CEP legt Aktivitäten in Vorpommern zunächst auf Eis
Seit mehreren Jahren ist das deutsch-kanadische Unternehmen Central European Petroleum (CEP) in Vorpommern, aber auch in Brandenburg, auf der Suche nach neuen Erdöllagerstätten. Im Zuge der Erkundungsmaßnahmen wurden mehrere Seismikkampagnen durchgeführt sowie bislang vier Explorationsbohrungen, drei davon in Vorpommern, abgeteuft.
Am weitesten vorangeschritten war dabei das Projekt „Saal/Barth“ mit der Aufschlussbohrung E Barth 11, die sich zwischen den Städten Ribnitz-Damgarten und Barth befindet. Diese Bohrung wurde in der potenziellen Lagerstätte im Staßfurtkarbonat des Zechstein auf ca. 1 Kilometer Länge horizontal geführt. Sie stellte damit die erste Horizontalbohrung auf dem Gebiet der einstigen DDR dar.
Im Frühjahr 2014 wurden in der Horizontalstrecke 10 hydraulische Stimulationen (Fracbehandlungen) durchgeführt, um eine optimalere Verbindung zwischen Speichergestein und Bohrung herzustellen (Hier mehr zum Projekt). Die Anwendung dieses Verfahrens stellt in Vorpommern kein Novum dar. Bereits in der ersten ölfündigen Bohrung der DDR bei Reinkenhagen, ungefähr auf halber Strecke zwischen Greifswald und Stralsund gelegen, kam es 1962 zur Durchführung einer Fracbehandlung, um die Bohrung in Produktion setzen zu können.
CEP zeigte sich nach ersten Testarbeiten optimistisch und plante weitere Bohrungen bei Barth, um die vom Unternehmen so bezeichnete Saal-Barth-Struktur weiter hinsichtlich ihres tatsächlichen Erdölpotenzials zu erkunden. Ergänzend dazu waren weitere Seismikkampagnen geplant, die ein detaillierteres Abbild des Untergrundes erbringen sollten. Doch laut Presseberichten, insbesondere in der regionalen „Ostsee-Zeitung“ (OZ), wird CEP die anberaumten Testarbeiten auf der Bohrung E Barth 11 ruhen lassen sowie die weiteren Explorationsarbeiten nicht in Angriff nehmen.
Die Wurzel der Presseberichte ist ziemlich wahrscheinlich in der Antwort des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger von Bündnis90/Die Grünen zu suchen (Drucksache 6/3695 vom 3. März 2015). Dort ist z.B. zu lesen:
Die angestrebte Testförderung wurde jedoch durch die Firma CEP bereits bei der Rückführung der Stimulationsflüssigkeit abgebrochen.
Die Begründung für die mittels eines Schreibens vom 9. Juli 2014 angezeigte Unterbrechung ist ebenfalls dem Schreiben zu entnehmen:
Das Unternehmen wolle zunächst vor weiteren Investitionen in die Aufsuchung und in spätere Feldesentwicklungen die in 2014 vorgenommenen Änderungen des Förderabgabenrahmens auswerten.
Der Förderzins für Erdöl wurde in Mecklenburg-Vorpommern (MV) von 10 Prozent auf 21 Prozent angehoben. Das Interessante dabei ist, dass in MV keine Erdöllagerstätten in Betrieb sind, auf die Förderzins erhoben werden kann. Die beiden in Förderung stehenden Lagerstätten „Lütow“ auf Usedom (Fundjahr 1965) sowie „Mesekenhagen“ bei Greifswald (Fundjahr 1990) sind zu DDR-Zeiten erschlossen worden. Für solche Lagerstätten darf kein Förderzins erhoben werden, da gemäß Einigungsvertrag für solche Lagerstätten das DDR-Bergrecht gilt, dass keine Förderabgabe vorsieht. Eine Anhebung der Förderabgabe führt selbstverständlich dazu Investitionen zu überdenken.
Darüber hinaus dürften wahrscheinlich auch die vorgesehenen Gesetzesverschärfungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit Tiefbohrungen auf Kohlenwasserstoffe, egal ob dabei das Standardverfahren Hydraulic Fracturing eingesetzt wird oder nicht, eine Rolle bei der Entscheidung gespielt haben. So ist in einer dpa-Mitteilung zu lesen:
Grund für die Entscheidung seien die unklaren Rahmenbedingungen, die sich aus dem angekündigten Fracking-Gesetz auch für konventionelle Bohrungen und aus der Verdopplung der Förderabgabe durch das Land ergeben, sagte ein CEP-Sprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Sollten die Gesetze wie geplant umgesetzt werden, müsse jeder Tiefbohrung eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschaltet werden. Dabei hätten Umweltverbände die Möglichkeit, gegen die Vorhaben zu klagen. Dass sie diese Möglichkeit allzugerne in Anspruch nehmen ist von anderen Vorhaben her bekannt, die nicht in das in Grüntönen gestickte Weltbild von BUND, NABU und Co. passen. Dementsprechend könnte sich das Genehmigungsverfahren von bislang wenigen Monaten auf bis zu drei Jahre hinziehen, wird CEP-Sprecher Müller indirekt im mir vorliegenden Artikel „Goodbye, Texas: Ölfirma stoppt Bohrungen in MV“ in der OZ vom 5. März 2015. Dass ein solch langwieriges Verfahren Investoren verschreckt, dürfte kaum verwundern.
