Trinkwasserverband Verden fordert Verbot von Kohlenwasserstoffbohrungen in allen Schutzzonen

Kohlenwasserstoffbohrungen fallen in der Landschaft kaum auf

Trinkwasser gilt als das wichtigste Lebensmittel. Zwar deckt kaum jemand seinen täglichen Flüssigkeitsbedarf von etwa 2 Litern überwiegend oder gar allein aus Trinkwasser inkl. daraus gebrühtem Kaffe oder Tee, dennoch ist Wasser in Trinkwasserqualität erfoderlich für die Zubereitung von Speisen oder für die Lebensmittelproduktion. Infolge des Filmes „Gasland“, welcher trotz schon damals bekannter Falschdarstellungen bis 2014 unkritisch von öffentlich-rechtlichen Sendern hierzulande ausgestrahlt wurde, ist auch in Deutschland die Annahme verbreitet, von Kohlenwasserstoffbohrungen (Erdöl, Erdgas) gehe eine hohe Gefahr für zur Trinkwassergewinnung geeignetes Grundwasser aus. Trotz diametraler Faktenlage nach über 100 Jahren kommerzieller Erdöl- und Erdgasgewinnung in Deutschland fordert der Trinkwasserverband Verden laut Artikel der Kreiszeitung vom 11.06.2018 ein Komplettverbot von Tiefbohrungen auf Kohlenwasserstoffe in sämtlichen Wasserschutzgebieten (WSG).

Kohlenwasserstoffbohrungen nur in WSG Kategorie III genehmigungsfähig

Teilweise seit über 35 Jahren in Betrieb: Erdölfördersonden im Trinkwasserschutzgebiet Schönewörde. Foto: S. Arndt Dezember 2017

Tatsache ist, dass Tiefbohrungen auf Erdöl und Erdgas aktuell ausschließlich in WSG der Kategorie III genehmigt werden dürfen. In der Kategorie I, dem eigentlichen Bereich der Wasserfassung (z.B. Trinkwassergewinnungsbrunnen) sowie der Kategorie II (Bereich mit Anströmzeiten des Grundwassers zum Gewinnungsbrunnen von mindestens 50 Tagen) sind solche Bohrungen nicht erlaubt.

Innerhalb der WSG Kategorie III betragen die Anströmzeiten mindestens ein Jahr, in der in Niedersachsen möglichen Unterkategorie III B sogar 10 Jahre. Sollte also der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass seitens der Kohlenwasserstoffbohrungen gerade der Grundwasserleiter (Aquifer) kontaminiert wird, welcher zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, bliebe ausreichend Zeit, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um die Trinkwasserversorgung zu sichern.

Aufgrund der Faktenlage, dass tausende Kohlenwasserstoffbohrungen in Deutschland über 100 Jahre hinweg noch nie zu einer Situation geführt haben, die eine Sanierung von zur Trinkwassergewinnung geeigneten Aquiferen erforderlich machte, ist die radikale Forderung des Trinkwasserverbandes Verden nach einem vollständigen Verbot von Kohlenwasserstoffbohrungen in sämtlichen WSG-Kategorien nicht nachvollziehbar und als populistisch zu bewerten.

Fadenscheinige Begründung für Verbotsforderung

Zum Schutz des Grundwassers stehen moderne Erdgasförder- und Aufbereitungsanlagen auf versiegelten Plätzen. Erdgasbohrung Greetsiel-West Z1. Bildquelle: GoogleMaps

Entsprechend kurios erscheint die Begründung der Verbotsforderung: „Die Vorhaben der Unternehmen der Erdgas- und Erdölförderindustrie in den Wasserschutzgebieten unserer Wasserwerke sind geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität des gelieferten Trinkwassers nachhaltig zu beeinträchtigen“.

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Hauptsorge des Verbandes ist nicht etwa, dass von den Bohrvorhaben eine tatsächliche Gefährdung für die Trinkwassergewinnung ausgeht, sondern dass bei der Bevölkerung (besser: Teilen davon) das Vertrauen in die Qualität des Trinkwassers gefährdet sein könnte. Willkommen in Germania hysteria und vielen Dank an die Medien, von der Lokalpostille bis zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten und natürlich den angstschürenden Bürgerinitiativen sowie deren Unterstützern in der Politik, die seit Jahren die unbegründete Hysterie in breite Bevölkerungsschichten getragen haben.

