Wie sich Legenden über angebliche Umweltverschmutzung durch Öl- und Gasförderung bilden Teil II

Vor einer Woche veröffentlichten wir einen Artikel, der sich kritisch mit dem Verhalten von Mitgliedern öl- und gasförderungskritischer Bürgerinitiativen (BI) befasste, die offensichtlich frei erfundene Behauptungen aufstellen und diese medienwirksam verbreiten. Binnen Wochenfrist hat sich ein solcher Fall wiederholt. Zwar geht es dabei nicht um eine angebliche Umweltverschmutzung durch Öl- oder Gasförderung. Jedoch wird erneut eine hanebüchene Behauptung eines BI’lers aufgestellt getreu dem Motto „Irgendwas wird von dem (fachlichen Unfug) schon hängenbleiben.“

NDR wiederholt als Erfüllungsgehilfe

Coiled Tubing-Anlage auf der Erdgasbohrung „Söhlingen Z15“ zur Durchführung von Fracarbeiten. Foto: BVEG e.V. Zum Vergrößern anklicken.

Neben dem „Umweltschützer“, der besonders reisefreudig ist und auch schon ein Hauptakteur in Teil I war, spielt der NDR abermals eine unrühmliche Rolle, indem er den Unterstellungen des BI’lers eine Plattform für den fachlichen Unsinn bietet, die er vom Stapel lässt. Zudem glänzt der NDR selbst abermals mit nicht den Tatsachen entsprechenden Darstellungen.

Zunächst wird das Hydraulic Fracturing-Verfahren (umgangssprachlich „Fracking“) fälschlicherweise als Verfahren beschrieben, das tiefliegende Gesteinsschichten aufbräche, um Erdgas zu gewinnen. Diese Darstellung ist insofern unvollständig und falsch, als dass das Verfahren verschiedene Anwendungsbereiche hat und die Tiefe der Gesteine hinsichtlich der Anwendung keine Rolle spielt. Eine Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit, den der Verfasser vor fünfeinhalb Jahren noch unter Pseudonym zusammenstellte, gibt es hier: Die verschiedenen Formen des Hydraulic Fracturing

Falsch ist zudem die Behauptung, dass das Fracverfahren 2012 kurzzeitig verboten wäre und seit 2016 unter Auflagen wieder möglich wäre. Tatsache ist, dass 2012 die Genehmigungsbehörde angewiesen wurde, keine Anträge auf Fracmaßnahmen mehr zu bearbeiten. Dabei hatte sich an der Gesetzeslage, nach der zuvor über Jahrzehnte hinweg Fracarbeiten genehmigt worden sind, rein gar nichts geändert. Es handelte sich hierbei um einen politischen Willkürakt der allein damit begründet werde kann, dass irgendwo in Deutschland immer Wahlkampf ist und die politischen Entscheidungsträger vor einer lautstarken Minderheit, sekundiert u.a. auch durch den NDR sowie andere Medienanstalten, einknickten.

Mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hat ein solches Gebaren nichts zu tun und deshalb merkte ein Fachmann für Bergrecht an, dass die „Fracking“-Moratorien der Länder Niedersachsen sowie Nordrhein-Westfalen offensichtlich rechtswidrig waren Zum Frackingverbot in unkonventionellen Lagerstätten. Gute Journalisten hätten ein solches Verhalten der Politik kritisch hinterfragt, nicht jedoch solche beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie dem NDR. Dort dürfen Autoren weiter tätig sein, die zuvor wegen offensichtlicher Falschdarstellungen juristisch belangt worden sind: NDR unterliegt vor Gericht und darf falsche BISS-Behauptung nicht mehr verbreiten Hier stellt sich der Verfasser die Frage, warum die Öl- und Gasförderung betreibenden Unternehmen anders als Eckert & Ziegler sich die über die Jahre zahlreichen unvollständigen bis frei erfundenen Behauptungen und Unterstellungen von der identischen Autorin gefallen lassen haben.

Zum Thema Auflagen: Die gab es bereits schon vor 2012. Denn hierzulande ist jede technische Maßnahme durch Gesetze und Vorschriften reguliert. Die Darstellung des NDR liest sich hingegen so, als hätte es für Fracmaßnahmen vor 2012 einen Freifahrtsschein gegeben. Stattdessen verhält es sich so, dass es für jede technisch Maßnahme im Zuge eines Bergbauprojektes, zu der auch die Gasförderung zählt, eines Betriebsplanes bedarf. Tatsächlich sind 2016 zusätzliche Auflagen implementiert worden, die nüchtern betrachtet Fracmaßnahmen verunmöglichen sollen. So ist u.a. eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz erforderlich, obwohl nutzbare Gewässer, ob ober- oder unterirdisch, nicht beeinträchtigt werden. Winkeladvokatisch und willkürlich sind in Bezug auf das Fracverfahren Tiefenwässer, die nicht am Wasserkreislauf und somit Wasserhaushalt teilnehmen in das Gesetz eingebunden worden. Eine Bananenrepublik hätte kaum unsinniger agieren können.

Auflagen sollen umgangen worden sein

Erdgasförderbohrung „Düste T3b“. Diese aus Schichten des Buntsandstein fördernde Bohrung ist mehrfach Fracmaßnahmen unterzogen worden, um Produktion zu ermöglichen. Fördert aber aus geologisch jüngerer Lagerstätte als es die „Düste Z10“ soll. Foto: Steven Arndt, März 2019. Zum Vergrößern anklicken.

