Gaslagerstätte Märkisch-Buchholz: Gemeinde will Bergbauberechtigung kaufen
Mit Erscheinen des zunächst unkritisch seitens öffentlich-rechtlicher Medien wiederholt ausgestrahlten Pseudo-Dokumentarfilms „Gasland“ entbrannte eine kontrovers, emotional und oftmals nicht auf Fakten basierende Debatte auch um die Erdgasförderung in Deutschland. Diese ebbte auch dann nicht ab, nachdem die öffentlich-rechtlichen Medien im Jahr 2014 eingestehen mussten, dass sie in Person von Josh Fox, verantwortlich für „Gasland“, einem Scharlatan aufgesessen sind. Doch diese Erkenntnis kam drei Jahre zu spät, das Diskussionsklima um die inländische Gewinnung von Erdöl und Erdgas war, auch durch weitere skandalisierende Medienberichte, nachhaltig vergiftet. In der Folge trieb der Widerstand gegen die Kohlenwasserstoffversorgung aus heimischem Untergrund absurde Blüten und das bis heute. Jüngstes Beispiel ist ein Vorpreschen der Gemeinde Märkisch-Buchholz in Brandenburg, Bohr- und Förderrechte einer seit DDR-Zeiten bekannten Gaslagerstätte Märkisch-Buchholz zu erwerben, ohne die Konsequenzen zu bedenken.
Historischer Abriss zur Gaslagerstätte Märkisch-Buchholz
Seit den frühen 1960er Jahren ist es bekannt, dass es südöstlich von Berlin bis etwa in den Raum Cottbus-Forst Erdöl- und Erdgaslagerstätten kleineren Ausmaßes in dolomitischen Gesteinen des Staßfurtkarbonats im unterpermischen Zechstein gibt. Dazu zählt auch die bereits 1986 aufgeschlossene Gaslagerstätte Märkisch-Buchholz.
Insgesamt vier Bohrungen, davon wohl eine auf das isolierte benachbarte Vorkommen „Leibsch“ wiesen eine Struktur auf einer isolierten Hochlage außerhalb der in südostbrandenburg verbreiteten Plattform des Zechstein nach. In der Lagerstätte ist ein Erdgas mit einem Anteil von 90 Prozent Stickstoff sowie 10 Prozent gasförmigen brennbaren Kohlenwasserstoffen nachgewiesen worden. Ergänzend kommen noch flüssige Kohlenwasserstoffvorräte hinzu. Insgesamt ist eine Menge von 15 Milliarden Normkubikmetern in der Lagerstätte vorhanden (Höding 2014).
Nachdem über fast 25 Jahre keine Aktivität auf der Lagerstätte stattfand, begann der Inhaber des Bergwerksfeldes, GDF-Suez, später ENGIE und inzwischen an Neptune Energy veräußert, mit Arbeiten zur Überprüfung, ob eine Inbetriebnahme der Lagerstätte unter ökonomisch wie ökologisch vertretbaren Aspekten möglich ist. Es wurde ein Konzept zur vollumfänglichen energetischen und stofflichen Nutzung des Lagerstätteninhalts erarbeitet. Hauptbeitrag sollte ein bohrlochnahes Gaskraftwerk leisten, welches das Erdgas über Sondergasbrenner zur Dampferzeugung und schließlich unter Verwendung von Dampfturbinen zur Stromerzeugung nutzt.
Um den Rahmen nicht zu sprengen, bzw,. uns nicht zu wiederholen, sei auf alles Weitere im Artikel „Neukonzeption Erdgasförderung Märkisch-Buchholz“ verwiesen. Ergänzend dazu ist zu erwähnen, dass Neptune Energy als neuer Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen Abstand von der Inproduktionsnahme der Lagerstätte nimmt.
Stadt will Gaslagerstätte Märkisch-Buchholz erwerben
Diese Ankündigung führte zu Jubelbekundungen im Kreise der Gegnerschaft desVorhabens, das regionale Produkt vor Ort zu nutzen. Was bei Lebensmitteln seitens umweltschutzbewegter Menschen stringent eingefordert wird, gilt für den identischen Personenkreis, meist Inhaber einer Immobilie im beschaulichen Grünen, aber immer in relativer Großstadtnähe, wo der profitorientierte Arbeitgeber sitzt, hinsichtlich der Gewinnung von Energierohstoffen nicht. Hier werden andere Maßstäbe angesetzt. Siehe dazu auch: Regionale Lebensmittel? „Ja gerne!“ – Regionales Erdöl und Erdgas? „Nein Danke!“ sowie Regionale Lebensmittel? „Ja gerne!“ – Regionales Erdöl und Erdgas? „Nein Danke!“ Teil II. Hauptsache man spürt keine Beeinträchtigung der Gewinnung, auch wenn man im Gegenzug allein schon zum Pendeln zum Arbeitsplatz den Rohstoff nutzt, dessen Gewinnung man aber vor der eigenen Haustür vehement ablehnt.