Doch neben dieser absurd anmutenden Begründung werden weitere angeführt, die bei näherer Betrachtung den vermeintlichen Schrecken verlieren. So wird behauptet, dass das Bohren nach Erdgas grundsätzlich Risiken für das Grundwasser berge, da entsprechende Schichten durchbohrt würden. Dabei verhält es sich so, dass zum Schutz der oberen Grundwasserleiter ein Standrohr gerammt wird. Erst danach erfolgt im Bereich der nutzbaren Grundwasserleiter die Bohrung innerhalb dieses Rohres und somit isoliert vom Grundwasser. Zudem dürfen in solchen Bereichen keine wassergefährdenden Spülungszusätze verwendet werden. Grundsätzlich unterscheided sich das Durchbohren süßwasserführender Aquifere technisch nicht von Bohrungen zur Erstellung von Trinkwasserbohrungen.

Ferner prangert der Verband an, dass auch geologische Schichten durchteuft werden, in denen Lagerstättenwasser (LaWa) versenkt wurde. Doch auch hier stellt sich die Frage, worin das Problem bestehen soll. Schließlich befand sich vor dem Einbringen von LaWa, im wesentlichen stark salzhaltiges Tiefenwasser, bereits stark salzhaltiges Tiefenwasser im Versenkhorizont. Und dieses Wasser ist über mehrere Millionen Jahre hinweg an Ort und Stelle verblieben. Beim Durchbohren solcher Schichten wird dafür gesorgt, dass dies auch so bleibt. Denn eine Tiefbohrung ist nicht einfach nur ein Loch in der Erde, sondern ein technisch anspruchsvolles Bauwerk, dass den Förderstrang im Inneren der Bohrung durch mehrfachverrohrung gegenüber dem umgebenden Gebirge sicher abschirmt. Es ist erschreckend, dass diese Tatsachen trotz mehrfacher auch öffentlicher Erläuterungen seitens der Erdgasindustrie vom Trinkwasserverband Verden geflissentlich ignoriert werden.

Analyseergebnisse von Bodenproben an Kohlenwasserstoffbohrungen in WSG nicht besorgniserregend

Erdgasbohrung „Hemsbünde Z6“ in einem WSG Kategorie III nahe Rotenburg/Wümme. Foto: Steven Arndt, April 2017

Zudem stellten die obertägigen Anlagen von Kohlenwasserstoffbohrungen und deren Umfeld ein Sicherheitsrisiko für die Trinkwasserversorgung dar, behauptet der Trinkwasserverband. So seien auch in Wasserschutzgebieten des Verbandes an Produktionsanlagen „auffällige Werte“ durch das LBEG festgestellt worden. Dass vereinzelte ermittelte Werte „auffällig“ waren, ist zwar richtig, dass bedeutet jedoch nicht, dass dadurch ein Sicherheitsrisiko bestünde, wie der Verband dramatisierend behauptet.

Denn bei Betrachtung der Analyseergebnisse im Bereich der Bohrung „Völkersen Z4“, welche sich im vieldiskutierten WSG „Panzenberg“ befindet und wo in unmittelbarer Nachbarschaft die Bohrung „Völkersen Z12“ geplant ist, zeigt sich Folgendes: In 2 von 13 Proben wurde der Vorsorgewert für Quecksilber für die Bodenart Sand (0,1 mg Hg/kg Trockensubstanz Boden) minimal um 0,03 mg/kg überschritten. Beide auffällige Proben wurden auf Grünland genommen (Belastung von Böden im Umfeld aktiver Erdgasförderplätze in Niedersachsen; Planung, Entnahme und Bewertung – Orientierende Bodenuntersuchung – Förderplatz Völkersen Z4). Der ermittelte Wert von 0,13 mg/kg lag damit noch weit unter den Hintergrundwerten für Grünland, der in Niedersachsen bei 0,21 mg/kg festgelegt ist (LBEG: Quecksilber (Hg) – Werte und Relationen). Bei sämtlichen anderen untersuchten Schadstoffen wir z.B. Benzol, konnten keinerlei Auffälligkeiten festgestellt werden. Dementsprechend kommen die Analytiker zu folgendem Ergebnis: „Auf Grundlage der im Rahmen der orientierenden Bodenuntersuchungen im Umfeld des Förderplatzes Völkersen Z4 ausgeführten Untersuchungen an Bodenproben ist der Verdacht einerschädlichen Bodenveränderung oder Altlast ausgeräumt. Eineeinzelfallbezogene Prüfung bzw. eine Detailuntersuchung ist nicht angezeigt.“

An diesem Beispiel wird deutlich, dass der Trinkwasserverband Verden sich der alarmistischen Methoden von Bürgerinitiativen und diverser Medien bedient, getreu dem Motto: „Irgendwas von unseren Behauptungen wird schon hängenbleiben“. Denn wer macht sich schon die Mühe, solche Behauptungen kritisch zu hinterfragen und sie korrekt einzuordnen?