Der dem Verfasser namentlich wie persönlich bekannte Aktivist, der selbst von keinem aktuellen Vorhaben zur Öl- und Gasförderung betroffen ist, behauptet gegenüber dem NDR, dass diese (unsinnigen) Auflagen bei einem Vorhaben umgangen worden seien. Konkret handelt es sich bei dem Vorhaben  um einen Lagerstättendrucktest, der der Bewertung der an das Oberkarbon geknüpften Erdgaslagerstätte „Düste-Karbon“ dienen sollte. Darüber hatte das verantwortliche Unternehmen „Wintershall“ bereits im Januar 2019 informiert. Auch wir haben darüber berichtet:Untersuchungen zum Tight Gas-Projekt Düste Z10

Bei diesen Arbeiten, die u.a. einen Drucktest beinhalteten, sei es laut des Aktivisten zu Rissbildungen im Gestein gekommen, was dem „allgemeinen Verständnis“ von „Fracking“ entspräche. Nun stellt sich die Frage, was das „allgemeine Verständnis“ von „Fracking“ sei. Liest man kritische Kommentare zu Medienberichten dazu oder die Berichte selbst wird das Verfahren regelmäßig so beschrieben, dass es sich dabei um ein Fördermethode handele, um mithilfe eines Wasser-Sand-Chemikalien-Gemisches Erdgas aus „tiefen Gesteinsschichten“ zu gewinnen. Bisweilen liest man auch, dass mit Hilfe des Fracverfahrens Öl und Gas aus Gesteinsschichten herausgepresst werden soll.

Während die erste Darstellung noch einigermaßen schlüssig ist, wenngleich auch unvollständig (siehe weiter oben), so ist die zweite Variante hanebüchener Unsinn. Unsinn ist auch die Behauptung des „Umweltschützers“. Selbst wenn bei dem durchgeführten Drucktest teilweise das Gestein aufgebrochen worden ist, diente diese Maßnahme mitnichten der Optimierung des Zuflusses des Lagerstättenmediums, hier Erdgas. Denn nach fachlichem Verständnis ist der vorrangige Zweck von Fracmaßnahmen, die Zuflussrate von Erdöl, Erdgas oder auch thermalen Tiefenwässern zu optimieren. Zumindest für die Optimierung des Zuflusses von Öl und Gas sind die erwähnten (unsinnigen) Auflagen erforderlich, nicht jedoch für einen Drucktest. Somit sind auch keine Auflagen umgangen worden, wie der Aktivist kaum hinterfragt in die Kamera behaupten durfte.

Immerhin durfte sich das Unternehmen, das mit den an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen des Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) konfrontiert wurde, richtigstellend äußern. Irgendetwas „eingeräumt“ hat es jedoch nichts. Denn etwas „einräumen“ bedeutet semantisch, etwas zuzugeben, was zuvor verleugnet wurde. Doch verleugnet wurde nichts.

Interessanterweise hat der NDR die vom Unternehmen Anfang Januar 2019 veröffentlichte Pressemitteilung zu den Arbeiten in der Bohrung „Düste Z10“ nicht aufgegriffen, springt aber hingegen über das von einer Interessenvereinigung, man nennt es auch Lobby, hingehaltene Stöckchen. Seriöser unparteiischer Journalismus geht anders.

 

Artikelfoto: Bohranlage ITAG-Rig 23 auf Bohrung „Düste Z10“ im März 2012. Foto: Steven Arndt

2 Kommentare zu Wie sich Legenden über angebliche Umweltverschmutzung durch Öl- und Gasförderung bilden Teil II

  • Paul Schwedtke sagt:

    Guten Tag,

    mit dem Krieg Russlands gegen die Urkaine scheint die Energierversorgung fraglich zu werden. Um auf eigenen Energiebeinen zu stehen, wäre das Fracken und die Tiefengeothermie Techniken, die einen Beitrag Richtung Autarkie leisten.

    Politisch ist Fracking in der Schusslinie, hier bei uns Dr. Knof. Warum ist es jetzt im Krieg nicht möglich, die Politik und die Medien von der Notwendigkeit einer Aktivität zu überzeugen?

    Hier bei uns in Ascheberg hat man in den 90er Jahren in 3 km Tiefe Wasser gedrückt, um Restölmengen nach Wankendorf – auf 1.500 m -zu drücken.
    frackähnlich wie Robert Habeck sagte.
    Der Bohrmeister der DEA gab auf die Frage, Wie warm war es in 3 km Tiefe 100°C an.

    Welche Chemikalien werden beim Fracken eingesetzt? Wo liegen die politischen Hemmnisse?

    Die Metaller der Werften stehen vor dem Aus. Wie könnten die in zukünftige Arbeit eingebunden werden?

    Ist eine Wärmewende mit Tiefengeothermie erreichbar.? Mehr unter Uni Hannover, http://www.leibniz-liag.de info@geotis.de

    Die Fragen stellt der Techniktisch der Kreis-VHS Plön, Sekr. Paul Schwedtke,
    der Ihnen schöne Tage durch de nFrühling wünscht.

    1. SAR sagt:

      Sehr geehrter Herr Schwedtke,

      vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen. Wir werden Ihnen diese gerne per E-Mail beantworten.

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