Hydraulic Fracturing: Entwarnende Studie der obersten US-Umweltschutzbehörde findet in deutschen Medien keine Erwähnung

Thema Fracking: Fracarbeiten in Leer

Bezüglich Hydraulic Fracturings, allgemein als „Fracking“ bekannt, wird von Gegnern dieses Standardverfahrens wieder und wieder die Befürchtung angeführt, dass dadurch das Grundwasser oder sogar Trinkwasser „verseucht“, also kontaminiert werden könnte. Diese Kontaminierungen sollen durch die in geringen Konzentrationen dem Fracfluid beigemischten Zusätze verursacht werden, so die Kritiker.

Dieser Sorge hat sich die oberste US-Umweltschutzbehörde, die Environmental Protection Agency (EPA), angenommen und eine umfangreiche Studie in den vergangenen vier Jahren erstellt. Die Ergebnisse wurden kürzlich publiziert und dürften eingefleischten Gegnern des Hydraulic Fracturing nicht gefallen. Denn die Studie kommt zu dem Schluss, dass vom Hydraulic Fracturing keine bedeutende Gefahr für Resourcen für die Trinkwassergewinnung ausgeht.

Die EPA definiert diese Ressourcen wie folgt:

Drinking water resources are defined within this report as any body of ground water or surface water that now serves, or in the future could serve, as a source of drinking water for public or private use. This is broader than most federal and state regulatory definitions of drinking water and encompasses both fresh and non-fresh bodies of water.

„In diesem Bericht werden Trinkwasserressourcen als jeglicher Grund- oder Oberflächenwasserkörper definiert, der jetzt oder in Zukunft als Quelle für die öffentliche oder private Trinkwassernutzung dienen könnte. Diese Definition ist weitgefasster als die meisten Definitionen förderaler oder bundesstaatlicher Behörden von Trinkwasser und beinhaltet sowohl Süßwasser- als auch Nicht-Süßwasservorkommen.“

Nun besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Wasserkörpern, egal ob ober- oder unterirdisch, die der Trinkwassergewinnung dienen könn(t)en und Trinkwasser. Denn in Deutschland ist Trinkwasser als das definiert, was aus dem Wasserhahn kommt und gewissen Anforderungen hinsichtlich seiner Qualität genügen muss. Unter Umständen kann Grundwasser diesen Anforderungen genügen, im Regelfall muss das zu Tage geförderte Wasser in Wasserwerken auf Trinkwasserqualität aufbereitet werden.

Neben dem Trinkwasserbegriff hat die EPA auch den „Fracking“-Begriff als Studiengrundlage sehr weit ausgelegt bzw. einen „hydraulic fracturing water cycle“ als Basis ersonnen. Dieser besteht aus folgenden fünf Komponenten:

  1. Wassergewinnung
  2. Fracfluid-Herstellung auf dem Bohrplatz
  3. Injizierung des Fracfluides
  4. Flowback und mitgefördertes Lagerstättenwasser
  5. Abwasseraufbereitung und -beseitigung

Aus ihrem Gutachten kommt die EPA zu dem Schluss, dass verschiedene Mechanismen ober- und untertage existieren, die das Potenzial haben, durch Hydraulic Fracturing die Trinkwasserressourcen zu beinflussen. Dazu zählen Wasserentnahmen während Trockenzeiten oder in Trockengebieten, unkontrollierter Austritt von Fracfluiden und Lagerstättenwasser, das „Anfracen“ von zur Trinkwassergewinnung geeigneten Grundwasserleitern, Gas- und Flüssigkeitsmigration im Untergrund sowie unzureichende Behandlung oder Entsorgung von Abwasser.

All diese diversen Prozesse, die nur teilweise in unmittelbarem Zusammenhang mit dem eigentlichen Fracprozess stehen, haben laut Studie nicht zu einer umfassenden systembedingten Beeinträchtigung von tatsächlichen oder potenziellen Trinkwasserressourcen geführt:

We did not find evidence that these mechanisms have led to widespread, systemic impacts on drinking water resources in the United States.

Zwar hat es laut Bericht tatsächlich Beeinflussungen von Trinkwasserressourcen durch einen oder zwei der Mechanismen gegeben, die auch zu Kontaminationen von Brunnen geführt haben, doch welche das waren und ob sie unmittelbar dem Fracverfahren zugeordnet werden können, wird nicht erwähnt. Die EPA macht jedoch deutlich, dass die Anzahl der Beeinträchtigungen im Vergleich mit der Anzahl der gefracten Bohrungen gering ist:

The number of identified cases , however, was small compared to the number of hydraulically fractured wells.

