Bewilligung „Guhlen“ zur Erdöl-Erdgasförderung an CEP erteilt

„Was lange währt, wird endlich gut“ lautet ein deutsches Sprichwort. Und das dieses durchaus zutrifft, hat gegenwärtig die CEP Central European Petroleum GmbH (CEP) erfahren dürfen. Das Unternehmen, welches seit den späten 2000er Jahren in Mecklenburg-Vorpommern sowie Brandenburg nach Kohlenwasserstoff-Vorkommen sucht, hat jüngst eine bergrechtliche Bewilligung zur Erdöl- und Erdgasförderung in Südostbrandenburg, genauer in der Niederlausitz, zugesprochen bekommen. Die Bewilligung bezieht sich auf die Struktur „Guhlen“.
Aufschlussbohrung „Guhlen 1“ bildete den Auftakt

Bohrplatz „Guhlen 1/1a“. Bildquelle: GoogleMaps
Im Jahr 2007 erhielt die CEP die Erlaubnis zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen in der Niederlausitz. Die Aufsuchungserlaubnis erhielt die Bezeichnung „Lübben“. Innerhalb dieses Gebietes, in den Massenmedien oft fälschlicherweise als „Claim“ bezeichnet, folgten darauf seismische Untersuchungen. Diese zielten darauf ab, Strukturen im Untergrund zu identifizieren, welche möglicherweise Kohlenwasserstoffe in wirtschaftlich interessanten Volumina enthalten könnten.
Tatsächlich konnten durch diese geophysikalischen Arbeiten entsprechende Strukturen identifiziert werden. Eine davon befindet sich im Bereich der Gemeinde Schwielochsee. Um festzustellen, ob die erhofften Kohlenwasserstoffe tatsächlich vorhanden sind, ist ein bohrtechnischer Aufschluss erforderlich.
Dieser erfolgte 2012 mit der Bohrung „Guhlen 1“, die das in der Region kohlenwasserstoffhöffige Staßfurt-Karbonat des Zechstein zum Hauptziel hatte. Nebenziel war das ältere Rotliegend, welches bereits zu DDR-Zeiten in einer 12 Kilometer entfernten Bohrung ölführend angetroffen wurde. Als tatsächlich ölführend erwies sich schließlich das Staßfurt-Karbonat (Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2012). Anschließend erfolgten Testarbeiten, deren Ergebnisse über mehrere Jahre hinweg auf sich warten ließen.
Ablenkungsbohrung „Guhlen 1a“ führt zum Erfolg
Außer der Bohrung „Guhlen 1“ führte CEP in der Erlaubnis „Lübben“ eine weitere Aufschlussbohrung infolge der umfassenden 3D-seismischen Untersuchungen aus den Vorjahren durch. Diese wurde 12 Kilometer westsüdwestlich angesetzt und erhielt die Bezeichnung „Märkische Heide 1“. Sie wurde jahresübergreifend 2015/2016 niedergebracht und führte nicht zum Nachweis von Kohlenwasserstoffen. Auch eine Anfang 2017 durchgeführte Ablenkung (Märkische Heide 1a) war erfolglos.
Anders verhielt es sich mit der Ablenkungsbohrung „Guhlen 1a“, die 2016 erfolgte. Ziel war das bereits in der Stammbohrung ölführend angetroffene Staßfurt-Karbonat. Dieses erwies sich jedoch nicht als öl- sondern gasführend mit beträchtlichen Anteilen hochwertigen Kondensats (Leichtöl).
Die im Anschluss durchgeführten Testarbeiten führten offensichtlich zu einem für die CEP zufriedenstellenden Ergebnis, so dass eine Bewilligung zur Förderung der angetroffenen Kohlenwasserstoffe beim brandenburgischen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) beantragt wurde.
Wie geht es weiter in Guhlen?

ITAG-Rig 30 auf Erdölexplorationsbohrung „Märkische Heide 1“, Foto: Steven Arndt, Dezember 2015
Wie CEP per 17.10.2017 vermeldet, hat das LBGR die Bewilligung zur Fördeung von Kohlenwasserstoffen an das Unternehmen erteilt. Doch wie geht es weiter? Informationen dazu liefert CEP in der Pressemeldung.
Dazu zunächst Angaben zum Potenzial bzw. den Testergebnissen der Bohrung: Diese weist eine Förderrate von 1.670 boe pro Tag auf. boe steht dabei für „barrels of oil equivalent“. Auf Erdöl umgerechnet bedeutet dies als einen Ertrag von 1.670 Fass täglich. In metrische Tonnen umgerechnet bedeutet dies etwa 235 Tonnen pro Tag. Das wäre für deutsche Verhältnisse sehr gut. Da aber nicht nur Erdöl, sondern auch Erdgas gefunden wurde, sollte zur besseren Veranschaulichung auch das Gasvolumen dargelegt werden. Dieses beläuft sich auf demnach auf knapp 284.000 Kubikmeter pro Tag bzw. knapp 12.000 Kubikmeter pro Stunde. Kein Toppwert für Deutschland, aber dennoch nicht zu verachten.
Bevor mit der Förderung begonnen werden kann, sind ein Raumordnungsverfahren sowie ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Diese dürften aufgrund der 2017 erheblich verschärften Gesetzeslage in Bezug auf die Gewinnung von Erdöl und Erdgas (sogenanntes „Fracking-Gesetz“, obwohl dieses Verfahren keine Anwendung findet) über mehrere Jahre hinziehen.
Kurzfristig geplant sind weitere Erkundungsbohrungen vom Bohrplatz Guhlen aus, sowie von einem weiteren Platz bei Waldow und im Bereich Schuhlen-Wiese.
Wir wünschen viel Erfolg und beenden den Artikel mit dem Bergmannsgruß „Glück Auf!“