Fracking nicht auch von ummantelten Stahlbetonrohren, die sicher sind und nicht undicht werden können?“

Hierbei würde mich interessieren, was „Lagerstättenleitungen“ sein sollen. Interessanter ist dabei aber der letzte Satz.  Beim „Fracking“ redet niemand von ummantelten Stahlbetonrohren. Unter Stahlbeton ist von Stahlgeflecht durchzogener Beton zu verstehen. Es handelt sich bei der angesprochenen Leitung jedoch um eine betonummantelte Stahlleitung. Worauf der Verfasser des Kommentars, wahrscheinlich der Bäcker Matthias Elshoff aus Nordwalde, bei seinem seltsamen Vergleich offenbar hinaus will, ist die Zementierung, die die Rohrtour einer Bohrung vom umgebenden Gestein abgrenzt. Innerhalb dieser Verrohrung ist dann der Förderstrang eingelassen. Eine gute schematische Darstellung gibt es hier zu sehen. Im übrigen ist jede Tiefbohrung so ausgestaltet, egal ob das Fracverfahren angewendet wird oder nicht.

Offenbar scheint sowieso die FDP die einzige Bundestagspartei zu sein, die so einigermaßen Durchblick beim Thema hat. So nahm bereits am 8. November 2012 der für Bergrecht zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Manfred Todtenhausen zu einer Forderung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) Stellung. Der VKU forderte „Fracking“ in Trinkw asser- und Heilquellenschutzgebieten zu verbieten. Todtenhausen erklärte, dass diese Forderung bereits erfüllt sei. Er lässt weiterhin verlauten: „Auch durch ständige Wiederholungen w ird diese falsche Behauptung nicht richtiger: Schon heute darf Erdgas nicht in Heilquellen-, Wasserschutz-, und Naturschutzgebieten aufgesucht und gew onnen w erden; die Durchführung von Bohrungen hierzu ist dort verboten.“ Todtenhausen verweist dabei auf das Bergrecht und ergänzt: „Die vom VKU an den Gesetzgeber erhobenen Forderungen zielen daher ins Leere. Änderungen im Bergrecht sind diesbezüglich nicht notwendig.“  Die Presserklärung können Sie hier vollständig lesen.

Im Übrigen werden diese Forderungen auch immer wieder von Gegnern des Hydraulic Fracturing gestellt, was die Äußerungen von Bernd Vogel unterstreicht, dass diese schlecht informiert seien.

Ich möchte abschließend betonen, dass es mir ein wenig unangenehm ist, die „Gelben Herren“ zu loben. Aber wo sie recht haben, haben sie recht.