„Fracking“-Gegner werden diese insgesamt als entwarnend zu bewertenden Schlussfolgerungen der EPA  wahrscheinlich dahingehend auslegen, dass es sich beim Hydraulic Fracturing doch um eine „Risikotechnologie“ handelt. Dabei werden sie ausblenden, dass die EPA keinesfalls den Fracprozess an sich für die geringe Anzahl von Kontaminationen verantwortlich machen. Das wäre wenig verwunderlich, da die Gegner unter „Fracking“ den über mehrere Jahre bis Jahrzehnte statfindenden Gesamtprozess der Erdöl- und Erdgasgewinnung verstanden wissen wollen, sofern das Verfahren, dass je Fracjob 1-2 Stunden andauert, zum Zuge kam.

Im Wesentlichen ist es zu Beeinträchtigungen von Brunnen durch Erdgas gekommen. Verantwortlich dafür war jedoch nicht der Fracprozess, sondern eine unzureichende oder gar nicht vorhandene Abdichtung des Bohrloches. Es ist bekannt, dass in den USA Bohrungen teilweise nicht verrohrt sind (siehe dazu: „Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland“). Unter solchen Umständen kann es zu Migrationen von Fluiden und Gasen in höhere Schichten kommen, ebenso, wenn die Zementierung zwischen Gebirge und Verrohrung sowie zwischen den einzelnen Rohrtouren unzureichend erstellt wurde. Unverrohrte Bohrungen sind in Deutschkland nicht genehmigungsfähig. Dementsprechend sind Kontaminationen auf Grund dessen auszuschließen.

Weiteres Kontaminationspotenzial rührt von oberirdischen Vorkommnissen her. Dieses Risiko lässt sich erheblich minimieren, indem Bohrplätze flüssigkeitsdicht ausgestaltet werden. In Deutschland ist das seit vielen Jahren Standard. In den USA zeigen zahlreiche Luftaufnahmen ein anderes Bild: Bohr- und Förderplätze sind regelmäßig lediglich mit flüssigkeitsdurchlässigem Schotter befestigt.

Versenkbohrung Wietingsmoor H3 der ExxonMobil.

Versenkbohrung Wietingsmoor H3 der ExxonMobil.

Gleichermaßen lässt sich das Risiko im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung mittels Versenkbohrungen reduzieren. Ein Risiko kann sogar völlig ausgeschlossen werden, indem das zurückgeförderte Fracfluid wiederverwendet wird. Teilweise wird das in den USA bereits laut EPA-Report gehandhabt. So werden 5 Prozent des US-weit eingesetzten Fracfluidvolumens nicht im Untergrund entsorgt, sondern nach Aufbereitung wieder als Fracfluid verwendet. Dieses Verfahren ist sicherlich interessant für Deutschland, wo die Abwasserentsorgung in tiefliegenden, salzwasserführenden Schichten in der Kritik steht, obwohl die jahrzehntelange Durchführung zu keiner Beeinträchtigung erheblich flacher liegenden Süßwasservorkommen geführt hat.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass selbst bei weitgefassten Definitionen von Trinkwasserressourcen sowie des Fracprozesses eine  verfahrensbedingte Beeinträchtigung der Ressourcen in bedeutendem Maße durch Hydraulic Fracturing sowie Begleitprozesse wie Wassergewinnung oder Abwasserentsorgung nicht zu befürchten ist.

Während über jedes noch so unbedeutende Vorkommnis im Zusammenhang mit der Schiefergas- oder Schieferölförderung in den USA in deutschen Medien ausführlich berichtet wird, fand diese entwarnende Erkenntnis, dass immerhin von der obersten Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika gewonnen wurde, keinen Niederschlag in de deutschen Medienlandschaft. Da hinlänglich bekannt ist, dass die Mehrheit der deutschen Journalisten politisch der Partei Bündnis90/Die Grünen (Grüne) nahesteht, ist das kaum verwunderlich. Dieser Sachverhalt lässt aber am Ethos eines Journalisten zweifeln, den der einstige, 1995 verstorbene „Tagesthemen“-Moderator Hanns-Joachim Friedrichs folgendermaßen definierte:

„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache – auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazu gehört.“

Insbesondere bei der „Fracking“-Thematik kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass eine Reihe von Journalisten und Redakteuren diesen ethischen Anspruch ignoriert und sich mit der Sache der Gegner gemein macht.

Beispielhaft sei Jürgen Döschner, Wirtschaftsredakteur und „Energieexperte“ (als studierter Historiker!) des WDR erwähnt, der nicht nur in der Keimzeit des deutschen „Fracking“-Protestes bei entsprechenden Bürgerinitiativen einen Vortrag hielt („Jürgen Döschner zu Gast bei der IGGG„), sondern auch durch Diffamierung von Gutachtern und Wissenschaftlern auffiel, die im „Fracking“ aufgrund der jahrzehntelangen positiven oder zumindest nicht negativen Erfahrungen und der geologischen Bedingungen keine Risikotechnologie sehen. Beispiele können dem Artikel „Öffentlich-rechtliche Diffamierung von Wissenschaftlern“ auf dem Science Skeptical-Blog entnommen werden. Zuletzt fiel Döschner diesbezüglich mit dem Kommentar „Ein zweifelhafter „Freispruch“ für Fracking“ auf der Website: www.sonnenseite.com auf.