Um seine egoistischen Ziele durchzusetzen, tritt man einer Bürgerinitiative bei, um zu versuchen, die Politik zu beeinflussen. Im Zusammenhang mit der Gaslagerstätte Märkisch-Buchholz ist das zunächst nicht geglückt, eventuell weil die Lokalpolitik erkannte, dass die Vorteile durchaus die postulierten, aus dramatisierenden wie skandalisierenden Medienberichten abgeleiteten angeblichen Nachteile überwiegen konnten oder eventuell auch aufgrund der Tatsache, dass sich Horrorszenarien der lokalen Bürgerinitiative als haltlose Panikmache erwiesen. So wurde z.B. befürchtet, dass ein Seeadlerpaar durch die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten auf den vorhandenen Bohrungen gestört werden könnte. Konterkariert wurde diese Befürchtung dadurch, dass während der Arbeiten ein Seeadler unbeeindruckt über die temporäre Anlage strich bzw. in der Nähe unbeeindruckt brütete: Brandenburg: Seeadlerpaar brütet in Nähe von Erdgasbohrung.
Doch nachdem der Erwerber des Erdöl- und Erdgasgeschäftes von ENGIE, Neptune Energy, die Pläne offiziell aus Wirtschaftlichkeitsgründen verwarf, fiel die Unterstützung der zuvor für das Projekt trotz massiver Anfeindungen seitens der lokalen Bürgerinitiative (BI) „Bürger in Bewegung“ aufgeschlossenen Bürgermeisterin Bianca Luban plötzlich weg. Zuvor strebten Gegner des Projektes die Abwahl der Bürgermeisterin im Sinne einer modernen Hexenjagd an, scheiterte damit jedoch. Aber auch vor Methoden, die Bevölkerung bewusst zu verunsichern, schreckte die zuvor erwähnte BI nicht zurück. So wurden laut MAZ-Bericht vom 04.04.2016 von der Initiative Lautsprecher an den Bohrlöchern auf, um Fördergeräusche zu simulieren, die bis in den Ortskern von Märkisch-Buchholz zu hören waren. Dies verdeutlicht einmal mehr, mit welcher perfiden Methodik solche Grupperungen arbeiten. In der Praxis verhält es sich so, dass nur wenige 10er Meter von einer Erdgasfördersonde quasi nichts mehr zu hören ist.
Wie gesagt: Nachdem Neptune Energy bekannt gab, das Gewinnungsprojekt aus der Gaslagerstätte Märkisch-Buchholz ad acta zu legen und somit Erträge aus Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde ausfallen werden, schlägt die Bürgermeisterin sich nun plötzlich auf die Seite der Gasförderungsgegner, die, wie so oft, mit 50 Personen eine Minderheit an der Gesamtbevölkerung darstellen. Wie die MAZ bereits am 11.09.2018 berichtete, schlägt Frau Luban nun vor, den Erwerb der Bohr- und Förderrechte seitens der Gemeinde zu prüfen, um künftig die Erdgasgewinnung auf Gemeindegebiet zu verhindern.
Offensichtliche Unkenntnis über das Bergrecht
Dabei offenbart sich eine Unkenntnis über das deutsche Bergrecht, welches regelmäßig seitens der Gasförderungsgegner sowie Politikern der Grünen als „veraltet“ verunglimpft wird.
Denn wenn die Gemeinde tatsächlich die Gaslagerstätte Märkisch-Buchholz erwerben würde, wäre sie nach Bergrecht dazu verpflichtet, Aktivitäten zur Erschließung und Förderung der nachgewiesenen Rohstoffe gegenüber dem Landesbergamt nachzuweisen. Täte sie es nicht, wäre es ganz schnell Essig mit einer bergbehördlichen Genehmigung nach dem erst 1982 geltenden und seitdem stets novellierten Bundesberggesetz. Dort heißt es unter §12 Nr. 4:
Die Bewilligung ist ferner zu versagen, wenn […] der Antragsteller kein Arbeitsprogramm vorlegt, aus dem insbesondere hervorgeht, daß die technische Durchführung der Gewinnung und die danach erforderlichen Einrichtungen unter und über Tage ausreichend sind und die Gewinnung in einer angemessenen Zeit erfolgt.§12 Nr. 4 BBergG
Mehr gibt es zu dieser weiteren Posse rund um ein Projekt, welches die regionale Gewinnung eines auf absehbare Zeit unabdingbaren Produktes zum Ziel hatte, nicht zu sagen.
Artikelfoto: Anlage T-44 bei Wartungs-und Instandsetzungsarbeiten auf der Bohrung „Märkisch-Buchholz 2“. Foto: Steven Arndt, Februar 2014.