Erdgaslagerstätte Völkersen: Mögliche Erdbebenschäden werden reguliert
Am 22. November 2012 ereignete sich zum wiederholten Male im Bereich der bedeutenden Erdgaslagerstätte „Völkersen“ bei Verden ein leichter Erdstoß mit der Lokalmagnitude (ML) 2,9 auf der Richterskala. Dieser wurde von vielen Anwohnern wahrgenommen.
Anschließend wurden zahlreiche Schäden an Gebäuden gemeldet, die angeblich Folge des Erdstoßes sein sollten. Daraufhin bestellte die Gemeinde Langwedel einen Gutachter ein, der die mutmaßlichen Bebenschäden untersuchen und bewerten sollte. Obwohl nicht dazu verpflichtet, übernahm RWE-Dea, Betreiber der Erdgaslagerstätte und somit eventuell für die Schäden verantwortlich, aus Kulanz die Kosten der Gutachtenerstellung.
Die Ergebnisse liegen inzwischen vor und wurden von RWE-Dea in einer kurzen Übersicht veröffentlicht. Die Übersicht ergibt folgendes Bild:
- insgesamt wurden 102 gemeldete Schadensfälle untersucht
- substanzielle Schäden konnten an keinem einzigen der Gebäude dokumentiert werden
- 15 Objekte lagen außerhalb des Bereiches, in dem Schwingungen überhaupt Schäden hätten verursachen können
- für weitere 68 Objekte konnte durch eine „Erschütterungstechnische Beurteilung“ ausgeschlossen werden, dass diegemeldeten Schäden durch den Erdstoß verursacht worden sind
- bei lediglich 19 Gebäuden kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schäden durch das Beben hervorgerufen wurden.
Für diese 19 Objekte wurden durch die Gutachter die Kosten für die Schadensbeseitigung ermittelt und Vorschläge zur Regulierung ausgearbeitet. Obwohl die 19 Schadensfälle laut der RWE-Dea-Formulierung nicht eindeutig auf den Erdstoß zurückzuführen sind, erklärt sich das Unternehmen dennoch bereit, die Kosten von insgesamt 33.000 € zu übernehmen. Das ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass das Unternehmen bestrebt ist, auf die lokalen Kritiker der Erdgasförderung zuzugehen.
Zur Entschärfung der Kritik hatte das Unternehmen bereits einiges beigetragen. So wurde die Versenkung von Lagerstättenwasser (LaWa) in der Versenkbohrung „Völkersen H1“ eingestellt, da diese sich in einem Wasserschutzgebiet der niedrigsten Schutzkategorie III liegt (und nicht in unmittelbarer Nähe von Brunnen wie jüngst bei „Buten und Binnen“ behauptet). Außerdem ist geplant, das LaWa in ausgeförderte Lagerstättenbereiche zurückzuführen und nicht mehr in höher liegende Versenkhorizonte.
Aber auch dieses Verfahren lehnen die Kritiker ab. Sie fordern die Aufbereitung in Süßwasserqualität, teils sogar Trinkwasserqualität. Vorschläge, was mit den großen Massen an abgeschiedenem Salz und anderen abgetrennten Stoffen geschehen soll, wurden von den in Bürgerinitiativen (BI) engagierten Kritikern nicht gemacht. Während das Unternehmen aus Fehlern gelernt hat und sogar ohne Notwendigkeit Verfahrensweisen ändern will, ist bei den BI keine Kompromissbereitschaft zu erkennen.
Kurzfassung der Ergebnisse des Gutachtens sind einer von einer Informationsseite der RWE-Dea übernommen.