Historische Bohrschlammgruben Teil I: Kallmoor Z1 – Die Rolle des Grundstückseigentümers

von Diplom-Geologe Dirk Weißenborn.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung des NDR zu den Funden von Kohlenwasserstoffen, z.B. hier (Noch mehr giftiger Schlamm in Niedersachsen?“) tun sich einige interessante Fragen auf, denen offensichtlich bisher zuwenig Beachtung geschenkt wurde. Auch dieser Blog beleuchtete schon einige Ungereimtheiten, z.B. die Rolle des NDR als Finanzier von analytischen Bodenuntersuchungen auf Kosten der Gebührenzahler sowie der insgesamt im Stil von RTL 2 vorgetragenen Weltuntergangsstimmung im Sendebeitrag („Ungereimtheiten in der Berichterstattung von “Markt” (NDR) im Zusammenhang mit historischen Bohrschlammgruben“).

Diese Zeilen bilden den Auftakt einer kleinen Reihe von Beiträgen, welche jeweils einzelne Aspekte rund um die Berichterstattung der Medien, die Rolle von „Anwohnern“, das Verhalten von Politikern und Behörden u.v.m. im Zusammenhang mit den historischen Bohrschlammgruben aufgreifen sollen.

Herr Rahtjens, seines Zeichens ein Grundwasserschützer und Frau Maaß, welche im Beitrag mit „kritische Bürgerin“ untertitelt wurde, erscheinen und nehmen aus ihrer Sicht zur Problematik „Bohrschlammgrube Kallmoor Z1“ Stellung. Beschreibungen von vor allem zur wärmeren Jahreszeit auftretenden Gerüchen („Tankstelle“) erwecken Interesse. Auch Tätigkeiten der Probenahme mittels Vorschachtung und anschließender, manuell betriebener Rammkernsondierung auf der Waldlichtung der betreffenden Fläche sind zu sehen.

Jedoch fehlt im gesamten Beitrag ein Hinweis auf den Eigentümer dieser Fläche. Diese Tatsache erscheint verwunderlich. Immerhin hätte der Eigentümer doch um Genehmigung zur Betretung im Zusammenhang mit den durchgeführten Arbeiten gebeten werden müssen. Erst recht, wenn man bedenkt, dass der NDR mit einem Team vor Ort war und die Lokalität schließlich mit Bild- und Wortbeitrag in einer Fernsehsendung sowie im Onlineauftritt des NDR gezeigt wurde.

Die Betretung des Grundstücks sowie auch die nachfolgenden Arbeiten müssen zwingend mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgesprochen werden. Schließlich geht ohne Genehmigung gar nichts. Im schlimmsten Fall könnte ein ungenehmigtes Eindringen in das betreffende Grundstück als Besitzstörung gewertet werden. Auch weitere juristische Komplikationen wären im Falle einer widerrechtlichen Betretung zu besorgen.

Eine widerrechtliche Betretung des besagten Grundstücks durch die Akteure des NDR Beitrags erscheint nahezu ausgeschlossen.

Somit bleiben nur zwei Möglichkeiten:

  1. Herr Rahtjens (oder jemand anders) holte zuvor eine Genehmigung bei dem betreffenden Grundeigentümer ein. Jedoch wurde dieser nicht namentlich genannt. Warum nicht?
  1. Herr Rahtjens (oder ein anderer Mitstreiter) ist selbst der Eigentümer dieser Fläche.

Jede der beiden Möglichkeiten lässt weitere Fragen aufkommen. Befürchtete der „wahre“ Grundeigentümer Schwierigkeiten bei Nennung seines Namens? Welcher Art sollten diese sein? Im behördlichen Kataster steht der Eigentümer ohnehin. Auch der Rechtsnachfolger der damals tätigen Elwerath, die heutige ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG), verfügt mit Sicherheit über Informationen zum Namen des Grundeigentümers. Die Bergbehörde eventuell auch.

Sollte die zweite Möglichkeit zutreffen – Herr Rahtjens also selbst der Eigentümer der Fläche sein – so wäre die Frage zu beantworten, warum er sich nicht als Eigentümer zu erkennen gibt.

Erst recht unbekannt ist der Eigentümer der Fläche zur Zeit der Abteufung der Kallmoor Z1(1961). Auch damals wurde nicht bei Nacht und Nebel auf fremden Grundstücken gebohrt oder sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen ohne Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers durchgeführt. Vertragliche Vereinbarungen zwischen den explorierenden Unternehmen und den Grundeigentümern bildeten mit Sicherheit die Grundlage.