Die Unterbrechung der Arbeiten führt bei den Gegnern des Vorhabens zu Spekulationen. So vermutet der Landtagsabgeordnete Jaeger laut OZ-Artikel:
„Die sind nicht so fündig geworden wie gedacht“ […] Erdölförderung in MV ist „offensichtlich chancenlos“, sagt Jaeger.
Doch wie soll das Unternehmen wissen, ob es fündig geworden ist oder nicht, wenn die Testarbeiten noch vor Beginn eines Langzeittestes abgebrochen worden sind. Und dass Erdölförderung in MV chancenlos sei mag Jaegers Wunschdenken entsprechen, widerspricht jedoch der inzwischen mehr als 50-jährigen Fördergeschichte in der Region.
Dem ganzen setzt die lokale Bürgerinitiative (BI) „Erdöl Barth“ noch eins drauf. Auf dem Portal der vereinigten Gegnerschaft inländischer Erdöl- und Erdgasgewinnung „Gegen Gasbohren“ ist in einem Beitrag der BI zu lesen:
Infolge des fehlgeschlagenen Fracks, teilte das Unternehmen CEP dem Bergamt bereits am 9. Juli 2014 in einem internen Schreiben mit, dass es den Betrieb unterbrechen werde.
Dabei beruft sich die BI auf die Antwort des Landtages auf die oben erwähnte Kleine Anfrage des Abgeordneten Jaeger. Aus der Antwort geht jedoch mit keinem einzigen Wort hervor, dass auch nur einer der insgesamt 10 durchgeführten Fracjobs fehlgeschlagen ist. Es ist immer wieder erstaunlich mit welcher Dreistigkeit Bürgerinitiativen Falschinformationen in die Welt streuen. Man hofft offenbar, dass beim Leser hängenbleibt, dass beim „Fracking“ irgendetwas schiefgelaufen ist, obwohl aus der Quelle, auf die sich berufen wird, das in keinster Weise hervorgeht.
Was letzten Endes zur Entscheidung von CEP geführt hat, kann und soll hier nicht geklärt werden. Die Darstellung des Unternehmens erscheint jedoch plausibel. So haben in Niedersachsen die dortigen Erdgasförderer Explorationsprojekte sowie Projekte, in denen unter Umständen Fracmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um eine wirtschaftliche Förderung zu gewährleisten, aufgrund des unsicheren Investitionsklimas ebenfalls auf Eis gelegt.
In Schleswig-Holstein hat die rein ideologisch bedingte Erhöhung der Förderabgabe auf Erdöl („Landesregierung von Schleswig-Holstein verdoppelt Förderabgabe auf Erdöl aus ideologischen Gründen“) auf den Maximalwert von 40 Prozent dazu geführt, dass mehrere Unternehmen ihre Aufsuchungserlaubnisse zurückgegeben haben.
Den Politikern, die der inländischen Förderung von Erdöl und Erdgas massiv Steine in den Weg werfen sind offenbar mindestens zwei Fakten nicht bewusst: Fakt Nummer 1 ist, dass Deutschland gegenwärtig und sehr wahrscheinlich noch für Jahrzehnte auf diese Rohstoffe angewiesen ist. Fakt Nummer 2 ist, dass es aus verschiedenen Gründen vorteilhafter ist, die Rohstoffe im eigenen Land zu gewinnen. Denn (noch) existiert eine eigene Explorations- und Produktionsindustrie sowie eine Serviceindustrie mit hohen Innovationspotenzialen. Noch wichtiger ist, dass eine inländische Gewinnung ressourcenschonender ist, als die Rohstoffe im Regelfall über weite Strecken unter hohen energetischen Verlusten zu transportieren. Dieser Punkt ist deshalb besonders erwähnenswert, weil die schleswig-holsteinische Landesregierung ihre Entscheidung mit Ressourcenschonung begründet. Nicht vergessen werden sollten auch Umweltaspekte: Im Inland hat man Einfluss auf entsprechende Rahmenbedingungen, auf den Umweltschutz in fernen Fördergebieten jedoch nicht
Es spricht also viel dafür, die Förderung von Erdöl und Erdgas im Inland zu unterstützen, solange wir auf die Rohstoffe angewiesen sind. Parallel dazu kann nach Alternativen gesucht werden. Kontraproduktiv ist es jedoch, der Erdöl-Erdgasgewinnung in Deutschland aus ideologischen Gründen oder aus Angst vor Verlust von Wählerzuspruch den Garaus zu machen, solange keine sinnvollen Alternativen geschaffen worden sind.
Vielen Dank an W. Stephan für die Bereitstellung der OZ-Artikel.