Jahrzehntelange Erdgasproduktion ohne nachweisbare Beeinträchtigung des Grundwassers

Bohrung „Siedenburg Z11“. Foto: Steven Arndt, 29.04.2018.

Wie es der Zufall so will, erschien nahezu zeitgleich zur alarmistischen Meldung des Wasserverbandes Verden eine Pressemitteilung der ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG). Diese hat am Standort der im April 2018 stillgelegten Erdgasproduktionsbohrung „Siedenburg Z11“ umfangreiche Grundwasserbeprobungen durchführen lassen.

Hintergrund der Maßnahme ist, dass die einstige Produktionsbohrung zu einer Versenkbohrung umgerüstet werden soll, über die anfallendes LaWa in die inzwischen verwässerte Erdgaslagerstätte gemäß Kreislaufprinzip eingebracht werden soll, wie es der Gesetzgeber verlangt. „Das Grundwasser-Monitoring dient dazu, den Nachweis zu führen, dass von der geplanten Nutzung keine nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser ausgehen.“ heißt es in der Pressemitteilung vom 11.06.2018.

Inzwischen liegen Ergebnisse aus ersten Untersuchungen vor. Demnach lagen die Werte für die Stoffgruppen BTEX (leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe), PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und KW (Kohlenwasserstoffe) unterhalb der Bestimmungsgrenze. Alle anderen Werte bzw. Parameter lagen innerhalb der natürlichen Schwankungsbreite bzw. unterhalb der Geringfügigkeitsschwellenwerte. Die Grundwasserbeprobung wird vierteljährlich wiederholt, um mögliche jahreszeitliche Einflüsse zu erfassen.

Kritische Leser mögen nun anmerken, dass es sich nur um einen einzelnen Standort handelt, der beprobt wurde. Das ist schon richtig. Diesen sei aber auf den Weg gegeben, dass auch an anderen Standorten unabhängig von der Industrie Grundwassermessstellen eingerichtet sind, die beprobt werden. Hätten Kohlenwasserstoffbohrungen tatsächlich die negativen Auswirkungen auf das Grundwasser wie unterstellt, dann wäre das nach über 100-jähriger Erdölproduktion sowie über 50-jähriger Erdgasproduktion in großem Stil in Deutschland bereits aufgefallen.

Vielmehr ist das Ergebnis der jüngsten Untersuchungen als Beleg zu sehen, dass die Förderung von Erdöl und Erdgas in Deutschland insgesamt umweltverträglich erfolgt.

 

Artikelfoto: Erdgasförderbohrung „Goldenstedt Z14“. Foto: Steven Arndt, April 2018

Ein Kommentar zu Trinkwasserverband Verden fordert Verbot von Kohlenwasserstoffbohrungen in allen Schutzzonen

  • Dirk Weißenborn sagt:

    Aus dem verlinkten Artikel der Kreiszeitung:

    „Darüber hinaus fordert der Verband, den grundsätzlichen Vorrang der Trinkwassergewinnung vor der weiteren wirtschaftlichen Nutzung einzuräumen, und keine Erdgasgewinnung in Trinkwasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten zuzulassen.“

    Bei strenger Interpretation dieses Zitates müßte dann u.U. sogar das Bohren neuer Trinkwasserbrunnen in Trinkwasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten – also noch über Schutzzone IIIB hinaus – gesetzlich bzw. administrativ verboten werden. Selbiges gälte auch alle Arten der geothermischen Nutzung und eventuell sogar für Beregnungsbrunnen der Landwirtschaft.

    Selbstverständlich ist dem Schutz der Trinkwassergewinnung Vorrang einzuräumen, aber ist sich der Trinkwasserverband auch der bis zu Ende gedachten Konsequenzen der eigenen Forderungen bewußt?

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