Im mindesten Fall wurden Entschädigungen für Nutzungsausfall gezahlt. Da kein Grundeigentümer mit einer reinen Entschädigung zur Überlassung seines Grundstücks motiviert werden kann, ist sogar von „großzügiger“ Entschädigung auszugehen.

Wenn ein Grundeigentümer (oder ein vererbender Vorfahr) an der Bohrung Kallmoor Z1 unter aktiver Inkaufnahme der damals unweigerlich damit einhergehenden und legalen (!) Anlage einer Bohrschlammkuhle finanzielle Vorteile erworben hätte, so erschiene es heutzutage heuchlerisch, wenn eben dieser Eigentümer (oder sein Erbe) den Eindruck erweckt, ausschließlich das Erdgas- und Erdölunternehmen wäre für diese aus heutiger Sicht verantwortungslose Beseitigung des Bohrschlamms verantwortlich.

In einem solchen Fall wäre der damalige Grundeigentümer mitverantwortlich. Sofern sein Erbe oder Rechtsnachfolger Anstoß an der Existenz dieser Bohrschlammgrube und ihrer wassergefährdenden Inhaltsstoffe nähme, taucht immerhin noch die Frage auf, warum dieser die Öffentlichkeit erst 53 Jahre nach der Anlage der Grube mit deren Existenz konfrontiert. Die potenzielle Umweltschädlichkeit solcher Deponien ist nicht erst seit 2014 bekannt.

Mit der von ExxonMobil umgehend angekündigten und zukünftig durchgeführten Sanierung dieser Altlast steigt übrigens der Wert dieses Grundstücks.

Haben einige Protagonisten vielleicht auch persönliche Ziele, die über den hehren Grundwasserschutz hinausgehen?

7 Kommentare zu Historische Bohrschlammgruben Teil I: Kallmoor Z1 – Die Rolle des Grundstückseigentümers

  • Christian Manke-Hensel sagt:

    Sehr schöne Ausführung,die eigentlich vom NDR gesendet und such beantwortet werden sollte.
    Schade nur,war in den letzten Tagen mehrmals auf der Baustelle des Rückbaus der Bohrschlammdeponie Gölenkamp,da hätte man ja auch noch was zum Thema beitragen können…

    1. SAR sagt:

      Es kommen noch mehr Beiträge zum Thema. Vielleicht kannst du ja in dem Rahmen noch etwas dazu beitragen.

    2. Dirk Weißenborn sagt:

      Sehr geehrter Herr Manke-Hensel.

      Sie haben recht. Die mangelnde journalistische Sorgfalt des NDR ist auffällig.

      Im Gegensatz zu bestimmten „Anwohnern“ bin ich jedoch kein Handlungsreisender in Sachen Bohrschlammdeponien. Außerdem lautete das Thema dieses Beitrags: „Historische Bohrschlammgruben Teil I: Kallmoor Z1 – Die Rolle des Grundstückseigentümers“. Somit also auch zunächst auf eine bestimmte Lokalität beschränkt.

      Sie sind freundlich eingeladen, zu den Arbeiten auf der Bohrschlammdeponie Gölenkamp einen Beitrag zu verfassen und hier veröffentlichen zu lassen.

      Wir wären bestimmt sehr interessiert.

      mfG

      Weißenborn

      1. SAR sagt:

        Dirk, ich denke, der geschätzte SWg.-Fahrer meint mit „man“ sich selbst *grins* und meinte mit „etwas beitragen können“ ein Foto von den Sanierungsarbeiten.

  • Dirk Weißenborn sagt:

    Danke Steven,

    ja Deine Interpretation seiner Aussage könnte auch zutreffen. Sehr wahrscheinlich sogar, wenn ich genauer nachdenke.

    Also, sehr geehrter Herr Manke-Hensel, es ist nun alles geklärt. Fotos würden uns dennoch erfreuen.

    mit Grüssen an Euch beide

    Dirk

    1. SAR sagt:

      Ich kenne den Herrn doch. Wurde letztes Jahr in Wietze schmerzlich vermisst. Wenn Du Dich erinnerst, war der Bohrlochkeller von Gerät 70 vollgelaufen. Er wäre der Mann für eine fachgerechte Behebung des Problems gewesen.

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