Vorwurf der Inanspruchnahme geltenden Rechts gegenüber ExxonMobil
Erst gestern wurde hier über die Berichterstattung des NDR zum Projekt „Bötersen Z11“ kritisch berichtet. Heute ist bei der „Kreiszeitung“ auf dem Online-Portal ein weiterer Bericht zu den geplanten Fracarbeiten in der Bohrung „Bötersen Z11“ erschienen. Allein die Artikelüberschrift ist schon recht seltsam: „Setzt Exxon aufs Bergrecht?“ heißt es in der Schlagzeile. Die Antwort ist natürlich recht simpel: Selbstverständlich setzt das Bergbauunternehmen ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) bei diesem Bergbauvorhaben auf das Bergrecht! Worauf denn sonst? Im Artikel geht es dann mit seltsamen bis falschen Aussagen weiter. Das Fracverfahren wird wie üblich falsch beschrieben. Angeblich soll mit der „Verpressung von Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck die fossile Energie aus den dem Gestein“ getrieben werden. Das ist in zweierlei Sicht Unsinn. Erstens werden Risse (Fracs) erzeugt, dass Gas fließt dann durch die Risse von allein und zweitens ist Erdgas keine „fossile Energie“ sondern ein Energieträger und Grundstoff für die chemische Industrie.
Ob sich im Landkreis Rotenburg tatsächlich „heftiger Widerstand“ gegen das Projekt entwickelte, sei dahingestellt. Falsch ist es jedenfalls, dass der Konzern (seit wann ist eine GmbH ein Konzern?) wegen des Widerstandes in ein „informelles Moratorium“ mit dem Land einwilligte. Richtig ist, dass der bereits eingereichte Antrag auf Fracmaßnahmen aufgrund einer Weisung des FDP-Wirtschaftsministers Bode an das LBEG, dass wiederum eine Rundverfügung verfasste, komplett überarbeitet werden musste und bis heute nicht vollständig eingereicht wurde. Es ist lediglich zutreffend, dass ExxonMobil von sich aus zugesagt hatte, keine Aktivitäten in der Erkundung von Kohleflözgas- sowie Schiefergaslagerstätten vorzunehmen, bis die Empfehlungen des eingesetzten Expertenkreises umgesetzt sind. Eine Vereinbarung mit dem Land gab es auch hier nicht. Hier behauptet die Kreiszeitung schlichtweg Unwahres. Dass die Bedenken von Bürgerinitiativen (BI), Politikern oder Wasserversorgern nicht ausgeräumt werden konnten, ist richtig und darin zu begründen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse schlichtweg ignoriert werden. Es ist nachgewiesen worden, dass das Zechsteinsalinar, unter dem sich die Lagerstätte „Bötersen“ befindet, sowohl hinsichtlich der Fracausbreitung als auch der Flüssigkeitsausbreitung eine sichere Barriere darstellt (Quelle) . Und vielleicht steht bei den BI Hydraulic Fracturing im Verdacht die schwachen Beben in der Region ausgelöst zu haben, die Wissenschaft sieht das jedoch anders. Fracmaßnahmen sind nicht in der Lage, in schwach gespannten Regionen Beben zu induzieren. Zudem gibt es keine zeitliche Korrelation zwischen Fracmaßnahmen und Beben. Das letzte Beben in der Region (bei Langwedel) trat über ein Jahr nach der letzten Fracmaßnahme in der entsprechenden Lagerstätte „Völkersen“ auf. Natürlich muss auch noch ein Bogen zu den kleineren Störfällen im Zusammenhang mit der Lagerstättenwasserversenkung, die nun rein gar nichts mit dem Fracverfahren zu tun hat, geschlagen werden.
Dem Fass den Boden schlägt der Bericht aber damit aus, in dem der EMPG unterstellt wird, das geltende Bergrecht in Anspruch nehmen zu wollen, um die Fracmaßnahme ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vom LBEG genehmigt zu bekommen. Dieser Vorwurf ist an Absurdität kaum zu überbieten. ExxonMobil arbeitet seit nunmehr fast zwei Jahren infolge der Verschärfung des Genehmigungsverfahrens am Antrag und steht nach eigenen Angaben kurz vor der Vollendung dessen. Dass das Zusammenstellen der Antragsunterlagen überhaupt so ungewöhnlich viel Zeit in Anspruch genommen hat, ist der Verschärfung der Anforderungen zu verdanken. Normalerweise wäre so ein Antrag längst fertiggestellt worden. Letzten Endes basiert der Vorwurf, dass ExxonMobil den Antrag nach geltender Gesetzeslage „durchdrücken“ will auf der Spekulation (!) der BI und einigen Politikern, dass eine neue Bundesregierung das „antiquierte“ Bundesberggesetz (BBergG) (Unser Grundgesetz ist über 30 Jahre älter als das BBergG und das BGB sogar ca. 100 Jahre) zu Gunsten von mehr Bürgereinfluss und Offenheit ändern könnte. Die Offenheit ist von Seiten der Unternehmen, nicht nur der EMPG, längst gegeben und war es auch schon in der Vergangenheit, nur noch nicht in diesem Umfang. Nur was nützt Transparenz und Offenheit, wenn die Kritiker sowieso alles anzweifeln oder besser wissen. Und was die Bürgerbeteiligung betrifft: Das ist sicherlich eine Anspielung auf die UVP, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht. Was die Bürger betrifft, können diese, sofern potenziell vom Vorhaben betroffen, lediglich schriftliche Einwendungen gegen die Pläne einreichen, die dann erörtert werden. Entscheidungskompetenzen haben die Bürger dennoch nicht. Eventuell freuen sich über die Einführung der UVP die Anwälte von BUND, NABU und Co. Allerdings habe ich in der Fachliteratur auf die Schnelle nicht gefunden, ob diesen im Zusammenhang mit einer UVP von ihrem Verbandsklagerecht Gebrauch machen können. Und denjenigen, die eine UVP für jede Fracmaßnahme einfordern, sei gesagt, dass eine UVP KEIN Verhinderungsinstrument ist und NICHT feststellen soll, ob ein Verfahren umweltverträglich ist oder nicht. Eine UVP soll lediglich etwaige Umweltauswirkungen eines Vorhabens feststellen und sofern diese vorhanden sind, können diese dann in der Folge verhindert oder vermindert werden. Letztlich dient eine UVP der Optimierung eines Vorhabens. Im übrigen ist dass, was in Inhalt einer UVP ist, bereits heute Inhalt der einzureichenden Betriebspläne.