Anti-Fracking-Bürgerinitiative aufgrund von Desinformation und Fehlinterpretation in Hamburg gegründet

Aufgrund der Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Südosten von Hamburg (Vierlande) an die BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG, ein bescheidener Rest eines einst bedeutenden Unternehmens, dass heute mehr oder weniger die genannten Erlaubnisse der ExxonMobil Production Germany (EMPG) verwaltet, gründete sich eine lokale „Bürgerinitiative Frackingfreies Hamburg“. Diese begründet ihr Dasein mit der Befürchtung (!), dass aufgrund der Erteilung dieser Erlaubnis, übrigens in direktem Anschluss der Förderbewilligungen im Raum Hamburg mit in Produktion befindlichen Erdölfeldern, Erdgas(!) in unkonventionellen Lagerstätten(!) gesucht und eventuell(!) durch Anwendung des Hydraulic Fracturings (sprachverarmend „Fracking“ genannt) gewonnen werden könnte. Zur Unterscheidung „Erlaubnis“/“Bewilligung“ siehe BBergG.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Obwohl in unmittelbarer Nachbarschaft bestehender Erdölfelder eine Aufsuchungserlaubnis erteilt wird, gründet sich eine Bürgerinitiative gegen Hydraulic Fracturing bei der Förderung von Erdgas, zudem noch aus unkonventionellen Lagerstätten..
Und obwohl eine Aufsuchungserlaubnis längst keine Aussage über Art und Umfang, sowie etwaige Fördermethoden trifft, wird wild spekuliert. Ganz vorne mit dabei ist der stets desinformierende NDR, der behauptet: „In Hamburg sind momentan zwei Gebiete für die Erkundung in Sachen Fracking ausgewiesen: Harburg sowie die Vier- und Marschlanden.“ Quelle. Aber auch das „Hamburger Abendblatt“ schlägt in eine ähnliche Kerbe. Zwar geht aus diesem Artikel hervor, das eine Aufsuchungserlaubnis noch nicht einmal eine Bohrung vorsieht, dennoch unterstellt allein die Überschrift „Gasförderung gefährdet Trinkwasser in Hamburg“ etwas als Tatsache, was nicht im geringsten aus dem momentan laufenden Verfahren abzuleiten ist. Ein Blick ins angeblich veraltete Bundesberggesetz würde dabei helfen, die Verbreitung solchen an den Haaren herbeigezogenen Unsinns zu vermeiden.
Aus einem Flyer sind zwei Thesen zu entnehmen, die die naturwissenschaftlichen, aber auch verfahrensrechtlichen Defizite speziell der „Bürgerinitiative Frackingfreies Hamburg“, aber auch der Gegner des „Fracking“ allgemein offenbaren:
– „Große Bedenken hat die BI hinsichtlich der Bohrlochsicherheit, deren Dichtigkeit gegen unerwünschten Austritt von GIFTIGEM Methan in Grundwasser und Atmosphäre.“
Wüsste nicht, dass Methan giftig ist und das weiß auch kein Chemiker (aber glücklicherweise haben wir eine BI, die uns aufklärt 😀 )
und:
– „Im Aufsuchungsgebiet Vierlanden liegen Trinkwasserschutzgebiete, die durch Fracking gefährdet sein könnten.“
Aha, „könnten“! Und wie, bitte, wenn laut LBEG-Erlass, der auch für Hamburg gilt, Fracmaßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten nicht erlaubt sind? Abgesehen davon, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowie aufgrund der geologischen Situation sowie den topographischen Gegebenheiten (Nähe zu bestehenden Erdölfeldern) die Erschließung unkonventioneller Erdgaslagerstätten unter Anwendung des Hydraulic Fracturings nichts weiter ist als ein Hirngespinst!