Medien und Bürgerinitiativen = Das Gegenteil der Realität

Erneut ist im Netz ein Online-Zeitungsbericht aufgetaucht, der eine Allianz zwischen Anti-Erdgasförderungsinitiativen und Medien nicht nur erahnen lässt, sondern quasi nachweist. Eigene Recherchen wurden offensichtlich nicht angestellt, stattdessen bediente man sich der Aussagen der „Fracking“-Gegner. Wie üblich wurden Stellungnahmen bezüglich der Behauptungen von den Unternehmen nicht eingeholt. Ausgewogene Berichterstattung, Unabhängigkeit und Überparteiligkeit sieht anders aus.
Zunächst wird die übliche Unterstellung übernommen, dass Hydraulic Fracturing die Qualität von Grundwasser beeinträchtige. Anders ist die die Aussage „während eine Vielzahl von Eigenversorgern vom Gartenbesitzer bis hin zu Molkereien und Brauereien um ihr Wasser fürchten muss“ nicht zu erklären. Sowohl dem Autor des Artikels, als auch den „Fracking“-Gegnern ist offensichtlich nicht bekannt, dass es durch Hydraulic Fracturing zu keiner Grundwasserkontamination gekommen ist. In Deutschland nicht und auch nicht in den USA, wie offizielle Aussagen bestätigen, wie z.B. der Obersten US-Umweltschutzbehörde EPA: “In no case have we made a definitive determination that the fracking process has caused chemicals to enter groundwater.” (Quelle). Andererseits gibt der Betreiber von „Gegen Gasbohren“ und der Facebookseite „Stop Fracking“, der Bäckermeister aus Nordwalde, Mathias Elshoff, in diesem Blog per Kommentar kleinlaut zu (Quelle), dass er keine Kenntnisse von Verunreinigungen im Nachgang von Fracmaßnahmen hat.
Weiter heißt es im Artikel, dass der CDU-Wirtschaftsrat mit seiner angeblichen Argumentation „pro Fracking“ fundierten Boden verlasse und eine angeblich unsachliche Debatte anprangere. Als Begründung wird angeführt, dass der Wirtschaftsrat angeblich Schiefergas als klimafreundliche Energiequelle bewerbe. Das stimme angeblich nicht, weil, und hier wird sich ganz parteiisch an Aussagen der Gegner inländischer Erdgasförderung orientiert, die Schiefergasförderung und Nutzung mehr klimawirksame Gase freisetze als die Förderung und Verbrennung von Kohle. Als Belege werden die von ExxonMobil in Auftrag gegebene „Risikostudie Fracking“ sowie „neuere, sich bestätigende Studien aus den USA“ angeführt. Tatsächlich ist erstgenannter Studie zu entnehmen: „Bei der Stromerzeugung aus Schiefergas für die „lo“-Varianten liegen die THG-Emissionen leicht über denen von konventionellem Erdgas und auch die „hi“-Varianten sind nur noch wenig THG-intensiver.“ (Quelle) und ansonsten ist der aktuelle wissenschaftliche Stand dazu folgender: “ Die meisten aktuellen Studien zeigen dass die Gesamtemissionen von Treibhausgasen nur geringfügig höher sind als die Emissionen bei konventionellem Erdgas[…]“. Hier wurden also nachweislich falsche bis gelogene Aussagen der „Fracking“-Gegner ungeprüft übernommen und als Fakt präsentiert.
Nun kann in Folge dieser Falschdarstellungen angenommen werden, dass das Niveau kaum zu unterbieten sei, es geht aber dennoch. So wird behauptet, dass im Zusammenhang mit der wasserrechtlichen Einvernehmenserklärung, die bei Unbedenklichkeit zu erfolgen hat, bezüglich einer Fracmaßname im Landkreis Diepholz („Düste Z10“) bei Ablehnung des Einvernehmens „unverhohlen mit Schadensersatz gedroht“ wird, wie es angeblich im LK Diepholz geschehen sei. Nun habe ich weder Kosten noch Kilometer gescheut, um mir über die Debatte des Umweltausschusses des Kreistages Diepholz ein Bild zu machen. Tatsächlich wurde seitens des Landrates Bockhop gegenüber dem Umweltausschuss darauf hingewiesen, dass bei Vesagen des Einvernehmens RECHTSWIDRIG abgestimmt würde. Davon ließ sich der Ausschuss nicht irritieren und stimmte rechtswidrig gegen das Einvernehmen, dass aufgrund des Sachverhaltes, dass durch die seitens Wintershall geplante Fracmaßnahme mit keiner wasserrechtlichen Benutzung zu rechnen sei. Nach erzeitiger Rechtslage könnte der Antragsteller, in diesem Fall die Wintershall, gegen diese Entscheidung klagen. Eine Klage ist aber entgegen der Behauptung weder im Rahmen der Debatte im Umweltausschusses noch in der späteren, ebenso rechtswidrigen Entscheidung des Kreistages seitens des Antragsstellers angedroht worden. In der Sitzung des Umweltausschusses wiesen Verteter des Bergamtes lediglich daraufhin, dass der Antragsteller das Recht auf Schadensersatzansprüche hätte, wenn ihm trotz vollständiger Erfüllung sämtlicher Auflagen die Genehmigung nicht zeitnah erteilt werde bzw. vollständig versagt würde. Hier wurde seitens der Bürgerinititiativen im Zusammenspiel mit den „Westfälischen Nachrichten“ versucht, demjenigen, dessen Rechte mit Füßen getreten werden, den Schwarzen Peter zuzuschieben.
Insgesamt beweist der Artikel (Quelle) wieder einmal, dass kontroverse Themen nicht sachlich und kaum neutral behandelt werden und medial sich lieber an der Meinung weniger lautstarker, jedoch wenig qualifizierter Personen orientiert wird , statt sich an die wissenschaftlichen und rechtlichen Fakten zu halten.