Versenkung von Lagerstättenwasser in Wittorf beendet
Bei der Förderung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten fällt im Speichergestein eingelagertes Wasser an. Dieses wird daher als Lagerstättenwasser (LaWa) bezeichnet. Im Laufe der Förderung verändert sich das Gas-LaWa-Verhältnis zu Ungunsten des Gasanteils, so dass die Förderung aufgrund Verwässerung eingestellt werden muss. Im Regelfall ist das LaWa stark salzhaltig, teilweise bis zur Sättigungsgrenze. Eine Aufbereitung in Kläranlagen ist deshalb nicht möglich, weshalb LaWa über Versenkbohrungen in bereits salzwasserleitende Gesteine eingebracht wird. Mit der „Wittorf Z1“ befindet sich eine solche Versenkbohrung bei Visselhövede.
Wittorf Z1 stillgelegt
Ursprünglich handelte es sich bei der „Wittorf Z1″um eine Aufschlussbohrung mit dem Ziel, eine Erdgaslagerstätte zu finden. Dieses Ziel wurde tatsächlich mit einem Erdgasfund in 4.500 m bis 4.600 m Teufe in Sandsteinen des Karbon erreicht. Allerdings konnten trotz Fracbehandlung (umgangssprachlich „Fracking“) keine größeren Erdgasmengen produziert werden. Bereits nach kumulativ ca. 11 Millionen Kubikmetern wurde die Förderung wieder eingestellt.
Stattdessen wurde die Bohrung bis auf ca. 1.000 m Teufe zurück teilverfüllt und zur LaWa-Versenkbohrung umgerüstet. Versenkhorizont ist ein durchlässiger Kalkstein der Oberkreide in mindestens 800 Metern Tiefe, der durch mehrere wasserundurchlässige Schichten nach oben hin abgedichtet ist.
Im Zuge der „Fracking“-Debatte, bei der durch Kritiker, Journalisten sowie Politiker so einiges durcheinandergebracht wurde und wird, geriet auch die Versenkung vom LaWa zum Gegenstand der Diskussion. Letztlich wurde auf Druck von Bürgerinitiativen, häufig unkritisch durch zahlreiche Medien unterstützt, ein sogenanntes „Fracking“-Gesetzespaket im Sommer 2016, wenige Tage vor der Sommerpause, verabschiedet. Dabei wurde auch festgeschrieben, dass ab 2021 LaWa nur noch in druckabgesenkte ausgeförderte Erdöl- und Erdgaslagerstätten eingebracht werden darf. Dazu nur folgende Anmerkung: Der Anfall von LaWa steht in keinem Zusammenhang mit der Anwendung des Fracverfahrens. Aber wie gesagt: In der ab 2011 geführten emotionalen Debatte geriet seitens der Kritiker, vieler Journalisten und der von ihnen getriebenen Politik so einiges durcheinander.
Da die „Wittorf Z1“ die Kriterien der ohne Rücksicht auf fachliche Expertise erlassenen neuen rechtlichen Vorschriften nicht mehr erfüllen wird, hat sich der Betreiber Deutsche Erdöl AG (DEA) entschlossen, bereits jetzt die LaWa-Versenkung über diese Bohrung einzustellen. Das gab das Unternehmen bereits am 06.02.2019 in einer Pressemitteilung bekannt.
Vorhaben „Völkersen-Nord Z3a“ beendet
Bereits vor Verabschiedung des neuen „Fracking“-Gesetzpaketes hat DEA nach alternativen Entsorgungswegen für Lagerstättenwasser aus der Erdgasproduktion gesucht. So wurde geplant, die nicht mehr produktive Erdgasförderbohrung „Völkersen-Nord Z3“ abzulenken und über den neuen Bohrpfad LaWa in das ausgeförderte Lagerstättencompartment einzubringen, wo sich bereits von Natur aus Lagerstättenwasser befindet.
Doch dieses Projekt wird die DEA nicht weiter verfolgen. Stattdessen hat sich das Unternehmen entschlossen, den Großteil des mitgeförderten Wassers über bereits vorhandene Versenkbohrungenvon Konsortionalpartnern zu entsorgen. Der verbleibende Teil wird mittels industrieweit anerkannter Verfahren durch dafür zertifizierte Unternehmen beseitigt.
Dennoch will DEA weiterhin verschiedenen Möglichkeiten der LaWa-Beseitigung nachgehen. DEA hält dabei an der durch externe unabhängige Gutachter bestätigten Auffassung fest, dass die Versenkung in ausgeförderte, druckabgesenkte Erdgaslagerstätten eine besonders nachhaltige Form der Lagerstättenwasserentsorgung sei.
Anmerkung: Lagerstättenwasser wird so bezeichnet, weil es sich in den Speichergesteinen von Erdöl- und Erdgaslagerstätten befindet. Aufgrund von Dichteunterschieden unterlagert es zunächst die Kohlenwasserstoffe. Mit nachlassendem Lagerstättendruck drückt das Wasser nach und wird zunehmend mitgefördert. Entgegen der Behauptung von Kritikern und verschiedenen Journalisten ist Lagerstättenwasser weder giftig noch radioaktiv. Daran ändern auch eventuell in geringen Konzentrationen enthaltene giftige Stoffe wie Quecksilber nichts. Eventuell deshalb, weil es DAS Lagerstättenwasser nicht gibt. Die Zusammensetzung kann selbst innerhalb einer Lagerstätte variieren. Die hin und wieder in Medienberichten zu lesenden Begriffe wie „Bohrwässer“ oder in jüngerer Zeit auch „Grubenwasser“ sind unzutreffend, da das Lagerstättenwasser weder beim Bohren anfällt noch Erdöl und Erdgas aus Bergwerksgruben gefördert werden.
Artikelfoto: Lagerstättenwasserversenkbohrung „Mahlsdorf 1“ im Erdgasfeld „Altmark“. Foto: Steven Arndt, Dezember 2012