Untersuchungen zum Tight Gas-Projekt Düste Z10
Jahresübergreifend 2011/2012 ist die Bohrung „Düste Z10“ nahe der Ortschaft Barnstorf im Landkreis Diepholz niedergebracht worden. Ziel der Bohrung war es, die bereits mit der vorangegangenen Bohrung „Düste Z9“ erschlossenen Erdgasvorkommen in Sandsteinen des Oberkarbon weiter zu verifizieren und nach Durchführung von Fracbehandlungen in Förderung zu nehmen. Die umgangssprachlich als „Fracking“ bezeichneten Maßnahmen konnten jedoch nicht umgesetzt werden, da sich infolge des vor Unwahrheiten strotzenden Films „Gasland“ eine unsachliche Debatte entspann. Diese Debatte führte schließlich dazu, dass Gesetze erlassen wurden, die das seit Jahrzehnten bewährte förderermöglichende bzw. fördersteigernde Verfahren verunmöglichen sollen.
Geschichte zum Vorhaben Düste Z10
Wie bereits eingangs erwähnt ist die Erschließung von geringdurchlässigen Gesteinen, in denen Erdgas sich zu Lagerstätten anreichern konnte, kein technisches Novum. Entgegen der verbreiteten medialen Behauptung ist das dafür erforderliche Fracverfahren keine Errungenschaft der jüngeren Vergangenheit. Tatsächlich ist das Verfahren bereits 1947 patentiert und ab 1949 millionenfach angewendet worden, u.a. um Erdöl- und Erdgaslagerstätten bzw. Bohrungen in Förderung zu nehmen.
Auch in Deutschland fand das Verfahren über Jahrzehnte hinweg erfolgreiche Anwendung. So wurde bereits 1961 die unter der Verantwortung der Wintershall niedergebrachte Bohrung „Rehden 15“ in Sandsteinen des Buntsandstein gefract. Mit der Entdeckung von gering durchlässigen Erdgaslagerstätten in Sandsteinen des Rotliegend sowie des Oberkarbon ab Ende der 1970er Jahre sind zahlreiche Fracmaßnahmen durchgeführt worden, um die Lagerstätten in Förderung zu bringen. Sie dazu unseren Artikel Vor 55 Jahren: Erste Fracmaßnahme in deutscher Erdgaslagerstätte
Auch mit der Bohrung „Düste Z10“ sollte eine Lagerstätte in Sandsteinen des Oberkabons mit Hilfe von sieben Fracmaßnahmen in unterschiedlichen Teufenintervallen erschlossen werden. Die vorangegangene Bohrung „Düste Z9“, die in einer horizontalen Bohrstrecke mehrfach gefract worden ist, blieb er erhoffte Erfolg aus. Deshalb ist entschieden worden, das Erschließungskonzept dahingehend zu ändern, dass die Bohrungen nicht mehr horizontal geführt werden, sondern vertikal und dabei im Speichergestein in unterschiedlichen Teufen einer Fracbehandlung unterzogen werden. Dieses Erschließungskonzept führte in anderen Lagerstätten des Oberkarbon zu äußerst erfolgreichen Produktionsraten. Siehe dazu auch Unsachliche Kritik von Umweltverbänden wegen geplanter Produktionserhöhung aus Erdgasbohrung Goldenstedt Z23
Anfang 2012 war bezüglich des Vorhabens „Düste Z10“ alles in Sack und Tüten und die Wintershall erwartete die Genehmigung von Seiten des Landesamtses für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zur Durchführung der Fracarbeiten. Doch es kam ganz anders.
Infolge des Films „Gasland“ , in dem behauptet wird, das Fracmaßnahmen in Pennsylvania in den USA Trinkwasserbrunnen kontaminiert hätten und der über mehrere Jahre hinweg unkritisch durch unsere öffentlich-rechtlichen Medien ausgestrahlt wurde, hat sich in Teilen der Bevölkerung massiver Widerstand gegen das bewährte Hydraulic Fraturing-Verfahren etabliert. Siehe dazu: Öffentlich-rechtliche Sender wollen „Gasland“ nicht mehr ausstrahlen – Entscheidung kommt vier Jahre zu spät
Daraufhin wurde das LBEG angewiesen, keine Genehmigungen für Fracmaßnahmen trotz unveränderter Rechtslage, nach der zuvor entsprechende Maßnahmen genehmigt worden sind, mehr zu erteilen.
Die Industrie ließ sich diesen Unsinn, der an das Gebaren einer Bananenrepublik erinnert, gefallen. Und zwar in der Hoffnung, dass mit Sachargumenten besorgte Bürger und die von ihnen getriebene Politik zu überzeugen sind. Ein Trugschluss, wie sich später herausstellte. Als aufgrund der jahrelangen Untätigkeit der Bundesregierung unter der Aussitz-Kanzlerin Merkel die Unternehmen die Nase voll hatten, kündigten sie das freiwillige „Fracking“-Moratorium auf. Erstaunlicherweise reagierte die Bundespolitik darauf sehr zügig und verabschiedete innerhalb einer Woche vor der Sommerpause 2016 (!) Gesetze, die a) die Anwendung des Fracverfahrens in unkonventionellen Lagerstätten (Kohleflöze und Tonsteine) verunmöglichten und b) in konventionellen Lagerstätten ohne Sinn und Verstand mit derart hohen Auflagen belegten, dass die bewährte Durchführung des Verfahrens unwirtschaftlich machte bzw. die Vorschriften so unausgegoren sind, dass keinerlei Planungssicherheit für die Unternehmen besteht.
Demzufolge konnten in den Jahren 2010/2011 angelaufene Projekte wie „Düste Z10“ oder auch „Bötersen Z11“ des Mitbewerbers ExxonMobil nicht umgesetzt werden. Auch die weitere Erschließung bekannter Tightgas-Lagerstätten wie „Goldenstedt-Karbon“ unterblieb in der Folge. Deshalb sanken die inländischen Erdgasproduktionsraten stärker als technisch wie geologisch erforderlich, was wiederum zu einer verstärkten Importabhängigkeit führte.
Ist Düste Z10 unter den aktuellen Vorzeichen wirtschaftlich?
Trotz der politisch auferlegten und kaum zu überwindbaren Hürden prüft die Wintershall derzeit, ob sich das Tightgasprojekt „Düste Z10“ doch noch umsetzen lässt. Dazu werden gegenwärtig entsprechende Arbeiten durhgeführt. Darüber berichtet u.a. die „Kreiszeitung“ in einem Beitrag vom 07.01.2019.
Darin heißt es, dass Wintershall prüfe, ob sich das Projekt überhaupt wirtschaftlich trägt. Dazu ist die Gewinnung weiterer lagerstättenkundlicher Daten erforderlich. Diese sollen Aufschluss über das Fließverhalten des Erdgases erbringen sowie die Lagerstättenmodellierung optimieren.
Die geplanten Arbeiten sollen ca. zwei Wochen andauern. Zur Durchführung wird eine Coiled Tubing-Anlage, sprich ein auf einer Trommel aufgewickeltes Stahlrohr, eingesetzt. Im Ergebnis der Arbeiten wird unternehmensintern geprüft, ob eine wirtschaftliche Förderung des Erdgaspotenzials überhaupt möglich ist. Der Lagerstätteninhalt wird nach heutiger Datenlage auf 40 Mrd. m³ geschätzt, von denen etwa ein Viertel, also 10 Mrd. m³ als technisch förderbar bewertet werden.
Im Artikel der Kreiszeitung ist ferner zu erfahren, dass der Antrag zur Durchführung der Fracarbeiten bereits 2017 gestellt werden sollte. Das ist unzutreffend, da die Bohrarbeiten bereits im März 2012 abgeschlossen worden sind und darauf die Fracarbeiten folgen sollte. Tatsächlich ist einem bereits 2012 veröffentlichten Factsheet zum Vorhaben zu entnehmen, dass die Genehmigung von Fracerbeiten bereits im Sommer 2012 beim LBEG beantragt worden ist. Allerdings ist aufgrund der emotionalen Debatte um das Verfahren sowie aufgrund des freiwilligen Verzichts der Wintershall, geltendes Recht einzuklagen, die Genehmigung nicht erteilt worden.
Es bleibt letztlich abzuwarten, was die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen hervorbringen. Für den Technologiestandort Deutschland wäre es jedenfalls wünschenswert, wenn sich bewährte Technik gegenüber der Angstschürerei gewisser Interessengruppen durchsetzen könnte. Denn ob es die Verfechter „erneuerbarer Energien“ in Interessengemeinschaften, Vereinen, in Redaktionsstuben oder an universitären Lehrstühlen wahrhaben wollen: Bei gegenwärtig 85 Prozent des heimischen Energiedargebots aus nicht „erneuerbaren“ Quellen ist auf absehbare Zeit ein Verzicht auf Erdgas als Energieträger absolut illusorisch. Und allein aus energetischen Gründen ist es sinnvoll, inländische Potenziale zu nutzen.
Artikelfoto: ITAG-Rig 23 beim Abteufen der Düste Z10. Foto: Steven Arndt, März 2012